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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 24.04.2002 - 3 U 8/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,2278
OLG Hamm, 24.04.2002 - 3 U 8/01 (https://dejure.org/2002,2278)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.04.2002 - 3 U 8/01 (https://dejure.org/2002,2278)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. April 2002 - 3 U 8/01 (https://dejure.org/2002,2278)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung für die Behandlung in einem sogenannten Geburtshaus

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schmerzensgeld wegen eines Armplexusschadens bei der Geburt; Gesamtschuldnerische Haftung im Rahmen einer Gemeinschaftspraxis; Fortbestehen eines Behandlungsvertrages bei Behandlungsfortsetzung durch den Belegarzt; Zurechnung ärztlichen Fehlverhaltens; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2003, 1312
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.05.2000 - VI ZR 321/98

    Haftung von Belegärzten

    Auszug aus OLG Hamm, 24.04.2002 - 3 U 8/01
    Insoweit ist davon auszugehen, daß der Behandlungsvertrag des Patienten mit dem die Schwangerschaft betreuenden Gynäkologen jedenfalls fortbesteht, wenn sich der Patient oder die Patientin in ein Belegkrankenhaus - oder wie im Streitfall in ein Geburtshaus - begibt, in dem der Gynäkologe Belegarzt ist und dort die Behandlung fortsetzt (BGH NJW 2000, 2737, 2741).
  • BGH, 16.02.1993 - VI ZR 300/91

    Zeitpunkt der Patientenaufklärung bei notwendiger Schnittentbindung

    Auszug aus OLG Hamm, 24.04.2002 - 3 U 8/01
    Der Arzt hat dann über die Möglichkeit einer Schnittentbindung aufzuklären, wenn dem Kind durch die Vaginalgeburt ernsthafte Gefahren drohen und gewichtige Gründe im Interesse des Kindes für die Schnittentbindung sprechen (BGH NJW 1993, 2372 = VersR 1993, 703, Senat, Urteil vom 24.08.1998 - 3 U 216/97 -).
  • OLG Hamm, 19.03.2001 - 3 U 193/00

    Arzthaftung - Darlegungslast bei Abweichung vom medizinischen Standard - …

    Auszug aus OLG Hamm, 24.04.2002 - 3 U 8/01
    Die Beweislast dafür, daß dem Patienten der ärztliche Rat zur standardgemäßen Behandlung/Operation erteilt und der Patient diesen Rat nicht befolgt hat, trägt der Arzt (Senat, Urteil vom 07.11.2001 - 3 U 69/01, Urteil vom 19.03.2001 - 3 U 193/00).
  • OLG Hamm, 07.11.2001 - 3 U 69/01

    Arzthaftung bei Durchführung einer Umstellungsosteotomie und Nichteinbau einer …

    Auszug aus OLG Hamm, 24.04.2002 - 3 U 8/01
    Die Beweislast dafür, daß dem Patienten der ärztliche Rat zur standardgemäßen Behandlung/Operation erteilt und der Patient diesen Rat nicht befolgt hat, trägt der Arzt (Senat, Urteil vom 07.11.2001 - 3 U 69/01, Urteil vom 19.03.2001 - 3 U 193/00).
  • OLG Celle, 24.06.1998 - 3 U 216/97
    Auszug aus OLG Hamm, 24.04.2002 - 3 U 8/01
    Der Arzt hat dann über die Möglichkeit einer Schnittentbindung aufzuklären, wenn dem Kind durch die Vaginalgeburt ernsthafte Gefahren drohen und gewichtige Gründe im Interesse des Kindes für die Schnittentbindung sprechen (BGH NJW 1993, 2372 = VersR 1993, 703, Senat, Urteil vom 24.08.1998 - 3 U 216/97 -).
  • OLG Frankfurt, 30.12.2021 - 2 U 28/21

    Unwirksame Geschäftsbedingungen eines gewerblichen Vermieters von Kraftfahrzeugen

    Soweit das OLG Hamm (Urteil vom 24. April 2002 - 3 U 8/01 -, juris) bei einem Geburtsschaden mit einer Läsion des oberen und unteren Armplexus links ein Schmerzensgeld von 125.000,00 DM für angemessen gehalten hat, wurde hier kein Arm abgetrennt.
  • OLG Köln, 05.09.2008 - 5 W 44/08

    Arztrecht - Schmerzensgeld bei vollständiger Gebrauchsuntüchtigkeit eines Arms

    Der erkennende Senat hat durch Urteil vom 06.03.2002 - 5 U 178/01 - im Falle einer vollständigen Armlähmung sowie Gebrauchsunfähigkeit der Hand infolge einer Plexusschädigung nach Schulterdystokie 50.000,00 EUR zuerkannt, das OLG Hamm sogar 62.500,00 EUR (vgl. VersR 2003, 1312).
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