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Weitere Entscheidung unten: LG Frankfurt/Main, 20.06.2000

Rechtsprechung
   OLG Köln, 14.06.2000 - 19 W 12/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,7180
OLG Köln, 14.06.2000 - 19 W 12/00 (https://dejure.org/2000,7180)
OLG Köln, Entscheidung vom 14.06.2000 - 19 W 12/00 (https://dejure.org/2000,7180)
OLG Köln, Entscheidung vom 14. Juni 2000 - 19 W 12/00 (https://dejure.org/2000,7180)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige Beschwerde; Ordentliche Gerichtsbarkeit; Arbeitsgerichtliche Zuständigkeit; Zuständigkeit; Unselbständiger Handelsvertreter; Selbständiger Handelsvertreter; Einfirmenvertreter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)

    Einfirmenvertreter, Begriff, Abgrenzung HV / AN, Scheinselbständigkeit, Zuständigkeit der ArbG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2001, 894
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Brandenburg, 24.07.2007 - 12 W 25/07

    Selbständiger Versicherungsvertreter in Abgrenzung zum Arbeitnehmer; Auswirkung …

    § 5 Abs. 3 ArbGG enthält eine für Handelsvertreter abschließende Zuständigkeitsregelung, die der Regelung für arbeitnehmerähnliche Personen in § 5 Abs. 1 ArbGG vorgeht (OLG Köln, VersR 2001, 894;… Müller-Glöge in: Germelmann, Arbeitsgerichtsgesetz, 5. Aufl. 2005, § 5 Rn 28 m.w.N.).

    Bei Streitigkeiten mit dem Unternehmer sollen Handelsvertreter mit geringem Einkommen, deren wirtschaftliche Abhängigkeit von einem Unternehmer besonders stark ausgeprägt ist, die gleichen prozessualen Erleichterungen erhalten wie der abhängig beschäftigte Arbeitnehmer (BAG NZA 2003, 668; OLG Köln, VersR 2001, 894).

    Ein vertragliches Verbot i.S.v. § 92 a Abs. 1 HGB liegt allerdings auch dann vor, wenn die Aufnahme der Tätigkeit für ein anderes Unternehmen von der Zustimmung des Unternehmers abhängig gemacht wird und diese nicht vorliegt (BAG NZA 2005, 487; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss v. 17.04.2007, 3 W 8/07; OLG Karlsruhe, Beschluss v. 21.06.2006, Az. 15 W 16/06; OLG Naumburg OLGR 2004, 303; OLG Köln, OLGR 2005, 309 und VersR 2001, 894).

    Eine Wettbewerbsabrede genügt demgegenüber nicht, weil die Tätigkeit für Nichtwettbewerber möglich bleibt (…Baumbach/Hopt, HGB, 32. Aufl. 2006, § 92 a Rn 3;… Löwisch in: Ebenroth/Boujong/Joost, Handelsgesetzbuch, 1. Aufl. 2001, § 92 a Rn 2); auch eine vertraglich vorgesehene "Abstimmung" ist mit dem Erfordernis einer Genehmigung nicht gleichzusetzen (OLG Köln, VersR 2001, 894).

    Ist dem Handelsvertreter in diesem Sinne die Tätigkeit für ein anderes Unternehmen möglich, sind die Voraussetzungen des § 92 a Abs. 1 HGB auch dann nicht erfüllt, wenn er von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch macht; in diesem Fall bedarf er nicht des von § 92 a Abs. 1 HGB bezweckten Schutzes (OLG Köln, VersR 2001, 894).

  • OLG Köln, 15.05.2007 - 19 W 21/07

    Rechtsweg bei Ansprüchen aus Handelvertreterverhältnis - Maßgeblichkeit des …

    Die Beklagte war unstreitig als Handelsvertreterin für die Klägerin tätig, so dass sich eine Zuständigkeit der Arbeitsgerichte allenfalls aus § 5 Abs. 3 ArbGG als insoweit abschließender Sonderregelung (vgl. Senat, Beschluss vom 14.6.2000 - 19 W 12/00, in: OLGR 2000, 446 f.) ergeben könnte, worauf auch die Parteien allein abstellen.
  • OLG Köln, 06.04.2005 - 19 W 8/05

    Handelsvertreter als Einfirmenvertreter

    Ein solcher Vorbehalt ist im Falle der Nichterteilung der Genehmigung durch den Unternehmer einem vertraglichen Verbot gleichzusetzen, wenn die Regelung sachlich über dasjenige hinausgeht, was dem Handelsvertreter bereits aufgrund der gesetzlichen Vorschrift des § 86 Abs. 1 HGB untersagt ist (vgl. Senatsbeschluss vom 14. Juni 2000 - 19 W 12/00 - VersR 2001, 894, 895; OLG Stuttgart BB 1966, 1394).
  • OLG Köln, 23.05.2016 - 19 W 7/16

    Zulässigkeit des Rechtswegs zu den ordentlichen Gerichten wegen Ansprüchen gegen …

    Auch wenn dem Beklagten im Ergebnis untersagt war, überhaupt anderweitig Versicherungsverträge oder Produkte aus dem sonstigen - umfangreichen - Tätigkeitsfeld der Klägerin für andere Unternehmen zu vermitteln, stand ein solches Wettbewerbsverbot seiner Selbständigkeit nicht entgegen, sondern folgte letztlich auch aus der Interessenwahrungspflicht des § 86 Abs. 1 HGB (vergleiche OLG Frankfurt Beschluss vom 08.01.2010, Az. 22 W 55/09; OLG Köln, Beschluss vom 14.06.2000, Az. 19 W 12/00 - jeweils zitiert nach beck-online).
  • LG Bonn, 31.10.2003 - 5 T 67/03

    Finanzberatung, Selbständigkeit, Arbeitnehmereigenschaft

    Rn. 13 Der Umstand, dass der Beklagte gemäß § 8 des Vertrages nicht für Konkurrenzfirmen der Klägerin tätig werden durfte, ist lediglich eine Ausprägung des ohnehin aus § 86 HGB folgenden gesetzlichen Wettbewerbsverbots und kann damit nicht zur Begründung der Eigenschaft als Einfirmenvertreter herangezogen werden (OLG Köln VersR 2001, 894).
  • OLG Brandenburg, 03.05.2012 - 6 W 31/12

    Begriff des Ein-Firmen-Vertreters i.S. von § 92a HGB

    Die Bestimmung des § 92 a HGB bezweckt den Schutz von Handelsvertretern, deren wirtschaftliche Abhängigkeit von einem Unternehmer besonders stark ausgeprägt ist und die deshalb eine dem Arbeitnehmer stark angenäherte Stellung haben (vgl. OLG Köln VersR 2001, 894, zitiert nach juris Rn. 4).
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Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 20.06.2000 - 2/26 O 22/00, 2-26 O 22/00   

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https://dejure.org/2000,20459
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LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 20.06.2000 - 2/26 O 22/00, 2-26 O 22/00 (https://dejure.org/2000,20459)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 2001, 894
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