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Rechtsprechung
   BGH, 20.09.2000 - IV ZR 203/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,800
BGH, 20.09.2000 - IV ZR 203/99 (https://dejure.org/2000,800)
BGH, Entscheidung vom 20.09.2000 - IV ZR 203/99 (https://dejure.org/2000,800)
BGH, Entscheidung vom 20. September 2000 - IV ZR 203/99 (https://dejure.org/2000,800)
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Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 234
  • VersR 2000, 1486
 
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Wird zitiert von ... (55)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 02.03.1994 - IV ZR 99/93

    Gefahrerheblichkeit und Anzeigepflicht verschwiegener Umstände

    Auszug aus BGH, 20.09.2000 - IV ZR 203/99
    Die Klägerin war mit der weit gefaßten (vgl. Senatsurteil vom 2. März 1994 - IV ZR 99/93 - VersR 1994, 711 unter 3a) Antragsfrage zu 9.6 nach Gesundheitsstörungen in den letzten fünf Jahren gefragt; zu solchen Störungen im Sinne der Frage rechnen jedenfalls auch die seit Mai 1992 bei der Klägerin behandelte vaso-vegetative Migräne, die seit April 1993 behandelten vegetativen Störungen und das im Anschluß daran bis zur Antragstellung behandelte Überforderungssyndrom.

    Die Bewertung der vom Versicherungsnehmer anzuzeigenden Umstände ist - wie der Senat vielfach betont hat - allein Sache des Versicherers (vgl. nur Senatsurteil vom 2. März 1994, aaO unter 2 a).

    Werden dem Versicherungsnehmer mit dem Versicherungsantrag ausdrücklich Fragen nach Gesundheitsumständen gestellt, ist er nicht etwa aufgerufen, deren Gefahrerheblichkeit aus seiner Sicht zu beurteilen, sondern gehalten, die Fragen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten und deren Prüfung und Bewertung dem Versicherer zu überlassen (Senatsurteil vom 2. März 1994, aaO unter 2 a).

  • BGH, 30.09.1998 - IV ZR 248/97

    Verzögerung der Zustellung ohne Verschulden des Klägers; Rücktrittsfrist des …

    Auszug aus BGH, 20.09.2000 - IV ZR 203/99
    c) Daß die Beklagte diese Rückfragen nicht in angemessener Zeit (vgl. dazu Senatsurteil vom 30. September 1998 - IV ZR 248/97 - VersR 1999, 217 unter II 2 b) gehalten hat, ist nicht festzustellen.

    In dieser Bearbeitungszeit und der dadurch eingetretenen Verzögerung offenbart sich noch kein Verhalten der Beklagten, das durch Nachlässigkeit oder von Mißbrauchsabsicht gekennzeichnet wäre (vgl. Urteil vom 30. September 1998, aaO).

  • BGH, 28.03.1984 - IVa ZR 75/82

    Krankenhausaufenthalt als gefahrerheblicher Umstand

    Auszug aus BGH, 20.09.2000 - IV ZR 203/99
    Sache des Versicherungsnehmers war es deshalb, die Unerheblichkeit der erfragten Umstände für die Versichererentscheidung darzulegen und zu beweisen, wie es das Berufungsgericht im Ansatz auch nicht verkennt (vgl. Senatsurteil vom 28. März 1984 - IVa ZR 75/82 - VersR 1984, 629 unter I).

    Der Bundesgerichtshof hat dem Versicherungsnehmer indessen Erleichterungen in der Darlegungslast zugebilligt (Urteil vom 28. März 1984, aaO).

  • BGH, 20.02.1991 - IV ZR 77/90

    Klage eines Versicherungsnehmers auf Zahlung von Berufsunfähigkeitsrente aus der …

    Auszug aus BGH, 20.09.2000 - IV ZR 203/99
    Der Senat hat demgemäß die Offenlegung der Risikoprüfungsgrundsätze des Versicherers in Fällen für geboten erachtet, die die Beurteilung der Gefahrerheblichkeit einer erstmals infolge einer Sportverletzung aufgetretenen Lumbalgie (Senatsurteil vom 20. Februar 1991 - IV ZR 77/90 - VersR 1991, 578) oder des erstmaligen Auftretens von Beschwerden im Gesäß betrafen, die nach Massagen keine weitere ärztliche Behandlung geboten (Senatsurteil vom 7. Juli 1993 - IV ZR 119/92 - VVGE § 16 VVG Nr. 23).
  • BGH, 07.07.1993 - IV ZR 119/92

