Rechtsprechung
| OLG Köln, 21.03.1991 - 1 U 55/90 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 25.09.1990 - 15 O 13/90
- OLG Köln, 21.03.1991 - 1 U 55/90
Papierfundstellen
- VersR 1992, 110
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (7)
- OLG Karlsruhe, 14.07.1989 - 10 U 345/88
Haftungsverteilung
Auszug aus OLG Köln, 21.03.1991 - 1 U 55/90
Gegen die in Rechtsprechung und Schrifttum noch überwiegend vertretene Auffassung, daß in der Regel nur eine erhebliche Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (von mehr als 20 %) gegenüber einer Vorfahrtverletzung zu einer Mithaftung führen könne (…vgl. Greger, Zivilrechtliche Haftung im Straßenverkehr, 2. Aufl. 1990, § 17 StVG Rdnrn. 87 f. m.w.N.; KG VerkMitt 1985, 86; OLG Zweibrücken VersR 1977, 1059; wohl auch OLG Köln [7. Zivilsenat] VersR 1978, 830; für Fallgestaltungen mit erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung durch den Vorfahrtberechtigten vgl. die Entscheidungen BGH NJW 1984, 1962, 1963; OLG Hamm RuS 1990, 48; OLG Schleswig RuS 1990, 410; OLG Karlsruhe VersR 1989, 1209; OLG Koblenz VersR 1990, 1021; OLG Oldenburg, RuS 1987, 13), bestehen Bedenken.In der Rechtsprechung wird deshalb zunehmend die Tendenz erkennbar, bei deutlicher Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit dem Vorfahrtberechtigten eine gewichtige Mithaftung aufzuerlegen (vgl. VLG Karlsruhe VersR 1989, 1209; OLG Koblenz VersR 1990, 1021) oder auch bei nur geringfügiger Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit eine Mithaftung in Betracht zu ziehen (vgl. OLG Stuttgart VersR 1982, 782).
- BGH, 14.02.1984 - VI ZR 229/82
Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem Fahrzeug des …
Auszug aus OLG Köln, 21.03.1991 - 1 U 55/90
Gegen die in Rechtsprechung und Schrifttum noch überwiegend vertretene Auffassung, daß in der Regel nur eine erhebliche Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (von mehr als 20 %) gegenüber einer Vorfahrtverletzung zu einer Mithaftung führen könne (…vgl. Greger, Zivilrechtliche Haftung im Straßenverkehr, 2. Aufl. 1990, § 17 StVG Rdnrn. 87 f. m.w.N.; KG VerkMitt 1985, 86; OLG Zweibrücken VersR 1977, 1059; wohl auch OLG Köln [7. Zivilsenat] VersR 1978, 830; für Fallgestaltungen mit erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung durch den Vorfahrtberechtigten vgl. die Entscheidungen BGH NJW 1984, 1962, 1963; OLG Hamm RuS 1990, 48; OLG Schleswig RuS 1990, 410; OLG Karlsruhe VersR 1989, 1209; OLG Koblenz VersR 1990, 1021; OLG Oldenburg, RuS 1987, 13), bestehen Bedenken. - OLG Köln, 20.03.1978 - 7 U 96/77
Mithaftung; Vorfahrtsberechtigter; Fahrgeschwindigkeit
Auszug aus OLG Köln, 21.03.1991 - 1 U 55/90
Gegen die in Rechtsprechung und Schrifttum noch überwiegend vertretene Auffassung, daß in der Regel nur eine erhebliche Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (von mehr als 20 %) gegenüber einer Vorfahrtverletzung zu einer Mithaftung führen könne (…vgl. Greger, Zivilrechtliche Haftung im Straßenverkehr, 2. Aufl. 1990, § 17 StVG Rdnrn. 87 f. m.w.N.; KG VerkMitt 1985, 86; OLG Zweibrücken VersR 1977, 1059; wohl auch OLG Köln [7. Zivilsenat] VersR 1978, 830; für Fallgestaltungen mit erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung durch den Vorfahrtberechtigten vgl. die Entscheidungen BGH NJW 1984, 1962, 1963; OLG Hamm RuS 1990, 48; OLG Schleswig RuS 1990, 410; OLG Karlsruhe VersR 1989, 1209; OLG Koblenz VersR 1990, 1021; OLG Oldenburg, RuS 1987, 13), bestehen Bedenken.
