Rechtsprechung
| OLG Köln, 28.02.1992 - 19 U 155/91 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AbzG §§ 1 ff., § 6
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Mietkauf; Verdecktes Abzahlungsgeschäft; Merkmale
Papierfundstellen
- VersR 1992, 871
- VersR 1992, 872
Wird zitiert von ...
- VGH Baden-Württemberg, 25.08.1994 - A 12 S 1086/92
Erstattung der Kosten für die Unterbringung von Asylbewerbern
"Mietkauf" ist ein Mietvertrag, bei dem der Vermieter dem Mieter das Recht einräumt, innerhalb einer bestimmten Frist die (in der Regel neue) Sache zu einem vorher bestimmten Preis zu kaufen, wobei die bis dahin gezahlte Miete ganz oder zum Teil auf den Kaufpreis angerechnet wird, es ist also ein Mietvertrag mit einem Kaufoptionsvertrag verbunden (vgl. BGH, WM 1990, 1307; OLG Köln, VersR 1992, 871; Palandt, BGB, 1994, Einf. v. § 535 RdNr. 21 ff.).Zwar mag etwa auch eine Klausel "bei Übernahme (käuflicher Erwerb) Mietanrechnung 50 %" für die Annahme eines Mietkaufes genügen, wofür jedoch nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (WM 1985, 634) besondere einzelfallbedingte Umstände wie auch die Art des Mietgegenstandes (Telefonanrufbeantworter, OLG Köln VersR 1992, 872: Computer) erforderlich und ausschlaggebend waren, mit der Folge, daß der Kaufpreis nach §§ 315, 316 BGB durch den Vermieter zu bestimmen gewesen wäre, der sich zumal vorliegend nicht nach jenem bei den zurückliegenden Vertragsverhandlungen etwa als Preis für ein Kaufgeschäft genannten Preis zwingend zu ergeben hätte (vgl. Münchner Kommentar, BGB, 1988, vor § 535 RdNr. 41; BGH, WM 1985, 634; BGHZ 62, 42 zur unterschiedlichen Preisgestaltung - Softeispulver-Fall).
Hätte man anschließend an solchen zivilrechtlichen Befund als "alternative Möglichkeit" einen Widerruf durch die Klägerin in den Blick nehmen wollen, hätte dies als wiederum weitere Folge die Frage nach deren Verpflichtung zum Wertersatz für die Überlassung von Gebrauch und Benutzung des Mietgegenstandes, der sich an der - vorliegend nicht behauptet überhöhten - Miete auszurichten hätte (BGH WM 1985, 634; OLG Köln VersR 1992, 871).
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