Rechtsprechung
| BayObLG, 04.07.1996 - 1St RR 81/96 |
Defekte Vorderradbremse
§ 222 StGB, Veranlassung fremder eigenverantwortlicher Selbstgefährdung, überlegenes Wissen
Volltextveröffentlichungen (3)
- archive.org
Selbstgefährdungsfall; Ausleihen eines Mopeds mit defekter Vorderradbremse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
StGB § 222
Papierfundstellen
- NJW 1996, 3426 (Ls.)
- NStZ-RR 1997, 51
- NZV 1996, 461
- VersR 1997, 1019
- BayObLGSt 1996, 96
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (8)
- BGH, 14.02.1984 - 1 StR 808/83
Heroinspritzen - § 222 StGB, eigenverantwortliche Selbstgefährdung
Auszug aus BayObLG, 04.07.1996 - 1St RR 81/96
Ein Verletzungserfolg, insbesondere auch der Tod eines Menschen, darf einem Dritten, der dafür mitursächlich gewesen ist, im Sinne eines aktiven Tuns dann nicht zugerechnet werden, wenn er die Folge einer bewußten, eigenverantwortlich gewollten und verwirklichten Selbstgefährdung ist und sich die Mitwirkung des Dritten in einer bloßen Veranlassung, Ermöglichung oder Förderung des Selbstgefährdungsaktes erschöpft hat (BGHSt 32, 262 = NStZ 1984, 410 m.Anm. Roxin; BGHSt 37, 179 ; BGH NStZ 1984, 452 ; 1985, 319, 320; 1986, 266; 1987, 406; BGH NJW 1989, 781, 785; BayObLG …Zutreffend hat das Jugendgericht auch sinngemäß ausgeführt, daß jedoch die Strafbarkeit desjenigen, der den Akt der Selbstgefährdung fördert, dann beginnt, wenn er erkennt, daß das Opfer die Tragweite seines Entschlusses nicht überblickt, während er selbst kraft überlegenen Sachwissens das Risiko besser erfaßt als der sich selbst Gefährdende (BGHSt 32, 262, 265; BGH NStZ 1986, 266, 267).
Strafrechtliche Verantwortlichkeit ist Verantwortlichkeit unter einem bestimmten rechtlichen Aspekt nach den dafür geltenden normativen Voraussetzungen (so BGHSt 32, 262, 266; OLG Stuttgart VRS 67, 429, 430).
- BGH, 27.11.1985 - 3 StR 426/85
Körperverletzung mit Todesfolge - Tod durch Herz-Kreislaufversagen infolge der …
Auszug aus BayObLG, 04.07.1996 - 1St RR 81/96
Ein Verletzungserfolg, insbesondere auch der Tod eines Menschen, darf einem Dritten, der dafür mitursächlich gewesen ist, im Sinne eines aktiven Tuns dann nicht zugerechnet werden, wenn er die Folge einer bewußten, eigenverantwortlich gewollten und verwirklichten Selbstgefährdung ist und sich die Mitwirkung des Dritten in einer bloßen Veranlassung, Ermöglichung oder Förderung des Selbstgefährdungsaktes erschöpft hat (BGHSt 32, 262 = NStZ 1984, 410 m.Anm. Roxin; BGHSt 37, 179 ; BGH NStZ 1984, 452 ; 1985, 319, 320; 1986, 266; 1987, 406; BGH NJW 1989, 781, 785; BayObLG …Zutreffend hat das Jugendgericht auch sinngemäß ausgeführt, daß jedoch die Strafbarkeit desjenigen, der den Akt der Selbstgefährdung fördert, dann beginnt, wenn er erkennt, daß das Opfer die Tragweite seines Entschlusses nicht überblickt, während er selbst kraft überlegenen Sachwissens das Risiko besser erfaßt als der sich selbst Gefährdende (BGHSt 32, 262, 265; BGH NStZ 1986, 266, 267).
