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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 19.12.1994

Rechtsprechung
   BGH, 19.09.1995 - VI ZR 166/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,670
BGH, 19.09.1995 - VI ZR 166/94 (https://dejure.org/1995,670)
BGH, Entscheidung vom 19.09.1995 - VI ZR 166/94 (https://dejure.org/1995,670)
BGH, Entscheidung vom 19. September 1995 - VI ZR 166/94 (https://dejure.org/1995,670)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Prozeßführungsbefugnis - Zahlungsunfähiger Prozeßstandschafter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 51 Abs. 1
    Prozeßführungsbefugnis des während des Prozesses zahlungsunfähig gewordenen Prozeßstandschafters

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 3186
  • NJW-RR 1996, 156 (Ls.)
  • ZIP 1995, 1773
  • MDR 1996, 305
  • VersR 1996, 83
  • WM 1995, 2046
 
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Wird zitiert von ... (48)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 24.10.1985 - VII ZR 337/84

    Prozeßstandschaft ohne schutzwürdiges Eigeninteresse

    Auszug aus BGH, 19.09.1995 - VI ZR 166/94
    "Zur Fortdauer der Prozeßführungsbefugnis des während des Prozesses zahlungsunfähig gewordenen Prozeßstandschafters (Abgrenzung zu BGHZ 96, 151 ff.).«.

    Zwar fehle nach BGHZ 96, 151 ff. einer überschuldeten und vermögenslosen GmbH, die keine Aussicht habe, ihre Geschäfte fortzuführen, in aller Regel das schutzwürdige eigene Interesse daran, abgetretene Forderungen nach Offenlegung der Abtretung im eigenen Namen und auf eigene Kosten mit Ermächtigung des neuen Gläubigers zu dessen Gunsten einzuklagen.

    1. Das Berufungsgericht hat die Revision nur insoweit zugelassen, als es dem in BGHZ 96, 151 ff. ausgesprochenen Grundsatz, einer überschuldeten, vermögenslosen GmbH, die keine Aussicht habe, die Geschäfte fortzuführen, fehle in aller Regel das schutzwürdige eigene Interesse daran, abgetretene Forderungen nach Offenlegung der Abtretung im eigenen Namen und auf eigene Kosten mit Ermächtigung des neuen Gläubigers zu dessen Gunsten einzuklagen, nicht gefolgt ist.

    Allerdings hat der VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs entschieden, daß einer überschuldeten, vermögenslosen GmbH oder GmbH & Co. KG, die keine Aussicht hat, die Geschäfte fortzuführen, in aller Regel das schutzwürdige eigene Interesse daran fehlt, abgetretene Forderungen nach Offenlegung der Abtretung im eigenen Namen und auf eigene Kosten mit Ermächtigung des neuen Gläubigers zu dessen Gunsten einzuklagen (BGHZ 96, 151 ff.).

    Anders als in dem in BGHZ 96, 151 ff. entschiedenen Fall trat hier der Vermögensverfall erst während des Prozesses ein; der Konkursantrag wurde erst gestellt, als die Voraussetzungen der Prozeßstandschaft bereits vorlagen.

  • BGH, 23.09.1992 - I ZR 251/90

    Universitätsname als Warenaufdruck

    Auszug aus BGH, 19.09.1995 - VI ZR 166/94
    Voraussetzungen für eine gewillkürte Prozeßstandschaft sind eine wirksame Ermächtigung des Prozeßstandschafters zur gerichtlichen Verfolgung der Ansprüche des Rechtsinhabers sowie ein eigenes schutzwürdiges Interesse des Ermächtigten an dieser Rechtsverfolgung, das auch durch ein wirtschaftliches Interesse begründet werden kann (vgl. BGHZ 119, 237, 242 m.w.N.).
  • BGH, 22.12.1988 - VII ZR 129/88

    Zahlungsunfähigkeit des gewillkürten Prozeßstandschafters

    Auszug aus BGH, 19.09.1995 - VI ZR 166/94
    Hierbei handelt es sich indes, worauf der VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in einem späteren Urteil vom 22. Dezember 1988 (VII ZR 129/88 - NJW 1989, 1932, 1933) mit Nachdruck hingewiesen hat, lediglich um einen Regelsatz, der Ausnahmen zuläßt.
  • BGH, 20.06.1962 - V ZR 219/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 19.09.1995 - VI ZR 166/94
    d) Daß die Voraussetzungen der Prozeßstandschaft erst nach Erlaß des landgerichtlichen Urteils eingetreten sind, wirkt sich entgegen der Ansicht der Revision nicht auf die Kostenentscheidung aus, da es hierfür nach der kostenrechtlichen Grundregel des § 91 ZPO hinsichtlich aller Instanzen auf das Unterliegen in der letzten Instanz ankommt (vgl. BGHZ 37, 233, 246).
  • BGH, 19.03.1987 - III ZR 2/86

    Geltendmachung von zur Konkursmasse gehörenden Rechten durch den Gemeinschuldner

    Auszug aus BGH, 19.09.1995 - VI ZR 166/94
    Bei der Prozeßführungsbefugnis handelt es sich um eine Prozeßvoraussetzung (vgl. BGHZ 100, 217, 219).
  • BGH, 13.12.1989 - IVb ZR 19/89

    Einwand der Rechtskraft eines klageabweisenden Urteils bei einer Werklohnklage

    Auszug aus BGH, 19.09.1995 - VI ZR 166/94
    Auf eine solche Frage ist die Revisionszulassung beschränkbar (vgl. BGH, Urteil vom 13. Dezember 1989 - IVb ZR 19/89 - NJW 1990, 1795, 1797).
  • BGH, 26.04.1994 - VI ZR 305/93

    Abtretung von Schadensersatzansprüchen aus einem Verkehrsunfall als unerlaubte …

    Auszug aus BGH, 19.09.1995 - VI ZR 166/94
    Diese Abtretung war jedoch, wovon die Vorinstanzen zutreffend ausgegangen sind, nach Art. 1 § 1 RBerG i.V.m. § 134 BGB nichtig, weil die Klägerin ohne die hierfür erforderliche Erlaubnis die Einziehung fremder Forderungen betrieben hat (vgl. Senatsurteil vom 26. April 1994 - VI ZR 305/93 - VersR 1994, 950, 952).
  • BGH, 21.12.1989 - VII ZR 49/89

    Prozeßführungsbefugnis des Zedenten einer Forderung

    Auszug aus BGH, 19.09.1995 - VI ZR 166/94
    Für einen solchen Fall ist anerkannt, daß der Zedent ein eigenes schutzwürdiges Interesse daran hat, die abgetretene Forderung im eigenen Namen gerichtlich geltend zu machen (vgl. BGH, Urteil vom 21. Dezember 1989 - VII ZR 49/89 - NJW 1990, 1117).
  • BGH, 07.05.1954 - V ZR 98/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 19.09.1995 - VI ZR 166/94
    Von den gesetzlichen Ausnahmen dieser Grundregel trifft hier keine zu; § 97 Abs. 2 ZPO greift nicht ein, wenn in zweiter Instanz erst die materielle Voraussetzung für das Obsiegen geschaffen wird (BGH, Urteil vom 7. Mai 1954 - V ZR 98/53 - LM § 97 ZPO Nr. 7).
  • BGH, 07.03.2017 - VI ZR 125/16

    Haftung bei Kfz-Unfall: Zurechnung der Betriebsgefahr des sicherungsübereigneten …

    Es kann auch durch ein wirtschaftliches Interesse begründet werden (BGH, Urteil vom 24. August 2016 - VIII ZR 182/15, NJW 2017, 487, 488; Senatsurteil vom 19. September 1995 - VI ZR 166/94, NJW 1995, 3186; BGH, Urteil vom 23. September 1992 - I ZR 251/90, BGHZ 119, 237, 242).
  • BGH, 10.06.2016 - V ZR 125/15

    Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs eines Grundstückseigentümers im Wege …

    Es kann auch durch ein wirtschaftliches Interesse begründet werden (BGH, Urteil vom 23. September 1992 - I ZR 251/90, BGHZ 119, 237, 242; Urteil vom 19. September 1995 - VI ZR 166/94, NJW 1995, 3186;… Urteil vom 5. November 2015 - I ZR 91/11, WRP 2016, 596 Rn. 20).
  • BGH, 27.02.2015 - V ZR 128/14

    Widerruf der Prozessführungsermächtigung während des Rechtsstreits

    Rn. 18 (2) Demgegenüber soll sich nach Auffassung des VI. Zivilsenats und weiter Teile der Literatur der Widerruf einer rechtswirksam erteilten Ermächtigung während des gerichtlichen Verfahrens auf ihren Fortbestand nicht auswirken (BGH, Urteil vom 19. September 1995 - VI ZR 166/94, NJW 1995, 3186, 3187;… MüKoZPO/Lindacher, 4. Aufl., Vorbem. zu § 50 Rn. 56;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 30. Aufl., Vor § 50 Rn. 45;… BeckOK-ZPO/Hübsch, Stand 1. Januar 2015, § 51 Rn. 48; Rosenberg, JZ 1952, 137;… Staudinger/Gursky, BGB [2014], § 183 Rn. 12;… MüKoBGB/Bayreuther, 6. Aufl., § 183 Rn. 13;… Palandt/Ellenberger, BGB, 74 Aufl., § 183 Rn. 1;… Soergel/Leptien, BGB, 13. Aufl., § 183 Rn. 3).

    Soweit der VI. Zivilsenat in seinem Urteil vom 19. September 1995(VI ZR 166/94, NJW 1995, 3186, 3187) die Auffassung vertreten hat, der Widerruf einer rechtswirksam erteilten Ermächtigung wirke sich auf ihren Fortbestand nicht aus, beruht die Entscheidung hierauf nicht, weil in dem zugrunde liegenden Fall dem Widerruf eine erneute Ermächtigung nachgefolgt war.

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Rechtsprechung
   BVerwG, 19.12.1994 - 5 B 79.94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,534
BVerwG, 19.12.1994 - 5 B 79.94 (https://dejure.org/1994,534)
BVerwG, Entscheidung vom 19.12.1994 - 5 B 79.94 (https://dejure.org/1994,534)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Dezember 1994 - 5 B 79.94 (https://dejure.org/1994,534)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Schriftformerfordernis bei Erhebung einer Klage mittels Bildschirmtextmitteilung - Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe innerhalb der Rechtmittelfrist - Verschulden bei einer verspäteten Einlegung eines Rechtsmittels auf Grund noch nicht erfolgter Entscheidung ...

  • JurPC-Archiv

    Formgerecht per BTX erhobene Klage ohne Unterschrift

  • rechtsportal.de

    VwGO § 60 Abs. 1, § 81 Abs. 1 S. 1

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 2121
  • NVwZ 1995, 893 (Ls.)
  • VersR 1996, 83
 
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Wird zitiert von ... (57)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 06.12.1988 - 9 C 40.87

    Klageerhebung - Wirksamkeit der Klageerhebung - Urheberschaft der Klage

    Auszug aus BVerwG, 19.12.1994 - 5 B 79.94
    Auch insoweit kann der technischen Entwicklung der Lebensverhältnisse prinzipiell Rechnung getragen werden, wie das im Hinblick auf die Einreichung bestimmender Schriftsätze durch Telegramm, Fernschreiben (Telex) oder Telekopie geschehen ist, deren Zulässigkeit in der Rechtsprechung allgemein anerkannt ist (vgl. BVerwGE 81, 32 mit weiteren Nachweisen).

