Rechtsprechung
| OLG Nürnberg, 28.11.1995 - 3 U 1876/95 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- RA Kotz
Verkehrssicherungspflicht eines Supermarktes gegen Rutschgefahr im Eingangsbereich auf Grund von witterungsbedingter Nässe
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823 Abs. 1
Verkehrssicherungspflicht beim Betrieb eines Supermarkts - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Sturz: Zur Verkehrssicherungspflicht eines Supermarktes gegen Rutschgefahr im Eingangsbereich auf Grund von witterungsbedingter Nässe - Strenge Anforderungen hinsichtlich der Auswahl und Unterhaltung des Fußbodens in Geschäftsräumen
Papierfundstellen
- VersR 1997, 1114
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 11.03.1986 - VI ZR 22/85
schadhafter Bodenbelag im Großmarkt - Cic (nunmehr § 311 Abs. 2 BGB <Fassung …
Auszug aus OLG Nürnberg, 28.11.1995 - 3 U 1876/95
An die Sorgfaltspflichten der Betreiber von Verbrauchermärkten sind nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGH NJW 1986, 2757 ; BGH NJW 1994, 2617 , je m.w.N.) hinsichtlich der Auswahl und Unterhaltung des Fußbodens in den Geschäftsräumen strenge Anforderungen zu stellen, und zwar insbesondere dann, wenn - wie hier - die Aufmerksamkeit des Kunden bereits durch feilgebotene oder ausgestellte Waren in Anspruch genommen wird; denn dann ist nicht mehr damit zu rechnen, daß der Kunde auf Schritt und Tritt den Fußboden im Auge behält. - BGH, 05.07.1994 - VI ZR 238/93
Verkehrssicherungspflicht der Inhaber großer Kaufhäuser und Verbrauchermärkte …
Auszug aus OLG Nürnberg, 28.11.1995 - 3 U 1876/95
An die Sorgfaltspflichten der Betreiber von Verbrauchermärkten sind nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGH NJW 1986, 2757 ; BGH NJW 1994, 2617 , je m.w.N.) hinsichtlich der Auswahl und Unterhaltung des Fußbodens in den Geschäftsräumen strenge Anforderungen zu stellen, und zwar insbesondere dann, wenn - wie hier - die Aufmerksamkeit des Kunden bereits durch feilgebotene oder ausgestellte Waren in Anspruch genommen wird; denn dann ist nicht mehr damit zu rechnen, daß der Kunde auf Schritt und Tritt den Fußboden im Auge behält.
- OLG Hamm, 13.04.2016 - 11 U 127/15
Mit Stöckelschuhen ins Theater
Auch zur Verkehrssicherung eingebrachte Einrichtungen müssen ihrerseits den Sicherheitsanforderungen des Verkehrs entsprechen (vgl. OLG Nürnberg, Urteil v. 28.11.1995 - 3 U 1876/95 -, Rn. 6, juris). - OLG Köln, 10.01.2023 - 28 U 46/22
Umfang der Verkehrssicherungspflicht in einem Supermarkt bei regnerischen …
Rn. 22 Soweit die Klägerin in der Berufungsbegründung auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 28.11.1995 - 3 U 1876/95 (zit. n. juris) verweist, ist dieser Fall mit dem hiesigen, ungeachtet der Tatsache, dass es sich bei Feststellung und dem Umfang einer Verkehrssicherungspflicht(-verletzung) um eine Einzelfallentscheidung handelt, nicht vergleichbar. - AG Menden, 11.12.2002 - 4 C 262/02
Anspruch auf Schadensersatz wegen Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht; …
Bei solchen Verbrauchermärkten ist die Kundenfluktuation wesentlich größer und die Aufmerksamkeit des Kunden wird bereits im Eingangsbereich durch feilgebotene oder ausgestellte Waren in Anspruch genommen, sodass dann nicht mehr damit zu rechnen ist, dass der Kunde auf Schritt und Tritt den Fußboden im Auge behält (vgl. OLG Nürnberg, Versicherungsrecht 1997, Seite 1114).
