Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BGH, 29.09.2004 - IV ZR 233/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,829
BGH, 29.09.2004 - IV ZR 233/03 (https://dejure.org/2004,829)
BGH, Entscheidung vom 29.09.2004 - IV ZR 233/03 (https://dejure.org/2004,829)
BGH, Entscheidung vom 29. September 2004 - IV ZR 233/03 (https://dejure.org/2004,829)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,829) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    AUB 88 § 2 IV

  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Insassenunfallversicherung - Risikoausschluss

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 32
  • MDR 2005, 144
  • NZV 2005, 88
  • VersR 2004, 1449
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (46)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 23.06.2004 - IV ZR 130/03

    Wirksamkeit des Leistungsausschlusses für krankhafte Störungen infolge …

    Auszug aus BGH, 29.09.2004 - IV ZR 233/03
    Der Senat hat diese Frage in seinem Urteil vom 23. Juni 2004 (IV ZR 130/03 - VersR 2004, 1039 - für BGHZ vorgesehen), das zum gleichlautenden Leistungsausschluß für krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen in § 2 IV AUB 94 ergangen ist, bereits entschieden.

    Die organische Schädigung oder Reaktion, die zu einem psychischen Leiden führt, vermag den Ausschlußtatbestand also nicht auszulösen; diese seelischen Beschwerden beruhen nicht, wie von der Klausel wörtlich verlangt, ihrerseits auf psychischen Reaktionen, sondern sind physisch hervorgerufen und mithin nicht vom Ausschluß erfaßt (Senatsurteil vom 23. Juni 2004 aaO unter II 1 b).

    Bereits deswegen scheidet eine Aushöhlung des Unfallversicherungsvertrages aus; sein Zweck, Schutz vor Unfallrisiken zu bieten, wird in diesem weit gespannten Bereich ausreichend erfüllt (Senatsurteil vom 23. Juni 2004 aaO unter II 2 b aa).

    Vielmehr hat die Beklagte bislang den ihr als Versicherer obliegenden (Senatsurteil vom 23. Juni 2004 aaO unter II 2 b cc) Nachweis nicht erbracht, daß der krankhafte Zustand des Klägers in einer psychischen Reaktion und nicht in einer organischen - wenngleich psychische Folgen auslösenden - Schädigung seine Ursache hat.

  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein …

    Auszug aus BGH, 29.09.2004 - IV ZR 233/03
    (1) Der verständige Versicherungsnehmer (vgl. BGHZ 123, 83, 85) wird dem Wortlaut der AUB 88 entnehmen, daß die Versicherungsbedingungen zunächst generell und umfassend Leistungen für Unfallfolgen einschließlich psychischer Folgen zusagen.
  • BGH, 24.03.1999 - IV ZR 90/98

    Zu Klauseln in Allgemeinen Versicherungsbedingungen einer privaten …

    Auszug aus BGH, 29.09.2004 - IV ZR 233/03
    Nicht jede Leistungsbegrenzung bedeutet schon eine Vertragszweckgefährdung, sondern ist zunächst grundsätzlich der freien unternehmerischen Entscheidung des Versicherers überlassen, soweit er mit der Beschreibung der Hauptleistung beim Versicherungsnehmer nicht falsche Vorstellungen erweckt (BGHZ 141, 137, 143).
  • BGH, 19.11.1997 - IV ZR 348/96

    Formularmäßige Vereinbarung einer zeitlichen Grenze für die Feststellung der …

    Auszug aus BGH, 29.09.2004 - IV ZR 233/03
    Eine Gefährdung ist daher erst dann anzunehmen, wenn mit der Einschränkung der Leistung der Vertrag ausgehöhlt werden kann und damit der Versicherungsvertrag in bezug auf das zu versichernde Risiko zwecklos wird (BGHZ 137, 174, 176 und ständig).
  • BGH, 17.10.2001 - IV ZR 205/00

    Beweiswürdigung hinsichtlich der gesundheitlichen Beeinträchtigung und ihrer …

    Auszug aus BGH, 29.09.2004 - IV ZR 233/03
    Dabei hat der Versicherungsnehmer den Nachweis unfallbedingter Invalidität zu erbringen, wobei für die konkrete Ausgestaltung des Gesundheitsschadens und seine Dauerhaftigkeit der Maßstab des § 286 ZPO und dafür, ob der unfallbedingte Gesundheitsschaden für die bewiesene Invalidität ursächlich war, die Beweiserleichterung des § 287 ZPO gilt (Senatsurteile vom 17. Oktober 2001 - IV ZR 205/00 - NJW-RR 2002, 166; vom 12. November 1997 - IV ZR 191/96 - r+s 1998, 80; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 19.03.2003 - IV ZR 283/02

    Begriff der psychischen Reaktion in der Unfallversicherung

    Auszug aus BGH, 29.09.2004 - IV ZR 233/03
    Das erfaßt Gesundheitsschädigungen infolge psychischer Reaktionen, die sowohl auf Einwirkungen von außen über Schock, Schreck, Angst und ähnliches erfolgen, als auch auf unfallbedingter Fehlverarbeitung beruhen (Senatsurteil vom 19. März 2003 - IV ZR 283/02 - VersR 2003, 634 unter II 2).
  • BGH, 12.11.1997 - IV ZR 191/96

    Anforderungen an Nachweis eines Schadens in der Unfallversicherung

    Auszug aus BGH, 29.09.2004 - IV ZR 233/03
    Dabei hat der Versicherungsnehmer den Nachweis unfallbedingter Invalidität zu erbringen, wobei für die konkrete Ausgestaltung des Gesundheitsschadens und seine Dauerhaftigkeit der Maßstab des § 286 ZPO und dafür, ob der unfallbedingte Gesundheitsschaden für die bewiesene Invalidität ursächlich war, die Beweiserleichterung des § 287 ZPO gilt (Senatsurteile vom 17. Oktober 2001 - IV ZR 205/00 - NJW-RR 2002, 166; vom 12. November 1997 - IV ZR 191/96 - r+s 1998, 80; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 18.01.2006 - IV ZR 244/04

    Erstattungsfähigkeit zahnärztlicher Sachkosten in der privaten …

    Eine solche wäre erst dann anzunehmen, wenn mit der Leistungseinschränkung der Vertrag ausgehöhlt werden könnte und er so in Bezug auf das zu versichernde Risiko zwecklos würde (Senatsurteile vom 29. September 2004 - IV ZR 233/03 - VersR 2004, 1449 unter 2 a (2);… vom 19. Mai 2004 aaO unter II 3 b aa).
  • OLG Düsseldorf, 26.06.2020 - 4 U 134/18

    Eintrittspflicht einer D&O-Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für die …

    Eine Gefährdung ist daher erst dann anzunehmen, wenn mit der Einschränkung der Leistung der Vertrag ausgehöhlt werden kann und damit der Versicherungsvertrag in Bezug auf das zu versichernde Risiko zwecklos wird (BGH, Urteil vom 29. September 2004, Az. IV ZR 233/03, zitiert nach juris, Rdnr. 13).
  • BGH, 28.01.2009 - IV ZR 6/08

    Begriff des Unfalls in der privaten Unfallversicherung

    Der Senat verweist hinsichtlich der Voraussetzungen dieser Klausel auf seine bisherige Rechtsprechung (Urteile vom 29. September 2004 - IV ZR 233/03 - VersR 2004, 1449 unter 2 b; vom 19. März 2003 - IV ZR 283/02 - VersR 2003, 634 unter II 2; BGHZ 159, 360 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht