Rechtsprechung
| BVerwG, 01.12.1995 - 8 B 150.95 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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VwGO § 86 Abs. 1 § 108 Abs. 1, Abs. 2
Verwaltungsprozeßrecht: Beweis des ersten Anscheins hinsichtlich Schadensursächlichkeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Anscheinsbeweis - Lebenserfahrung - Kausalitätsverlauf - GoA - Landesrechtliche Pflichtenzuweisung - Straßenbaulast - IrreversiblesLandesrecht
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- VersR 1996, 724
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 01.03.1995 - 8 C 36.92
Öffentlich-rechtliches Benutzungsverhältnis - Verwaltungsschuldverhältnis - …
Auszug aus BVerwG, 01.12.1995 - 8 B 150.95
Zu Recht wendet die Beklagte hiergegen ein, die darauf gegründete Überzeugungsbildung beruhe auf einem unvollständig ermittelten Sachverhalt sowie auf einem unzulässigen Beweis des ersten Anscheins (vgl. zu letzterem Urteil vom 1. März 1995 - BVerwG 8 C 36.92 - NJW 1995, 2303 ff.).Der darin liegende Verzicht auf weitere Maßnahmen zur Aufklärung der Schadensverursachung - etwa durch Einholung eines Sachverständigengutachtens - ist mit § 86 Abs. 1 VwGO dann - aber auch nur dann - vereinbar, wenn es um einen Sachverhalt geht, der nach der Lebenserfahrung regelmäßig auf einen bestimmten Verlauf hinweist und es deshalb rechtfertigt, die besonderen Umstände des einzelnen Falles in ihrer Bedeutung zurücktreten zu lassen und ohne weiteres von einem bestimmten Kausalitätsverlauf auszugehen (Urteil vom 1. März 1995, a.a.O.; BGH, Urteil vom 18. März 1987 - IV a ZR 205/85 - BGHZ 100, 214 [216]; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24. März 1987 - 22 A 893/85 - OVGE 39, 93 [95]).
- BVerwG, 25.06.1992 - 3 C 16.90
Feststellung von Schäden an Grundvermögen zum Lastenausgleich - Deutsche …
Auszug aus BVerwG, 01.12.1995 - 8 B 150.95
Darin liegt - auch wenn die Gewährleistung rechtlichen Gehörs und das Gebot der Überzeugungsbildung nicht verlangen, auf jedes Vorbringen im einzelnen einzugehen (vgl. Urteil vom 25. Juni 1992 - BVerwG 3 C 16.90 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 68 S. 63 [64]) - unter den gegebenen Umständen zugleich ein Verstoß gegen diese Verfahrensgrundsätze. - BGH, 18.03.1987 - IVa ZR 205/85
Anscheinsbeweis für Freitod
Auszug aus BVerwG, 01.12.1995 - 8 B 150.95
Der darin liegende Verzicht auf weitere Maßnahmen zur Aufklärung der Schadensverursachung - etwa durch Einholung eines Sachverständigengutachtens - ist mit § 86 Abs. 1 VwGO dann - aber auch nur dann - vereinbar, wenn es um einen Sachverhalt geht, der nach der Lebenserfahrung regelmäßig auf einen bestimmten Verlauf hinweist und es deshalb rechtfertigt, die besonderen Umstände des einzelnen Falles in ihrer Bedeutung zurücktreten zu lassen und ohne weiteres von einem bestimmten Kausalitätsverlauf auszugehen (…Urteil vom 1. März 1995, a.a.O.; BGH, Urteil vom 18. März 1987 - IV a ZR 205/85 - BGHZ 100, 214 [216]; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24. März 1987 - 22 A 893/85 - OVGE 39, 93 [95]).
