Rechtsprechung
| OLG Naumburg, 15.10.1996 - 1 Ss (B) 351/96 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtfertigung eines angeblich nötigungsbedingten Geschwindigkeitsverstoßes; Fehlerhafte Beweiswürdigung wegen nicht zwingender Schlussziehung aus einer Augenscheinnahme
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- verkehrslexikon.de (Auszüge)
§§ 15, 16 OWiG?
Rechtfertigung eines Geschwindigkeitsverstoßes auf Autobahn, um die durch einen nahezu auf 2 m auffahrenden Lkw geschaffene Gefahr eines Auffahrunfalls zu beseitigen
Papierfundstellen
- VersR 1997, 1416
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- OLG Düsseldorf, 10.10.1991 - 5 Ss OWi 319/91
Auszug aus OLG Naumburg, 15.10.1996 - 1 Ss (B) 351/96
Der Betroffene hat damit einen Sachverhalt behauptet, bei dessen Vorliegen unter bestimmten Umständen eine Rechtfertigung seines Geschwindigkeitsverstoßes gemäß § 15 Abs. 1 OWiG (falls das angebliche dichte Auffahren des LKW-Fahrers als gegenwärtiger rechtswidriger Angriff- § 15 Abs. 2 OWiG -, etwa im Sinne einer Nötigung anzusehen wäre) oder nach § 16 OWiG (vgl. OLG Düsseldorf NZV 1992, 201 ; 1993, 362; jew. für Rotlichtverstöße) in Betracht kommen könnte.
- OLG Hamm, 11.03.1999 - 1 Ss OWi 203/99
Rotlichtverstoß, Fahrverbot, Regelfahrverbot, starke Sonnenstrahlung, Sonne, …
In einem solchen Fall muß deshalb der Kraftfahrzeugführer besondere Aufmerksamkeit und Vorsicht walten lassen (vgl. OLG Karlsruhe, DAR 1997, 30). - OLG Hamm, 11.03.1999 - 1 Ss OWi 209/99
Rotlichtverstoß, Sonneneinstrahlung, Sonne, Sonnenlicht, Ampel, …
In einem solchen Fall muß deshalb der Kraftfahrzeugführer besondere Aufmerksamkeit und Vorsicht walten lassen (vgl OLG Karlsruhe, DAR 1997, 30).
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 28.11.1996 - 6 U 11/95 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- ZIP 1997, 27
- VersR 1997, 1416
Wird zitiert von ... (13)
- LG München I, 10.12.2013 - 5 HKO 1387/10
Schadensersatzanspruch gegen ein Vorstandsmitglied einer Aktiengesellschaft: …
Gegen die Anwendung von § 254 BGB und damit auch gegen die Annahme des Rechtsmissbrauchs spricht vor allem auch der Umstand, dass die Pflichten des Vorstands und des Aufsichtsrats nebeneinander gegenüber der Gesellschaft bestehen und die Aufsichtspflicht der Mitglieder des Aufsichtsrat allein dem Schutz der Aktiengesellschaft dienen, nicht aber dem Schutz der Vorstandsmitglieder (vgl. OLG Düsseldorf AG 1997, 231, 237; LG München I, Urteil vom 29.5.2013, Az.: 5 HK O 4934/09;… Hopt in: Großkommentar zum AktG, a.a.O., Rdn. 259 zu § 93;… Mertens/Cahn in: Kölner Kommentar zum AktG, a.a.O., Rdn. 50 zu § 93; für die GmbH ebenso BGH NJW 1983, 1856 = ZIP 1983, 824, 825 = WM 1983, 725, 726 = DB 1983, 1173 f. = DB 1983, 1537 = MDR 1983, 1999; OLG Oldenburg DB 2006, 2511, 2515 = BB 2007, 66, 70;… Kleindieck in: Lutter/Hommelhoff, GmbHG, 18. Aufl., Rdn. 47 zu § 43). - LG München I, 05.09.2024 - 5 HKO 17452/21
