Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 14.03.1985 - 1 U 196/84 |
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Kurzfassungen/Presse (2)
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§ 276 BGB, § 2 AKB
Haftung des VU gegenüber dem VN wegen der Verletzung einer Aufklärungspflicht des VV bei Vertragsabschluss - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Versicherungsagent; Aufklärungspflicht bei Vertragsabschluß; Risikoausschluß; Versicherungsbedingungen; Umfassender Versicherungsschutz; Haftung des Versicherers
Papierfundstellen
- NJW-RR 1986, 1410
- VersR 1987, 579
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- BGH, 20.06.1963 - II ZR 199/61
Haftung des Versicherers
Auszug aus OLG Frankfurt, 14.03.1985 - 1 U 196/84
Nach der Rechtspr. (BGH, VersR 63, 768) ist der VersAgent i. d. R. [zwar] nicht verpflichtet, "den VersNehmer darüber aufzuklären, daß in den VersBedingungen die Haftung für bestimmte Fälle ausgeschlossen wird.
- BGH, 04.07.1989 - VI ZR 217/88
Verkehrsunfall in Nord-Zypern
Er ist hier aber, zumindest grundsätzlich, auf dasselbe Ziel gerichtet, nämlich darauf, daß der Versicherer seinen Versicherungsnehmer so stellt, als wenn der Versicherungsvertrag mit dem von ihm gewünschten Inhalt zustandegekommen wäre (vgl. BGHZ 40, 22, 28; BGH Urteile vom 1. März 1972 - IV ZR 197/70 - VersR 1972, 530, 532 und vom 3. November 1982 - IV a ZR 125/81 - VersR 1983, 121, 122; siehe auch OLG Köln r+s 1989, 3 f. sowie für den Bereich der Kasko- und Insassenunfallversicherung OLG Hamm VersR 1988, 191 f.; OLG Frankfurt VersR 1987, 579; OLG Karlsruhe VersR 1988, 486). - OLG Frankfurt, 13.05.2022 - 7 U 168/16
Beratungspflicht des Versicherungsvermittlers bezüglich des Deckungsausschlusses …
Eine derartige Verpflichtung besteht auch dann, wenn der Versicherungsvermittler zwar nicht mit Sicherheit zu erkennen braucht, dass der Versicherungsnehmer sich irrige Vorstellungen macht, er aber mit der naheliegenden Möglichkeit eines derartigen Irrtums rechnen muss (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 14.03.1985 - 1 U 196/84 - VersR 1987, S. 579; siehe auch OLG Hamm, Urteil vom 23.11.1983 - 20 U 36/83 - zit. n. Juris). - OLG Hamm, 30.11.1990 - 20 U 179/90
Begriff "Europa" beim Erstrecken eines Versicherungsschutzes nur auf den …
Macht sich dagegen der Versicherungsnehmer falsche Vorstellungen über den Umfang der Versicherung und konnte der Versicherungsvertreter dies erkennen oder mit der Möglichkeit eines Irrtums beim Versicherungsnehmer rechnen, dann besteht eine Pflicht zur Aufklärung (vgl. OLG Frankfurt VersR 87, 579; OLG Karlsruhe VersR 88, 486). - OLG München, 03.07.1995 - 26 U 6753/94
Schadenseintritt durch Nichtmeldung des Schadens an bisherigen Versicherer - …
Dann muß er auf den auf Europa beschränkten Versicherungsschutz (§ 2 Nr. 1 AKB ) hinweisen (BGH NJW 1963, 1978, 1980; OLG Frankfurt, Versicherungsrecht 1987, 579 ). - OLG Düsseldorf, 14.01.1992 - 4 U 38/91
Anspruch aus einer Restschuldversicherung trotz eines in Allgemeinen …
Grundsätzlich braucht der Versicherer den Versicherungsnehmer nicht ungefragt über den genauen Umfang des Versicherungsschutzes aufzuklären, es sei denn, daß die Vorstellungen des Versicherungsnehmers erkennbar unrichtig sind (vgl. auch BGH NJW 1993, 1978; OLG Frankfurt VersR 1987, 579).
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Rechtsprechung
| LG Frankfurt/Main, 04.12.1986 - 2/15 O 231/86 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
VHB 74 § 3 B Nr. 1 e
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1987, 579
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