Rechtsprechung
| OLG Köln, 22.04.1997 - 9 U 131/96 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Versicherungsrecht Obliegenheit Schadenanzeige Kilometerstand Abweichung Belehrung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
VVG §§ 6 III, 61; AKB §§ 7 V, 6, III, 12 Nr. 1 I b
Versicherungsrecht Obliegenheit Schadenanzeige Kilometerstand Abweichung Belehrung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulässige Abweichung des tatsächlichen Kilometerstandes von den Angaben in der Schadensanzeige, Wortlaut der Belehrung durch den Versicherer, Versicherungsrecht, Obliegenheit, Schadenanzeige, Kilometerstand, Abweichung, Belehrung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Leistungsfreiheit des Kaskoversicherers wegen einer Abweichung des Kilometerstandes in der Schadensanzeige von ca. 22.000 km vom tatsächlichen Wert; Leistungsfreiheit des Kaskoversicherers wegen grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles durch den Diebstahls ...
Verfahrensgang
- LG Köln, 20.06.1996 - 24 O 371/95
- OLG Köln, 22.04.1997 - 9 U 131/96
Papierfundstellen
- MDR 1998, 101
- NZV 1998, 160
- VersR 1997, 1350
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- BGH, 17.05.1995 - IV ZR 279/94
Darlegung des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls
Auszug aus OLG Köln, 22.04.1997 - 9 U 131/96
Gegenteiliges hat die Beklagte nicht nachgewiesen, zumal die näheren Einzelheiten, auf welche Weise das Fahrzeug entwendet worden ist, unbekannt sind (vgl. zur fehlenden Kausalität BGH R + S 95, 288, 289 = VersR 95, 909, 911; R + S 96, 168, 169 = VersR 96, 621; OLG Hamm R + S 96, 296; für einen Ausnahmefall Senat SP 96, 59 = R + S 96, 14 (Ls)). - BGH, 06.03.1996 - IV ZR 383/94
Leistungsfreiheit des Versicherers wegen grob fahrlässiger Herbeiführung eines …
Auszug aus OLG Köln, 22.04.1997 - 9 U 131/96
Gegenteiliges hat die Beklagte nicht nachgewiesen, zumal die näheren Einzelheiten, auf welche Weise das Fahrzeug entwendet worden ist, unbekannt sind (vgl. zur fehlenden Kausalität BGH R + S 95, 288, 289 = VersR 95, 909, 911; R + S 96, 168, 169 = VersR 96, 621; OLG Hamm R + S 96, 296; für einen Ausnahmefall Senat SP 96, 59 = R + S 96, 14 (Ls)). - BGH, 08.05.1967 - II ZR 17/65
Gewährung von Haftpflichtversicherungsschutz gegen die Folgen eines …
Auszug aus OLG Köln, 22.04.1997 - 9 U 131/96
Deshalb fordert die Rechtsprechung, daß der Versicherer den Versicherungsnehmer über diese dem Zivilrecht sonst unbekannte Rechtsfolge ausdrücklich belehren muß (vgl. BGH VersR 67, 593 und ständig). - OLG Köln, 07.11.1995 - 9 U 8/95
Versicherung Kaskoversicherung Risikoerhöhung Fahrzeugschlüssel
Auszug aus OLG Köln, 22.04.1997 - 9 U 131/96
Gegenteiliges hat die Beklagte nicht nachgewiesen, zumal die näheren Einzelheiten, auf welche Weise das Fahrzeug entwendet worden ist, unbekannt sind (vgl. zur fehlenden Kausalität BGH R + S 95, 288, 289 = VersR 95, 909, 911; R + S 96, 168, 169 = VersR 96, 621; OLG Hamm R + S 96, 296; für einen Ausnahmefall Senat SP 96, 59 = R + S 96, 14 (Ls)).
- OLG Köln, 29.08.2000 - 9 U 186/98
Belehrung in der Schadenanzeige über Konsequenzen falscher Angaben; Versicherung; …
"Bewusst unwahre oder unvollständige Angaben führen auch dann zum Verlust des Versicherungsschutzes, wenn dem Versicherer daraus kein Nachteil entsteht" (vgl. OLG Köln, r + s 97, 317; 99, 362, 363).Die Belehrung ist somit missverständlich und daher nicht geeignet, Leistungsfreiheit des Versicherers bei einer vorsätzlichen, jedoch folgenlos gebliebenen Verletzung der Aufklärungsobliegenheit nach sich zu ziehen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. r + s 97, 317, 318; 99, 362, 363).
- OLG Köln, 11.05.1999 - 9 U 14/98
Belehrung in der Schadensanzeige
Rn. 55 (vgl. OLG Köln r + s 1997, 317).Die Belehrung ist vielmehr mißverständlich und daher nicht geeignet, Leistungsfreiheit des Versicherers bei einer vorsätzlichen, jedoch folgenlos gebliebenen Verletzung der Aufklärungsobliegenheit nach sich zu ziehen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. r + s 1997, 317, 318).