Organhaftungsverfahren Wirecard
Eine Gesamtschuld würde auch zwischen Vorstandsmitgliedern und Aufsichtsratsmitgliedern bestehen, wenn die Mitglieder beider Organe gem. § 93 Abs. 2 Satz 1 AktG bzw. §§ 116 Satz 1, 93 Abs. 2 Satz 1 AktG haften (vgl. OLG Düsseldorf AG 1997, 231, 237 = ZIP 1997, 27, 36;… Habersack in: Münchener Kommentar zum AktG, 6. Aufl., § 116 Rdn. 78;… Cahn in: Kölner Kommentar zum AktG, 4. Aufl., § 93 Rdn. 20;… Hopt/Roth in: Großkommentar zum AktG, a.a.O., § 93 Rdn. 461; Freund GmbHR 2013, 785, 786; Kocher/von Falkenhausen AG 2016, 848, 849;… a.A. für die hier gegebene Konstellation wohl Drygala in: K. Schmidt/Lutter, AktG, a.a.O., § 116 Rdn. 52). - OLG Düsseldorf, 19.07.2018 - 6 U 122/16
Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung von Grünen und geschwärzten grünen Oliven als …
Anderes lässt sich auch der auf die zitierte höchstrichterliche Rechtsprechung gerade hinweisenden Entscheidung des Senats vom 28.11.1996 (6 U 11/95, ZIP 1997, 27 ff.) nicht entnehmen.Von dem Erfordernis einer ausschließlich mit dem Ziel der Schadensbeseitigung erfolgten Zahlung ging im Übrigen auch der Senat aus (Urt. v. 28.11.1996 - 6 U 11/95 Tz. 94).
Denn eine Pflichtverletzung gegenüber der von dem Entsandten ebenfalls geleiteten Muttergesellschaft kann auch darin liegen, dass das beherrschte Unternehmen in einer Weise geführt wird, die (auch) den Interessen der entsendenden Muttergesellschaft zuwiderläuft (…vgl. nur Hopt/Roth, in: Hirte/Mülbert/Roth, Aktiengesetz Großkommentar, 5. Auflage., 2014, § 93 Rn 204 m.w.N.; so bereits Senat, Urt. v. 28.11.1996 - 6 U 11/95, AG 1997, 231, juris Tz. 82).
Ein kausaler Zusammenhang zwischen der Pflichtverletzung und dem Ausgleich des unmittelbar entstandenen Schadens bei der A… durch deren Muttergesellschaft ist anzunehmen, da für die Vornahme dieses Schadensausgleichs vernünftige und billigenswerte Gründe bestanden und es auch nicht außerhalb des zu erwartenden Geschehensablaufs liegt, dass die C… ihre Tochtergesellschaft in einer Konstellation wie der hier gegebenen schadlos stellt (so auch schon Senat, Urt. v. 28.11.1996 - 6 U 11/95, AG 1997, 231, juris Tz. 96).
Daraus womöglich ungeachtet des nunmehr erfolgten Schadensausgleichs verbleibende Steuervorteile sind nicht anzurechnen, weil auch die Schadensersatzleistung des Klägers steuerpflichtig ist und nicht erkennbar ist, dass der A… oder der C… dennoch Steuervorteile verbleiben, deren Nichtanrechnung unbillig erscheinen würde (…Palandt/Grüneberg, BGB, 77. Auflage, 2018, Vorb v § 249 Rn. 95 m.N.; so auch schon Senat, Urt. v. 28.11.1996 - 6 U 11/95, juris Tz. 101).
