Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 29.10.1996 - 4 U 175/95 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
AKB § 12 Abs. 1 Ib; VVG § 61
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Messeparkplatz; Reisegepäck; Grob fahrlässige Herbeiführung; Leistungsfreiheit; Kausalität
Papierfundstellen
- VersR 1997, 304
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BGH, 05.10.1983 - IVa ZR 19/82
Begriff der groben Fahrlässigkeit; Ersatzpflicht des Versicherers bei …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.10.1996 - 4 U 175/95
Voraussetzung dafür ist zunächst nach der Rechtsprechung des BGH, der sich der Senat angeschlossen hat, daß der VN durch sein Verhalten - Tun oder Unterlassen - den als vertragsgemäß vorausgesetzten Standard an Sicherheit gegenüber der Diebstahlgefahr deutlich unterschritten hat (VersR 1996, 576; 1989, 141; 1984, 29 [30]). - BGH, 12.10.1988 - IVa ZR 46/87
Begriff der groben Fahrlässigkeit bei einem Kfz-Diebstahl
Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.10.1996 - 4 U 175/95
Voraussetzung dafür ist zunächst nach der Rechtsprechung des BGH, der sich der Senat angeschlossen hat, daß der VN durch sein Verhalten - Tun oder Unterlassen - den als vertragsgemäß vorausgesetzten Standard an Sicherheit gegenüber der Diebstahlgefahr deutlich unterschritten hat (VersR 1996, 576; 1989, 141; 1984, 29 [30]). - BGH, 21.02.1996 - IV ZR 321/94
Zur grob fahrlässigen Ermöglichung eines Autodiebstahls
Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.10.1996 - 4 U 175/95
Voraussetzung dafür ist zunächst nach der Rechtsprechung des BGH, der sich der Senat angeschlossen hat, daß der VN durch sein Verhalten - Tun oder Unterlassen - den als vertragsgemäß vorausgesetzten Standard an Sicherheit gegenüber der Diebstahlgefahr deutlich unterschritten hat (VersR 1996, 576; 1989, 141; 1984, 29 [30]).
- OLG Saarbrücken, 30.10.2014 - 4 U 165/13
Kfz-Versicherung: Kürzung der Kaskoversicherungsleistungen und Regress des …
Macht der Versicherungsnehmer dagegen geltend, dass der Versicherungsfall auch auf Grund eines anderen Kausalverlaufs eingetreten wäre, so ist er diesbezüglich beweisbelastet, da es sich um eine Frage der hypothetischen Kausalität handelt (vgl. BGH, VersR 1996, 962; OLG Düsseldorf, VersR 1997, 304 (305);… MünchKomm(VVG)-Looschelders, aaO., § 81 VVG, Rdn. 149). - OLG Jena, 05.08.1998 - 4 U 135/98
Nichtvorfinden eines vor einer Stunde auf einem öffentlichen Parkplatz …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Düsseldorf, 02.05.2000 - 4 U 68/99
Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls (Kfz-Diebstahl)
a) Voraussetzung dafür ist, daß der Versicherungsnehmer durch sein Verhalten - Tun oder Unterlassen - das Risikopotential vergrößert oder den bei Vertragsabschluß bestehenden Sicherheitsstandard im Hinblick auf die Diebstahlsgefahr deutlich unterschreitet (BGH VersR 1994, 29, 30; Senat VersR 1997, 304, 305). - LG Stade, 25.09.2003 - 4 O 159/03
Kfz-Kaskoversicherung: Verneinung grob fahrlässiger Herbeiführung eines …
Rn. 19 Auch das Zurücklassen eines Kfz-Scheines im Fahrzeug genügt nicht, um den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit zu begründen (vgl. auch BGH RuS 1995, 288; OLG Düsseldorf VersR 1997, 304; OLG Hamm RuS 1996, 295; OLG Köln VersR 1983, 847).
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Rechtsprechung
| AG Hanau, 16.07.1996 - 32 C 1145/96 - 12 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de (Leitsatz)
BGB § 249; AKB § 13
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Ersatzfahrzeug; Versicherungsschutz; Kosten für Wegfahrsperre; Erstattungsfähigkeit; Höhe; Wert des alten Fahrzeugs
Papierfundstellen
- NJW-RR 1997, 1119
- VersR 1997, 304
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