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Weitere Entscheidungen unten: OLG Frankfurt, 18.12.2002 | LG Berlin, 31.01.2002

Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 16.10.2002 - 9 U 114/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4987
OLG Schleswig, 16.10.2002 - 9 U 114/01 (https://dejure.org/2002,4987)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 16.10.2002 - 9 U 114/01 (https://dejure.org/2002,4987)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 16. Oktober 2002 - 9 U 114/01 (https://dejure.org/2002,4987)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    PflVG § 3 Nr. 8

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PflVG § 3 Nr. 8
    Ein erstinstanzliches rechtskräftiges Urteil zugunsten des Versicherers wirkt nach § 3 Nr. 8 PflVG im Berufungsrechtszug selbst dann zugunsten des Versicherungsnehmers, wenn das Landgericht die Voraussetzungen einer Anspruchsgrundlage verneint und andere ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Info-Letter Versicherungs- und Haftungsrecht PDF, S. 6 (Kurzinformation)

    Reichweite der Rechtskraft von Urteilen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Reichweite der Rechtskraft eines Urteils; Erstinstanzliches rechtskräftiges Urteil zugunsten des Versicherers; Wirkung im Berufungsrechtszug zugunsten des Versicherungsnehmers; Verneinen der Voraussetzungen einer Anspruchsgrundlage; Unterlassene Prüfung anderer ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2003, 183
  • VersR 2003, 588
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung …

    Auszug aus OLG Schleswig, 16.10.2002 - 9 U 114/01
    Die Rechtssache hat weder grundsätzliche Bedeutung noch erfordert die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts (vgl. dazu BGH, WM 2002, 1896 ff., 1899 ff.).
  • BGH, 14.07.1981 - VI ZR 304/79

    Rechtskraft der Abweisung der Direktklage gegen den Haftpflichtversicherer; …

    Auszug aus OLG Schleswig, 16.10.2002 - 9 U 114/01
    Bei einer anderen, das Verständnis des § 3 Nr. 8 PflVG insoweit einengenden Beurteilung könnte es hier allein schon deshalb zu einem "echten Widerspruch" mit dem rechtskräftigen Urteil kommen, weil die Möglichkeit einer Bejahung der Voraussetzungen des § 7 Abs. 1 StVG im Berufungsrechtszug bestünde (vgl. zu § 3 Nr. 8 PflVG: BGH, NJW 1982, 996 und 999; OLG Karlsruhe, r + s 1988, 125;… allg.: Prölss/Martin, VVG, 26. Aufl., § 3 Nr. 8 PflVG Rn. 1 ff.).
  • BGH, 26.06.1979 - VI ZR 122/78

    Zum Begriff des "Gebrauchs von Fahrzeugen" im Sinne von AkB § 10 und zum …

    Auszug aus OLG Schleswig, 16.10.2002 - 9 U 114/01
    Das ist mehr als nur beim Betrieb (vgl. BGHZ 75, 45; BGH, NJW 1990, 257;… Becker/Böhme, Kraftverkehrshaftpflichtschäden, 21. Aufl., A 27 ff.).
  • BGH, 29.05.1979 - VI ZR 128/77

    Verbot einer späteren Verurteilung bei Verneinung des Bestehens eines …

    Auszug aus OLG Schleswig, 16.10.2002 - 9 U 114/01
    Dass sich die Beklagte zu 1. auf die Rechtskraft des Urteils beruft, ist nicht "arglistig" und "rechtsmissbräuchliche Rechtsausübung" (vgl. zu dieser Möglichkeit BGH, MDR 1979, 835).
  • OLG Hamm, 21.09.1998 - 6 U 125/98

    Voraussetzungen des Übergangs eines Schadensersatzanspruchs gegen einen …

    Auszug aus OLG Schleswig, 16.10.2002 - 9 U 114/01
    Das wäre möglicher Weise anders zu beurteilen, wenn das Landgericht nicht die Voraussetzungen der §§ 3 Nr. 1, 1 PflVG verkannt hätte, sondern die Beklagte zu 2. schlechthin nicht als Versicherer im Sinne dieser Bestimmungen angesehen hätte (vgl. zweifelnd zur Rechtskrafterstreckung nach § 3 Nr. 8 PflVG in einem solchen Fall OLG Hamm, r + s 1999, 55).
  • OLG Karlsruhe, 11.03.1988 - 10 U 186/87

