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Weitere Entscheidung unten: BGH, 22.05.1986

Rechtsprechung
   BGH, 26.05.1986 - VIII ZB 18/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,2035
BGH, 26.05.1986 - VIII ZB 18/86 (https://dejure.org/1986,2035)
BGH, Entscheidung vom 26.05.1986 - VIII ZB 18/86 (https://dejure.org/1986,2035)
BGH, Entscheidung vom 26. Mai 1986 - VIII ZB 18/86 (https://dejure.org/1986,2035)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    ZPO §§ 233, 236
    Pflichten des Rechtsanwalts bei schriftlicher Erteilung des Auftrags zur Berufungseinlegung

Papierfundstellen

  • VersR 1986, 1024
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 02.02.1983 - VIII ZB 1/83

    Es besteht keine Erkundigungspflicht des Rechtsanwalts, ob ein Antrag auf …

    Auszug aus BGH, 26.05.1986 - VIII ZB 18/86
    Eine solche Sorgfaltspflicht besteht jedoch grundsätzlich nicht (vgl. Senatsbeschluß vom 2. Februar 1983 - VIII ZB 1/83 = VersR 1983, 457 m.Nachw.).
  • BGH, 26.04.1995 - VIII ZR 85/94

    Antrag auf Prozesskostenhilfe für das Revisionsverfahren - Wiedereinsetzung in …

    Ein solcher Antrag wäre aber aus mehreren Gründen unzulässig, insbesondere weil er nicht von einem beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt unterzeichnet ist (§§ 236 Abs. 1, 78 Abs. 1 ZPO), weil er nicht innerhalb der Frist des § 234 ZPO gestellt und weil innerhalb dieser Frist die Revisionsbegründung nicht nachgeholt ist (§ 236 Abs. 2 S. 2 ZPO, vgl. dazu BGH - Beschluß vom 26. Mai 1986 - VIII ZB 18/86 = VersR 1986, 1024, 1025).
  • BGH, 26.04.1995 - VIII ZR 137/94

    Prozeßkostenhilfe für die Revisionsinstanz unter Beiordnung eines Rechtsanwalts …

    Ein solcher Antrag wäre aber aus mehreren Gründen unzulässig, insbesondere weil er nicht von einem beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt unterzeichnet ist (§§ 236 Abs. 1, 78 Abs. 1 ZPO), weil er nicht innerhalb der Frist des § 234 ZPO gestellt und weil innerhalb dieser Frist die Revisionsbegründung nicht nachgeholt ist (§ 236 Abs. 2 S. 2 ZPO, vgl. dazu BGH - Beschluß vom 26. Mai 1986 - VIII ZB 18/86 = VersR 19.06.1024, 1025).
  • BGH, 26.04.1995 - VIII ZR 86/94

    Prozeßkostenhilfe für die Revisionsinstanz unter Beiordnung eines Rechtsanwalts …

    Ein solcher Antrag wäre aber aus mehreren Gründen unzulässig, insbesondere weil er nicht von einem beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt unterzeichnet ist (§§ 236 Abs. 1, 78 Abs. 1 ZPO), weil er nicht innerhalb der Frist des § 234 ZPO gestellt und weil innerhalb dieser Frist die Revisionsbegründung nicht nachgeholt ist (§ 236 Abs. 2 S. 2 ZPO, vgl. dazu BGH - Beschluß vom 26. Mai 1986 - VIII ZB 18/86 = VersR 19.06.1024, 1025).
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Rechtsprechung
   BGH, 22.05.1986 - IX ZB 35/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,12533
BGH, 22.05.1986 - IX ZB 35/85 (https://dejure.org/1986,12533)
BGH, Entscheidung vom 22.05.1986 - IX ZB 35/85 (https://dejure.org/1986,12533)
BGH, Entscheidung vom 22. Mai 1986 - IX ZB 35/85 (https://dejure.org/1986,12533)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Berufungsfrist - Verschulden des Prozessbevollmächtigten bei Versäumung der Frist - Organisationsverschulden des Prozessbevollmächtigten

  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1986, 1024
  • VersR 1986, 1025
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.06.1978 - VIII ZB 6/78

    Wiedereinsetzung - Gesuch - Darlegungspflicht - Glaubhaftmachung - Umstände der …

    Auszug aus BGH, 22.05.1986 - IX ZB 35/85
    Danach fehlt es schon an der grundsätzlich erforderlichen genauen Darlegung und Glaubhaftmachung aller zwischen dem Beginn und Ende der versäumten Frist liegenden Umstände, die für die Frage bedeutsam sind, wie und durch wessen Verschulden es zu der Fristversäumnis gekommen ist (BGH, Beschl. v. 14. Juni 1978 - VIII ZB 6/78, VersR 1978, 942; v. 27. November 1985 - IVb ZB 102/85).
  • BGH, 27.11.1985 - IVb ZB 102/85

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der …

    Auszug aus BGH, 22.05.1986 - IX ZB 35/85
    Danach fehlt es schon an der grundsätzlich erforderlichen genauen Darlegung und Glaubhaftmachung aller zwischen dem Beginn und Ende der versäumten Frist liegenden Umstände, die für die Frage bedeutsam sind, wie und durch wessen Verschulden es zu der Fristversäumnis gekommen ist (BGH, Beschl. v. 14. Juni 1978 - VIII ZB 6/78, VersR 1978, 942; v. 27. November 1985 - IVb ZB 102/85).
  • BGH, 22.01.1992 - VIII ZB 35/91

    Vollstreckungsabwehrklage gegen die Zwangsvollstreckung aus notariellen Urkunden …

    Denn der Rechtsanwalt muß durch organisatorische Anweisungen sicherstellen, daß während seiner Abwesenheit oder Verhinderung eingehende fernmündliche Rechtsmittelaufträge von Mandanten mit besonderer Sorgfalt aufgenommen und ihm möglichst in wörtlicher Niederschrift unmittelbar nach seiner Rückkunft vorgelegt werden ( BGH, Beschluß vom 22. Mai 1986 - IX ZB 35/85 = VersR 1986, 1024).
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