Rechtsprechung
| OLG Hamm, 28.11.2001 - 3 U 59/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
BGB § 823; ; BGB § 844; ; BGB § 831; ; BGB § 1922; ; ZPO § 538 Abs. 1 Ziffer 3; ; ZPO § 540; ; ZPO § 543 Abs. 1
- RA Kotz
Falsche Indikation bei Brustkrebs - Schadensersatzansprüche etc.?
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beweislast im Arzthaftungsprozeß
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Umkehr der Beweislast im Arzthaftungsrecht; Primärschäden; Schmerzensgeld bei Brustkebs; Unterlassen weiterer Untersuchungen nach der Feststellung von Befunden in der Brust
Verfahrensgang
- LG Münster, 15.02.2001 - 11 O 1066/99
- OLG Hamm, 28.11.2001 - 3 U 59/01
- BGH, 05.11.2002 - VI ZR 78/02
Papierfundstellen
- VersR 2003, 1259
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- OLG Hamm, 24.02.1999 - 3 U 73/98
Grober Behandlungsfehler bei endoskopischer Magenuntersuchung
Auszug aus OLG Hamm, 28.11.2001 - 3 U 59/01
Dabei kommt es nach Auffassung des Senats nicht entscheidend auf Statistiken, sondern auf die Chancen des Verlaufs beim jeweiligen Patienten an (Senat Urteil vom 24.02.1999 - 3 U 73/98, NA-Beschluß des BGH vom 25.01.2000 - VI ZR 118/99).Dies geht beweisrechtlich zu Lasten der fehlerhaft handelnden Ärzte (vgl. Senat, Urteil vom 24.02.1999 - 3 U 73/98 -, NA-Beschluß BGH vom 25.01.2000 - VI ZR 118/99).
- OLG Hamm, 26.01.2000 - 3 U 100/99
Auswahl des Sachverständigen im Arzthaftungsprozeß
Auszug aus OLG Hamm, 28.11.2001 - 3 U 59/01
Dabei hat sich der Senat vergegenwärtigt, daß grundsätzlich auf die Fachkenntnisse des Sachverständigen aus dem betreffenden medizinischen Fachgebiet abzustellen ist (vgl. Senat, Urteil vom 26.01.2000 - 3 U 100/99, NA-Beschluß des BGH vom 24.10.2000 - VI ZR 129/00).
- OLG Brandenburg, 27.08.2009 - 12 U 233/08
Arzthaftungsrecht: Verpflichtung eines Anästhesiearztes zur Untersuchung einer …
Dies geht beweisrechtlich zulasten der fehlerhaft handelnden Ärzte (vgl. OLG Hamm VersR 2003, 1259). - OLG Köln, 17.03.2010 - 5 U 51/09
Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht bei prophylaktischer Mastektomie
So hat beispielsweise das OLG Hamm schon im Jahr 2001 einer 30-jährigen Patientin, der aufgrund fehlerhafter Krebsdiagnose beide Brüste (sowie Lymphknoten) entfernt wurden, im Hinblick auf die seelischen Belastungen und die lebenslangen Folgen der Entfernung ein Schmerzensgeld von sogar 125.000.- EUR zuerkannt (NJW-RR 2003, 807), dasselbe Gericht im selben Jahr einer schwer krebskranken jungen Frau, der beide Brüste entfernt wurden, die aber schon nach kurzer Zeit verstarb, ein Schmerzensgeld von 70.000.- EUR (VersR 2003, 1259), das OLG Düsseldorf einer ebenfalls erst 30-jährigen Patientin mit einem vorwerfbar zu spät erkannten Mammakarzinom, der deswegen eine Brust abgenommen werden musste, ein Schmerzensgeld von 30.000.- EUR. - LG Essen, 28.01.2022 - 16 O 81/19
Schmerzensgeld, sekundäre Darlegungslast
So hat das Oberlandesgericht Hamm in einem Urteil vom 28.11.2001 (OLG Hamm, Urteil vom 28. November 2001 - 3 U 59/01 -, Rn. 31, juris) die Ansicht vertreten, in einem früheren Tod eines Patienten sei ein Primärschaden zu sehen, wenn eine Heilungschance infolge eines groben Behandlungsfehlers nicht gewahrt worden sei.
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