Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 18.06.1998 - 10 U 125/98 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Judicialis
BB-BUZ § 1 (1); ; BB-BUZ § 2 (1); ; BB-BUZ § 2 (2); ; ZPO § 286; ; ZPO § 398
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung; Berufsunfähigkeit; Versicherungszeit; Versicherungsdauer; Bürotätigkeit; Wiederholung einer Beweisaufnahme
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 12.12.1997 - 16 O 363/96
- OLG Koblenz, 18.06.1998 - 10 U 125/98
- OLG Koblenz, 18.06.1999 - 10 U 125/98
Papierfundstellen
- VersR 1993, 469
- VersR 2000, 749
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 27.01.1993 - IV ZR 309/91
Berufsunfähigkeit vor Abschluß des Versicherungsvertrages
Auszug aus OLG Koblenz, 18.06.1998 - 10 U 125/98
War der Versicherte bereits vor Abschluß der Versicherung nicht mehr fähig in seinem zuletzt konkret ausgeübten Beruf tätig zu sein, kann die Feststellung nicht getroffen werden, der Versicherte habe die Fähigkeit zur Berufsausübung erst während der Vertragsdauer verloren(in Anknüpfung an BGH Urteil vom 27.1.1993 - IV ZR 309/91 - VersR 1993, 469, 470).War der Versicherte bereits vor Vertragsabschluß nicht mehr fähig in seinem konkret ausgeübten Beruf tätig zu sein, kann die Feststellung nicht getroffen werden, daß der Versicherte die Fähigkeit zur Berufsausübung erst während der Vertragsdauer verloren hat (BGH Urteil vom 27.1.1993 - IV ZR 309/91 - VersR 1993, 469, 470).
- BGH, 22.09.1993 - IV ZR 203/92
Maßgebliche Berufsausübung zur Ermittlung bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit
Auszug aus OLG Koblenz, 18.06.1998 - 10 U 125/98
Im Rahmen der Ermittlung bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit ist grundsätzlich die letzte konkrete Berufsausübung des Versicherten maßgebend ist, so wie sie in gesunden Tagen ausgestaltet war, d.h., solange seine Leistungsfähigkeit noch nicht beeinträchtigt war (BGH Urteil vom 22.9.1993 - IV ZR 203/92 - VersR 1993, 1470, 1471). - BGH, 12.02.1992 - IV ZR 241/91
Feststellung des Fortbestehens eines Lebensversicherungsvertrages; Anspruch auf …
Auszug aus OLG Koblenz, 18.06.1998 - 10 U 125/98
Der Streitwert wird unter Berücksichtigung der Senatsrechtsprechung (u.a. Beschlüsse vom 26.09.1996 10 U 109/96 und 28.4.1993 - 10 W 201/93 -, vgl. auch BGH NJW-RR 1992, 608) auf 177.681.32 DM festgesetzt:.
- OLG Hamm, 18.06.2008 - 20 U 187/07
Anfechtung einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung wegen arglistigen …
Beweisbelastet ist insoweit der Versicherungsnehmer (KG VersR 2004, 723; OLG Koblenz, VersR 2000, 749, BGH VersR 1993, 469).
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Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 18.06.1999 - 10 U 125/98 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 12.12.1997 - 16 O 363/96
- OLG Koblenz, 18.06.1998 - 10 U 125/98
- OLG Koblenz, 18.06.1999 - 10 U 125/98
Papierfundstellen
- VersR 2000, 749
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (1)
- BGH, 27.01.1993 - IV ZR 309/91
Berufsunfähigkeit vor Abschluß des Versicherungsvertrages
Auszug aus OLG Koblenz, 18.06.1999 - 10 U 125/98
War der Versicherte bereits vor Abschluss der Versicherung nicht mehr fähig, in seinem zuletzt konkret ausgeübten Beruf tätig zu sein, kann die Feststellung nicht getroffen werden, der Versicherte habe die Fähigkeit zur Berufsausübung erst während der Vertragsdauer verloren (i. A. an BGH vom 27.1. 1993 - IV ZR 309/91 - VersR 1993, 469 [470]).