    Rücktritt vom Versicherungsvertrag wegen fehlender Angaben des Versicherten - …

    Auszug aus BGH, 20.09.2000 - IV ZR 203/99
    Der Senat hat demgemäß die Offenlegung der Risikoprüfungsgrundsätze des Versicherers in Fällen für geboten erachtet, die die Beurteilung der Gefahrerheblichkeit einer erstmals infolge einer Sportverletzung aufgetretenen Lumbalgie (Senatsurteil vom 20. Februar 1991 - IV ZR 77/90 - VersR 1991, 578) oder des erstmaligen Auftretens von Beschwerden im Gesäß betrafen, die nach Massagen keine weitere ärztliche Behandlung geboten (Senatsurteil vom 7. Juli 1993 - IV ZR 119/92 - VVGE § 16 VVG Nr. 23).
  • BGH, 14.07.1993 - IV ZR 153/92

    Anzeigepflicht bei datenbankmäßig erfaßten Umständen

    Auszug aus BGH, 20.09.2000 - IV ZR 203/99
    b) Zwar kann sich das Berufungsgericht für seinen rechtlichen Ansatz - die Kenntnis des Versicherers von gefahrerheblichen Umständen könne sich auch aus von ihm in Datenbanken gesammelten Daten über den Versicherungsnehmer ergeben, wenn Anlaß bestehe, diese abzurufen - auf die im Senatsurteil vom 14. Juli 1993 (BGHZ 123, 224 ff.) angeführten Grundsätze stützen.
  • BGH, 09.03.1995 - III ZR 44/94

    Voraussetzungen für das Zustandekommen eines Beratervertrages - Ausrichtung des …

    Auszug aus BGH, 20.09.2000 - IV ZR 203/99
    Ihm kommt deshalb - was die festgestellte Angabe des Krankenversicherungsvertrages im Antragsformular angeht - keine Beweiskraft (§ 314 ZPO) und dementsprechend auch keine Bindung für das Revisionsgericht zu; die Feststellung des Berufungsgerichts bietet deshalb keine Grundlage für die von ihm getroffene Entscheidung (vgl. BGH, Urteil vom 9. März 1995 - III ZR 44/94 - BGHR ZPO § 314 Widersprüchlichkeit 4).
  • BGH, 28.11.1990 - IV ZR 219/89

    Pflicht des Versicherers zu Rückfragen

    Auszug aus BGH, 20.09.2000 - IV ZR 203/99
    Ausreichende Kenntnis des Versicherers vom Rücktrittsgrund verlangt deshalb ausreichende Kenntnis von einer solchen Obliegenheitsverletzung; seinen Rücktritt auf einen bloßen Verdacht hin auszuüben, ist der Versicherer nicht gehalten (Senatsurteil vom 28. November 1990 - IV ZR 219/89 - VersR 1991, 170).
  • OLG Karlsruhe, 31.03.2011 - 12 U 164/10

    Private Krankenversicherung: Voraussetzungen für die Herabsetzung eines …

    Dies gilt im Zusammenhang mit einer Überprüfung von Risikozuschlägen gemäß § 41 a VVG a.F. ebenso wie im Zusammenhang mit der Frage der Gefahrerheblichkeit eines gemäß § 16 Abs. 1 S. 1 VVG a. F. anzeigepflichtigen Umstandes (hierzu BGH VersR 1994, 711 Tz 7, juris; VersR 2000, 1486 Tz 10f, juris).
  • BGH, 11.02.2009 - IV ZR 26/06

    Zurechnung des Wissens eines mit der Erstellung eines ärztlichen Zeugnisses …

    Zwar kann der Versicherungsnehmer, dem hinsichtlich der fehlenden Erheblichkeit erfragter Umstände die Darlegungs- und Beweislast obliegt, dieser nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zunächst allein dadurch genügen, dass er die Gefahrerheblichkeit pauschal bestreitet (Senatsurteil vom 20. September 2000 - IV ZR 203/99 - VersR 2000, 1486 unter 1 b bb).

