Rechtsprechung
| BGH, 04.06.1997 - IV ZR 163/96 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zahlung einer Entschädigung durch die Versicherung für wiederherbeigeschaffte Sachen - Anspruch auf Geldentschädigung für wiederaufgefundene Gegenstände - Erlöschen eines Versicherungsanspruchs - Eintritt des Versicherungsfalls durch Entwendung von Gegenständen durch ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VVG § 55
Versicherungsschutz bei späterem Wiederauffinden der versicherten Sachen - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
§ 55 VVG
Versicherungsrecht; Entschädigungsanspruch bei Wiederauffinden der gestohlenen Sachen
Papierfundstellen
- NJW-RR 1997, 1243
- MDR 1997, 836
- VersR 1997, 1231
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 27.11.1980 - IVa ZR 36/80
Begriff der Entwendung
Auszug aus BGH, 04.06.1997 - IV ZR 163/96
Daß der Kläger durch den Raub seine Rechtsposition als Eigentümer nicht verloren hat, ändert daran entgegen der Meinung der Revisionserwiderung nichts, da es auf die widerrechtliche Sachentziehung ankommt (vgl. BGHZ 79, 54, 60). - BGH, 17.11.1981 - IVa ZR 230/80
Pflicht zur Rücknahme eines Fahrzeuges nach einer Entwendung - Begriff des …
Auszug aus BGH, 04.06.1997 - IV ZR 163/96
Bei der Entwendung ist der Versicherungsfall nicht einmal durch das vollständige Wiederauffinden auflösend bedingt (vgl. Senatsurteil vom 17. November 1981 - IVa ZR 230/80 - VersR 1982, 135 unter 2a zu § 13 Abs. 7 AKB).
- BGH, 04.04.2001 - IV ZR 138/00
Kein allgemeines und zwingendes Bereicherungsverbot im Versicherungsrecht - Zur …
Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 4. Juni 1997 (IV ZR 163/96 - unter I 2 d aa, VersR 1997, 1231 = r+s 1997, 378 = zfs 1997, 387 = NJW-RR 1997, 1243 = MDR 1997, 836) darauf hingewiesen, daß sich der zu ersetzende Schaden nicht aus § 55 VVG, sondern gemäß § 1 Satz 1 VVG "nach Maßgabe des Vertrages", also aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen ergebe. - BGH, 17.12.1997 - IV ZR 136/96
Einschränkung der Neuwertversicherung
Im Urteil vom 4. Juni 1997 (IV ZR 163/96 - r+s 1997, 378 = VersR 1997, 1231 unter I 2 d aa) hat der Senat demgemäß ausgesprochen, welches der zu ersetzende Schaden sei, ergebe sich nicht aus § 55 VVG, sondern gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 VVG "nach Maßgabe des Vertrags", also aus den Vereinbarungen der Parteien des Versicherungsvertrages (vgl. auch BGH, Urteil vom 28. Juni 1993 - II ZR 99/92 - VersR 1994, 91 f.). - OLG Saarbrücken, 08.05.2002 - 5 U 846/00
Streit um die Entschädigung aus einer Sachversicherung nach einem Brand; …
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Rechtsprechung
| AG München, 15.01.1997 - 156 C 29559/96 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Leistungen aus einer Reisegepäckversicherung; Leistungsfreiheit des Versicherers wegen einer grob fahrlässigen Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers; Unterbliebene Strafanzeige bei der zuständigen Polizeidienststelle; Meldung gegenüber Zollbeamten ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1997, 1231
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