Rechtsprechung
| OLG Jena, 03.12.1997 - 4 U 687/97 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Aufklärung, Gynäkologie
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verletzung von ärztlichen Aufklärungspflichten ; Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Erfurt - 5 (7) O 356/94
- OLG Jena, 03.12.1997 - 4 U 687/97
Papierfundstellen
- MDR 1998, 536
- VersR 1998, 586
- VersR 1999, 235
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (18)
- BGH, 07.04.1992 - VI ZR 192/91
Darlegungs- und Beweislast bei postoperativer Risikoaufklärung
Auszug aus OLG Jena, 03.12.1997 - 4 U 687/97
Für seine diesbezügliche Behauptung trägt der Arzt jedoch erst dann die volle Beweislast, wenn der Patient zur Überzeugung des Tatrichters plausibel macht, daß er - wären ihm rechtzeitig die Risiken des Eingriffs verdeutlicht worden - vor einem echten Entscheidungskonflikt gestanden hätte; die Aufklärung muß den Patienten ernsthaft vor die Frage gestellt haben, ob er den Eingriff vornehmen läßt oder nicht (BGH, NJW 1994, 2414 [2415]; NJW 1992, 2351 [2353]; NJW 1991, 1543 ).Der Senat vermag in den einzelnen Entscheidungen zumindest keine Ablehnung dieses Gedankens zu erkennen (vgl. BGH NJW 1994, 2414 ; 1992, 2351 [BGH 20.05.1992 - VIII ZR 240/91]; 1992, 2353 [BGH 07.04.1992 - VI ZR 192/91]; 1980, 1333,VersR 1967, 495).
- BGH, 14.06.1994 - VI ZR 260/93
Kausalität unterbliebener Aufklärung über die Risiken eines Eingriffs
Auszug aus OLG Jena, 03.12.1997 - 4 U 687/97
Für seine diesbezügliche Behauptung trägt der Arzt jedoch erst dann die volle Beweislast, wenn der Patient zur Überzeugung des Tatrichters plausibel macht, daß er - wären ihm rechtzeitig die Risiken des Eingriffs verdeutlicht worden - vor einem echten Entscheidungskonflikt gestanden hätte; die Aufklärung muß den Patienten ernsthaft vor die Frage gestellt haben, ob er den Eingriff vornehmen läßt oder nicht (BGH, NJW 1994, 2414 [2415]; NJW 1992, 2351 [2353]; NJW 1991, 1543 ).Der Senat vermag in den einzelnen Entscheidungen zumindest keine Ablehnung dieses Gedankens zu erkennen (vgl. BGH NJW 1994, 2414 ; 1992, 2351 [BGH 20.05.1992 - VIII ZR 240/91]; 1992, 2353 [BGH 07.04.1992 - VI ZR 192/91]; 1980, 1333,VersR 1967, 495).
- BGH, 22.01.1980 - VI ZR 263/78
Ersatz eines materiellen Schadens auf Grund einer Operation - Anspruch auf …
Auszug aus OLG Jena, 03.12.1997 - 4 U 687/97
Bei all dem muß die Aufklärung um so intensiver erfolgen, je problematischer der Eingriff bzw. dessen Folgen und die vom Patienten zu treffende Entscheidung ist (zum Ganzen BGHZ 29, 46 [39 ff.]; BGH, NJW 1980, 1333;… aus der Literatur statt aller Mertens, in: Münchener Kommentar zum BGB , 3. Aufl. 1997, § 823 Rn. 423 ff.).Der Senat vermag in den einzelnen Entscheidungen zumindest keine Ablehnung dieses Gedankens zu erkennen (vgl. BGH NJW 1994, 2414 ; 1992, 2351 [BGH 20.05.1992 - VIII ZR 240/91]; 1992, 2353 [BGH 07.04.1992 - VI ZR 192/91]; 1980, 1333,VersR 1967, 495).
