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Weitere Entscheidung unten: KG, 22.09.1998

Rechtsprechung
   OLG München, 29.04.1998 - 21 U 6082/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,5863
OLG München, 29.04.1998 - 21 U 6082/97 (https://dejure.org/1998,5863)
OLG München, Entscheidung vom 29.04.1998 - 21 U 6082/97 (https://dejure.org/1998,5863)
OLG München, Entscheidung vom 29. April 1998 - 21 U 6082/97 (https://dejure.org/1998,5863)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verjährungsbeginn bei Verkehrssicherungspflichtverletzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verletzung von Verkehrssicherungspflichten: Wann beginnt Verjährung? (IBR 1999, 537)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2000, 505
  • BauR 1999, 1040
  • BauR 2000, 1098 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.04.1990 - VI ZR 174/89

    Verjährung eines deliktischen Anspruchs - Betrügerische Warentermingeschäfte - …

    Auszug aus OLG München, 29.04.1998 - 21 U 6082/97
    Anders als in dem vom BGH am 10.4.1990 (VersR 1991, 1032) entschiedenen Fall war hier.
  • OLG Köln, 01.03.2004 - 19 W 8/04

    Verjährung von deliktsrechtlichen Ansprüchen

    Wenn auch für den Beginn der Verjährung nicht generell auf den Abschluss des Strafverfahrens abzustellen ist (OLG München, VersR 2000, 505), ist jedenfalls bei komplexen Strukturen, wie sie dem vorliegenden Tatgeschehen zugrunde lagen, die Beurteilung der Erfolgsaussichten einer Klage für den einzelnen Geschädigten in der Regel erst nach Abschluss des Strafverfahrens möglich.
  • OLG Schleswig, 10.10.2002 - 7 U 82/01

    Zur Frage der für den Verjährungsbeginn nach § 852 BGB a.F. hinreichenden …

    Weil die Fortbildung des Rechts bzw. die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (gerade im Hinblick auf die oben genannte Entscheidung des Bundesgerichtshofs und die abweichende Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm, NJW-RR 1994, 866; vgl. aber auch OLG München, VersR 2000, 505) eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs erfordert, ist die Revision gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 2. ZPO zuzulassen.
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Rechtsprechung
   KG, 22.09.1998 - 9 U 6908/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,11239
KG, 22.09.1998 - 9 U 6908/95 (https://dejure.org/1998,11239)
KG, Entscheidung vom 22.09.1998 - 9 U 6908/95 (https://dejure.org/1998,11239)
KG, Entscheidung vom 22. September 1998 - 9 U 6908/95 (https://dejure.org/1998,11239)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • VersR 2000, 505
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 15.02.1995 - VIII ZR 93/94

    Geltendmachung der Unterlassung einer inhaltlich nicht teilbaren Klausel; …

    Auszug aus KG, 22.09.1998 - 9 U 6908/95
    Diese Erklärung, bei der es sich um eine allgemeine Geschäftsbedingung im Sinne von § 1 Abs. 1 AGB-Gesetz handelt, ist unwirksam, weil darin auch die Haftung für grobe Fahrlässigkeit entgegen § 11 Nr. 7 AGB-Gesetz , der auch auf deliktische Ansprüche entsprechend anwendbar ist (vgl. BGH NJW 1995, 1488, 1489), ausgeschlossen wird.
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