    Streitgenossenschaft; Versicherer; Versicherter; Notwendige

    Auszug aus OLG Schleswig, 16.10.2002 - 9 U 114/01
    Bei einer anderen, das Verständnis des § 3 Nr. 8 PflVG insoweit einengenden Beurteilung könnte es hier allein schon deshalb zu einem "echten Widerspruch" mit dem rechtskräftigen Urteil kommen, weil die Möglichkeit einer Bejahung der Voraussetzungen des § 7 Abs. 1 StVG im Berufungsrechtszug bestünde (vgl. zu § 3 Nr. 8 PflVG: BGH, NJW 1982, 996 und 999; OLG Karlsruhe, r + s 1988, 125;… allg.: Prölss/Martin, VVG, 26. Aufl., § 3 Nr. 8 PflVG Rn. 1 ff.).
  • LG Kempten, 11.03.2015 - 53 S 1225/14
    Rn. 6 Insoweit bestanden für die Beklagte zu 1) neben der Verpflichtung, den Abbiegevorgang rechtzeitig und deutlich anzukündigen (§ 54 StVO; KG NZV 03, 183), auch Rückschaupflichten.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 18.12.2002 - 7 U 54/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,19088
OLG Frankfurt, 18.12.2002 - 7 U 54/02 (https://dejure.org/2002,19088)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.12.2002 - 7 U 54/02 (https://dejure.org/2002,19088)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. Dezember 2002 - 7 U 54/02 (https://dejure.org/2002,19088)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 394
  • NZM 2003, 295
  • VersR 2003, 588
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Köln, 27.09.2016 - 9 U 26/16

    Umfang der Leistungspflicht einer Betriebshaftpflichtversicherung bei noch nicht …

    Das von der Beklagten zitierte Urteil des OLG Frankfurt vom 18.12.2002 - 7 U 54/02 - sei nicht einschlägig, da sie - die Klägerin - keinen Befreiungs- oder Zahlungsanspruch geltend mache, sondern wegen des Deckungseinwands der Beklagten und des nur vorläufig übernommenen Versicherungsschutzes die Feststellung der Verpflichtung der Beklagte zur uneingeschränkten Gewährung von Versicherungsschutz begehre.

    Auch das OLG Frankfurt hat entschieden, dass es im Rahmen der Haftpflichtversicherung im pflichtgemäßen Ermessen des Versicherers liege, darüber zu entscheiden, ob die Ansprüche des Dritten als berechtigt anzuerkennen oder als unberechtigt abzuwehren seien, dass der Versicherer mit der Zusage der Abwehr unbegründeter Ansprüche gegenüber dem Versicherungsnehmer von dem ihm insoweit zustehenden Wahlrecht Gebrauch mache und mit dieser Zusage seine Verpflichtung aus dem Versicherungsvertrag zurzeit erfülle, so dass eine Klage des Versicherungsnehmer gegen den Versicherer auf Feststellung von Ansprüchen Dritter erst dann in Betracht komme, wenn das Bestehen des Haftpflichtanspruchs rechtskräftig festgestellt sei (OLG Frankfurt, Urt. v. 18.12.2002, - 7 U 54/02 -, VersR 2003, 588).

  • OLG Köln, 06.09.2016 - 9 U 29/16

    Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung der nur teilweisen Berechtigung eines …

    Die Ausführungen bei Prölss/Martin/Lüke VVG, 29. Aufl., § 100, Rn. 20 bezögen sich ersichtlich nur auf eine Freistellungsklage, was sich daraus ergebe, dass die Entscheidung des OLG Frankfurt am Main (VersR 2003, 588) zitiert werde.
  • LG Wiesbaden, 02.02.2007 - 9 O 190/06

    Eintrittspflicht der Kfz-Haftpflichtversicherung: Anspruch auf Schuldbefreiung …

    Sofern der Versicherer - wie hier die Beklagte - die Abwehr für unbegründet erachteter Schadensersatzansprüche anbietet, kommt eine Klage auf Befreiung von dieser Schuld erst in Betracht, wenn das Bestehen des Haftpflichtanspruchs rechtskräftig festgestellt ist (§ 156 As. 2 VVG, vgl. OLG Karlsruhe, VersR 1993, 1390; OLG Frankfurt, VersR 2003, 588).
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Rechtsprechung
   LG Berlin, 31.01.2002 - 7 O 517/01 I   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,37384
LG Berlin, 31.01.2002 - 7 O 517/01 I (https://dejure.org/2002,37384)
LG Berlin, Entscheidung vom 31.01.2002 - 7 O 517/01 I (https://dejure.org/2002,37384)
LG Berlin, Entscheidung vom 31. Januar 2002 - 7 O 517/01 I (https://dejure.org/2002,37384)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 2003, 588
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 25.06.1997 - 7 U 133/96

    Sofortleistung nur bei Knochenbruch an zwei unterschiedlichen Gliedmaßen

    Auszug aus LG Berlin, 31.01.2002 - 7 O 517/01
    Ein VN, der einen Schien- und Wadenbeinbruch am linken Unterschenkel erleidet, hat keinen Anspruch auf eine Sofortleistung des Versicherers, weil die Auslegung der "Besonderen Bedingungen für die Sofortleistung bei Schwerverletzungen" ergibt, dass die Sofortleistung bedingungsgemäß nur dann zu leisten ist, wenn zwei lange Röhrenknochen an zwei unterschiedlichen Gliedmaßen gebrochen sind (i. A. an OLG Frankfurt/M. VersR 1998, 708).
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