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Weitere Entscheidung unten: OLG Zweibrücken, 16.02.1994

Rechtsprechung
   OLG Köln, 30.09.1994 - 19 U 284/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,3279
OLG Köln, 30.09.1994 - 19 U 284/93 (https://dejure.org/1994,3279)
OLG Köln, Entscheidung vom 30.09.1994 - 19 U 284/93 (https://dejure.org/1994,3279)
OLG Köln, Entscheidung vom 30. September 1994 - 19 U 284/93 (https://dejure.org/1994,3279)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 847 ; RVO § 636 § 637
    Eingliederung eines Arbeitnehmers nach Aufforderung zur Hilfeleistung - Arbeitnehmer, Eingliederung, Haftungsausschluß, Schmerzensgeld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Eingliederung eines fremden Arbeitnehmers? (IBR 1995, 139)

Papierfundstellen

  • VersR 1995, 197
  • BB 1995, 829
  • BB 1995, 829 L
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 06.12.1977 - VI ZR 79/76

    Anforderungen an die Eingliederung in den Unfallbetrieb

    Auszug aus OLG Köln, 30.09.1994 - 19 U 284/93
    Daß der Kläger von seinem Stammbetrieb nicht den Auftrag hatte, diese Hilfeleistung zu erbringen, hiervon sogar von seinem Arbeitgeber wäre abgehalten worden, wie er behauptet hat, steht der Annahme der Eingliederung in den Betrieb der Beklagten zu 1) nicht entgegen (BGH NJW 1983, 2882 [2883]; NJW 1978, 2553 [2554] = VersR 1978, 150 [152]); hiermit verdeutlicht der Kläger lediglich zusätzlich, daß seine Hilfeleistung auch subjektiv nicht im Interesse seines eigenen Betriebes erbracht wurde, er also seine Unternehmenssphäre verlassen hat.
  • BGH, 22.05.1984 - VI ZR 234/82

    Haftungsfreistellung bei Lagerungsarbeiten

    Auszug aus OLG Köln, 30.09.1994 - 19 U 284/93
    Eine arbeitsrechtliche Beziehung des Geschädigten zum "schädigenden" Betrieb ist aber auch nicht erforderlich; es reicht aus, wenn der Geschädigte ähnlich wie ein Arbeitnehmer i.S.d. § 539 Abs. 2 RVO tätig geworden ist und seine Tätigkeit in die betriebliche Sphäre des Unternehmens fällt (BGH VersR 1983, 31; 1983, 728; 1984, 736).
  • BGH, 22.06.1982 - VI ZR 240/79

    Anspruch auf Erstattung der an die Hinterbliebenen eines durch einen …

    Auszug aus OLG Köln, 30.09.1994 - 19 U 284/93
    Eine arbeitsrechtliche Beziehung des Geschädigten zum "schädigenden" Betrieb ist aber auch nicht erforderlich; es reicht aus, wenn der Geschädigte ähnlich wie ein Arbeitnehmer i.S.d. § 539 Abs. 2 RVO tätig geworden ist und seine Tätigkeit in die betriebliche Sphäre des Unternehmens fällt (BGH VersR 1983, 31; 1983, 728; 1984, 736).
  • BGH, 05.07.1983 - VI ZR 273/81

    Beendigung der Eingliederung eines Geschädigten in den Unfallbetrieb bei …

    Auszug aus OLG Köln, 30.09.1994 - 19 U 284/93
    Daß der Kläger von seinem Stammbetrieb nicht den Auftrag hatte, diese Hilfeleistung zu erbringen, hiervon sogar von seinem Arbeitgeber wäre abgehalten worden, wie er behauptet hat, steht der Annahme der Eingliederung in den Betrieb der Beklagten zu 1) nicht entgegen (BGH NJW 1983, 2882 [2883]; NJW 1978, 2553 [2554] = VersR 1978, 150 [152]); hiermit verdeutlicht der Kläger lediglich zusätzlich, daß seine Hilfeleistung auch subjektiv nicht im Interesse seines eigenen Betriebes erbracht wurde, er also seine Unternehmenssphäre verlassen hat.
  • BGH, 11.07.1972 - VI ZR 21/71

    Schadenersatz bei Versterben aufgrund eines Unfalls auf einer Baustelle - …

    Auszug aus OLG Köln, 30.09.1994 - 19 U 284/93
    Der Kläger ist wie ein Arbeitnehmer i.S. des § 539 Abs. 2 RVO tätig geworden, sein Unfall war ein Arbeitsunfall, wie die Berufsgenossenschaft mit für das Zivilgericht bindender Wirkung (vgl. § 638 RVO ; BGH VersR 1972, 945) festgestellt hat.
  • BGH, 03.05.1983 - VI ZR 68/81