    Zur Wahrung der Schriftform im Sinne des § 81 Abs. 1 Satz 1 VwGO gehört daher grundsätzlich das Bekenntnis zum Inhalt der Klageschrift durch die eigenhändige Unterschrift (BVerwGE 81, 32 ).

    Da aber Verfahrensvorschriften - wovon auch das Oberverwaltungsgericht mit der Anerkennung der maschinengeschriebenen Namensangabe als Unterschriftsersatz im Rahmen des Btx-Verfahrens ausgeht - nicht Selbstzweck sein dürfen, schließt das Erfordernis der Schriftlichkeit die eigenständige Unterzeichnung nicht um ihrer selbst willen, sondern deshalb ein, weil in der Regel allein sie die Verläßlichkeit der Eingabe sicherstellt (BVerwGE 81, 32 ).

    Wo sich im Einzelfall dasselbe Ergebnis auf andere Weise feststellen läßt, sind Ausnahmen möglich und in der Rechtsprechung auch seit langem zugelassen (vgl. im einzelnen die Darstellung in BVerwGE 81, 32 ).

    Entscheidend ist, ob sich aus dem bestimmenden Schriftsatz allein oder in Verbindung mit den ihn begleitenden Umständen die Urheberschaft und der Wille, das Schreiben in den Verkehr zu bringen, hinreichend sicher ergeben, ohne daß darüber Beweis erhoben werden müßte (vgl. BVerwGE 81, 32 ).

  • BVerwG, 04.07.1968 - VIII B 110.67

    Zurückstellung vom Wehrdienst - Verfahrensmängel als Zulassungsgrund im …

    Auszug aus BVerwG, 19.12.1994 - 5 B 79.94
    Der darin liegende Verstoß gegen Vorschriften über das gerichtliche Verfahren (vgl. BVerwGE 13, 239 ; 30, 111 ) betrifft nicht nur das erstinstanzliche Verfahren, sondern auch das Verfahren vor dem Berufungsgericht selbst.
  • BVerwG, 18.03.1992 - 5 B 29.92

    Beschwerdebegründungsfrist - Wiedereinsetzung - Versäumung der …

    Auszug aus BVerwG, 19.12.1994 - 5 B 79.94
    Ein Rechtsmittelführer, der, wie die Kläger, innerhalb der Rechtsmittelfrist die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe beantragt hat, ist bis zur Entscheidung über den Antrag solange ohne sein Verschulden an der Einlegung des Rechtsmittels verhindert, wie er nach den gegebenen Umständen vernünftigerweise nicht mit der Ablehnung seines Antrags wegen fehlender Bedürftigkeit rechnen muß (vgl. BGH, Beschluß vom 27. Mai 1987 - IV b ZB 102/86 - <NJW-RR 1987, 1150>; Senatsbeschluß vom 18. März 1992 - BVerwG 5 B 29.92 - NJW 1992, 2307>).
  • BVerwG, 14.12.1961 - III B 148.60

    Überzahlungen bei einer Unterhaltshilfe - Auswirkungen eines dienstfreien …

    Auszug aus BVerwG, 19.12.1994 - 5 B 79.94
    Der darin liegende Verstoß gegen Vorschriften über das gerichtliche Verfahren (vgl. BVerwGE 13, 239 ; 30, 111 ) betrifft nicht nur das erstinstanzliche Verfahren, sondern auch das Verfahren vor dem Berufungsgericht selbst.
  • BGH, 27.05.1987 - IVb ZB 102/86

    Zulässigkeit einer Berufung hinsichtlich Versäumung der Berufungsbegründungsfrist …