- BGH, 07.04.1992 - VI ZR 224/91
Aufklärungspflicht bei Ausscheiden alternativer Heilbehandlung
Auszug aus OLG Jena, 03.12.1997 - 4 U 687/97
Das ist logisch, und auch nur diese Problematik hat der BGH in dem vom Beklagten angeführten Urteil (NJW 1988, 763 ) entschieden (vgl. auch BGH NJW 1992, 2353 ).Der Senat vermag in den einzelnen Entscheidungen zumindest keine Ablehnung dieses Gedankens zu erkennen (vgl. BGH NJW 1994, 2414 ; 1992, 2351 [BGH 20.05.1992 - VIII ZR 240/91]; 1992, 2353 [BGH 07.04.1992 - VI ZR 192/91]; 1980, 1333,VersR 1967, 495).
- OLG Dresden, 04.04.1997 - 8 U 1732/96
Vorenthaltene Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung und Tilgungsbestimmung
Auszug aus OLG Jena, 03.12.1997 - 4 U 687/97
Bei Verletzung der Aufklärungspflicht gab es auch in der DDR haftungsrechtliche Konsequenzen; diese trafen jedoch nie den Arzt, sondern den entsprechenden Träger des Gesundheitswesens (vgl. die Thesen des juristisch-medizinischen Arbeitskreises der Vereinigung der Juristen der DDR in NJ 1978, 434 ff. und in NJ 1989, 139 ff. sowie auch die Entscheidung des Senats vom 28.5.1995, OLG-NL 1997, 224/246). - BGH, 22.09.1987 - VI ZR 238/86
Ärztliche Aufklärung über nicht angebotene neue Behandlungsverfahren
Auszug aus OLG Jena, 03.12.1997 - 4 U 687/97
Das ist logisch, und auch nur diese Problematik hat der BGH in dem vom Beklagten angeführten Urteil (NJW 1988, 763 ) entschieden (vgl. auch BGH NJW 1992, 2353 ). - BGH, 20.05.1992 - VIII ZR 240/91
Stillschweigende Einwilligung des Patienten in Weitergabe von …
Auszug aus OLG Jena, 03.12.1997 - 4 U 687/97
Der Senat vermag in den einzelnen Entscheidungen zumindest keine Ablehnung dieses Gedankens zu erkennen (vgl. BGH NJW 1994, 2414 ; 1992, 2351 [BGH 20.05.1992 - VIII ZR 240/91]; 1992, 2353 [BGH 07.04.1992 - VI ZR 192/91]; 1980, 1333,VersR 1967, 495). - BGH, 09.12.1958 - VI ZR 203/57
Aufklärungspflicht des Arztes
Auszug aus OLG Jena, 03.12.1997 - 4 U 687/97
Bei all dem muß die Aufklärung um so intensiver erfolgen, je problematischer der Eingriff bzw. dessen Folgen und die vom Patienten zu treffende Entscheidung ist (zum Ganzen BGHZ 29, 46 [39 ff.]; BGH, NJW 1980, 1333;… aus der Literatur statt aller Mertens, in: Münchener Kommentar zum BGB , 3. Aufl. 1997, § 823 Rn. 423 ff.). - BGH, 28.06.1988 - VI ZR 217/87
grünes Fruchtwasser - § 823 Abs. 1 BGB, Arzthaftung, Beweislast für …
Auszug aus OLG Jena, 03.12.1997 - 4 U 687/97
Allerdings können nach der Rechtsprechung bei Dokumentationsfehlern oder wenn Diagnose- und Kontrollbefunde nicht erhoben wurden sowie bei groben Behandlungsfehlern Beweiserleichterungen bis hin zu einer Beweislastumkehr eintreten (BGH NJW 1983, 333; 1988, 2949 [BGH 28.06.1988 - VI ZR 210/87]; VersR 1991, 1021). - BGH, 21.09.1982 - VI ZR 302/80
Voraussetzungen der Beweislastumkehr wegen grober Behandlungsfehler; Umkehr der …
Auszug aus OLG Jena, 03.12.1997 - 4 U 687/97
Allerdings können nach der Rechtsprechung bei Dokumentationsfehlern oder wenn Diagnose- und Kontrollbefunde nicht erhoben wurden sowie bei groben Behandlungsfehlern Beweiserleichterungen bis hin zu einer Beweislastumkehr eintreten (BGH NJW 1983, 333; 1988, 2949 [BGH 28.06.1988 - VI ZR 210/87]; VersR 1991, 1021). - BGH, 11.12.1990 - VI ZR 151/90
Bereitstellen von Medikamenten durch den Krankenhausträger; Darlegung eines …