- BGH, 04.11.1988 - 1 StR 262/88
Sexualverkehr des HIV-Infizierten
Auszug aus BayObLG, 04.07.1996 - 1St RR 81/96
Ein Verletzungserfolg, insbesondere auch der Tod eines Menschen, darf einem Dritten, der dafür mitursächlich gewesen ist, im Sinne eines aktiven Tuns dann nicht zugerechnet werden, wenn er die Folge einer bewußten, eigenverantwortlich gewollten und verwirklichten Selbstgefährdung ist und sich die Mitwirkung des Dritten in einer bloßen Veranlassung, Ermöglichung oder Förderung des Selbstgefährdungsaktes erschöpft hat (BGHSt 32, 262 = NStZ 1984, 410 m.Anm. Roxin; BGHSt 37, 179 ; BGH NStZ 1984, 452 ; 1985, 319, 320; 1986, 266; 1987, 406; BGH NJW 1989, 781, 785; BayObLG …
- BGH, 09.11.1984 - 2 StR 257/84
Leichtfertige Verursachung des Todes; Ermessung bei Unterbringung in einer …
Auszug aus BayObLG, 04.07.1996 - 1St RR 81/96
Ein Verletzungserfolg, insbesondere auch der Tod eines Menschen, darf einem Dritten, der dafür mitursächlich gewesen ist, im Sinne eines aktiven Tuns dann nicht zugerechnet werden, wenn er die Folge einer bewußten, eigenverantwortlich gewollten und verwirklichten Selbstgefährdung ist und sich die Mitwirkung des Dritten in einer bloßen Veranlassung, Ermöglichung oder Förderung des Selbstgefährdungsaktes erschöpft hat (BGHSt 32, 262 = NStZ 1984, 410 m.Anm. Roxin; BGHSt 37, 179 ; BGH NStZ 1984, 452 ; 1985, 319, 320; 1986, 266; 1987, 406; BGH NJW 1989, 781, 785; BayObLG … - BGH, 25.09.1990 - 4 StR 359/90
Strafbarkeit nach BtMG im Hinblick auf Selbstverantwortung und die Grundsätze der …
Auszug aus BayObLG, 04.07.1996 - 1St RR 81/96
Ein Verletzungserfolg, insbesondere auch der Tod eines Menschen, darf einem Dritten, der dafür mitursächlich gewesen ist, im Sinne eines aktiven Tuns dann nicht zugerechnet werden, wenn er die Folge einer bewußten, eigenverantwortlich gewollten und verwirklichten Selbstgefährdung ist und sich die Mitwirkung des Dritten in einer bloßen Veranlassung, Ermöglichung oder Förderung des Selbstgefährdungsaktes erschöpft hat (BGHSt 32, 262 = NStZ 1984, 410 m.Anm. Roxin; BGHSt 37, 179 ; BGH NStZ 1984, 452 ; 1985, 319, 320; 1986, 266; 1987, 406; BGH NJW 1989, 781, 785; BayObLG … - BGH, 27.06.1984 - 3 StR 144/84
Garantenpflicht und Handlungspflicht nach Selbstgefährdung; Zumutbarkeit der …
Auszug aus BayObLG, 04.07.1996 - 1St RR 81/96
Ein Verletzungserfolg, insbesondere auch der Tod eines Menschen, darf einem Dritten, der dafür mitursächlich gewesen ist, im Sinne eines aktiven Tuns dann nicht zugerechnet werden, wenn er die Folge einer bewußten, eigenverantwortlich gewollten und verwirklichten Selbstgefährdung ist und sich die Mitwirkung des Dritten in einer bloßen Veranlassung, Ermöglichung oder Förderung des Selbstgefährdungsaktes erschöpft hat (BGHSt 32, 262 = NStZ 1984, 410 m.Anm. Roxin; BGHSt 37, 179 ; BGH NStZ 1984, 452 ; 1985, 319, 320; 1986, 266; 1987, 406; BGH NJW 1989, 781, 785; BayObLG … - BGH, 11.05.1993 - 1 StR 896/92
Straftatbestand des Menschenraubs (Verbringen in Sklaverei oder Leibeigenschaft); …
Auszug aus BayObLG, 04.07.1996 - 1St RR 81/96
Er unterliegt aber dennoch der Aufhebung, weil die Verurteilung wegen der tateinheitlich begangenen fahrlässigen Tötung aufzuheben war (vgl. BGH NJW 1993, 2252 m.w.N.). - BGH, 22.04.1987 - 3 StR 18/87
Versuchter Totschlag teils durch Unterlassen, teils durch aktives Tun - Förderung …
Auszug aus BayObLG, 04.07.1996 - 1St RR 81/96
Ein Verletzungserfolg, insbesondere auch der Tod eines Menschen, darf einem Dritten, der dafür mitursächlich gewesen ist, im Sinne eines aktiven Tuns dann nicht zugerechnet werden, wenn er die Folge einer bewußten, eigenverantwortlich gewollten und verwirklichten Selbstgefährdung ist und sich die Mitwirkung des Dritten in einer bloßen Veranlassung, Ermöglichung oder Förderung des Selbstgefährdungsaktes erschöpft hat (BGHSt 32, 262 = NStZ 1984, 410 m.Anm. Roxin; BGHSt 37, 179 ; BGH NStZ 1984, 452 ; 1985, 319, 320; 1986, 266; 1987, 406; BGH NJW 1989, 781, 785; BayObLG …