- LG Essen, 25.04.2012 - 41 O 45/10
Schadensersatzansprüche gegen ehemalige Organe einer Aktiengesellschaft wegen des …
Es ist erst im Betragsverfahren zu klären, inwieweit der Kläger Zahlung an die Insolvenzmasse oder an die weiteren Gesellschaften, bei denen der Schaden zunächst eingetreten ist (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.11.1996, 6 U 11/95, veröffentlicht in JURIS, dort Rdn. 89ff), verlangen kann. - LG München I, 31.05.2007 - 5 HKO 11977/06
Benediktinerabt nach Insolvenz der ‚Kloster Andechs Gastronomie AG’ zu …
Der Schaden ist durch eine Leistung an die Gesellschaft auszugleichen, weil anderenfalls der Aktionär einen ungerechtfertigten Vorteil erhielt und es andererseits zu einer dem Grundgedanken des Schadensersatzrechts unbekannten Verdoppelung des Schadensumfangs kommen könnte (vgl. nur BGH NJW 1985, 1900 [BGH 22.10.1984 - II ZR 2/84] ; 1987, 1077, 1079 f.; OLG Düsseldorf AG 1997, 231, 236;… Hefermehl/Spindler in: Münchener Kommentar zum AktG, a.a.O., Rdn. 183 f. zu § 93). - OLG Köln, 23.05.2019 - 18 U 85/17
Schadensersatzansprüche gegen einen Geschäftsführer; Gesellschaftssitz als …
In einem derartigen Fall ist grundsätzlich zwischen den jeweiligen Rechtsverhältnissen zur Muttergesellschaft (Klägerin) und der Tochtergesellschaft zu differenzieren (…OLG Düsseldorf, aaO; Urt. v. 28.11.1996, 6 U 11/95, juris Rn. 81f;… Ziemons, in: Michalski u.a., GmbHG, 3. Aufl. 2017, § 43 Rn. 202f).Denn schon allgemein obliegt ihm als Geschäftsführer der Muttergesellschaft, seine Organposition bei dem Tochterunternehmen mit der gehörigen Sorgfalt auszuüben und damit eine mittelbare Schädigung der Muttergesellschaft zu vermeiden, da eine Pflichtverletzung auch darin liegen kann, dass das beherrschte Unternehmen in einer Weise geführt wird, die (auch) den Interessen der Muttergesellschaft zuwiderläuft (OLG Düsseldorf…, Urteil vom 19.07.2018, aaO Rn 69; Urteil vom 28.11.1996, aaO Rn 82;… Ziemons, aaO Rn 202f), was mit den Ausführungen des BGH im Urteil vom 09.03.2009 (…II ZR 170/07, juris Rn. 16) übereinstimmt, dass ein Doppelmandatsträger bei seine Entscheidungen stets die Interessen des jeweiligen Pflichtenkreises wahrzunehmen hat.
- OLG Frankfurt, 18.11.2010 - 5 U 110/08
Aktiengesellschaft: Schadenersatzansprüche gegen einen Vorstandsvorsitzenden …
Rn. 39 Als Vorstandsvorsitzender der Klägerin musste der Beklagte zu 1. wie ein pflichtbewusster Leiter eines Unternehmens handeln, der nicht mit eigenen Mitteln wirtschaftet, sondern ähnlich wie ein Treuhänder fremden Vermögensinteressen verpflichtet ist (…vgl. Hüffer a.a.O., § 93 Rn. 4;… Mertens in Kölner Kommentar zum AktG Bd. 2, 2. Auflage, § 93 Rn. 6; BGH NJW 1995, 1299; OLG Düsseldorf AG 1997, 231 [235 re Sp.]; OLG Hamm AG 1995, 512 [514 re Sp.]). - OLG Düsseldorf, 04.05.2006 - 6 U 60/05
Zur Aufrechnung von Versorgungsbezügen mit einem aus einer Pflichtverletzung …
Dieser Anspruch der Klägerin ist aber durch die erklärte Hilfsaufrechnung der Beklagten mit den dieser durch das Senatsurteil vom 28. November 1996 - 6 U 11/95 - gegen den Ehemann der Klägerin zuerkannten, im Einzelnen unten zu b) ff) bezeichneten, Ansprüchen erloschen.Durch Senatsurteil vom 28. November 1996 - 6 U 11/95 - sind der Beklagten gegen den Ehemann 54.893.863,17 DM nebst Zinsen in gestaffelter Höhe seit dem 29. Oktober 1990 zuerkannt worden.
- OLG Jena, 26.09.2018 - 2 U 56/18 Daraus folgt, dass der Beklagte als Vorstandsmitglied stets allein den Vorteil des Unternehmens zu wahren und seine Aufgaben mit der Sorgfalt wahrzunehmen hatte, die notwendig war, um Schaden von der Gesellschaft abzuwenden (OLG Düsseldorf, Urteil vom 28. November 1996 - 6 U 11/95 -, Rn. 83 - 94, juris).
