Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 05.09.1984 - 5 U 59/84 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)
Kein Schadensersatzanspruch des VM gegen VN im Falle einer vorzeitigen Vertragsbeendigung, Kündigung Maklervertrag, Sonderkündigungsrecht in der Feuer-, Leitungswasser- und Sturmversicherung, Pflichten des VM, Zweckerreichung, Beendigung des VMV
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Versicherungsvertrag; Maklervertrag; Versicherungsmakler; Vorzeitige Kündigung; Fortfall; Maklerprovision; Schadenersatzpflicht
Papierfundstellen
- VersR 1986, 487
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Rechtsprechung
| BGH, 19.12.1985 - X ZB 5/85 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung - Voraussetzungen einer sofortigen Beschwerde
- Wolters Kluwer
Unzulässigkeit einer Berufung wegen Verspätung - Zeitpunkt der Verkündung eines Urteils - Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Beachtung der für die mündliche Verhandlung vorgeschriebenen Förmlichkeiten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Papierfundstellen
- VersR 1986, 487
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (3)
- BGH, 16.10.1984 - VI ZR 205/83
Beweiskraft eines Verkündungsprotokolls
Auszug aus BGH, 19.12.1985 - X ZB 5/85
Zu den in dieser Weise festzustellenden Förmlichkeiten gehört gemäß §§ 310, 311, 160 Abs. 3 Nr. 7 ZPO auch die Verkündung eines Urteils (BGH NJW 1985, 1782, 1783 [BGH 13.12.1984 - III ZR 175/83] ; ständige Rechtsprechung). - BGH, 13.12.1984 - III ZR 175/83
Voraussetzungen des Übernahmeanspruchs
Auszug aus BGH, 19.12.1985 - X ZB 5/85
Zu den in dieser Weise festzustellenden Förmlichkeiten gehört gemäß §§ 310, 311, 160 Abs. 3 Nr. 7 ZPO auch die Verkündung eines Urteils (BGH NJW 1985, 1782, 1783 [BGH 13.12.1984 - III ZR 175/83] ; ständige Rechtsprechung). - BGH, 12.02.1958 - V ZR 12/57
Protokollberichtigung nach Revisionseinlegung
Auszug aus BGH, 19.12.1985 - X ZB 5/85
Es muß vielmehr unter Heranziehung aller verfügbaren Erkenntnisquellen nach freier Beweiswürdigung ermittelt werden, welcher tatsächliche Vorgang der unvollständigen Protokollierung zugrunde liegt (BGHZ 26, 340, 343; ständige Rechtsprechung).
- BGH, 22.10.1986 - VIII ZB 40/86
Versäumung der Rechtsmittelfrist durch eine geschäftsunfähige Partei; Zurechnung …
Dabei kann dahinstehen, unter welchen Voraussetzungen Mängel der Verkündung eine die Berufungsfrist in Lauf setzende wirksame Zustellung hindern können (dazu BGH Beschluß vom 16. Oktober 1984 - VI ZR 25/83 = VersR 1984, 1192 und vom 19. Dezember 1985 - X ZB 5/85 = VersR 1986, 487). - BGH, 16.04.2013 - XI ZR 94/11
Zivilprozess: Beweiskraft des Protokolls nach Protokollberichtigung
Dem in Übereinstimmung mit § 164 Abs. 2 und 3 ZPO berichtigten Protokoll kommt, wie sich der Gesetzgebungsgeschichte (…BR-Drucks. 551/74 = BT-Drucks. 7/2729, S. 63 mit Stein/Jonas, ZPO, 19. Aufl., § 159 unter III.3 mit § 164 unter II.1) und der Systematik der §§ 164, 165 ZPO entnehmen lässt, Beweiskraft im Sinne des § 165 ZPO zu (BGH, Beschluss vom 19. Dezember 1985 - X ZB 5/85, VersR 1986, 487, 488;… Musielak/Stadler, ZPO, 9. Aufl., § 165 Rn. 1;… Roth in Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl., § 165 Rn. 6 und 12). - OLG Köln, 02.03.2023 - 18 U 188/21