- OLG Schleswig, 06.09.1989 - 9 U 132/87
Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung und überhöhter Geschwindigkeit des …
Auszug aus OLG Köln, 21.03.1991 - 1 U 55/90
Gegen die in Rechtsprechung und Schrifttum noch überwiegend vertretene Auffassung, daß in der Regel nur eine erhebliche Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (von mehr als 20 %) gegenüber einer Vorfahrtverletzung zu einer Mithaftung führen könne (…vgl. Greger, Zivilrechtliche Haftung im Straßenverkehr, 2. Aufl. 1990, § 17 StVG Rdnrn. 87 f. m.w.N.; KG VerkMitt 1985, 86; OLG Zweibrücken VersR 1977, 1059; wohl auch OLG Köln [7. Zivilsenat] VersR 1978, 830; für Fallgestaltungen mit erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung durch den Vorfahrtberechtigten vgl. die Entscheidungen BGH NJW 1984, 1962, 1963; OLG Hamm RuS 1990, 48; OLG Schleswig RuS 1990, 410; OLG Karlsruhe VersR 1989, 1209; OLG Koblenz VersR 1990, 1021; OLG Oldenburg, RuS 1987, 13), bestehen Bedenken. - OLG Stuttgart, 02.09.1981 - 1 U 26/81
Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung
Auszug aus OLG Köln, 21.03.1991 - 1 U 55/90
In der Rechtsprechung wird deshalb zunehmend die Tendenz erkennbar, bei deutlicher Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit dem Vorfahrtberechtigten eine gewichtige Mithaftung aufzuerlegen (vgl. VLG Karlsruhe VersR 1989, 1209; OLG Koblenz VersR 1990, 1021) oder auch bei nur geringfügiger Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit eine Mithaftung in Betracht zu ziehen (vgl. OLG Stuttgart VersR 1982, 782). - OLG Oldenburg, 20.10.1986 - 13 U 56/86
Vorfahrtverletzung, Ausfahrt, Geschwindigkeitsüberschreitung
Auszug aus OLG Köln, 21.03.1991 - 1 U 55/90
Gegen die in Rechtsprechung und Schrifttum noch überwiegend vertretene Auffassung, daß in der Regel nur eine erhebliche Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (von mehr als 20 %) gegenüber einer Vorfahrtverletzung zu einer Mithaftung führen könne (…vgl. Greger, Zivilrechtliche Haftung im Straßenverkehr, 2. Aufl. 1990, § 17 StVG Rdnrn. 87 f. m.w.N.; KG VerkMitt 1985, 86; OLG Zweibrücken VersR 1977, 1059; wohl auch OLG Köln [7. Zivilsenat] VersR 1978, 830; für Fallgestaltungen mit erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung durch den Vorfahrtberechtigten vgl. die Entscheidungen BGH NJW 1984, 1962, 1963; OLG Hamm RuS 1990, 48; OLG Schleswig RuS 1990, 410; OLG Karlsruhe VersR 1989, 1209; OLG Koblenz VersR 1990, 1021; OLG Oldenburg, RuS 1987, 13), bestehen Bedenken. - KG, 23.05.1985 - 12 U 3747/84
Haftungsverteilung bei geringfügiger Überschreitung der zulässigen …
Auszug aus OLG Köln, 21.03.1991 - 1 U 55/90
Gegen die in Rechtsprechung und Schrifttum noch überwiegend vertretene Auffassung, daß in der Regel nur eine erhebliche Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (von mehr als 20 %) gegenüber einer Vorfahrtverletzung zu einer Mithaftung führen könne (…vgl. Greger, Zivilrechtliche Haftung im Straßenverkehr, 2. Aufl. 1990, § 17 StVG Rdnrn. 87 f. m.w.N.; KG VerkMitt 1985, 86; OLG Zweibrücken VersR 1977, 1059; wohl auch OLG Köln [7. Zivilsenat] VersR 1978, 830; für Fallgestaltungen mit erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung durch den Vorfahrtberechtigten vgl. die Entscheidungen BGH NJW 1984, 1962, 1963; OLG Hamm RuS 1990, 48; OLG Schleswig RuS 1990, 410; OLG Karlsruhe VersR 1989, 1209; OLG Koblenz VersR 1990, 1021; OLG Oldenburg, RuS 1987, 13), bestehen Bedenken.