- BGH, 24.09.1991 - VI ZR 60/91
Beschwer bei Unterschreitung der Schmerzensgeldforderung
- BGH, 28.06.1988 - VI ZR 210/87
Beweislastumkehr für Sekundärschäden bei grobem Behandlungsfehler
- BGH, 26.01.1988 - VI ZR 120/87
Begriff des Verhandelns
- BGH, 04.11.1975 - VI ZR 226/73
Ärztliche Aufklärung - Konsultationen - Patient - Verjährungsfrist - …
- BGH, 28.11.1972 - VI ZR 133/71
Anspruch auf Schadensersatz - Kunstfehler eines Arztes bei einer Operation - …
- BGH, 25.11.1981 - IVa ZR 22/81
Verweigerung des Versicherungsschutzes wegen fehlender Fahrerlaubnis - …
- BGH, 03.02.1967 - VI ZR 111/65
Bindung an vorinstanzielle Urteile - Verstoß eines Arztes gegen einen Arztvertrag …
- BGH, 27.05.2008 - VI ZR 69/07
Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Arzthaftungsansprüche aus …
Der gelegentlich vertretenen Auffassung, wonach eine ärztliche Heilbehandlung ohne rechtfertigende Einwilligung in erster Linie eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts darstelle und deshalb auch ohne einen vom Arzt verursachten Gesundheitsschaden zu einer Haftung führe (vgl. OLG Jena, VersR 1998, 586, 588 m.w.N.;… zur Problematik vgl. MünchKomm-BGB/Wagner, 4. Aufl., § 823 Rn. 662, 748, m.w.N.), vermag der erkennende Senat nicht zu folgen. - OLG Bamberg, 05.12.2011 - 4 U 72/11
Arzthaftung wegen ruhigstellender (Zwangs-)Maßnahmen im Rahmen einer …
Die (frühere) Auffassung des OLG Jena (VersR 1998, 586, 588), wonach eine ärztliche Heilbehandlung ohne rechtfertigende Einwilligung in erster Linie eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts darstellt und deshalb auch ohne einen nachweisbaren Gesundheitsschaden zu einer Haftung führt, ist eine Einzelmeinung geblieben, der inzwischen auch der Bundesgerichtshof eine klare Absage erteilt hat (BGHZ 176, 342, dort Rn.19). - OLG Dresden, 23.10.2003 - 4 U 980/03
Schmerzensgeld; Geldentschädigung; nichtkausale Aufklärungspflichtverletzung
Hat sich eine fehlerhafte Aufklärung nicht ausgewirkt, weil der Patient auch bei ordnungsgemäßer Aufklärung in die Behandlung eingewilligt hätte, ist zwar sein allgemeines Persönlichkeitsrecht verletzt, ein Anspruch auf Geldentschädigung gemäß § 823 BGB in Verbindung mit Art. 1 und 2 GG ist aber gleichwohl regelmäßig ausgeschlossen (entgegen OLG Jena VersR 1998, 586).Es erscheint daher gerechtfertigt, den Sanktionsgedanken auch in Bezug auf die Verletzung des Selbstbestimmungsrechts selbst aufzugeben, wenn festgestellt werden kann, dass der Patient bei ordnungsgemäßer Aufklärung in den Eingriff eingewilligt hätte (so Trebille VersR 1999, 235).
- OLG Naumburg, 23.08.2004 - 1 U 18/04
Arzthaftung - Zur Frage der Verpflichtung zur Aufklärung über angewandte und …
Der Senat schließt sich der Auffassung des VI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes (vgl. BGH, Beschl. v. 23.09.2003, VI ZR 82/03; entgegen Thüringer OLG MDR 1998, 536) an, wonach ein Schmerzensgeldanspruch eines Patienten bei unterbliebener Aufklärung nicht allein auf die Verletzung des Persönlichkeitsrechts gestützt werden kann.Gleichwohl hat der BGH (MDR 1998, 654) sich nicht der Auffassung des OLG Jena (vgl. MDR 1998, 536) angeschlossen, das bei unterbliebener Aufklärung den Schmerzensgeldanspruch einer Patientin auf die Verletzung des Persönlichkeitsrechts gestützt hatte.
