Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 20.04.1999 - 4 U 105/98 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
BGB § 398; ; BGB § 812 Abs. 1; ; BGB § 818 Abs. 3; ; ALB 57 § 13 Nr. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rückforderung einer irrtümlich an einen Dritten ausgezahlten Versicherungsleistung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Ungerechtfertigte Bereicherung; Bereicherungsanspruch; Wegfall der Bereicherung; Lebensversicherung; Abfindung; Abtretung
Verfahrensgang
- LG Duisburg - 2 O 390/97
- OLG Düsseldorf, 20.04.1999 - 4 U 105/98
Papierfundstellen
- VersR 2000, 1529
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 28.11.1990 - XII ZR 130/89
Bereicherungsausgleich im Dreiecksverhältnis; Rückforderung einer an den …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.04.1999 - 4 U 105/98
Für diese Fälle unwirksamer Zession bei wirksamem Deckungsverhältnis ist der Abtretungsempfänger aber Bereicherungsschuldner (vgl. BGHZ 113, 62, 70). - BGH, 05.07.1988 - VI ZR 346/87
Haftung des Halters eines Streufahrzeugs
Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.04.1999 - 4 U 105/98
Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, nach der bei der Rückforderung von ungerechtfertigt gezahlten Versicherungsleistungen in Zessionsfällen sich der Bereicherungsanspruch regelmäßig auch dann gegen den Versicherungsnehmer richtet, wenn der Versicherer die Versicherungsleistung in Unkenntnis eines leistungsbefreienden Tatbestandes an einen Abtretungsempfänger gezahlt hat (BGHZ 122, 46, 50; 105, 65), ist auf den vorliegenden Fall nicht anwendbar. - BGH, 10.03.1993 - XII ZR 253/91
Rückzahlungsanspruch des Kaskoversicherers gegen Leasingsnehmer bei fingiertem …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.04.1999 - 4 U 105/98
Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, nach der bei der Rückforderung von ungerechtfertigt gezahlten Versicherungsleistungen in Zessionsfällen sich der Bereicherungsanspruch regelmäßig auch dann gegen den Versicherungsnehmer richtet, wenn der Versicherer die Versicherungsleistung in Unkenntnis eines leistungsbefreienden Tatbestandes an einen Abtretungsempfänger gezahlt hat (BGHZ 122, 46, 50; 105, 65), ist auf den vorliegenden Fall nicht anwendbar.
- OLG Düsseldorf, 26.01.2017 - 15 U 37/16
Ansprüche eines Anbieters von Schutzbriefversicherungen gegen einen …
Rn. 90 Zahlt der Schuldner A einer abgetretenen Forderung an den Zessionar C und ist - wie hier (s. näher unter 2.) - (auch) die Abtretung selbst unwirksam, kann der Schuldner A direkt beim Zessionar C (und nicht etwa beim Gläubiger B) kondizieren (vgl. BGHZ 113, 62, 70; BGH; NJW 2006, 1731, 1732 f;… MüKoBGB/Schwab, 6. A., 2013, § 812 Rn. 214; für Direktkondiktion nach § 812 Abs. 1 Alt. 2 BGB: OLG Düsseldorf, VersR 2000, 1529; a.A.: Direktkondiktion beim Zessionar nur dann, wenn Schuldner A aus eigenem Antrieb bzw. ausschließlich auf Veranlassung des Zessionars C gezahlt hat, ohne dass der Gläubiger B sich das nach Rechtsscheinsgesichtspunkten zurechnen lassen muss: OLG Düsseldorf, WM 2002, 74, 75 f.;… Beck OK/Wendehorst, a.a.O., § 812 Rn. 260). - OLG Düsseldorf, 23.07.2004 - 17 U 94/98
Zur Abtretung von Lebensversicherungsverträgen an eine Bank und zur Aufrechnung …
In Fällen wie diesem findet der Bereicherungsausgleich nämlich zwischen dem leistenden Schuldner und dem Scheingläubiger statt (vgl. OLG Düsseldorf, VersR 2000, 1529 f.).
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