Zivilprozessordnung
| Buch 2 - Verfahren im ersten Rechtszug (§§ 253 - 510c) |
| Abschnitt 1 - Verfahren vor den Landgerichten (§§ 253 - 494a) |
| Titel 11 - Abnahme von Eiden und Bekräftigungen (§§ 478 - 484) |
(1) 1Gibt der Schwurpflichtige an, dass er aus Glaubens- oder Gewissensgründen keinen Eid leisten wolle, so hat er eine Bekräftigung abzugeben. 2Diese Bekräftigung steht dem Eid gleich; hierauf ist der Verpflichtete hinzuweisen.
(2) Die Bekräftigung wird in der Weise abgegeben, dass der Richter die Eidesnorm als Bekräftigungsnorm mit der Eingangsformel:
"Sie bekräftigen im Bewusstsein Ihrer Verantwortung vor Gericht"
vorspricht und der Verpflichtete darauf spricht:
"Ja".
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 484 ZPO
22 Entscheidungen zu § 484 ZPO in unserer Datenbank:
- VG Berlin, 04.06.2021 - 90 K 2.19
Unterbliebene Erstellung gerichtlich erforderter Befundberichte über eigene ...
- OLG Nürnberg, 07.03.2011 - 12 W 456/11
Selbstständiges Beweisverfahren; Schadenersatzanspruch: rechtliches Interesse des ...
- StGH Baden-Württemberg, 23.03.2015 - 1 VB 2/15
Gehörsrechtsverletzung (Art 2 Abs 1 LV iVm Art 103 Abs 1 GG) durch Übergehen ...
- VG Freiburg, 21.08.1974 - VS. VI 202/74
Religiös begründete Weigerung zur Leistung eines Eides; Gebrauch anderer ...
- OLG Karlsruhe, 12.11.1981 - 2 UF 206/80
- LSG Baden-Württemberg, 22.03.2007 - L 13 AS 538/07 AR-BS
- BGH, 05.06.1952 - IV ZR 185/51
Rechtsmittel
- LSG Nordrhein-Westfalen, 16.09.1980 - L 5 S 20/80
Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Voraussetzungen für die ...
- BayObLG, 20.06.1990 - BReg. 1a Z 19/89
Form; Beweisaufnahme; Verfahren; Freiwillige Gerichtsbarkeit; Zweck; Bedeutung; ...
- RG, 14.02.1941 - 1 D 47/41
Die Regel des § 66 e StPO., daß die Erklärung des Zeugen über seine Zugehörigkeit ...
Querverweise
Auf § 484 ZPO verweisen folgende Vorschriften:
- Finanzgerichtsordnung (FGO)
- Verfahren
- Verfahren im ersten Rechtszug
- § 82
- Sozialgerichtsgesetz (SGG)
- Verfahren
- Gemeinsame Verfahrensvorschriften
- Verfahren im ersten Rechtszug
- § 118
- Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
- Verfahren
- Verfahren im ersten Rechtszug
- § 98 [Vorschriften über die Beweisaufnahme]