- BVerwG, 03.02.1993 - 11 B 12.92
Recht auf eine mündliche Verhandlung vor dem Berufungsgericht - Recht auf eine …
Auszug aus BVerwG, 01.12.1995 - 8 B 150.95
Da die dargelegten Verfahrensfehler auch bei einer Zulassung der Revision auf jeden Fall zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht führen würden, kann hier dahinstehen, ob der Rechtssache - wie die Beschwerde weiter geltend macht - auch grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ) zukommt (vgl. Beschluß vom 3. Februar 1993 - BVerwG 11 B 12.92 - Buchholz 310 § 133 [n.F.] VwGO Nr. 10 S. 10). - BVerwG, 03.01.1992 - 6 B 20.91
Beratungspflicht, Keine Zuerkennung eines als Folge der Verletzung einer …
Auszug aus BVerwG, 01.12.1995 - 8 B 150.95
Der Senat weist zur Klarstellung jedoch darauf hin, daß die öffentlich-rechtliche Geschäftsführung ohne Auftrag in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs hier entgegen der Auffassung der Beklagten als sogenannter "allgemeiner Grundsatz" die landesrechtlich geprägten Beziehungen zwischen den Beteiligten und insbesondere die landesrechtliche Pflichtenzuweisung durch die Straßenbaulast ergänzen und insoweit dem irrevisiblen, die Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung nicht rechtfertigenden Landesrecht angehören dürfte (vgl. Beschluß vom 3. Januar 1992 - BVerwG 6 B 20.91 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 240); dies gilt sowohl für die von der Beschwerde in erster Linie angegriffene Inanspruchnahme der Beklagten anstelle der Beigeladenen oder der konkret tätigen Baufirmen als Schuldner des geltend gemachten Anspruchs als auch für die in zweiter Linie eingewandte Minderung der Höhe des Ersatzanspruchs sei es über den Gedanken des § 254 BGB , sei es über die Grundsätze "neu für alt". - OVG Nordrhein-Westfalen, 24.03.1987 - 22 A 893/85
Auszug aus BVerwG, 01.12.1995 - 8 B 150.95
Der darin liegende Verzicht auf weitere Maßnahmen zur Aufklärung der Schadensverursachung - etwa durch Einholung eines Sachverständigengutachtens - ist mit § 86 Abs. 1 VwGO dann - aber auch nur dann - vereinbar, wenn es um einen Sachverhalt geht, der nach der Lebenserfahrung regelmäßig auf einen bestimmten Verlauf hinweist und es deshalb rechtfertigt, die besonderen Umstände des einzelnen Falles in ihrer Bedeutung zurücktreten zu lassen und ohne weiteres von einem bestimmten Kausalitätsverlauf auszugehen (…Urteil vom 1. März 1995, a.a.O.; BGH, Urteil vom 18. März 1987 - IV a ZR 205/85 - BGHZ 100, 214 [216]; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24. März 1987 - 22 A 893/85 - OVGE 39, 93 [95]).
- OVG Hamburg, 13.06.2006 - 3 Bf 294/03
Wahl zum Studierendenparlament der Universität nicht auf rechtmäßiger Grundlage …
Dementsprechend ist mangels gegenteiliger Anhaltspunkte anzunehmen, dass die Nachrücker in der Sitzung vom 3. Februar 2000 entsprechend der politischen Linie ihrer Liste abgestimmt haben (zum auch im öffentlichen Recht anwendbaren Anscheinsbeweis vgl. BVerwG, Beschl. v. 1.12.1995, NWVBl 1996 S. 125, 126;… Urt. v. 1.3.1995, NJW 1995 S. 2303, 2305). - OVG Nordrhein-Westfalen, 14.01.2003 - 15 A 4115/01
Schadensersatz im Kanalbenutzungsverhältnis
Rn. 51 Vgl. zum Beweis des ersten Anscheins BVerwG, Beschluss vom 1. Dezember 1995 - 8 B 150.95 -, NWVBl. 1996, 125 (126); Lüke/Wax, Münchener Kommentar zur Zivilprozessordnung, 2. Aufl., § 286 Rn. 48 ff. - BVerwG, 02.06.1999 - 4 B 30.99
Urteilsergänzung; Kostenentscheidung; Antragserfordernis; unzulässiges …
Steht außer Frage, daß das Revisionsverfahren zu keinem anderen Ergebnis führen kann, so entspricht es der Zielsetzung des Gesetzes, die Entscheidung, die ohnehin vorhersehbar ist, bereits im Rahmen des § 133 Abs. 6 VwGO zu treffen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 3. Februar 1993 - BVerwG 11 B 12.92 - Buchholz 310 § 133 VwGO n.F. Nr. 10, und vom 1. Dezember 1995 - BVerwG 8 B 150.95 - VersR 1996, 724).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.04.2003 - 15 A 2468/01
Fristwahrendes Verlassen des Bescheides aus dem Bereich der Finanzbehörde; …
Rn. 29 Vgl. zum Anscheinsbeweis BVerwG, Beschluss vom 1. Dezember 1995 - 8 B 150.95 -, NWVBl. 1996, 125 (126); zum umgekehrten Fall des Schließens von einer typischen Folge auf einen bestimmten Geschehensablauf vgl. OVG NRW, Urteil vom 14. Januar 2003 - 15 A 4115/01 -, S. 18 des amtl. - BVerwG, 22.12.2014 - 2 B 55.14
Hinwendung zum Lehrerberuf
Verzichtet das Gericht auf die fallbezogene Aufklärung ist zugleich ein Verstoß gegen § 86 Abs. 1 VwGO gegeben (Beschluss vom 1. Dezember 1995 - BVerwG 8 B 150.95 - NWVBl 1996, 125 f.). - BVerwG, 21.06.1996 - 8 B 120.96
Pflichtverstoß im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen …
Die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs kommen hier als sog. "allgemeine Grundsätze" in Ergänzung des jeweiligen öffentlich-rechtlichen gesetzlichen Schuldverhältnisses zur Anwendung und teilen damit dessen Rechtsnatur (vgl. Beschlüsse vom 3. Januar 1992 - BVerwG 6 B 20.91 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 240 und vom 1. Dezember 1995 - BVerwG 8 B 150.95 - NWVBl 1996, 125 sowie Urteil vom 6. Oktober 1989 - BVerwG 8 C 52.87 - BVerwGE 82, 350 [BVerwG 06.10.1989 - 8 C 52/87]).Handelt es sich - wie hier - um die Ergänzung eines landesrechtlich geregelten öffentlich-rechtlichen Kanalbenutzungsverhältnisses, so gehören auch die in entsprechender Anwendung herangezogenen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder die im bürgerlichen Recht entwickelten allgemeinen Haftungsgrundsätze dem irrevisiblen Recht an (Beschlüsse vom 23. Mai 1996 - BVerwG 8 B 88.96 - n.v., S. 4, und vom 1. Dezember 1995, a.a.O.; vgl. auch Beschluß vom 24. Januar 1991 - BVerwG 8 B 164.90 - Buchholz 316 § 54 VwVfG Nr. 6 S. 11 ).
