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Weitere Entscheidung unten: OLG Koblenz, 06.12.2002

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 20.02.2003 - 12 U 211/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,3055
OLG Karlsruhe, 20.02.2003 - 12 U 211/02 (https://dejure.org/2003,3055)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20.02.2003 - 12 U 211/02 (https://dejure.org/2003,3055)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20. Februar 2003 - 12 U 211/02 (https://dejure.org/2003,3055)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 23; AMB 86 Nr. 2.1; AMB 91 § 2
    Allein die Verwendung eines Zubehörteils, das nicht vom Originalhersteller stammt, rechtfertigt nicht den Vorwurf der goben Fahrlässigkeit gegenüber dem Versicherungsnehmer einer Maschinenversicherung

  • Wolters Kluwer

    Verwendung eines falschen Gummituchs als Schadensursache einer Offsetdruckmaschine und Grund für die Leistungsfreiheit der Maschinenversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Info-Letter Versicherungs- und Haftungsrecht PDF, S. 9 (Kurzinformation)

    Ungeeignetes Zubehörteil in der Maschinenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Grobe Fahrlässigkeit im Rahmen der Maschinenversicherung; Verwendung von Nicht-Originalteilen als Zubehör für versicherte Maschinen; Verwendung des für den konkreten Einsatz am Markt angebotene Produkt eines renommierten Herstellers; Darlegungs- und Beweispflicht für die ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 891
  • NJW-RR 2004, 1583 (Ls.)
  • VersR 2003, 1124
 
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Wird zitiert von ... (27)Zitiert selbst (13)

  • BGH, 29.01.2003 - IV ZR 173/01

    Zu den Folgen eines Rotlichtverstoßes für die Vollkaskoversicherung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.02.2003 - 12 U 211/02
    Im Gegensatz zur einfachen Fahrlässigkeit muss es sich bei einem grob fahrlässigen Verhalten um ein auch in subjektiver Hinsicht unentschuldbares Fehlverhalten handeln, das ein gewöhnliches Maß erheblich übersteigt (Senat NVersZ 2002, 78; BGH VersR 1997, 351; zuletzt: BGH Urt. v. 29.3.2003 - IV ZR 173/01 -).
  • BGH, 18.12.1996 - IV ZR 321/95

    Eintrittspflicht des Fahrzeugsversicherers bei Ausweichen vor einem Tier

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.02.2003 - 12 U 211/02
    Im Gegensatz zur einfachen Fahrlässigkeit muss es sich bei einem grob fahrlässigen Verhalten um ein auch in subjektiver Hinsicht unentschuldbares Fehlverhalten handeln, das ein gewöhnliches Maß erheblich übersteigt (Senat NVersZ 2002, 78; BGH VersR 1997, 351;… zuletzt: BGH Urt. v. 29.3.2003 - IV ZR 173/01 -).
  • BGH, 30.01.2001 - VI ZR 49/00

    Verschulden bei Verstoß gegen Unfallverhütungsvorschriften

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.02.2003 - 12 U 211/02
    Nach ständiger Rechtsprechung der Zivilsenate des Bundesgerichtshofs wird der Rechtsbegriff der groben Fahrlässigkeit grundsätzlich einheitlich bestimmt (vgl. BGH VersR 1966, 1150; VersR 1989, 582; NJW 1992, 3235; NJW 2001, 2092).
  • BGH, 08.02.1989 - IVa ZR 57/88

    Augenblicksversagen und grobe Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.02.2003 - 12 U 211/02
    Nach ständiger Rechtsprechung der Zivilsenate des Bundesgerichtshofs wird der Rechtsbegriff der groben Fahrlässigkeit grundsätzlich einheitlich bestimmt (vgl. BGH VersR 1966, 1150; VersR 1989, 582; NJW 1992, 3235; NJW 2001, 2092).
  • BGH, 13.07.2000 - I ZR 49/98

    Berücksichtigung neuen Tatsachenvorbringens in der Berufungsinstanz; …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.02.2003 - 12 U 211/02
    Wird ein Antrag nach § 320 ZPO auf Berichtigung des Tatbestands unterlassen, so muss wegen der Beweiskraft des Tatbestands von der Richtigkeit des dort wiedergegebenen Tatsachenvortrags ausgegangen werden (Senat Urteil vom 20.02.2003 - 12 U 210/02; BGH NJW 2001, 448).
  • OLG Karlsruhe, 20.02.2003 - 12 U 210/02

    Unterlassungsklage bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen: Wegfall der …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.02.2003 - 12 U 211/02
    Wird ein Antrag nach § 320 ZPO auf Berichtigung des Tatbestands unterlassen, so muss wegen der Beweiskraft des Tatbestands von der Richtigkeit des dort wiedergegebenen Tatsachenvortrags ausgegangen werden (Senat Urteil vom 20.02.2003 - 12 U 210/02; BGH NJW 2001, 448).
  • BGH, 29.09.1992 - XI ZR 265/91

