Rechtsprechung
| BGH, 29.03.1995 - IV ZR 207/94 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Rechtsschutzversicherungsvertrag - Wohneigentum - Sittenwidrigkeit - Wahrnehmung fremder Wohnungseigentümerinteressen
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 138 Abs. 1
Sittenwidrigkeit einer Rechtsschutzversicherung für Wohnungseigentum - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Rechtsschutzversicherung; Zulässigkeit bei Wohnungseigentum
Papierfundstellen
- NJW 1995, 2284
- MDR 1996, 52
- VersR 1995, 698
- WM 1995, 1331
- BB 1995, 2288
- DB 1995, 1460
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (10)
- BGH, 21.04.1988 - V ZB 10/87
Haftung des Erwerbers für im Wohnungseigentum zusammenhängende Verbindlichkeiten
Auszug aus BGH, 29.03.1995 - IV ZR 207/94
Nach allgemeinem Grundsatz, der die Erhebung von Sonderumlagen einbezieht, werden Verbindlichkeiten jedes einzelnen Wohnungseigentümers im Rahmen der allgemeinen Beitragspflicht (§ 16 Abs. 2 WEG) gegenüber den anderen Wohnungseigentümern erst durch einen Beschluß der Gemeinschaft begründet (BGHZ 104, 197, 202f. [BGH 21.04.1988 - V ZB 10/87]; 108, 44, 46; BGH, Beschluß vom 24. Februar 1994 - V ZB 43/93 - ZMR 1994, 271). - BGH, 24.02.1994 - V ZB 43/93
Haftung des Erwerbers einer Eigentumswohnung für Wohngeldrückstände des …
Auszug aus BGH, 29.03.1995 - IV ZR 207/94
Nach allgemeinem Grundsatz, der die Erhebung von Sonderumlagen einbezieht, werden Verbindlichkeiten jedes einzelnen Wohnungseigentümers im Rahmen der allgemeinen Beitragspflicht (§ 16 Abs. 2 WEG) gegenüber den anderen Wohnungseigentümern erst durch einen Beschluß der Gemeinschaft begründet (BGHZ 104, 197, 202f. [BGH 21.04.1988 - V ZB 10/87]; 108, 44, 46; BGH, Beschluß vom 24. Februar 1994 - V ZB 43/93 - ZMR 1994, 271). - BGH, 28.02.1989 - IX ZR 130/88
Wirksamkeit des Abschlusses risikoreicher Geschäfte
Auszug aus BGH, 29.03.1995 - IV ZR 207/94
c) Ein Rechtsgeschäft ist nur dann nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig, wenn es nach seinem aus der Zusammenfassung von Inhalt, Beweggrund und Zweck zu entnehmenden Gesamtcharakter mit den guten Sitten nicht zu vereinbaren ist (BGHZ 86, 82, 88; 107, 92, 97).
- BGH, 16.09.1987 - IVa ZR 76/86
Voraussetzungen der Einstandspflicht des Rechtsschutzversicherers
Auszug aus BGH, 29.03.1995 - IV ZR 207/94
Diese Erwägungen lassen außer Betracht, daß gemäß § 1 Abs. 1 ARB der Versicherer für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers nur zu sorgen hat, soweit sie notwendig ist, das heißt, soweit sie hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint (vgl. dazu Senatsurteil vom 16. September 1987 - IVa ZR 76/86 - VersR 1987, 1186). - BGH, 08.12.1982 - IVb ZR 333/81
Sittenwidrigkeit eines Unterhaltsverzichts
- BGH, 06.12.1989 - VIII ZR 310/88
Bestimmungen eines Gaststätten-Pachtvertrags zwischen einer Brauerei und einem …
Auszug aus BGH, 29.03.1995 - IV ZR 207/94
Unter diesen Gesichtspunkten ist § 138 Abs. 1 BGB grundsätzlich jedoch nur dann anwendbar, wenn alle an dem Rechtsgeschäft Beteiligten sittenwidrig handeln (vgl. BGH, Urteil vom 6. Dezember 1989 - VIII ZR 310/88 - NJW 1990, 567 unter B I, 1, a, bb). - BGH, 14.03.1984 - IVa ZR 24/82
Begriff des Versicherungsfalls in der Rechtsschutzversicherung bei einem …
Auszug aus BGH, 29.03.1995 - IV ZR 207/94
Mit der Regelung des § 14 Abs. 3 ARB soll erkennbar vermieden werden, daß die Rechtsschutzversicherung mit Kosten solcher Rechtskonflikte belastet wird, die bei Abschluß des Versicherungsvertrages bereits die erste Stufe der Gefahrverwirklichung erreicht haben, also gewissermaßen "vorprogrammiert" sind (Senatsurteile vom 20. Oktober 1982 - IVa ZR 48/81 - VersR 1983, 125 unter III; vom 14. März 1984 - IVa ZR 24/82 - VersR 1984, 530 unter I, 3). - BGH, 15.06.1989 - V ZB 22/88