Zulässigkeit und Begründetheit der Klage gegen eine englische Limited auf …
Stellt sich eine Verhandlungsniederschrift als unvollständig dar, so ist sie, soweit die Lücke besteht, der Auslegung zugänglich; es muss dann unter Heranziehung aller verfügbaren Erkenntnisquellen - insbesondere auch einer späteren Protokollberichtigung - nach freier Beweiswürdigung ermittelt werden, welcher tatsächliche Vorgang der unvollständigen Protokollierung zugrunde liegt (so insbesondere auch BGH, Urteil vom 19. Dezember 1986 - X ZB 5/85 -, VersR 1986, 487 in einem Fall, in dem erst rund ein Jahr nach dem Verkündungstermin die Verkündung des landgerichtlichen Urteils in das zunächst unausgefüllt gebliebene Formular des Protokolls eingetragen worden war; vgl. auch BGH, Urteil vom 12. Februar 1958 - V ZR 12/57 -, BGHZ 26, 340 = NJW 1958, 711, 712;… Schultzky, in: Zöller, ZPO, 34. Aufl., § 165 Rn. 6).Rn. 47 Auch wenn die Existenz des Protokolls noch nicht zwingend für die Verkündung gerade eines Urteils spricht (es konnte schließlich auch eine andere Entscheidung, bspw. die Verlegung des Verkündungstermins auf einen späteren Zeitpunkt verkündet worden sein, vgl. BGH, Urteil vom 19. Dezember 1986 - X ZB 5/85 -, VersR 1986, 487), ergibt sich dies jedoch zweifelsfrei in Zusammenschau mit dem Berichtigungsbeschluss des Vorsitzenden Richters vom 15. November 2022 (Bl. 492 eA-LG) und dem Umstand, dass dieselbe Zivilkammer in drei weiteren Parallelverfahren (1 O 201/20 [= 18 U 186/21], 1 O 379/19 [= 18 U 187/21] und 1 O 230/19 [= 18 U 189/21]) ebenfalls am 7. Oktober 2021 ausweislich des in der jeweiligen landgerichtlichen Verfahrensakte befindlichen vollständigen Verkündungsprotokolls jeweils ein Urteil verkündet hat.
- BGH, 16.02.1989 - III ZB 38/88
Verkündungsvermerk - Feststellung der Verkündung - Urkundsbeamte der …
Damit fehlt eine förmliche Voraussetzung für die Beweiskraft des Protokolls (vgl. auch BGH Urteil vom 16. Oktober 1984 - VI ZR 205/83 - BGHWarn 1984 Nr. 288 = NJW 1985, 1782, 1783 [BGH 13.12.1984 - III ZR 175/83] undBeschluß vom 19. Dezember 1985 - X ZB 5/85 = VersR 1986, 487, 488 sowie Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann a.a.O. § 163 Anm. 1, Stein/Jonas/Leipold a.a.O. § 310 Rdn. 18 und Zöller/Stephan a.a.O. § 163 Rdn. 2, § 310 Rdn. 2, § 311 Rdn. 3). - OLG München, 11.10.2023 - 25 U 2494/22
Verfrühte Signatur des Verkündungsprotokolls
Rn. 2 Soweit das Protokoll offensichtliche Lücken aufweist, fehlt ihm ebenfalls die Beweiskraft des § 165 ZPO; in diesem Fall ist der fragliche Vorgang unter Heranziehung aller verfügbaren Erkenntnisquellen im Wege der freien Beweiswürdigung zu ermitteln (vgl. BGH, Urteil vom 12. Februar 1958 - V ZR 12/57, BGHZ 26, 340 = NJW 1958, 711, 712; vom 19. Dezember 1985 - X ZB 5/85, VersR 1986, 487 unter 2.c; vom 26. April 1989 - I ZR 220/87, NJW 1990, 121, 122; OLG Frankfurt, FamRZ 1982, 809 = BeckRS 2010, 14304).So ist beispielsweise der Bundesgerichtshof von einem lückenhaften Protokoll und der Notwendigkeit einer freien Würdigung aller verfügbaren Erkenntnisquellen ausgegangen, nachdem in ein Protokoll der angegebene Verkündungstermin erst rund ein Jahr später eingetragen worden war (vgl. BGH, Urteil vom 19. Dezember 1985 - X ZB 5/85, VersR 1986, 487 unter 2.b und c).