    Grobe Fahrlässigkeit bei der Scheckannahme - Ablehnung unselbständiger …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.02.2003 - 12 U 211/02
    Nach ständiger Rechtsprechung der Zivilsenate des Bundesgerichtshofs wird der Rechtsbegriff der groben Fahrlässigkeit grundsätzlich einheitlich bestimmt (vgl. BGH VersR 1966, 1150; VersR 1989, 582; NJW 1992, 3235; NJW 2001, 2092).
  • BGH, 11.02.1987 - IVa ZR 144/85

    Leistungsfreiheit in der Kraftfahrtversicherung bei Verhängung eines Fahrverbots

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.02.2003 - 12 U 211/02
    Dies setzt voraus, dass der Versicherungsnehmer von den die Gefahr erhöhenden Umständen Kenntnis hat oder sich der Kenntnisnahme arglistig entzieht (BHGZ 50, 385; BGH VersR 1987, 897;… Prölss/Martin, a.a.O. , § 23 Rdn. 35).
  • BGH, 28.04.1976 - IV ZR 56/74

    Anspruch auf Entschädigung für unvorhergesehene und plötzlich eintretende Schäden …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.02.2003 - 12 U 211/02
    Dabei kommt dem - in den AMB 1991 zwischenzeitlich auch aufgegebenen - Merkmal "plötzlich" gegenüber dem Begriff "unvorhergesehen" keine echte selbständige Bedeutung zu; beide Begriffe beschreiben den Versicherungsfall vielmehr dahingehend, dass der Schaden für den Versicherungsnehmer überraschend, also für ihn unvorhersehbar auftreten muss und auch bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt nicht abgewendet werden kann (BGH VersR 1976, 676).
  • BGH, 26.05.1982 - IVa ZR 76/80

    Arglistige Nichtzurkenntnisnahme von Mängeln des Kraftfahrzeugs durch den …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.02.2003 - 12 U 211/02
    Nicht erforderlich ist demgegenüber die Kenntnis des gefahrerhöhenden Charakters (…Römer/Langheid, VVG, 2. Aufl., §§ 23-25, Rdn. 28), somit der Einsicht, dass sich die Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines versicherten Schadensfalls erhöht (BGH VersR 1982, 793).
  • BGH, 17.10.1966 - II ZR 123/64

    Anforderungen an grobe Fahrlässigkeit

  • BGH, 03.06.1981 - IVa ZR 121/80

    Anspruch auf Versicherungsleistung aus einer …

  • OLG Karlsruhe, 15.03.2001 - 12 U 297/00

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung …

  • OLG Karlsruhe, 24.03.2016 - 12 U 141/15

    Altvertrag über eine fondsgebundene Lebensversicherung: Inhaltsanforderungen an …

    Hier steht allein der gesetzliche Weg des § 320 ZPO offen (Senat NJW-RR 2003, 891).
  • OLG Celle, 13.10.2016 - 8 U 21/16

    Vorsicht bei den versicherten Interessen in der Bauleistungsversicherung!

    Nach dem klaren Wortlaut der Klausel hat daher der Versicherungsnehmer die Voraussetzungen zu beweisen (LG Köln, Urteil vom 25. März 2009 - 20 O 178/06, ;… für eine vergleichbare Klausel der Maschinenversicherung: Voit/ Knappmann, in: Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 2 AMB 91/97 Rz. 10; OLG Köln, Urteil vom 10. Februar 2009 - 9 U 118/08; OLG Karlsruhe, Urteil vom 20. Februar 2003 - 12 U 211/02, unter Hinweis auf BGH, Urteil vom 03. Juni 1981 - IVa ZR 121/80).
  • OLG Düsseldorf, 22.06.2017 - 5 U 114/16

    Auslegung eines Bauträgervertrages hinsichtlich des zu erbringenden …

    Wird ein Antrag nach § 320 ZPO auf Berichtigung des Tatbestands unterlassen, so muss wegen der Beweiskraft des Tatbestands von der Richtigkeit des dort wiedergegebenen Tatsachenvortrags ausgegangen werden (vgl. zu alldem OLG Karlsruhe, NJW-RR 2003, 891; OLGR Rostock 2004, 61;… Musielak/Ball, ZPO, 13. Auflage, § 529 Rdn. 6;… Zöller/Heßler, § 529, Rn. 2).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 06.12.2002 - 10 U 193/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,2631
OLG Koblenz, 06.12.2002 - 10 U 193/02 (https://dejure.org/2002,2631)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 06.12.2002 - 10 U 193/02 (https://dejure.org/2002,2631)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 06. Dezember 2002 - 10 U 193/02 (https://dejure.org/2002,2631)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    VVG § 61
    Zur groben Fahrlässigkeit bei Entstehen eines Brandes durch unbeaufsichtigten Kamin