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 29.11.1996 - 19 U 80/96 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Handeln in fremdem Namen Darlegungs- und Beweislast unternehmensbezogene Geschäfte
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
BGB §§ 164, 179
Handeln in fremdem Namen Darlegungs- und Beweislast unternehmensbezogene Geschäfte - rechtsportal.de
BGB §§ 164, 179
Handeln in fremden Namen; Darlegungs- und Beweislast bei unternehmensbezogenen Geschäften - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Handeln im Namen des Geschäftsbetriebs bei Schaltung von Werbeanzeigen für ein Unternehmen; Darlegungs- und Beweislast unternehmensbezogener Geschäfte; Grundsätze des unternehmensbezogenen Geschäfts
Verfahrensgang
- LG Köln, 28.02.1996 - 20 O 203/95
- OLG Köln, 29.11.1996 - 19 U 80/96
Papierfundstellen
- NJW-RR 1997, 670
- VersR 1997, 1114
- BB 1997, 229
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BGH, 13.10.1994 - IX ZR 25/94
Darlegungs- und Beweislast bei Berufung auf Unternehmensbezogenheit einer …
Auszug aus OLG Köln, 29.11.1996 - 19 U 80/96
Wendet er ein, er habe in Wirklichkeit bei Auftragserteilung für eine von ihm als Gesellschaftergeschäftsführer betriebene GmbH mit einem anderslautenden Firmennamen auftreten wollen, so obliegt ihm die volle Darlegungs- und Beweislast für die Unternehmensbezogenheit der Anzeigenaufträge im Hinblick auf deren Geschäftsbetrieb (vgl. BGH NJW 1995, 43 ff.).Die Darlegung der Voraussetzungen eines unternehmensbezogenen Geschäftes und notfalls dessen Nachweis obliegt nämlich nach der Rechtsprechung demjenigen, der sich auf die Unternehmensbezogenheit beruft (vgl. BGH NJW 1995, 43 ff.; OLG Rostock, OLGR 1996, 241 f.).
- AG München, 24.06.2016 - 274 C 17475/15
Sturz in der Apotheke
Bei einem Geschäftslokal mittlerer Größe (z. B. Lebensmittelmarkt mit einer Größe von ca. 650 m² laut Urteil des OLG Köln vom 24.04.1996, 2 U 107/95, VersR 1997, 1114) kann der Filialleiter die Einhaltung der Weisungen der Geschäftsleitung durch die Mitarbeiter noch ständig selbst kontrollieren.Dies gilt auch und gerade dann, wenn der Filialleiter selbst regelmäßig auf Verunreinigungen und damit zugleich auf die Erfüllung seiner Weisung achtet (OLG Köln, Urteil vom 24.04.1996, 2 U 107/95, VersR 1997, 1114; der BGH hat die Revision der Klägerin durch Beschluss vom 21.01.1997 (VI ZR 190/96) nicht angenommen.
- OLG Hamm, 03.09.2007 - 18 U 179/06
Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Nichtgewährung einer Gelegenheit zur …
Soweit die Stellvertretung auf ein unternehmensbezogenes Geschäft gestützt wird, obliegt die Darlegungs- und Beweislast bezüglich dessen Voraussetzungen demjenigen, der sich auf die Unternehmensbezogenheit beruft (…Palandt/Heinrichs, a.a.O.; BGH, NJW 1995, 43, 44; OLG Köln, NJW-RR 1997, 670, 671), hier dem Beklagten. - OLG Düsseldorf, 25.09.1998 - 22 U 63/98 Aus der Unternehmensbezogenheit des Geschäfts (vgl. hierzu OLG Köln NJW-RR 1997, 670 ) und dem Umstand, daß die Klägerin wußte, daß ein P V Inhaber des Einzelhandelsgeschäfts "C Jeans und Fashion" war, ergibt sich, daß die Klägerin dem Verhalten des Beklagten den objektiven Erklärungswert eines Handelns im Namen des Inhabers beimaß.
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