    Der Versicherer ist also nur dann gehalten, seine Risikoprüfungsgrundsätze offen zu legen, wenn es sich um eine Gesundheitsstörung handelt, die offenkundig als leicht einzuordnen, nicht wiederholt aufgetreten ist und deshalb von vornherein keinen Anhalt dafür bietet, dass sie für die Risikoeinschätzung des Versicherers hinsichtlich des auf Dauer angelegten Versicherungsvertrages von Bedeutung sein könnte (Senatsurteil vom 20. September 2000 aaO).

    Auf eine nachträgliche ärztliche Bewertung dieser Umstände kommt es nicht an (Senatsurteil vom 20. September 2000 - IV ZR 203/99 - VersR 2000, 1486 unter 1 b bb).

  • BGH, 25.09.2019 - IV ZR 247/18

    Nachträgliche Vertragsanpassung wegen Verletzung der vorvertraglichen …

    Schon objektiv kann der Anzeigepflichtige sie nicht verletzen, denn es gibt nichts, worüber er nach seinem Kenntnisstand seinen Versicherer aufklären könnte (…vgl. Senatsurteil vom 13. Dezember 2006 aaO Rn. 14; siehe auch Senatsurteil vom 20. September 2000 - IV ZR 203/99, VersR 2000, 1486 unter 1 b bb [juris Rn. 12];… Knappmann in Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch 3. Aufl. § 14 Rn. 54).
  • OLG Braunschweig, 11.10.2023 - 11 U 316/21

    Anspruch auf Geltendmachung von Leistungsansprüchen aus einer …

    Im Bestreitensfall hat der Versicherer dann allerdings konkret darzulegen und zu beweisen, dass der erfragte Umstand tatsächlich gefahrerheblich ist, soweit die Gefahrerheblichkeit nicht auf der Hand liegt (BGH, Urteil vom 20.09.2000 - IV ZR 203/99 - r+s 2003, 118, 119;… Schimikowski, a.a.O.).

    Im Bestreitensfall hat der Versicherer dann allerdings konkret darzulegen und zu beweisen, dass der erfragte Umstand tatsächlich gefahrerheblich ist, soweit die Gefahrerheblichkeit nicht auf der Hand liegt (BGH, Urteil vom 20. September 2000 - IV ZR 203/99 -, Rn. 10, juris;… Schimikowski, a.a.O.).

    Das steht aber in untrennbarem Zusammenhang mit der Berufsausübung und ist damit in besonderem Maße geeignet, das versicherte Risiko zu erhöhen (vgl. BGH, Urteil vom 20. September 2000, a.a.O.; OLG Köln…, Urteil vom 5. Juni 2012 - I-20 U 1/12 -, Rn. 37, juris).

  • OLG Braunschweig, 13.08.2020 - 11 U 15/19

    Falsche Angaben beim Versicherungsabschluss und die Folgen

    So können z. B. Dauer und Häufigkeit von Behandlungen, die ihre Ursache jedenfalls auch in einer nachhaltigen psychischen Störung hatten, sowie die Notwendigkeit einer Therapie mit Psychopharmaka das Gesamtbild einer gesundheitlichen Beeinträchtigung ergeben, die sich für einen Berufsunfähigkeitsversicherer als offenkundig gefahrerheblich darstellt (vgl. BGH, Urteil vom 20.09.2009 - IV ZR 203/99 -, juris Rn. 10 bei wiederholter Behandlung wegen vegetativer Störungen, vegetativer Labilität und eines Überforderungssyndroms).
  • OLG Celle, 15.03.2007 - 8 U 196/06

    Pflicht des Versicherungsnehmers zur Anzeige von Erkrankungen und häufigen …

    Der Versicherungsnehmer ist demgegenüber nicht berechtigt, die Gefahrerheblichkeit bestimmter Umstände aus seiner Sicht zu beurteilen, sondern gehalten, die ihm gestellten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten sowie deren Prüfung und Bewertung dem Versicherer zu überlassen (BGH VersR 2000, 1486, 1487 [BGH 20.09.2000 - IV ZR 203/99]; 1994, 711, 712; NJW 1993, 596, 597 [BGH 09.12.1992 - IV ZR 232/91]).