- OLG Koblenz, 29.11.2002 - 10 U 211/02
Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Leistungen aus einer …
War der Versicherte bereits vor Vertragsabschluß nicht mehr fähig, in seinem konkret ausgeübten Beruf tätig zu sein, kann die Feststellung nicht getroffen werden, dass der Versicherte die Fähigkeit zur Berufsausübung erst während der Vertragsdauer verloren hat (BGH Urteil vom 27.1.1993 - IV ZR 309/91 - VersR 1993, 469, 470 Senatsurteil vom 18. Juni 1999 - 10 U 125/98). - OLG Koblenz, 14.01.2000 - 10 U 719/98
Zum Umfang der Versicherungsentschädigung für durch Brand zerstörtes …
War der Versicherte bereits vor Vertragsabschluß nicht mehr fähig in seinem konkret ausgeübten Beruf tätig zu sein, kann die Feststellung nicht getroffen werden, dass der Versicherte die Fähigkeit zur Berufsausübung erst während der Vertragsdauer verloren hat (BGH Urteil vom 27.1.1993 - IV ZR 309/91 - VersR 1993, 469, 470 Senatsurteil vom 18. Juni 1999 - 10 U 125/98). - OLG Koblenz, 11.04.2003 - 10 U 400/97
Selbständiger Masseur
War der Versicherte bereits vor Vertragsabschluß nicht mehr fähig, in seinem konkret ausgeübten Beruf tätig zu sein, kann die Feststellung nicht getroffen werden, dass der Versicherte die Fähigkeit zur Berufsausübung erst während der Vertragsdauer verloren hat (BGH Urteil vom 27.1.1993 - IV ZR 309/91 - VersR 1993, 469,470 Senatsurteil vom 18. Juni 1999 - 10 U 125/98).
- OLG Koblenz, 11.01.2002 - 10 U 786/01
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Leistungspflicht bei fehlender …
War der Versicherte bereits vor Vertragsabschluß nicht mehr fähig in seinem konkret ausgeübten Beruf tätig zu sein, kann die Feststellung nicht getroffen werden, dass der Versicherte die Fähigkeit zur Berufsausübung erst während der Vertragsdauer verloren hat (BGH Urteil vom 27.1.1993 - IV ZR 309/91 - VersR 1993, 469, 470 Senatsurteil vom 18. Juni 1999 - 10 U 125/98). - OLG Koblenz, 28.01.2000 - 10 U 369/99
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Rücktrittsrecht des Versicherers wegen …
Der Streitwert der Berufung beträgt unter Berücksichtigung der Senatsrechtsprechung (Urteil vom 18.6.1999 10 U 125/98; Beschlüsse vom 26.9.1996 10 U 109/96 und 28.4.1993 - 10 W 201/93; vgl. auch BGH NJW-RR 1992, 608) 14.250,-- DM (3.750 DM Rückstände bis Klageeinreichung + 250,-- DM x 12 x 3, 5 gemäß § 9 ZPO = 10.500,--). - LG Augsburg, 04.04.2023 - 95 O 3213/19
Wartezeit in der Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Rn. 28 (3) Entgegen der Ansicht der Beklagten besteht gerade schon ein sachlicher Unterschied zu den Fällen der Vorvertraglichkeit, wo den Versicherungsnehmer die Beweislast für den Eintritt der Berufsunfähigkeit zu einem Zeitpunkt, für den bereits Versicherungsschutz vorgelegen hat, trifft (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 18.6. 1999 - 10 U 125/98, r + s 2001, 41 und BGH Urt. v. 27.1.93 - IV ZR 309/91 - r+s 93, 198). - OLG Nürnberg, 21.12.2020 - 8 U 689/18
Private Berufsunfähigkeitsversicherung, Eintritt der Berufsunfähigkeit, …
Rn. 32 aa) Der Kläger trägt die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die Berufsunfähigkeit während der Vertragsdauer eingetreten ist (…Kai-Jochen Neuhaus, Berufsunfähigkeitsversicherung, 4. Auflage 2020, Kap. 6 Medizinische Voraussetzungen der Berufsunfähigkeit, Rn. 207, Seite 285; OLG Hamm…, Urteil vom 18.06.2008 - 20 U 187/07, juris Rn. 68; KG Berlin…, Urteil vom 28.05.2002 - 6 U 144/01, juris Rn. 22; OLG Koblenz, Urteil vom 18.06.1999 - 10 U 125/98, juris Rn. 3). - OLG Koblenz, 08.09.2011 - 10 U 129/11 Es obliegt dem Versicherungsnehmer nachzuweisen, dass die geltend gemachte Berufsunfähigkeit zu einem Zeitpunkt eingetreten ist, für den bereits Versicherungsschutz vorgelegen hat (OLG Koblenz, Urteil vom 18.6.1999 - VersR 2000, 749).
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