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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 29.11.2001 - 12 U 120/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,8049
OLG Karlsruhe, 29.11.2001 - 12 U 120/01 (https://dejure.org/2001,8049)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 29.11.2001 - 12 U 120/01 (https://dejure.org/2001,8049)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 29. November 2001 - 12 U 120/01 (https://dejure.org/2001,8049)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    VBLS § 70a; ; BGB § 249

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VBLS § 70 a; BGB § 249
    Schadensersatz wegen falscher Rentenauskunft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes; Versicherungsrecht; Schadensersatzanspruch ; Falsche Rentenauskunft; Rentenanwartschaften ; Vergleichsberechnung; Verminderung der Versorgungssätze

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 2002, 833
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.11.1993 - XI ZR 214/92

    Belehrungspflichten der Vermittler von Terminoptionen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.11.2001 - 12 U 120/01
    Angesichts solcher zu berücksichtigender Unsicherheiten ist davon auszugehen, dass bei einem geschuldeten richtigen und deutlichen Hinweis auf einen Nettoversorgungssatz nicht unerheblich unter dem satzungsmäßigen Höchstsatz von 91, 75 % der Kläger einen darüber hinausgehenden weiteren Einkommensverlust gescheut, von einem vorzeitigen Ruhestand deshalb Abstand genommen und somit die ihm jetzt tatsächlich abverlangte Vermögenseinbuße nicht hingenommen hätte (vgl. BGH NJW 1994, 512; BGH Urt.v.4.4.2001 - VIII ZR 33/00 -).
  • BGH, 04.04.2001 - VIII ZR 33/00

    Rückabwicklung eines Anteilskaufs wegen arglistiger Täuschung über die …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.11.2001 - 12 U 120/01
    Angesichts solcher zu berücksichtigender Unsicherheiten ist davon auszugehen, dass bei einem geschuldeten richtigen und deutlichen Hinweis auf einen Nettoversorgungssatz nicht unerheblich unter dem satzungsmäßigen Höchstsatz von 91, 75 % der Kläger einen darüber hinausgehenden weiteren Einkommensverlust gescheut, von einem vorzeitigen Ruhestand deshalb Abstand genommen und somit die ihm jetzt tatsächlich abverlangte Vermögenseinbuße nicht hingenommen hätte (vgl. BGH NJW 1994, 512; BGH Urt.v.4.4.2001 - VIII ZR 33/00 -).
  • OLG Hamm, 17.06.1994 - 20 U 407/93

    Anspruch auf Gewährung einer Versorgungsrente; Anspruch auf Gewährung einer …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.11.2001 - 12 U 120/01
    Insofern ist eine zum Schadensersatz verpflichtende Pflichtverletzung der Beklagten durch die Rentenauskunft vom 28.02.2000 festzustellen (vgl. auch OLG Hamm VersR 1996, 392).
  • LG Karlsruhe, 21.07.1995 - 6 O 352/94

    Träger der Zusatzversorgung; Öffentlicher Dienst; Falsche Auskunft; Vorruhestand; …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.11.2001 - 12 U 120/01
    Sein Schaden (…vgl. hierzu auch: BGHR ZPO § 546 Abs. 2 S 2 Rentenschaden; LG Karlsruhe VersR 1996, 607) besteht insoweit in dem Verlust von Bezügen, der daher rührt, dass seine Gesamtversorgung nunmehr nicht aus einem Nettoversorgungssatz von 91, 75 %, sondern nur von einem solchen in Höhe von 89 % errechnet wird (§ 287 ZPO).
  • OLG Karlsruhe, 28.10.2004 - 12 U 199/04

    Amtshaftung: Haftung der VBL bei vorzeitigem Ausscheiden eines Versicherten aus …

    Die Beklagte war auf der Grundlage von § 70 a VBLS verpflichtet, dem Kläger eine nach dem Stand ihrer Erkenntnismöglichkeiten zutreffende Auskunft zu erteilen (vgl. das Senatsurteil OLG Karlsruhe, Versicherungsrecht 2002, 833 unter I 1 und 2; BGHZ 155, 354 unter I 2 a zu Auskünften des Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung).
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