- AG Darmstadt, 09.10.2007 - 217 Ds 102 Js 15751/07
Überlassen eines Kraftrades an einen Dritten, der keine Fahrerlaubnis besitzt und …
Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung besteht der rechtliche Ursachenzusammenhang nicht mehr, wenn sich in dem tatbestandlichen Erfolg gerade das mit einer Selbstgefährdung vom Opfer bewusst eingegangene Risiko verwirklicht und die Mitwirkung des Dritten in einer bloßen Veranlassung, Ermöglichung oder Förderung des Selbstgefährdungsaktes erschöpft hat (BGHSt 32, 262; vgl. auch BayObLG, NStZ-RR 1997, 51 m.w.N.). - KG, 27.02.2024 - 3 ORs 81/23
Tragweite einer Berufungsbeschränkung; Begründungsanforderungen für minder …
Andernfalls würde das Institut der Rechtsmittelbeschränkung zur Bedeutungslosigkeit herabgestuft, weil die Wirksamkeit der Beschränkung so lange in der Schwebe wäre, bis durch das Rechtsmittelgericht festgestellt wird, ob der Schuldspruch materiell-rechtlich richtig ist oder nicht (vgl. KG Berlin…, Beschluss vom 26. August 2013, a.a.O.; BayObLGSt 1996, 96; 1993, 84 m.w.N.).
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 21.10.1996 - 7 W 44/96 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Keine Inspektionen bei einem Gebrauchtwagen
- rechtsportal.de (Leitsatz)
BGB § 459 Abs. 1, 2
Zusicherung einer Eigenschaft beim Gebrauchtwagenkauf; Durchführung vom Hersteller empfohlener Inspektionen
Verfahrensgang
- LG Aachen - 4 O 195/96
- OLG Köln, 21.10.1996 - 7 W 44/96
Papierfundstellen
- NZV 1997, 484 (Ls.)
- VersR 1997, 1019
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BGH, 05.07.1978 - VIII ZR 172/77
Beginn der Verjährung eines Schadensersatzanspruchs wegen Fehlens einer …
Auszug aus OLG Köln, 21.10.1996 - 7 W 44/96
Rn. 25 Die Versicherung, das Fahrzeug sei ohne technische Mängel, kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 1978, 2241), wenn sie von einem Gebrauchtwagenhändler abgegeben wird, als Eigenschaftszusicherung zu verstehen sein.
- OLG Düsseldorf, 29.11.2011 - 1 U 141/07
Begriff des Sachmangels i.S. von § 434 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BGB
Sachgerecht ist es deshalb, bei Pflichtwidrigkeiten des Verkäufers, z.B. aufgrund unzureichender Aufklärung, Ansprüche aus culpa in contrahendo oder positiver Forderungsverletzung zu geben (Reinking/Eggert, Der Autokauf, 9. Aufl., Rdnr. 1275 mit Hinweis auf BGH NJW 1996, 2025 sowie OLG Köln VersR 1997, 1019). - KG, 16.07.2004 - 25 U 17/04
Mängel beim Gebrauchtwagenkauf: Eintritt der Funktionsunfähigkeit auf Grund von …
Das OLG Köln hat in einer Entscheidung (VersR 1997, 1019) Folgendes ausgeführt: "(...) Zur Zeit des Verkaufs beeinträchtigte der Zahnriemen trotz seines angeblich schadhaften Zustandes die Funktionsfähigkeit nicht. - LG Itzehoe, 25.07.2003 - 6 O 523/02
GW-Handel - Zahnriemen ist Verschleißteil
Was das Reißen des Zahnriemens angeht, so handelt es sich um ein Verschleißteil und um keine Mangel (vgl. OLG Koblenz MDR 1986, S. 316 f und OLG Köln VersR 1997, S. 1019 f). - LG Heidelberg, 20.12.2019 - 4 O 132/19
Rücktritt vom Fahrzeugkaufvertrag seitens des Fahrzeughändlers wegen …
Das Unterbleiben einer "Scheckheftpflege" begründet für sich genommen noch keinen Mangel (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 21.10.1996 - 7 W 44/96 -, juris Rn. 13), kann aber für den Garantieschutz relevant sein (…vgl. Eggert, in Reinking/ders., Der Autokauf, 14. Aufl. 2020, Rn. 2915).
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