    Auszug aus BVerwG, 19.12.1994 - 5 B 79.94
    Ein Rechtsmittelführer, der, wie die Kläger, innerhalb der Rechtsmittelfrist die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe beantragt hat, ist bis zur Entscheidung über den Antrag solange ohne sein Verschulden an der Einlegung des Rechtsmittels verhindert, wie er nach den gegebenen Umständen vernünftigerweise nicht mit der Ablehnung seines Antrags wegen fehlender Bedürftigkeit rechnen muß (vgl. BGH, Beschluß vom 27. Mai 1987 - IV b ZB 102/86 - <NJW-RR 1987, 1150>; Senatsbeschluß vom 18. März 1992 - BVerwG 5 B 29.92 - NJW 1992, 2307>).
  • GemSOGB, 05.04.2000 - GmS-OGB 1/98

    Wahrung der Schriftform bei Übermittlung bestimmender Schriftsätze mit …

    a) Der 5. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat mit Beschluß vom 19. Dezember 1994 - 5 B 79/94, NJW 1995, 2121 entschieden, daß die Zulässigkeit einer im Wege der "Btx-Mitteilung" erhobenen Klage nicht notwendig daran scheitert, daß es bei Inanspruchnahme dieses Übermittlungsweges technisch nicht möglich ist, die eigenhändige Unterschrift des Urhebers des Klageschriftsatzes zu übermitteln, wenn sich aus anderen Anhaltspunkten eine der Unterschrift vergleichbare Gewähr für die Urheberschaft und den Willen, das Schreiben in Verkehr zu bringen, hinreichend sicher ergibt.
  • BGH, 10.05.2005 - XI ZR 128/04

    Anforderungen an die Unterzeichnung eines Computerfax

    Das ist - was das Berufungsgericht verkannt hat - nicht nur ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 10, 1, 2; 81, 32, 36 f.; BVerwG NJW 1995, 2121, 2122; 2003, 1544), des Bundessozialgerichts (BSG NJW 1997, 1254, 1255; 2001, 2492, 2493), des Bundesfinanzhofs (BFHE 111, 278, 285; 148, 205, 207 f.;… BFH, BFH/NV 2000, 1224) und des Bundesarbeitsgerichts (BAG NJW 1979, 183), sondern - ungeachtet bestehender Unterschiede der verschiedenen Verfahrensordnungen - grundsätzlich auch des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHZ 24, 179, 180; 37, 156, 160; 97, 251, 254; BGH, Beschluß vom 9. Dezember 2003 - VI ZB 46/03, BGH-Report 2004, 406).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.06.2021 - 4 S 1004/21

    Widerspruchserhebung über das Kundenportal des Landes Baden-Württemberg; Erwerb …

    Da aber Formvorschriften nicht Selbstzweck sein dürfen, sind Ausnahmen von dem Grundsatz der eigenhändigen Unterschrift dann anerkannt, wenn (anderweitig) gewährleistet ist, dass nicht nur ein Entwurf, sondern eine gewollte (Prozess-)Erklärung vorliegt, ferner, dass die Erklärung von einer bestimmten Person herrührt und diese für den Inhalt die Verantwortung übernimmt (…vgl. BT-Drs. 14/9000, S. 31; BVerwG, Beschluss vom 19.12.1994 - 5 B 79.94 -, Juris Rn. 9, Urteile vom 06.12.1988 - 9 C 40.87 -, Juris Rn. 6 m.w.N. …und vom 09.06.1982 - 6 C 119.81 -, Juris Rn. 13 m.w.N.;… Dolde/Porsch, in: Schoch/Schneider, VwGO, 39. EL, Juli 2020 § 70 Rn. 5 [Fn. 5 m.w.N.]).

    Der Verzicht auf eine eigene Unterschrift ist bei Schreiben mittels "Fax over IP" aufgrund der technischen Besonderheiten zu rechtfertigen (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 18.04.2017 - 1 BvR 110/07 -, Juris Rn. 14; BVerwG, Beschluss vom 19.12.1994 - 5 B 79.94 -, Juris Rn. 9).

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