- LG Düsseldorf, 19.10.2007 - 40 O 134/05
Anspruch auf Rückerstattung eines Darlehens; Beauftragung externer Rechtsanwälte …
Seine Leitungsfunktionen in seiner Eigenschaft als Vorstand der Muttergesellschaft deckten sich damit für die Pflichten gegenüber der Tochtergesellschaft mit denen eines GmbH-Geschäftsführers des Tochterunternehmens, so dass er für Fehler bei dem Tochterunternehmen wie dessen Geschäftsführer einzustehen hat (vgl. OLG Düsseldorf, ZIP 1997, 27). - LG Hamburg, 27.04.2010 - 310 O 368/09
Pflichtverletzung aus dem mit der Erblasserin geschlossenen …
- LG Leipzig, 03.03.2006 - 6 O 910/05
- OLG Köln, 28.09.1999 - 22 U 270/98
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Rechtsprechung
| KG, 03.07.1997 - 22 U 4816/96 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1997, 1416
Wird zitiert von ... (14)
- KG, 21.10.1999 - 12 U 8303/95
Verletzung der Halswirbelsäule bei geringer Geschwindigkeitsänderung
Denn nach dem derzeitigen Stand der medizinischen und biomechanischen Forschung ist eine kollisionsbedingte Geschwindigkeitsänderung von bis zu 10 km/h unter biomechanischen Aspekten nicht geeignet, eine HWS-Schädigung hervorzurufen; dies hat der vom Senat beauftragte medizinische Sachverständige, der Orthopäde Privatdozent Dr. C. auf Seite 20 - 27 seines überzeugenden Gutachtens vom 15. Februar 1999 nachvollziehbar dargelegt, wobei der Sachverständige sogar die "Harmlosigkeitsgrenze" bei einer kollisionsbedingten Geschwindigkeitsänderung von 11 km/h zieht; die sogenannte Harmlosigkeitsgrenze einer kollisionsbedingten Geschwindigkeitsänderung des angestoßenen Fahrzeuges von 10 km/h ist auch in anderen Untersuchungen bestätigt worden und wird von der Rechtsprechung zunehmend anerkannt (vgl. KG VersR 1997, 1416; OLG Hamburg r + s 1998, 63; OLG Hamm VersR 1999, 990 mit weiteren Nachweisen; Lemcke, r + s 1996, 445).Denn in dem Bereich kollisionsbedingter Geschwindigkeitsänderungen von 10 bis 15 km/h ist eine HWS-Verletzung zwar nicht auszuschließen, aber auch nicht stets als wahrscheinlich zu erwarten (so auch Mattem u. a. in dem von der Klägerin eingereichten Aufsatz Bd. I, 272 ff.; Lemcke, r + s 1996, 445; vgl. auch KG VersR 1997, 1416, 1417).
b) Für den Beweis der Ursächlichkeit des Unfalls für die Rechtsgutverletzung, also den Ersterfolg (haftungsbegründende Kausalität), gilt der Maßstab des § 286 ZPO (BGH NJW 1998, 3417; OLG Hamm VersR 1999, 990; OLG Hamburg r + s 1998, 63; KG VersR 1997, 1416; OLG Düsseldorf r + s 1997, 457); das bedeutet, dass das Gericht nicht nur von der überwiegenden Wahrscheinlichkeit, sondern von der Wahrheit der behaupteten Tatsache zu überzeugen ist; hierfür genügt ein so hoher Grad von Wahrscheinlichkeit, dass er Zweifeln schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen.
