Gerichtsverfassungsgesetz
| 17. Titel - Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren (§§ 198 - 201) |
(1) Für das Strafverfahren einschließlich des Verfahrens auf Vorbereitung der öffentlichen Klage ist § 198 nach Maßgabe der Absätze 2 bis 4 anzuwenden.
(2) Während des Verfahrens auf Vorbereitung der öffentlichen Klage tritt die Staatsanwaltschaft und in Fällen des § 386 Absatz 2 der Abgabenordnung die Finanzbehörde an die Stelle des Gerichts; für das Verfahren nach Erhebung der öffentlichen Klage gilt § 198 Absatz 3 Satz 5 entsprechend.
(3) 1Hat ein Strafgericht oder die Staatsanwaltschaft die unangemessene Dauer des Verfahrens zugunsten des Beschuldigten berücksichtigt, ist dies eine ausreichende Wiedergutmachung auf andere Weise gemäß § 198 Absatz 2 Satz 2; insoweit findet § 198 Absatz 4 keine Anwendung. 2Begehrt der Beschuldigte eines Strafverfahrens Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer, ist das Entschädigungsgericht hinsichtlich der Beurteilung der Angemessenheit der Verfahrensdauer an eine Entscheidung des Strafgerichts gebunden.
(4) Ein Privatkläger ist nicht Verfahrensbeteiligter im Sinne von § 198 Absatz 6 Nummer 2.
Fassung aufgrund des Gesetzes über die Besetzung der großen Straf- und Jugendkammern in der Hauptverhandlung und zur Änderung weiterer gerichtsverfassungsrechtlicher Vorschriften sowie des Bundesdisziplinargesetzes vom 06.12.2011
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.01.2012 | Gesetz über die Besetzung der großen Straf- und Jugendkammern in der Hauptverhandlung und zur Änderung weiterer gerichtsverfassungsrechtlicher Vorschriften sowie des Bundesdisziplinargesetzes | 06.12.2011 | |
| 03.12.2011 | Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren | 24.11.2011 |
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Rechtsprechung zu § 199 GVG
174 Entscheidungen zu § 199 GVG in unserer Datenbank:
- BGH, 30.11.2023 - 3 StR 192/18
Entscheidung nach Vorlage an das Bundesverfassungsgericht im Rahmen der konkreten ...
- BGH, 28.05.2020 - 3 StR 99/19
Revisionsrechtliche Geltendmachung einer rechtstaatswidrigen ...
- BVerwG, 26.11.2025 - 2 WA 7.23
Zum selben Verfahren:
- BVerwG, 11.07.2024 - 2 WA 7.23
Prozesskostenhilfe; Entschädigung wegen unangemessener Dauer des disziplinaren ...
- BVerwG, 11.07.2024 - 2 WA 7.23
- OVG Niedersachsen, 05.12.2025 - 13 FEK 102/25
Entschädigung wegen unangemessener Dauer eines Gerichtsverfahrens; ...
- OLG Schleswig, 11.09.2020 - 17 EK 2/20
Kompensation durch Einstellung bei unangemessener Verfahrensdauer
- OLG Schleswig, 26.06.2020 - 17 EK 2/19
Überlange Dauer des Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Kiel gegen die ...
- BVerwG, 14.09.2017 - 2 WA 2.17
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- BVerwG, 28.05.2025 - 2 WA 4.24
Entschädigung wegen unangemessener Dauer eines gerichtlichen ...
- BVerwG, 28.05.2025 - 2 WA 4.23
Entschädigungsanspruch wegen überlanger Verfahrensdauer
Querverweise
Auf § 199 GVG verweisen folgende Vorschriften:
- Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
- Verfahren
- Verwaltungssachen
- Gemeinsame Bestimmungen für Rechtsbehelfsverfahren
- § 72 (Geltung von Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes und der Zivilprozessordnung)