- OLG Celle, 04.01.2007 - 8 U 134/06
Leistungsfreiheit des Kfz-Versicherers wegen falscher Angaben des …
Rn. 20 Zu der mit ca. 165 000 km angegebenen Gesamtlaufleistung ist dem Kläger zwar zuzugeben, dass es einer unter 10 % liegenden Abweichung von der tatsächlichen Laufleistung, insbesondere jenseits einer Gesamtlaufleistung von 100 000 km, in der Regel der versicherungsrechtlichen Relevanz fehlt (vgl. OLG Köln r + s 1997, 317, 318). - LG Köln, 12.01.2006 - 24 O 189/05
Versicherungsrechtliche Ausgestaltung der Leistungsfreistellung eines …
Ihre Belehrung in der Schadensanzeige ist nicht zu beanstanden, sondern genügt gerade den Erfordernissen, die die Rechtsprechung aufgestellt hat (etwa BGH, VersR 1993, 828; 1998, 447; OLG Köln, r+s 1997, 317; OLG Hamm, VersR 1998, 1225). - OLG Köln, 06.02.2001 - 9 U 151/00 Der Versicherungsnehmer muss vom Versicherer in drucktechnisch hervorgehobener Form darüber belehrt werden, dass eine vorsätzliche Obliegenheitsverletzung selbst dann zur Leistungsfreiheit führen kann, wenn dem Versicherer hierdurch kein Nachteil entsteht (vgl. BGH, VersR 1998, 447; OLG Hamm, r+s 1998, 364; Senat r+s 1997, 317, r+s 1999, 362; r+s 2000, 448).
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Rechtsprechung
| OLG Nürnberg, 20.03.1997 - 8 U 3879/96 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
AKB § 13 Abs. 5, Abs. 3b ; VVG § 55
Begriff des "wirtschaftlichen Totalschadens" - Berechnung des Wiederbeschaffungswertes - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- sv-zitzmann.de (Kurzinformation)
AKB: Wiederherstellungskosten - wirtschaftl. Totalschaden
- archive.org (Leitsatz)
AKB § 13 Abs. 5, Abs. 3 b, VVG § 55
Wirtschaftlicher Totalschaden in Kaskoversicherung
Verfahrensgang
- LG Nürnberg-Fürth - 2 O 5997/96
- OLG Nürnberg, 20.03.1997 - 8 U 3879/96
Papierfundstellen
- VersR 1997, 1350
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BGH, 03.06.1970 - IV ZR 1046/68
Begriff der Zerstörung
Auszug aus OLG Nürnberg, 20.03.1997 - 8 U 3879/96
Der Begriff des "wirtschaftlichen Totalschadens" entspringt dem Haftpflichtrecht, er ist jedoch in der Kaskoversicherung nicht einschlägig (vgl. BGH NJW 70, 1604;… Hofmann, a.a.O.).Dies führt nur zu einer Begrenzung der erstattungsfähigen Reparaturkosten durch die Höhe des Wiederbeschaffungswertes (vgl. BGH NJW 70, 1604;… OLG München, OLG Hamm und OLG Köln, a.a.O.).
- BGH, 24.02.1994 - VII ZR 209/93
Rechtsmittelbeschwer bei Zurückweisung einer geltend gemachten Gegenforderung als …
- BGH, 08.11.1995 - IV ZR 365/94
Anrechnung des Restwertes oder Veräußerungserlöses auf die Ersatzleistung
Auszug aus OLG Nürnberg, 20.03.1997 - 8 U 3879/96
Unter Rest- oder Altteilen i.S. dieser Bestimmung kann der durchschnittliche, versicherungstechnisch und juristisch nicht vorgebildete Versicherungsnehmer nämlich nur solche verstehen, die nach einer durchgeführten Reparatur bei ihm verbleiben, etwa weil sie bei der Wiederherstellung des Fahrzeugs durch neue Teile ersetzt werden mußten (vgl. BGH NZV 96, 65; OLG Stuttgart, VersR 90, 379; OLG Köln, VersR 97, 103). - OLG Köln, 14.06.1995 - 6 U 181/94
RÜCKABWICKLUNG KAUFVERTRAG; VERZUG; BEWEISLAST
Auszug aus OLG Nürnberg, 20.03.1997 - 8 U 3879/96
Der Restwert des beschädigten Fahrzeugs ist insoweit rechtlich ohne Bedeutung (vgl. BGH NZV 96, 66; OLG Köln, VersR 97, 103). - OLG Stuttgart, 10.10.1989 - 12 U 121/89
Erstattung der Reparaturkosten; Reparatur des Fahrzeugs; Abrechnung auf …
Auszug aus OLG Nürnberg, 20.03.1997 - 8 U 3879/96
Unter Rest- oder Altteilen i.S. dieser Bestimmung kann der durchschnittliche, versicherungstechnisch und juristisch nicht vorgebildete Versicherungsnehmer nämlich nur solche verstehen, die nach einer durchgeführten Reparatur bei ihm verbleiben, etwa weil sie bei der Wiederherstellung des Fahrzeugs durch neue Teile ersetzt werden mußten (vgl. BGH NZV 96, 65; OLG Stuttgart, VersR 90, 379; OLG Köln, VersR 97, 103).
- OLG Düsseldorf, 31.10.2003 - 4 U 48/03
Zum Rechtsschein einer erteilten Bevollmächtigung des Maklers durch den …
Dies gilt nach der Rechtsprechung des Senats nicht nur, soweit es - wie in dem vom BGH entschiedenen Fall - um eine Anrechnung des Restwertes auf die zu erstattenden Reparaturkosten geht, sondern auch, wenn - wie hier - ein wirtschaftlicher Totalschaden eingetreten ist (Senat Urt. vom 26.9.2000 - 4 U 210/99; ebenso: OLG Köln VersR 1997, 102, 103; OLG Koblenz NJW-RR 1999, 536; OLG Nürnberg VersR 1997, 1350.
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