    Unfallversicherung - Arbeitnehmer - Rabattgewährung - Zuordnung - …

    Auszug aus OLG Köln, 30.09.1994 - 19 U 284/93
    Eine arbeitsrechtliche Beziehung des Geschädigten zum "schädigenden" Betrieb ist aber auch nicht erforderlich; es reicht aus, wenn der Geschädigte ähnlich wie ein Arbeitnehmer i.S.d. § 539 Abs. 2 RVO tätig geworden ist und seine Tätigkeit in die betriebliche Sphäre des Unternehmens fällt (BGH VersR 1983, 31; 1983, 728; 1984, 736).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 16.02.1994 - 1 U 146/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,10770
OLG Zweibrücken, 16.02.1994 - 1 U 146/93 (https://dejure.org/1994,10770)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 16.02.1994 - 1 U 146/93 (https://dejure.org/1994,10770)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 16. Februar 1994 - 1 U 146/93 (https://dejure.org/1994,10770)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO §§ 33, 253

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unzulässigkeit; Isolierte Widerklage; Fahrer; Unfallfahrzeug; Widerbeklagte; Schadensersatzforderung; Verkehrsunfall; Beklagter; Kläger

Papierfundstellen

  • VersR 1995, 197
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.02.1975 - V ZR 148/73

    Begriff der rügelosen Einlassung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.02.1994 - 1 U 146/93
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH, der der Senat folgt, ist eine Widerklage der beklagte Partei regelmäßig unzulässig, wenn sie nicht zugleich auch gegen den Kl. des Verfahrens erhoben wird (vgl. u. a. BGH VersR 1971, 273 = NJW 71, 466; NJW 75, 1228; vom 22.3.1990 - III ZR 221/88 -.
  • BGH, 08.12.1970 - VI ZR 111/69

    Rechtsstreit - Beteiligter - Widerklage

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.02.1994 - 1 U 146/93
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH, der der Senat folgt, ist eine Widerklage der beklagte Partei regelmäßig unzulässig, wenn sie nicht zugleich auch gegen den Kl. des Verfahrens erhoben wird (vgl. u. a. BGH VersR 1971, 273 = NJW 71, 466; NJW 75, 1228; vom 22.3.1990 - III ZR 221/88 -.
  • BGH, 22.03.1990 - III ZR 221/88

    Zulässigkeit des Erlasses eines Teilurteils über Klage oder Widerklage - …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.02.1994 - 1 U 146/93
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH, der der Senat folgt, ist eine Widerklage der beklagte Partei regelmäßig unzulässig, wenn sie nicht zugleich auch gegen den Kl. des Verfahrens erhoben wird (vgl. u. a. BGH VersR 1971, 273 = NJW 71, 466; NJW 75, 1228; vom 22.3.1990 - III ZR 221/88 -.
  • OLG Dresden, 22.02.2000 - 14 U 3347/99

    Zulässigkeit einer isolierten Drittwiderklage

    Sie ist in aller Regel nur zulässig, wenn die Widerklage vorher oder zumindest zugleich auch gegen den Kläger erhoben wird, dieser also auch Widerbeklagter ist (BGH, Urteil v. 17.10.1963, II ZR 77/61, BGHZ 40, 185 ff. = NJW 1964, 44 f.; Urteil v. 08.12.1970, VI ZR 111/69, NJW 1971, 466 f. = MDR 1971, 290; Urteil v. 21.02.1975, V ZR 148/73, NJW 1975, 1228 f.;… Beschluss v. 22.03.1990, III ZR 221/88, BGHR § 33 ZPO "Drittbeklagter 2"; Beschluss v. 04.12.1991, XII ARZ 29/91, NJW-RR 1992, 383; Urteil v. 06.05.1993, VII ZR 7/93, NJW 1993, 2120; OLG Frankfurt, NJW 1969, 546 f.; OLG Düsseldorf NJW 1970, 51 f.; EWiR § 89 BörsG 1/89, 883 f.; MDR 1990, 728; OLG Karlsruhe ZZP 88. Band 1975, 451 ff.; OLG Zweibrücken VersR 1995, 197;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 58. Aufl., Anh. § 253 Rdn. 3).

    Zutreffend hat das OLG Zweibrücken (VersR 1995, 197) entgegen dem LG Hannover (NJW 1988, 1601) ausgeführt, dass etwaige Eigeninteressen des Zedenten am Prozessausgang bei der Würdigung seiner Zeugenaussage besonders zu beachten sind.

  • OLG Koblenz, 08.05.2001 - 3 U 1129/00

    Anforderungen an die Bestimmtheit eines (negativen) Feststellungsantrages

    Der Senat sieht sich jedoch zu folgenden Hinweisen veranlasst: Die sog. "isolierte" Drittwiderklage, d.h. die Widerklage nur gegen einen bis dahin am Rechtsstreit nicht beteiligten Dritten wird zwar grundsätzlich als unzulässig erachtet (vgl. BGH NJW 1971, 466; OLG Zweibrücken VersR 1995, 197;… Zöller-Vollkommer, a.a.O., § 33 Rdnr. 19 ff).
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