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Grob fahrlässige Herbeiführung eines Versicherungsfalles

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Info-Letter Versicherungs- und Haftungsrecht PDF, S. 2 (Kurzinformation)

    Brandverursachung durch mangelnde Aufsicht

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Der Feuerversicherer wird von der Verpflichtung Versicherungsleistung für ein durch Brand zerstörtes Haus frei, wenn der Versicherungsnehmer das Schadensereignis grob fahrlässig herbeigeführt hat

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anspruch aus einer Wohngebäude-Feuerversicherung wegen Hausbrandes; Grobe Fahrlässigkeit beim Entstehen eines Brandes durch einen unbeaufsichtigten Kamin; Grob fahrlässige Herbeiführung eines Versicherungsfalles

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2003, 1124 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 14.10.1998 - 13 U 98/98

    Nachweis einer wirksamen Kündigung des Versicherungsverhältnisses auf Grundlage …

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.12.2002 - 10 U 193/02
    Eine grob fahrlässige Herbeiführung eines Versicherungsfalles liegt vor, wenn ein unter einer Überdachung stehender offener Kamin, in dem über mehrere Stunden Papier und Pappe verbrannt wurden, für ca. 1 Stunde unbeaufsichtigt blieb, obgleich Feuer und Glut noch nicht vollständig erloschen waren und leichter Wind herrschte, darüber hinaus unmittelbar neben dem Kamin trockenes Holz gelagert war und das angrenzende Wohnhaus sich in Hanglage befand, schließlich durch Verwirbelungen des Brandstoffes und Funkenflug das angrenzende Wohnhaus in Brand geriet (in Anknüpfung an OLG Köln NVersZ 1999, 143; LG Frankfurt 1999, 41).

    Auch musste dem Zeugen K einleuchten, dass angesichts des Umstandes, dass unmittelbar neben dem Kamin trockenes Holz gelagert war, aufgewirbelter Brandstoff in das Holz gelangen konnte und die Gefahr eines Brandes begründete (vgl. auch OLG Köln NVersZ 1999, 143; LG Frankfurt NVersZ 1999, 41).

  • BGH, 14.04.1976 - IV ZR 29/74

    Versagung von Versicherungsschutz bei grob fahrlässiger Herbeiführung des …

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.12.2002 - 10 U 193/02
    In subjektiver Hinsicht muss es sich weiterhin um ein schlechthin unentschuldbares Fehlverhalten gehandelt haben, das das gewöhnliche Maß erheblich übersteigt (…Prölss/Martin, WG Kommentar, 26. Aufl. 1998, § 61 Rn. 11 ff., § 6 Rn 117 m.w.N.; BGH VersR 1977, 465 und VersR 1976, 649, 650; vgl. zur Problematik Kaminbrand OLG Hamm VersR 1991, 923).
  • BGH, 02.03.1977 - IV ZR 43/75

    Ansprüche gegen einen Feuerversicherer - Voraussetzungen für das Vorliegen grober …

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.12.2002 - 10 U 193/02
    In subjektiver Hinsicht muss es sich weiterhin um ein schlechthin unentschuldbares Fehlverhalten gehandelt haben, das das gewöhnliche Maß erheblich übersteigt (…Prölss/Martin, WG Kommentar, 26. Aufl. 1998, § 61 Rn. 11 ff., § 6 Rn 117 m.w.N.; BGH VersR 1977, 465 und VersR 1976, 649, 650; vgl. zur Problematik Kaminbrand OLG Hamm VersR 1991, 923).
  • OLG Hamm, 24.10.1990 - 20 U 35/90

    Brand; Feuer; Wärmeenergie; Ausbreitung; Versicherungsfall; Grobe Fahrlässigkeit; …

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.12.2002 - 10 U 193/02
    In subjektiver Hinsicht muss es sich weiterhin um ein schlechthin unentschuldbares Fehlverhalten gehandelt haben, das das gewöhnliche Maß erheblich übersteigt (…Prölss/Martin, WG Kommentar, 26. Aufl. 1998, § 61 Rn. 11 ff., § 6 Rn 117 m.w.N.; BGH VersR 1977, 465 und VersR 1976, 649, 650; vgl. zur Problematik Kaminbrand OLG Hamm VersR 1991, 923).
  • LG Frankfurt/Main, 16.10.1998 - 17 S 162/98

    Kaminfeuer nicht gelöscht - Versicherung muss im Brandfall nicht zahlen

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.12.2002 - 10 U 193/02
    Auch musste dem Zeugen K einleuchten, dass angesichts des Umstandes, dass unmittelbar neben dem Kamin trockenes Holz gelagert war, aufgewirbelter Brandstoff in das Holz gelangen konnte und die Gefahr eines Brandes begründete (vgl. auch OLG Köln NVersZ 1999, 143; LG Frankfurt NVersZ 1999, 41).
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