- VG Aachen, 04.02.2014 - 6 K 1892/11
Straßenrecht; Feststellung; Öffentlichkeit; alter Weg; Widmungstheorie; …
Rn. 43 Vgl. OVG NRW, u.a. Urteile vom 18. Dezember 1963 - IV A 707/61 -, OVGE 19, 175 ff., 179 f., 184, vom 26. November 2003 - 11 A 251/01 -, juris Rn. 106, 108, und vom 19. Juni 2000 - 11 A 1045/97 -, juris Rn. 85, 87; Verwaltungsgericht (VG) Aachen, Urteil vom 21. November 2011 - 6 K 1121/09 -, juris Rn. 39; Kodal, Straßenrecht, 7. Auflage 2010, Kapitel 8 Rn. 25 ff.; Treffer, NWVBl. 1996, 125. - BVerwG, 25.08.1997 - 8 B 145.97
Verwaltungsprozeßrecht - Irrevisibilität bei im Landesvollstreckungsrecht …
Welchem Rechtskreis sog. allgemeine Grundsätze im Einzelfall zuzurechnen sind, hängt von der Qualität des Rechts ab, zu dessen Ergänzung sie im konkreten Fall herangezogen werden (stRspr; vgl. Urteil vom 20. Oktober 1972 - BVerwG IV C 27.70 - Buchholz 406.11 § 30 BBauG Nr. 6 S. 7 und vom 14. April 1978 - BVerwG 4 C 6.76 - BVerwGE 55, 337 [BVerwG 14.04.1978 - 4 C 6/76]; Beschluß vom 1. Dezember 1995 - BVerwG 8 B 150.95 - NWVBl 1996, 125 ). - VG Minden, 22.08.2007 - 11 K 3267/06
Erstattung der für den Aufwand für die Herstellung und Erneuerung und Veränderung …
Rn. 54 Vgl. BVerwG, Urteil vom 1.12.1995 - 8 B 150/95 -, NWVBl. 1996, 125 = VersR 1996, 724. - BVerwG, 30.07.2003 - 8 B 70.03
Sachverhaltsaufklärungspflicht des Gerichts - Aufklärung der Ursächlichkeit und …
Dieser Verzicht ist mit § 86 Abs. 1 VwGO nur ganz ausnahmsweise vereinbar, wenn es nämlich um einen Sachverhalt geht, der nach der Lebenserfahrung regelmäßig auf einen bestimmten Verlauf hinweist und es deshalb rechtfertigt, die besonderen Umstände des einzelnen Falles in ihrer Bedeutung zurücktreten zu lassen und ohne weiteres von einem bestimmten Kausalitätsverlauf auszugehen (vgl. Beschluss vom 1. Dezember 1995 - BVerwG 8 B 150.95 - NWVBl 1996, 125 f.). - VGH Bayern, 25.11.2002 - 22 B 00.1203
Verunreinigung des ehemaligen Standorts einer chemischen Reinigung mit LHKW; …
- VG Köln, 27.11.2018 - 14 K 10928/16
- BVerwG, 23.05.1996 - 8 B 88.96
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision bei einem auf mehrere …
- BVerwG, 17.11.1997 - 8 B 202.97
Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache - Anwendung der Abgabenordnung …
- BVerwG, 06.11.1997 - 8 B 183.97
Grundsätzliche Bedeutung der Frage der Anwendung der Grundsätze der positiven …
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