- OLG München, 08.02.2002 - 10 U 3448/99
Anforderungen an den Nachweis der Unfallbedingtheit einer psychischen …
Nach den Ausführungen des Sachverständigen Dr. ..., der auch dem Senat seit langem als äußerst zuverlässiger, kompetenter und sorgfältiger Gutachter bekannt ist, muss es, um eine HWS-Verletzung zu verursachen, bei Frontalkollisionen mindestens zu einer schlagartigen kollisionsbedingten Geschwindigkeitsänderung in der Größenordnung von 15 bis 20 km/h kommen, je nachdem, ob der PKW-Insasse auf den Unfall vorbereitet war oder nicht (vgl. S. 10 des Sachverständigengutachten Dr. ... vom 26.10.1998, Blatt 46 d. A.) Bei Heckanstößen, bei denen die Gefahr der Entstehung eines HWS-Traumas noch erhöht ist, gehen die Gerichte zunehmend davon aus, dass jedenfalls eine kollisionsbedingte Geschwindigkeitsänderung von bis zu 10 km/h unter biomechanischen Aspekten nicht geeignet ist, eine HWS-Schädigung hervorzuheben (vgl. OLG Hamm, VersR 1999, 990 wonach diese sog. Harmlosigkeitsgrenze bei 10 km/h angenommen wird; OLG Hamm, DAR 2001, 361: 8 km/h; Kammergericht, VersR 1997, 1416 : 10 km/h; Kammergericht, VersR 2001, 597: 15 km/h). - OLG Hamm, 04.06.1998 - 6 U 200/96
Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen eines verkehrsunfallbedingten …
Von dieser sog. Harmlosigkeitsgrenze gehen zunehmend auch die Gerichte aus (vgl. KG, VersR 97, 1416; OLG Hamburg, r + s 98, 63; LG Bielefeld NJWE-VHR 97, 201; LG Osnabrück, SP 97, 395; s. auch OLG Hamm, zfs 96, 51 = VersR 97, 127; OLG Düsseldorf SP 97, 321; ferner die in r + s 96, 441 mit Anm. Lemcke sowie die in VersR 97, 1417 veröffentlichten AG- und LG-Urteile).
- OLG Köln, 26.07.2001 - 7 U 188/99
Anspruch auf Schadensersatz wegen eines HWS-Schleudertraumas durch einen …
Schon diese letzte Annahme ist allerdings unrichtig, denn die "Harmlosigkeitsgrenze" von Geschwindigkeitsänderungen, die nicht mehr zu einem HWS-Trauma führen können, liegt - wie in der Rechtsprechung mehrfach entschieden wurde - bei 10 bis 11 km/h, keinesfalls aber erst bei 20 km/h (vgl. etwa KG VersR 1997, 1416; OLG Hamburg r+s 1998, 63; OLG Hamm VersR 1999, 990; KG VersR 2001, 597). - LG Bochum, 29.10.2002 - 9 S 167/02
Erbringen des Vollbeweises für die erlittenen Verletzungen und die Ursächlichkeit …
Rn. 12 Insoweit geht auch der überwiegende Teil der Rechtsprechung auf der Grundlage einer Vielzahl von eingeholten Gutachten und der dadurch gewonnenen Erkenntnisse davon aus, dass - sogar bezogen auf den verletzungsrelevanteren Fall des Heckauffahrunfalles - eine anstoßbedingte Geschwindigkeitsänderung eines Fahrzeuges nach einem Auffahrunfall von unter 10 bis 11 km/h es aus technischer und medizinischer Sicht als ausgeschlossen erscheinen lassen, Verletzungen der Halswirbelsäule von Insassen eines Fahrzeuges und damit ein HWS-Schleudertrauma herbeizuführen; vielmehr soll die biomechanische Belastungsgrenze bei zumindest 5 g - wenn nicht gar mehr - liegen, was eine Geschwindigkeitsänderung des angestoßenen Fahrzeuges von deutlich mehr als 10 km/h erfordert (vgl. z. Bsp.: OLG Hamm ZfS 1996, 51 ff und r+s 1998, 326 (327); OLG Hamm OLG-Report 1998, 313 (315); OLG Hamm NJW-RR 1999, 821 = NZV 1999, 