Rechtsprechung
| OLG Hamm, 18.10.1991 - 20 U 79/91 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rechtsschutzversicherer; Leistungsrückforderung; Unterrichtungsobliegenheit; Rechtsschutzversicherung; Rückforderungsprozeß; Voraussetzungsidentität; Bindungswirkung; Haftpflichtprozeß
Papierfundstellen
- NJW-RR 1992, 539
- VersR 1992, 308
- AnwBl 1993, 355
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 05.11.2004 - IXa ZB 17/04
Pfändbarkeit von Beihilfeansprüchen
In dieser Fallgestaltung erfüllt die Pfändung gerade den Zweck der Beihilfegewährung, weil sie zur (teilweisen) Befriedigung des Anlaßgläubigers einer bestimmten - hier medizinischen - Tätigkeit dienen kann, von deren Aufwand die konkrete Beihilfeleistung entlasten soll (…vgl. Mildenberger, Beihilfevorschriften des Bundes und der Länder, 6. Aufl. Bd. I § 1 Rn. 19; LG Hannover AnwBl. 1993, 355; LG Münster Rpfleger 1994, 473;… Stöber, Forderungspfändung 13. Aufl. Rn. 880a;… Stein/Jonas/Brehm, ZPO 2. Aufl. § 851 Rn. 23). - OLG Celle, 19.04.2007 - 8 U 179/06
Anspruch auf Deckungsschutz aus einer Rechtsschutzversicherung für 26 …
Vorsätzlich handelt etwa der Versicherungsnehmer, der dem Versicherer einen bewusst falschen Unfallhergang schildert (OLG Hamm VersR 1992, 308; LG Verden r+s 1993, 262), dem Versicherer trotz Aufforderung für die Beurteilung der Erfolgsaussicht erhebliche neue Einwendungen des Gegners verschweigt (OLG Köln ZfS 1992, 98) oder der Erläuterung dienende Fragen des Versicherers nicht beantwortet (OLG Bamberg VersR 1994, 1100). - OLG Hamm, 06.02.2002 - 20 U 151/01
Gewährung von Versicherungsschutz aus einer Privathaftpflichtversicherung wegen …
Rn. 46 Eine Bindungswirkung der im Haftpflichtprozeß erfolgten Feststellungen entsteht in dem Umfang, wie die festgestellten Tatsachen für beide Verfahren gleichermaßen von Bedeutung sind; die Bindungswirkung entfaltet sich nur bei sogenannter "Voraussetzungsidentität" (so Senat, Urt. v.18.10.1991 - 20 U 79/91 - in VersR 1992, 308). - OLG München, 10.01.2008 - 32 Wx 201/07
Kosten im Wohnungsgrundbuchverfahren: Gleichbehandlung aller Wohnungserwerber …
9a) Zu Recht hat das Landgericht die gefestigte Rechtsprechung zum Erwerb vom Bauträger des BayObLG (BayObLGZ 1992, 247 ff. = NJW-RR 1992, 539; FGPrax 2000, 164), der sich auch der Senat anschließt, auf den Erwerb von einem Zwischenerwerber ausgedehnt.
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Rechtsprechung
| AG Bersenbrück, 28.02.1991 - 4 C 69/91 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)
§ 1 IIa AHB ; § 10 I AKB
Privathaftpflichtversicherung; Wegschieben eines Motorrades; Gebrauch des Fahrzeugs - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
AHB § 1 Abs. 2a; AKB § 10 Abs. 1
- rechtsportal.de (Leitsatz)
AKB § 10 Nr. 1
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Haftpflichtversicherung; Gebrauch des Fahrzeugs; Wegschieben eines Motorrads
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Privathaftpflichtversicherung; Wegschieben eines Motorrades; Gebrauch des Fahrzeugs
Papierfundstellen
- NJW-RR 1992, 29
- NJW-RR 1992, 29 (Volltext mit red. LS)
- VersR 1992, 308
- VersR 1992, 732
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 24.04.1991 - 20 U 324/90 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de (Leitsatz)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Diebstahl; Kfz; Parteivernehmung; Glaubwürdigkeit; Zeuge; Familienmitglieder; Wohnwagen; Restauration
Papierfundstellen
- VersR 1992, 308
Wird zitiert von ...