- OLG Köln, 02.12.1998 - 13 U 152/98
Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung und Geschwindigkeitsüberschreitung des …
Sie berücksichtigt damit, daß überhöhte Geschwindigkeit als eine der häufigsten Unfallursachen gilt, und trägt der Tatsache Rechnung, daß eine lineare Erhöhung der Geschwindigkeit mit einer dem Quadrat der Geschwindigkeit entsprechenden Erhöhung der Bewegungsenergie einhergeht (vgl. OLG Köln, VersR 1992, 110, welches aus diesen Gründen schon eine Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit von 60 km/h um mindestens 5 km/h zur Begründung einer Mithaftung ausreichen ließ; ferner etwa OLG Hamm, NZV 1994, 277: Mithaftung von 2/5 bei 115 km/h statt zulässiger 100 km/h). - OLG Celle, 26.10.2022 - 14 U 102/21
Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall; Anscheinsbeweis für eine …
Soweit das OLG Stuttgart (Urteil vom 02. September 1981 - 1 U 26/81, VersR 1982, 782) bereits bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von [wenigstens] 5 km/h eine Mithaftung angenommen hat und auch das OLG Köln hierfür eine geringfügige Geschwindigkeitsüberschreitung ausreichen ließ (Urteil vom 21. März 1991 - 1 U 55/90, Rn. 10 f, juris), kommt dem für den vorliegenden Fall keine Bedeutung zu. - OLG Köln, 10.02.1998 - 9 U 96/97
Ausgestaltung der Regulierung der Folgen eines Verkehrsunfalls nach einer …
Es entspricht der allgemeinen Auffassung in der Rechtsprechung und der Literatur, daß eine erhebliche Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit von 30 % eine beträchtliche Mithaftung des Vorfahrtsberechtigten begründen kann (OLG Köln, OLG-Report 1997, 310, OLG Köln VersR 1992, 110, OLG Köln VRs 94, 427, OLG Köln VRs 92, 417, OLG Köln VersR 1978, 830, OLG Stuttgart VersR 1997, 1418, Jagusch/Hentschel, 34. Aufl. 1997, § 8 StVO, Rnr. 70 m. w. N.). - OLG Köln, 21.02.2001 - 13 U 68/00 Sie berücksichtigt damit, wie der Senat im Urteil vom 2.12.1998 - 13 U 152/98 - (…OLGR 1999, 173 = VersR 1999, 1034 = VRS Bd. 96, S. 344) zum Ausdruck gebracht hat, "dass überhöhte Geschwindigkeit als eine der häufigsten Unfallursachen gilt, und trägt der Tatsache Rechnung, dass eine lineare Erhöhung der Geschwindigkeit mit einer dem Quadrat der Geschwindigkeit entsprechenden Erhöhung der Bewegungsenergie einhergeht (vgl. OLG Köln, VersR 1992, 110, welches aus diesen Gründen schon eine Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit von 60 km/h um mindestens 5 km/h zur Begründung einer Mithaftung ausreichen ließ; ferner etwa OLG Hamm, NZV 1994, 277: Mithaftung von 2/5 bei 115 km/h statt zulässiger 100 km/h).".
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OLG Oldenburg, 19.04.1990 - 1 U 230/89 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)
§ 823 BGB; § 847 BGB; § 286 ZPO
Anscheinsbeweis; Kausalkette; Unfall; Fahrzeug; Kfz; Gehirnblutung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anscheinsbeweis; Kausalkette; Unfall; Fahrzeug; Kfz; Gehirnblutung
Papierfundstellen
- NZV 1991, 156
- VersR 1992, 110
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".