Erhebung einer Sonderumlage zur Deckung eines Wohngeldausfalls; Konkurs des …
Auszug aus BGH, 29.03.1995 - IV ZR 207/94
Nach allgemeinem Grundsatz, der die Erhebung von Sonderumlagen einbezieht, werden Verbindlichkeiten jedes einzelnen Wohnungseigentümers im Rahmen der allgemeinen Beitragspflicht (§ 16 Abs. 2 WEG) gegenüber den anderen Wohnungseigentümern erst durch einen Beschluß der Gemeinschaft begründet (BGHZ 104, 197, 202f. [BGH 21.04.1988 - V ZB 10/87]; 108, 44, 46; BGH, Beschluß vom 24. Februar 1994 - V ZB 43/93 - ZMR 1994, 271). - BGH, 20.10.1982 - IVa ZR 48/81
Verweigerung der Zahlung des Pachtzinses durch den rechtsschutzversicherten …
Auszug aus BGH, 29.03.1995 - IV ZR 207/94
Mit der Regelung des § 14 Abs. 3 ARB soll erkennbar vermieden werden, daß die Rechtsschutzversicherung mit Kosten solcher Rechtskonflikte belastet wird, die bei Abschluß des Versicherungsvertrages bereits die erste Stufe der Gefahrverwirklichung erreicht haben, also gewissermaßen "vorprogrammiert" sind (Senatsurteile vom 20. Oktober 1982 - IVa ZR 48/81 - VersR 1983, 125 unter III; vom 14. März 1984 - IVa ZR 24/82 - VersR 1984, 530 unter I, 3). - BGH, 01.02.1956 - IV ZR 249/55
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 29.03.1995 - IV ZR 207/94
Demgemäß sind nicht nur der objektive Inhalt des Rechtsgeschäfts zu berücksichtigen, sondern ebenso alle Umstände, die zum Abschluß des Rechtsgeschäfts geführt haben, die Absichten und Beweggründe, die die Parteien verfolgt haben, und die objektiven Verhältnisse, unter denen der Vertrag geschlossen worden ist (BGH, Urteil vom 1. Februar 1956 - IV ZR 249/55 - LM BGB § 138 (Cb) Nr. 6).
- BGH, 16.04.1996 - XI ZR 234/95
Wirksamkeit einer Globalabtretung ohne ausdrückliche Festlegung einer …
Daran hat der Bundesgerichtshof entgegen kritischen Stimmen im Schrifttum (…vgl. MünchKomm-Mayer-Maly, 3. Aufl. § 138 Rdn. 111 ff. m.w.Nachw.) jedenfalls in Fällen, in denen nicht bereits der objektive Tatbestand des Rechtsgeschäfts einen krassen Verstoß gegen grundlegende Wertungen der Rechts- oder Sittenordnung enthielt, immer festgehalten (vgl. aus jüngerer Zeit z.B. BGHZ 106, 269, 272; 107, 92, 97; 120, 272, 276; 125, 218, 227, 228; Senatsurteil vom 1. Februar 1994 - XI ZR 105/93 = WM 1994, 455, 457; BGH, Urteil vom 29. März 1995 - IV ZR 207/94 = NJW 1995, 2284 ; jeweils m.w.Nachw.). - BGH, 29.04.1998 - IV ZR 21/97
Leistungsausschluß einer zur Wahrnehmung der Rechte von Mitversicherten …
In beiden Fällen (vgl. Senatsurteil vom 29. März 1995 - IV ZR 207/94 - VersR 1995, 698 unter I 1 e aa = NJW 1995, 2284), sei es durch eine Verlagerung der Prozeßführungsbefugnis auf den Rechtsschutzversicherten, etwa durch gewillkürte Prozeßstandschaft, oder sei es durch eine Übertragung des Anspruchs nach Eintritt des Versicherungsfalls, würde der Rechtsschutzversicherer durch nachträgliche Nutzung rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten mit einem Kostenrisiko belastet, für das er keine Prämien erhalten hat. - OLG Dresden, 19.11.2010 - 7 U 1358/09
Aufklärungspflichten des Versicherungsvermittlers über die Risiken einer …
Demgemäß sind nicht nur der objektive Inhalt des Rechtsgeschäftes zu berücksichtigen, sondern ebenso alle Umstände, die zum Abschluss des Rechtsgeschäftes geführt haben, die Absichten und Beweggründe, die die Parteien verfolgt haben und die objektiven Verhältnisse, unter denen der Vertrag geschlossen worden ist (vgl. nur BGH, VersR 1995, 698;… Palandt, BGB, 69. Aufl., § 138 Rz. 7 m.w.N.).