- OLG Brandenburg, 10.02.1999 - 1 U 44/98
Zwingende Aufhebung einses "Scheinurteils"; Unterbliebene Urteilsverkündung; …
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 6 und 7 ZPO ist die Urteilsverkündung im Protokoll festzuhalten; insoweit findet auch § 165 ZPO Anwendung (…vgl. BGH VersR 1985, S. 45, 46; BGH VersR 1986, S. 487, 488;… Zöller/Stöber, ZPO, 21. Aufl. 1999, § 165 Rdn. 2;… Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 311 Rdn. 3;… Baumbach/Hartmann, ZPO, 57. Aufl. 1999, § 160 Rdn. 15 und § 165 Rdn. 8). - OVG Sachsen, 28.11.2018 - 6 E 449/18
Zur Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen eine Protokollberichtigung (Ergänzung …
Werden die wesentlichen Bestimmungen für die Errichtung (und somit auch für die Berichtigung) des Protokolls nicht eingehalten, kommt dem Protokoll insoweit die gesetzlich vorgesehene Beweiskraft nicht zu, insbesondere bezüglich der zu beachtenden Förmlichkeiten i. S. v. § 165 ZPO, was u. a. im Rechtsmittelverfahren gegen die Entscheidung in der Hauptsache gerügt werden kann, soweit es dort darauf ankommt (…vgl. W.-R. Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 24. Aufl. 2018, § 105 Rn. 2, 11;… Ortloff/Riese, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, 34. EL Mai 2018, § 105 Rn. 32;… BGH, Beschl. v. 21. April 2015 - VI ZR 132/13 -, juris Rn. 11 ff., und Urt. v. 19. Dezember 1985, VersR 1986, 487). - BGH, 07.06.2000 - XII ZB 76/00
Ordnungsgemäße Verkündung eines Urteils
Der vom Beklagten zitierte Fall in BGH, Beschluß vom 19. Dezember 1985 (X ZB 5/85 VersR 1986, 487 ff.) ist nicht einschlägig.
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Rechtsprechung
| BSG, 14.05.1985 - 5a RKnU 3/84 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Staubentwicklung - Erhöhter Durst - Nächster Arbeitstag - Bereitstellen eines Getränks - Gesetzliche Unfallversicherung
Papierfundstellen
- VersR 1986, 487
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BSG, 19.05.1983 - 2 RU 44/82
Unfallversicherungsschutz von Schülern - Weg zum Kiosk - Besorgen von …
Auszug aus BSG, 14.05.1985 - 5a RKnU 3/84
Besucht der Versicherte nicht eine Gaststätte, sondern holt er sich Lebensmittel, um diese an der Arbeitsstätte alsbald zu verzehren, so ist er außerhalb des Betriebsgeländes auf dem Weg zum Einkauf der Lebensmittel und zurück geschützt (vgl BSGE 55, 139, 1ü0 : SozR 2200 S 550 Nr. 5"). - BSG, 28.05.1974 - 2 RU 195/72
Auszug aus BSG, 14.05.1985 - 5a RKnU 3/84
Im Urteil vom 28. Mai 1"374 ' 2 RU 195/72.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2003 - L 15 U 287/00
Anerkennung eines Autounfalles in den Niederlanden als Arbeitsunfall; Würdigung …
Ebenso ist Versicherungsschutz angenommen worden (14.05.1985, 5a RKnU 3/84, SozR 2200 § 548 Nr. 73) bei einem Arbeitnehmer, der, weil die Staubentwicklung bei der Arbeit erhöhten Durst bedingt, kurz vor Schichtende ein Getränk für den nächsten Arbeitstag holt. - SG Braunschweig, 11.03.2004 - S 14 U 211/00
Kostenübernahme eines auf dem Weg zum Immatrikulationsamt seiner Hochschule …
Nur ein enger sachlicher, örtlicher und zeitlicher Zusammenhang mit der Arbeit führt zur Betriebsbezogenheit der Vorbereitungshandlung (…BSG Urt. v. 31.1.1980 - 8a RU 46/79 - BSG SozR 2200 § 539 Nr. 63;… BSG Urt. v. 8.5.80 - 8a RU 86/79 - aaO; BSG Urt. v. 14.5.1985 - 5a RKnU 3/84 - SozR 2200 § 548 Nr. 73). - SG Duisburg, 14.06.2002 - S 26 U 2/02
Anspruch auf Entschädigung wegen eines Arbeitsunfalls durch Verbrühung der Hand …
Zum persönlichen eigenwirtschaftlichen Bereich gehört nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts in der Regel die Einnahme von Mahlzeiten (Bundessozialgericht, Urteil vom 22.06.1976 - 8 RU 146/75 - Urteil vom 14.05.1985 - 5a RKnU 3/84 - Lauterbach, Unfallversicherung, SGB VII, Band 1, 4. Auflage, § 8 Randnr. 230 m. w. N.).
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