- OLG Koblenz, 01.04.2004 - 5 U 844/03
Schmerzensgeldanspruch wegen mangelnder Aufklärung über Operationsrisiken
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Saarbrücken, 06.03.2013 - 1 U 368/11
Haftung des Arztes für Impfschäden
Entgegen der von ihr unter Berufung auf eine Entscheidung des Thüringer OLG (Urt. v. 03.12.1997 - 4 U 687/97 - MDR 1998, 536 ff. Rn. 22 f., zit. nach juris) vertretenen Auffassung setzt eine Haftung des Arztes nämlich auch bei einer ohne wirksame Einwilligung des Patienten durchgeführten Behandlung einen Gesundheitsschaden voraus (…so BGHZ 176, 342 ff. Rn. 19 f.; OLG Köln VersR 2012, 1178 f. Rn.6, jeweils zit. nach juris). - LG Memmingen, 23.12.2013 - 23 O 1547/11
Diagnosefehler - unterbliebener Hinweis auf Behandlungsmöglichkeiten
Denn als Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts sichert das Selbstbestimmungsrecht eines Patienten für diesen auch, dass ihm für seine Entscheidung eine nach vernünftigen Maßstäben vollständige Entscheidungsgrundlage zur Verfügung steht (vgl. auch Thüringer OLG, MDR 1998, 536).Während etwa bei der Entscheidung des Thüringer Oberlandesgerichts (MDR 1998, 536) die Klägerin ihre Gebärmutter verloren hatte und bei einer Entscheidung des OLG Koblenz aus jüngster Zeit (OLG Koblenz, GesR 2013, 612) - die allerdings die Frage der Persönlichkeitsrechtsverletzung offen gelassen hat - eine unzulässige, zum Ausbruch einer Depression führende Information über eine beim anderen Elternteil vorliegende, tödlich verlaufende und mit einer Wahrscheinlichkeit von 50 % auf die gemeinsamen Kinder weitergegebene Erbkrankheit erfolgt war, ist für den hier zu entscheidenden Fall Folgendes festzuhalten:.
- BGH, 31.01.2006 - VI ZR 87/05
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Anspruch auf Entschädigung …
Einer Stellungnahme zum Urteil des Oberlandesgericht Jena vom 3. Dezember 1997 (VersR 1998, 586), das mit Recht vereinzelt geblieben ist (vgl. KG, VersR 2004, 1320 mit Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde durch Beschluss vom 23. September 2003 - VI ZR 82/03 - OLG Dresden NJW 2004, 298; OLG Naumburg GesR 2004, 494; OLG Koblenz VersR 2004, 1564) bedarf es nicht, weil es hier bei den ohne Einverständnis des Klägers vorgenommenen Eingriffen jedenfalls an der für einen Anspruch auf Geldentschädigung erforderlichen schweren Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts fehlt. - OLG Koblenz, 24.06.2004 - 5 U 331/04
Zur Frage, ob die Voraussetzungen für ein Grundurteil vorliegen; …
Zur Begründung ist ausgeführt, der im Aufklärungsversäumnis liegende Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht ergebe einen Anspruch auf immateriellen Schadensersatz (OLGR Jena 1998, 33-35 = MDR 1998, 536 - 538). - BGH, 23.09.2003 - VI ZR 82/03
Schadensersatz wegen eines ärztlichen Heileingriffs bei hypothetischer …
Einer Stellungnahme zum Urteil des Thüringischen Oberlandesgerichts Jena vom 3. Dezember 1997 (Versicherungsrecht 1998, 586), das mit Recht vereinzelt geblieben ist, bedarf es hiernach nicht. - OLG Koblenz, 02.09.2004 - 5 U 844/03
- OLG Köln, 10.01.2001 - 5 U 142/00
Anforderungen an die Substantiierung arzthaftungsrechtlicher Schadensersatz- und …
- OLG Köln, 10.11.1999 - 5 U 162/97
Voraussetzungen eines arzthaftungsrechtlichen Ersatzanspruchs wegen ärztlicher …
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