    Grundsätzlich ist allerdings anerkannt, dass der Versicherungsnehmer auch psychische Störungen, gegebenenfalls verbunden mit somatischen Nebenwirkungen, offenbaren muss (vgl. BGH VersR 2000, 1486 [BGH 20.09.2000 - IV ZR 203/99]: vasovegetative Migräne, vegetative Störungen, Labilität bei gleichzeitiger Verordnung von Psychopharmaka; NJW 1993, 596 [BGH 09.12.1992 - IV ZR 232/91]: reaktive Depression; VersR 1991, 575 [BGH 13.03.1991 - IV ZR 218/90]: krankhafte Depression mit häufigen Arztbesuchen und medikamentöser Behandlung; OLG Saarbrücken r+s 1999, 432: Depression mit psychiatrischer Gesprächsbehandlung; OLG Köln OLGR 1996, 175: psychische Beschwerden; OLG Bremen r+s 1992, 31: Angstneurose).

    Zwar können dem Versicherungsnehmer Erleichterungen in der Darlegungslast zuzubilligen sein, so dass bereits die pauschale Behauptung, der betreffende Umstand sei nicht gefahrerheblich genügt, während es dann Sache des Versicherers ist, substantiiert vorzutragen, von welchen Grundsätzen er sich bei der dem Vertragsschluss vorangehenden Risikoprüfung leiten lässt (BGH VersR 2000, 1486 [BGH 20.09.2000 - IV ZR 203/99]; 1984, 629) .

    Diese Vortragslast trifft den Versicherer aber nur dann, wenn die Gefahrerheblichkeit des verschwiegenen Umstandes nicht ohnehin auf der Hand liegt (BGH VersR 2000, 1486 [BGH 20.09.2000 - IV ZR 203/99]).

  • OLG Saarbrücken, 08.09.2004 - 5 U 25/04

    Leistungsfreiheit der Lebensversicherung nach Herzinfarkt des …

    Diese weit gefasste Pflicht zur Offenbarung findet ihre Grenze erst bei Gesundheitsbeeinträchtigungen, die offenkundig belanglos sind oder alsbald vergehen (…vgl.. (Römer/Langheid, aaO, §§ 16, 17, Rdnr. 12, m.w.N.;… Prölss/Martin, aaO, §§ 16, 17, Rdnr. 8, 20, m.w.N.;… Berliner Kommentar zum VVG/Voit, aaO, Rdnr. 46; BGH…, Urteil vom 19.3.2003, IV ZR 67/02 / RuS 2003, S. 336, 337, m.w.N.; BGH, VersR 2000, S. 1486 ff, m.w.N.;… BGH, VersR 1994, S. 1457 ff, m.w.N.;… BGH, VersR 1994, S. 711 ff; Beschluss des erkennenden Senats vom 28.8.2003, Az. 5 W 86/03-22;… OLG Frankfurt, RuS 1997, S. 172 ff; OLG Köln, RuS 1991, S. 354 ff).

    Grundsätzlich sind gefahrerheblich solche Umstände, die geeignet sind, auf den Entschluss des Versicherers, den Vertrag überhaupt oder zu dem vereinbarten Inhalt abzuschließen, einen Einfluss auszuüben (s.o. sowie BGH, VersR 2000, S. 1486 ff, m.w.N.).

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn bei den in Rede stehenden Umständen die Gefahrerheblichkeit "auf der Hand liegt";… in einem solchen Fall ist der Versicherer nicht gehalten, die Gefahrerheblichkeit durch Darlegung und Erläuterung seiner Risikoprüfungsgrundsätze zu belegen (vgl. BGH, VersR 1994, S. 711 ff; siehe auch BGH, VersR 2000, S. 1486 ff ;… OLG Düsseldorf, NJW-RR 2003, S. 466 ff, m.w.N.;… OLG Frankfurt, OLGR Frankfurt 2001, S. 202 ff; Beschluss des erkennenden Senats vom 28.8.2003, Az. 5 W 86/03-22).