- OLG Rostock, 16.05.2001 - 17 W 1/01
Berücksichtigung der Qualifikation eines Bieters bei der Ausschreibung von …
Denn wenn sich der Sittenverstoß nicht bereits aus dem Inhalt des Rechtsgeschäfts, sondern erst aus seinem Gesamtcharakter ergibt (Motive und Zwecke des Geschäfts), ist § 138 bei Verletzung von Interessen der Allgemeinheit oder Drittbetroffener nur dann anwendbar, wenn der subjektive Tatbestand bei allen Beteiligten vorliegt (BGH NJW 1995, 2284; NJW 1990, 568), die die Tatsachen, welche die Sittenwidrigkeit begründen, also kennen oder sich ihrer Kenntnis grob fahrlässig verschließen. - OLG Saarbrücken, 30.06.2010 - 5 U 52/10
Rechtsschutzversicherung: Eintrittspflicht für das Aushandeln von Ratenzahlungen …
Dass der Kläger - vor Erteilung des gerichtlichen Hinweises - überhaupt vom Vorliegen eines solchen Sachverhalts ausgegangen wäre, der einer nach den oben dargelegten Grundsätzen durchzuführenden nachträglichen Schlüssigkeitsprüfung zugrunde zu legen wäre (vgl. zur Grundlage der Überprüfung der Erfolgsaussichten BGH, Urt. v. 29.3.1995 - IV ZR 207/94 - VersR 1995, 698), lässt sich allerdings auch seinem zweitinstanzlichen Vorbringen nicht entnehmen. - OLG Hamm, 23.11.2011 - 20 U 166/11
Eintrittspflicht des Rechtsschutzversicherers bei Überleitung von …
In beiden Fällen, sei es durch eine Verlagerung der Prozessführungsbefugnis auf den Rechtsschutzversicherten - etwa durch gewillkürte Prozessstandschaft - oder sei es durch eine Übertragung des Anspruchs nach Eintritt des Versicherungsfalls, würde der Rechtsschutzversicherer durch nachträgliche Nutzung rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten mit einem Kostenrisiko belastet, für das er keine Prämien erhalten hat (…vgl. BGH, Urt. v. 29.10.2008, IV ZR 128/07, Zitat nach juris, Tz 17 = VersR 2009, 216;… Urt. v. 29.04.1998, IV ZR 21/97, Zitat nach juris, Tz 13 = VersR 1998, 887; Urt. v. 29.03.1995, IV ZR 207/94, Zitat nach juris, Tz = VersR 1995, 698;… vgl. a. Maier in Harbauer, Rechtsschutzversicherung 8. Aufl., § 3 ARB 2000, Rn 181 m.w.N.). - OLG Rostock, 16.05.2001 - 17 W 2/01
Vergabeverfahren; Bauüberwachung; Rostocker IGA-Gelände; Verhandlungsverfahren; …
Denn wenn sich der Sittenverstoß nicht bereits aus dem Inhalt des Rechtsgeschäfts, sondern erst aus seinem Gesamtcharakter ergibt (Motive und Zwecke des Geschäfts), ist § 138 bei Verletzung von Interessen der Allgemeinheit oder Drittbetroffener nur dann anwendbar, wenn der subjektive Tatbestand bei allen Beteiligten vorliegt (BGH NJW 1995, 2284; NJW 1990, 568), die die Tatsachen, welche die Sittenwidrigkeit begründen, also kennen oder sich ihrer Kenntnis grob fahrlässig verschließen. - LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2003 - L 8 AL 268/02
Anteilige Berücksichtigung; Arbeitsentgelt; Arbeitsentgelt; …
Rn. 52 Gegen die guten Sitten verstößt ein Rechtsgeschäft, wenn es sich nach seinem aus der Zusammenfassung von Inhalt, Beweggrund und Zweck ergebenden Gesamtcharakter als sittenwidrig darstellt; die Sittenwidrigkeit eines Rechtsgeschäfts kann sich daraus ergeben, dass sein Inhalt als solcher gesetzlich oder sittlich verboten ist; ist ein Rechtsgeschäft seinem Inhalt nach erlaubt, so kann sich die Sittenwidrigkeit aus den begleitenden Umständen ergeben, insbesondere aus dem Grund und Zweck des Geschäfts, sowie der Art seines Zustandekommens (vgl BGH, Urteil vom 29. März 1995 - IV ZR 207/94 - NJW 1995, 2284; BGHZ 107, 92; BGHZ 86, 82;… Dilcher in Staudinger, Kommentar zum BGB, 12. Auflage 1980, § 138 Rdnrn 13ff;… Palm in Erman, Kommentar zum BGB, 10. Auflage 2000, § 138 Rdnrn 36ff). - BGH, 24.04.1998 - IV ZR 21/97 In beiden Fällen (vgl. Senatsurteil vom 29. März 1995 - IV ZR 207/94 - VersR 1995, 698 unter I 1 e aa = NJW 1995, 2284), sei es durch eine Verlagerung der Prozessführungsbefugnis auf den Rechtsschutzversicherten, etwa durch gewillkürte Prozessstandschaft, oder sei es durch eine Übertragung des Anspruchs nach Eintritt des Versicherungsfalls, würde der Rechtsschutzversicherer durch nachträgliche Nutzung rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten mit einem Kostenrisiko belastet, für das er keine Prämien erhalten hat.
- OLG Stuttgart, 02.08.2022 - 7 U 111/22
Eintrittspflicht Rechtsschutzversicherung bezüglich Kfz-Kauf mit unterstellt …
Nichts anderes ergibt sich aus der von der Beklagten herangezogenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 29.03.1995 ( IV ZR 207/94, r+s 1995, 222 ).
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