- OLG Köln, 22.10.1996 - 9 U 64/96
Persönliche Glaubwürdigkeit des angeblich bestohlenen Versicherungsnehmers; …
Denn der Nachweis des Abstellens eines Fahrzeuges genügt für sich allein nicht den Anforderungen an den Beweis des äußeren Bildes einer bedingungsgemäß versicherten Entwendung ( OLG Hamm VersR 1992, 308 ).
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Rechtsprechung
| LG Bielefeld, 11.06.1991 - 23 O 92/91 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
VVG § 6
Papierfundstellen
- VersR 1992, 308
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 26.04.1991 - 20 U 284/90 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1992, 360
- VersR 1992, 308
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Celle, 14.07.2005 - 8 U 31/05
Zahlungspflicht einer Fahrzeugversicherung für einen durch Diebstahl entstandenen …
Maßgebend ist, ob in der konkreten Situation ein erheblich erleichterter Zugriff für unbefugte Dritte bestand, was für den Versicherungsnehmer auch ohne weiteres ersichtlich war (OLG Köln r + s 1996, 392: Belassen der Kfz.Schlüssel in der Jackentasche in einem Raum eines Reiterhofes, der für Unbefugte frei zugänglich war bei bereits früher erfolgten Diebstählen; OLG Oldenburg r + s 1996, 172: Schlüssel in der über einen Stuhl gehängten Lederjacke in einer Gaststätte ohne Möglichkeit ständiger Kontrolle bei gleichzeitigem erheblichen Alkoholkonsum des Versicherungsnehmers; OLG Bremen VersR 1995, 1230: Schlüssel in Tasche einer über den Stuhl gelegten Jacke in einem Lokal in der Tschechischen Republik; OLG Hamm NJW-RR 1992, 360: Ablage des Schlüssels durch einen Gast auf dem Tresen einer Gaststätte über mehrere Stunden bei erheblichem Alkoholgenuss; OLG Frankfurt NJW-RR 1992, 537: Jacke mit Autoschlüsseln an einer unbewachten Garderobe einer Diskothek). - OLG Dresden, 04.09.2018 - 4 U 427/18
Anforderungen an den Beweis des äußeren Bildes nach einem Fahrzeugdiebstahl
Als grob fahrlässig ist ein den Eintritt des Versicherungsfalls förderndes Verhalten dann zu werten, wenn sich schon bei einfachen und naheliegenden Überlegungen die erhöhte Schadenwahrscheinlichkeit und die Notwendigkeit, ein anderes als das geübte Verhalten in Betracht zu ziehen, aufdrängt (OLG Hamm, Urteil vom 26. April 1991 - 20 U 284/90 -, juris). - OLG München, 24.11.1993 - 30 U 458/93
Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles
Die Schadenswahrscheinlichkeit muß offenkundig so groß sein, daß es ohne weiteres nahelag, zur Vermeidung des Versicherungsfalles ein anderes Verhalten als das tatsächlich geübte in Betracht zu ziehen (vgl. OLG Hamm, r+s 1991, 331), außerdem muß der Eintritt des Versicherungsfalles mit einem Aufwand an Kosten und Unbequemlichkeiten zu vermeiden gewesen sein, den eine nicht versicherte Person angesichts der Schadensgefahr normalerweise ohne weiteres in Kauf genommen hätte (BGH VersR 1984, 25).Zutreffend hat die Beklagte auf eine Fülle von Entscheidungen hingewiesen, die das vom Kläger gezeigte verhalten als grob fahrlässig im Sinne des § 61 VVG dargestellt haben (vgl. nur OLG Hamm r+s 1991, 331; OLG Koblenz, ZfS 1990, 313; LG Köln, ZfS 19909 61 f.; OLG Stuttgart, r+s 1991 258 f.).
- OLG Hamm, 06.10.2000 - 20 U 87/00
Leitungswasserschaden - Entschädigung durch die Hausratsversicherung
Die Schadenswahrscheinlichkeit muß dabei so groß sein, daß es ohne weiteres nahe lag, zur Vermeidung des Schadensfalls ein zumutbares anderes Verhalten als das tatsächlich geübte in Betracht zu ziehen (BGH, VersR 1984, 25; Senat, r+s 1991, 331).
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