  • BGH, 07.03.2007 - IV ZR 133/06

    Anforderungen an den Nachweis der Berufsunfähigkeit in der …

    Er ist nicht dazu aufgerufen, deren Gefahrerheblichkeit aus seiner Sicht zu beurteilen; vielmehr hat er die Prüfung und Bewertung dem Versicherer zu überlassen (Senatsurteile vom 20. September 2000 - IV ZR 203/99 - VersR 2000, 1486 unter 1 b bb; vom 2. März 1994 - IV ZR 99/93 - VersR 1994, 711 unter 2 a).
  • BGH, 20.12.2006 - IV ZR 64/04

    Voraussetzungen der Zurückweisung von Vorbringen wegen Verspätung

    Die Angaben des Klägers in der Anlage I haben dem Beklagten bereits die nach der Senatsrechtsprechung (vgl. Urteile vom 20. September 2000 - IV ZR 203/99 - VersR 2000, 1486 unter 3 und vom 30. September 1998 - IV ZR 248/97 - VersR 1999, 217 unter II 1 und 2) zuverlässige Kenntnis von der Verletzung der vorvertraglichen Anzeigeobliegenheit verschafft.
  • OLG Dresden, 22.08.2023 - 4 U 943/20

    Begriff des Anerkenntnisses durch den Versicherer im Sinne von § 173 Abs. 1 VVG …

    Gesundheitsfragen sind vom Versicherungsnehmer grundsätzlich erschöpfend zu beantworten, die Wertung, ob es sich bei den anzugebenden Störungen um erhebliche handelt oder nicht, obliegt grundsätzlich der Wertung des Versicherers (vgl. BGH, Urteil vom 19.03.2003 - IV ZR 67/02; Urteil vom 20.09.2000 - IV ZR 203/99, Orientierungssatz 2 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 19.01.2011 - 7 U 77/10

    Krankenversicherung: Verpflichtung zur Angabe eines Taubheitsgefühls in den …

  • OLG Saarbrücken, 14.06.2006 - 5 U 697/05

    Voraussetzungen für einen Rücktritt des Versicherers gemäß § 16 Abs. 2 VVG

  • OLG Düsseldorf, 19.11.2002 - 4 U 81/02

    Rücktritt von Krankentagegeldversicherung wegen schuldhafter Verletzung der …

  • LG Kiel, 23.11.2012 - 5 O 46/12

    Krankenversicherungsvertrag: Voraussetzungen eines Rücktritts des Versicherers …

  • OLG Celle, 28.10.2004 - 8 U 98/04

    Anspruch auf Feststellung des Fortbestehens eines Krankenversicherungsvertrags; …

  • KG, 20.06.2006 - 6 U 46/06

    Arglistanfechtung des Versicherungsvertrages durch die …

  • OLG Koblenz, 11.03.2026 - 10 U 629/24

    Arglistanfechtung eines Versicherungsvertrags wegen (Falsch-)Beantwortung einer …

  • OLG Hamm, 21.11.2007 - 20 U 64/07

    Krankenversicherungsvertrag: Anzeigeobliegenheit hinsichtlich eines genetischen …

  • OLG Köln, 16.11.2012 - 20 U 15/11

    Pflicht des Antragstellers in der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung zur …

  • LG Köln, 07.03.2012 - 26 O 237/11

    Rechtmäßigkeit des Rücktritts eines Versicherungsgebers von einer …

  • OLG Köln, 05.06.2012 - 20 U 1/12

    Anfechtung des Versicherungsvertrages durch den Versicherer wegen arglistiger …

  • OLG Hamm, 06.05.2015 - 20 U 141/14

    Rücktritt des privaten Krankenversicherers vom Versicherungsvertrag wegen …

  • KG, 05.06.2012 - 6 U 150/11

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Vertragsrücktritt wegen Verletzung …

  • OLG Saarbrücken, 18.04.2012 - 5 U 293/11

    Risikolebensversicherung - Beginn Anfechtungsfrist bei arglistiger Täuschung

  • LAG Hamm, 06.09.2006 - 6 Sa 1430/05

    Keine Gefahrerhöhung durch unspezifische Rückenbeschwerden in der …

  • OLG Koblenz, 03.06.2005 - 10 U 939/04

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Rücktrittsrecht des Versicherers bei …