292; OLG Hamm NZV 2001, 303 ff; Kammergericht ZfS 1998, 13 und NJW 2000, 877 (878) = NZV 2000, 163 ff(bestätigt durch Nichtannahmebeschluss des BGH vom 23.05.2000 - VI ZR 376/99); OLG Hamburg NZV 1998, 415 = r+s 1998, 63ff; LG Bochum r+s 1996, 441; LG Stuttgart r+s 1996, 442; LG Heilbronn ZfS 1998, 173 = NJW-RR 1998, 1555; LG Hildesheim NZV 2001, 305ff; LG Hannover NZV 2002, 270 if (als Grundsatz dort); vgl. auch: OLG Düsseldorf r+s 1997, 457 (458). - OLG Hamburg, 21.06.2002 - 14 U 147/01
Haftungsumfang bei Kfz-Unfall
Bei Werten unter 11 km/h ist für den Regelfall von einer Verletzungsmöglichkeit nicht auszugehen (KG, VersR 1997, 1416 ; OLG Hamm, VersR 1999, 990 ; Senat, ZfS 1998, 63). - OLG Köln, 17.05.2001 - 7 U 188/99
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines …
Schon diese letzte Annahme ist allerdings unrichtig, denn die "Harmlosigkeitsgrenze" von Geschwindigkeitsänderungen, die nicht mehr zu einem HWS-Trauma führen können, liegt - wie in der Rechtsprechung mehrfach entschieden wurde bei 10 bis 11 km/h, keinesfalls aber erst bei 20 km/h (vgl. etwa KG VersR 1997, 1416 ; OLG Hamburg r+s 1998, 63; OLG Hamm VersR 1999, 990 ; KG VersR 2001, 597). - OLG Hamm, 16.12.1999 - 6 W 47/99
Ersatz materieller und immaterieller Schäden nach einem Verkehrsunfall; Zulässige …
Von dieser Harmlosigkeitsgrenze gehen zunehmend auch die Gerichte aus (vgl. KG VersR 97, 1416 M OLG Hamburg r + s 98, 63; LG Bielefeld NJWE-VHR 97, 201; OLG Hamm fs 96, 51 = VersR 97, 127; OLG Hamm VersR 99, 990; ferner die in r + s 96, 441 mit Anm. Lemcke sowie die in VersR 97, 1417 veröffentlichten Urteile). - KG, 01.07.2002 - 12 U 8427/00
Feststellung der haftungsbegründenden Kausalität bei einem Schleudertrauma
Diese Rechtsprechung beruht darauf, dass nach dem derzeitigen Stand der medizinischen und biomechanischen Forschung eine kollisionsbedingte Geschwindigkeitsänderung von bis zu 10 km/h unter biomechanischen Aspekten grundsätzlich nicht geeignet ist, eine HWS-Schädigung hervorzurufen (KG, VersR 1997, 1416 ; NJW 2000, 877, 878 = NZV 2000, 163, 164 m.w.N.; = VersR 2001, 597 = VM 2000, 34 = KGR 2000, 81; OLG Hamm, NJW 2000, 878, 880; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, R + S 1998, 63; Lemke, R + S 1996, 445). - AG Wetzlar, 25.10.2001 - 32 C 804/00
Substanziierung eines weitergehenden Schmerzensgeldanspruchs und …
Diese Erkenntnisse rechtfertigen den Schluß, daß bei einer kollisionsbedingten Geschwindigkeitsänderung von bis zu 10 km/h allein unter biomechanischen Aspekten normalerweise nichts passiert sein kann (vgl. insoweit KG Versicherungsrecht 97, 1416; OLG Hamburg R+S 98, 63; OLG Düsseldorf SP 97, 321). - LG Osnabrück, 11.08.1999 - 1 S 595/99
Anforderungen an die Führung des Nachweises einer Verletzung infolge eines …
- AG Halle/Saale, 20.05.2003 - 104 C 3475/01
Anspruch auf Schmerzensgeld aus einem Verkehrsunfall ; Beweislast bezüglich des …
- KG, 12.03.2001 - 22 U 9514/99
Anspruch auf Schmerzensgeld wegen eines Verkehrsunfall; Beweislast für ein …
- AG Berlin-Mitte, 09.11.1998 - 103 C 266/98
Zivilprozessrechtliche Zulässigkeitsvoraussetzungen einer …
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