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Rechtsprechung
   OLG Köln, 25.03.1996 - 5 U 148/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,7723
OLG Köln, 25.03.1996 - 5 U 148/95 (https://dejure.org/1996,7723)
OLG Köln, Entscheidung vom 25.03.1996 - 5 U 148/95 (https://dejure.org/1996,7723)
OLG Köln, Entscheidung vom 25. März 1996 - 5 U 148/95 (https://dejure.org/1996,7723)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1998, 222
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (2)

  • OLG Saarbrücken, 09.11.1995 - 5 U 69/94

    Abtretung und Kündigung bei Lebens- und Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

    Auszug aus OLG Köln, 25.03.1996 - 5 U 148/95
    Schließlich ist anzunehmen, daß die Abtretung der Ansprüche aus der Lebensversicherung auch unabhängig von der Zusatzversicherung vorgenommen worden wäre, weil diese als Kreditsicherheit dienen sollte (vgl. insoweit auch OLG Saarbrücken VersR 1995, 1227).
  • LG Köln, 21.06.1995 - 25 O 100/92
    Auszug aus OLG Köln, 25.03.1996 - 5 U 148/95
    Die Berufung des Klägers gegen das am 21. Juni 1995 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 25 O 100/92 - wird zurückgewiesen.
  • BGH, 18.11.2009 - IV ZR 39/08

    Einheitliche Abtretung von Ansprüchen aus einer Lebensversicherung und einer …

    Das schließt - entgegen der Auffassung der Revision, die meint, der Versicherungsvertrag als solcher sei wie ein Stammrecht in der gesetzlichen Rentenversicherung unpfändbar und damit unabtretbar (vgl. BGH, Beschluss vom 21. November 2002 - IX ZB 85/02 - NJW 2003, 1457 unter II 2; Urteil vom 10. Januar 2008 - IX ZR 94/06 - WM 2008, 415 Tz. 13) - eine isolierte Abtretung allein von Ansprüchen aus der Lebensversicherung als Hauptversicherung nicht aus (so auch OLG Saarbrücken VersR 1995, 1227; OLG Köln VersR 1998, 222; a.A. Thüringer OLG VersR 2000, 1005).

    Dagegen hat das Oberlandesgericht Köln (VersR 1998, 222) selbst für den Fall, dass sowohl Ansprüche aus der Lebens- wie auch aus der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung abgetreten werden, eine Unwirksamkeit der Abtretung von Ansprüchen aus der Lebensversicherung verneint.

  • BGH, 18.11.2009 - IV ZR 134/08

    Rechtmäßigkeit einer Abtretung von Ansprüchen und einer Übertragung von Rechten …

    Das schließt eine isolierte Abtretung allein von Ansprüchen aus der Lebensversicherung als Hauptversicherung nicht aus (so auch OLG Saarbrücken VersR 1995, 1227; OLG Köln VersR 1998, 222; a.A. Thüringer OLG VersR 2000, 1005).
  • OLG Frankfurt, 08.05.2008 - 12 U 104/06

    Abtretungsverbot für den Anspruch aus einer mit einer …

    Das OLG Saarbrücken (Versicherungsrecht 1995, 1227) und das OLG Köln (Versicherungsrecht 1998, 222) verneinen dies für die Lebensversicherung, wenn die verbundenen Verträge gemäß § 139 BGB auch selbstständig betrachtet werden können.
  • OLG Hamm, 16.03.2006 - 27 U 118/05

    Lebensversicherung, Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ), Abtretung, …

    Im Ergebnis ebenso hat das OLG Köln (Urt. vom 25.3.1996 - 5 U 148/95 - ; RuS 1999, 346 = VersR 1998, 222) eine Unwirksamkeit der Abtretung von Ansprüchen nur aus der Lebensversicherung verneint, weil kein einheitliches Rechtsgeschäft vorliege, da nichts dafür spreche, dass beide Abtretungen miteinander stehen und fallen sollten.
  • BVerfG, 15.09.2010 - 1 BvR 2668/07

    Auslagenerstattung im Verfassungsbeschwerdeverfahren bei Erledigung - hier: …

    Das Landgericht schließe sich aber der - abweichenden - Rechtsauffassung der Oberlandesgerichte Saarbrücken und Köln an (Hinweis auf die Urteile des OLG Saarbrücken vom 9. November 1995 - 5 U 69/94 - 3, 5 U 69/94 - und des OLG Köln vom 25. März 1996 - 5 U 148/95 -).
  • OLG Köln, 12.11.2008 - 20 W 46/08

    Abtretbarkeit von Ansprüchen aus einer Lebensversicherung mit …

    Deshalb stellt sich dann, wenn neben den Ansprüchen aus der Lebensversicherung auch Ansprüche aus einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung abgetreten werden, die Frage, ob sich die Unwirksamkeit der Abtretung der Ansprüche aus der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung dahin auswirkt, dass die Abtretung auch der Ansprüche aus der Lebensversicherung unwirksam ist (bejahend OLG Frankfurt, r+s 2008, 386; OLG Hamm, ZInsO 2006, 878; OLG Jena, VersR 2000, 1005; verneinend OLG Köln, VersR 1998, 222, 223; OLG Saarbrücken, VersR 1995, 1227).
  • OLG Frankfurt, 21.08.2007 - 7 U 263/06

    Kündigung einer Lebensversicherung durch den Zessionar

    Danach ist vorliegend der Schluss gerechtfertigt, dass die Parteien des Abtretungsvertrages bereit gewesen wären, auch eine Vereinbarung über den abtrennbaren Teil der Ansprüche aus den Verträgen zu treffen und auf eine Abtretung der Rechte aus der Zusatzversicherung zu verzichten (vgl. auch OLG Saarbrücken, VersR 1995, 1227 ; OLG Köln, VersR 1998, 222 ).
  • KG, 07.06.2002 - 6 U 112/01

    Austausch des Versicherungsnehmers in der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung; …

    Der Anspruch auf die Rente aus einer BUZ fällt unter die Bestimmung des § 850 b Abs. 1 Nr. 1 ZPO (…Benkel/Hirschberg, Berufsunfähigkeits- und Lebensversicherung, § 13 ALB Rn. 237; Bruck/Möller/Winter, VVG, Lebensversicherung V/2, Anm. H 247;… Prölss/Prölss, a.a.O., § 15 Rn. 4;… Prölss/Voit, a.a.O., § 9 BUZ 90, Rn. 25; OLG Oldenburg, VersR 1994, 846;… OLG Saarbrücken, a.a.O.; OLG München, VersR 1997, 1520; OLG Köln, VersR 1998, 222; OLG Jena, VersR 2000, 1005).
  • LG Dortmund, 29.07.2010 - 2 O 65/10

    Erfassung der Berufsunfähigkeitsrente eines schon bei Abschluss des …

    Dieser ist zwar gemäß § 399 BGB nicht abtretbar (OLG Köln VersR 1998, 222;… Rixecker, a.a.O., Rn.214 a.E.), aber dennoch gemäß § 851 Abs. 2 ZPO der Pfändung unterworfen.
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