  • OLG Saarbrücken, 01.12.2004 - 5 U 244/02

    Zur Zulässigkeit des Rücktritts des Versicherers einer Risikolebensversicherung …

  • OLG Schleswig, 21.07.2025 - 16 U 118/24

    Anfechtung des BU-Versicherungsvertrags wegen arglistiger Täuschung; …

  • OLG Köln, 09.07.2010 - 20 U 174/09

    Abweisung der Klage auf Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung wegen …

  • OLG Koblenz, 24.06.2005 - 10 U 974/02

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Nachweis einer arglistigen Täuschung durch …

  • OLG Zweibrücken, 21.09.2007 - 1 U 103/07

    Leistungsfreiheit des Risikolebensversicherers wegen unrichtiger Beantwortung der …

  • OLG Koblenz, 08.09.2003 - 10 U 1649/02

    Pubertätsbedingte Beschwerden, Auszubildender zum Beruf Maurer im Hochbau

  • OLG Stuttgart, 28.07.2022 - 7 U 370/21

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Leistungsausschluss bei unterlassener …

  • OLG Naumburg, 24.11.2011 - 4 U 117/10

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Widerlegung der Vermutung der Gefahrerheblichkeit …

  • OLG Düsseldorf, 14.05.2002 - 4 U 181/01

    Wirksamer Rücktritt des Versicherers vom Versicherungsvertrag bei falschen …

  • LG Duisburg, 08.04.2025 - 6 O 295/24

    Anzeigepflichtverletzung Feststellungsinteresse Mahnverfahren Monatsfrist …

  • OLG Stuttgart, 01.07.2004 - 7 U 18/04

    Abschluss eines Lebensversicherungsvertrages mit Berufsunfähigkeitsschutz: …

  • OLG Koblenz, 09.12.2005 - 10 U 975/04

    Anfechtung eines Versicherungsvertrages wegen arglistiger Täuschung; Zurechnung …

  • OLG Celle, 12.06.2008 - 8 U 3/08

    Kenntnis eines Versicherungsnehmers von der Entfernung eines Dickdarmadenoms nach …

  • LG Bielefeld, 14.02.2007 - 25 O 105/06

    Anforderungen an die Wirksamkeit des durch eine private Krankenversicherung …

  • OLG Saarbrücken, 03.03.2004 - 5 U 313/03

    Prüfungsumfang des Berufungsgerichts: Bindungswirkung von erstinstanzlichen …

  • BGH, 21.11.2007 - IV ZR 123/05

    Rücktritt vom Versicherungsvertrag wegen Verschweigens erheblicher Umstände beim …

  • LG München I, 26.06.2015 - 25 O 17678/14

    Versicherungsnehmer, Versicherungsschutz, Versicherungsfall, Streitwert, GROB …

  • OLG Hamm, 21.02.2001 - 20 U 114/00

    Versicherungsrecht - Anzeigepflicht - Vorhofflimmern in ärztlicher Selbstdiagnose …

  • LG Münster, 25.08.2020 - 115 O 156/19
  • LG Bielefeld, 22.02.2007 - 25 O 105/06

    Krankenversicherung - PKV darf nicht wegen genetischer Erkrankung kündigen

  • OLG Brandenburg, 16.09.2025 - 11 U 40/25

    Anfechtung eines Pflegegeldzusatzversicherungsvertrags wegen Falschbeantwortung …

  • KG, 03.02.2004 - 6 U 128/02
  • LG Coburg, 02.09.2015 - 12 O 308/15

    Kein Mut zur Lücke

  • KG, 18.07.2006 - 6 U 18/06

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Anfechtbarkeit des Vertragsschlusses wegen …

  • LG Wiesbaden, 08.05.2009 - 10 O 109/07

    Einzelfall einer fortbestehenden Leistungsverpflichtung trotz wirksamen …

  • LG Ravensburg, 06.07.2006 - 1 O 133/05

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Verschweigen von Rückenbeschwerden im …

  • KG, 19.05.2006 - 6 W 14/06

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Arglistiges Verschweigen psychischer …

  • OLG Köln, 29.08.2014 - 20 U 207/13

    Pflicht zur Anzeige gefahrerheblicher Umstände nach altem Recht bei Vorlage eines …

  • OLG Köln, 16.09.2009 - 20 U 212/08
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