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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 22.03.2004 - 13 U 198/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,5337
OLG Hamm, 22.03.2004 - 13 U 198/03 (https://dejure.org/2004,5337)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.03.2004 - 13 U 198/03 (https://dejure.org/2004,5337)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. März 2004 - 13 U 198/03 (https://dejure.org/2004,5337)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Der Betreiber eines Parkplatzes muss für ausreichende Beleuchtung sorgen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schmerzensgeldanspruch eines Fußgängers nach Sturz auf Parkplatz; Verletzung der Verkehrssicherungspflicht; Verkehrssicherungspflicht in Form der Beleuchtung eines Parkplatzes; Heranziehung der einschlägigen DIN-Vorschriften; Haftungsausschluss wegen überwiegendem ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2004, 648
  • VersR 2004, 1617
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (6)

  • OLG Celle, 13.04.1988 - 9 U 114/87

    Streupflicht auf einem öffentlichen Parkplatz; Verletzung der …

    Auszug aus OLG Hamm, 22.03.2004 - 13 U 198/03
    Allerdings ergibt sich dies nicht aus der in der Berufungsschrift zitierten Entscheidung des OLG Celle (NJW-RR 1989, 1419 f), in der nur der Fall behandelt wird, dass jemand über einen Parkplatz geht, der dort gar kein Fahrzeug stehen hat bzw. zum Betreten des Parkplatzes nicht befugt ist.
  • BGH, 15.07.2003 - VI ZR 361/02

    Bindung des Berufungsgerichts an erstinstanzlich getroffene Feststellungen; …

    Auszug aus OLG Hamm, 22.03.2004 - 13 U 198/03
    Nach § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO hat das Berufungsgericht die vom Gericht des ersten Rechtszuges festgestellten Tatsachen zu Grunde zu legen, soweit nicht konkrete Anhaltspunkte Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen begründen und deshalb eine erneute Feststellung gebieten.Dies gilt grundsätzlich auch für Tatsachenfeststellungen, die auf der Grundlage eines Sachverständigengutachtens getroffen worden sind (BGH NJW 2003, S. 3480).
  • BGH, 20.11.1984 - VI ZR 169/83

    Verkehrssicherungspflicht eines Gastwirts

    Auszug aus OLG Hamm, 22.03.2004 - 13 U 198/03
    Eine Verkehrssicherungspflichtverletzung läge dann vor, wenn eine nicht nur unerhebliche Unebenheit auf einem Parkplatz wegen unzulänglicher Beleuchtung nur schwer zu erkennen wäre (BGH NJW 1985, 482, 483).
  • OLG Hamm, 18.07.1986 - 9 U 328/85

    Verkehrssicherungspflichtverletzung der Gemeinde; Niveauunterschiede auf einem …

    Auszug aus OLG Hamm, 22.03.2004 - 13 U 198/03
    Auch ohne die Existenz des Baumes hat der Fußgänger auf dem Parkplatz mit solchen geringen Unebenheiten zu rechnen, wie sie die 10 cm hohen Begrenzungssteinen darstellen (vgl. OLG Kolblenz OLGZ 1993, 102; OLG Hamm NJW-RR 1987, 412).
  • OLG Köln, 13.06.1991 - 7 U 163/90

    Verkehrssicherungspflicht; Gemeinde; Grünanlage; Beleuchtung; Wege; Flächen

    Auszug aus OLG Hamm, 22.03.2004 - 13 U 198/03
    Das ergibt sich schon daraus, dass der Fußgängerverkehr sich erfahrungsgemäß noch weniger an vorgegebene Wegbegrenzungen hält, als der Fahrzeugverkehr, für den anerkannt ist, dass sich die Verkehrssicherungspflicht auch auf die sogenannte Bankette erstreckt (OLG Köln, VersR 1992, 71).
  • OLG Koblenz, 19.12.1991 - 5 U 853/91

    unbeleuchtete Bordsteinkante - § 823 BGB, Verkehrssicherungspflicht (Verletzung …

    Auszug aus OLG Hamm, 22.03.2004 - 13 U 198/03
    Auch ohne die Existenz des Baumes hat der Fußgänger auf dem Parkplatz mit solchen geringen Unebenheiten zu rechnen, wie sie die 10 cm hohen Begrenzungssteinen darstellen (vgl. OLG Kolblenz OLGZ 1993, 102; OLG Hamm NJW-RR 1987, 412).
  • OLG Hamm, 23.08.2016 - 7 U 17/16

    Mitternächtlicher Sturz auf dem Gelände einer SB-Tankstelle …

    Diese Pflicht wird etwa verletzt, wenn eine nicht nur unerhebliche Unebenheit auf einem Parkplatz wegen unzulänglicher Beleuchtung nur schwer zu erkennen ist (vgl. OLG Hamm, VersR 2004, 1617).
  • OLG Brandenburg, 04.10.2022 - 2 U 23/22

    Schadensersatz wegen vermeintlicher Verletzung von Verkehrssicherungspflichten …

    Im Übrigen aber bedarf es in Ermangelung einer anderen Kennzeichnung der Beleuchtung dann, wenn anderenfalls eine besondere Gefahrenquelle wie eine nicht nur unerhebliche Unebenheit oder sonst ein unvermutetes Hindernis auf einem Fußweg nur schwer zu erkennen wäre (Senat…, Urteil vom 15. Januar 2008 - 2 U 1/07 -, Rdnr. 19 und 21 bei juris; OLG Hamm, Urteil vom 22. März 2004 - 13 U 198/03 -, NZV 2004, 648 = VersR 2004, 1617, Rdnr. 6 bei juris; Urteil vom 17. Januar 2006 - 9 U 102/05 -, OLGR Hamm 2006, 467 = NZV 2007, 576).

    Für Begrenzungssteine zwischen Parkbuchten auf einem Parkplatz gilt dies dagegen nur eingeschränkt, da mit ihnen nicht in gleicher Weise gerechnet werden muss, wenngleich sie auch nicht unüblich sind (OLG Hamm, Urteil vom 22. März 2004 - 13 U 198/03 -, OLGR Hamm 2004, 220, NZV 2004, 648, Rdnr. 6 und 13 bei juris).

  • OLG Saarbrücken, 18.09.2019 - 5 U 7/19

    Kommt es zum Sturz einer Patientin, die sich auf der ihr bekanntermaßen …

    Rn. 32 Ob auch seine Einschätzung zutrifft, wonach auch unter Berücksichtigung der fehlenden Ausleuchtung der Unfallstelle eine hierauf bezogene Verkehrssicherungspflichtverletzung mit Blick auf die Erkennbarkeit der Gefahrensituation ausscheidet, kann offen bleiben (zur - im konkreten Fall letztlich verneinten - Pflicht des Betreibers eines Parkplatzes, unebene Bodenflächen hinreichend auszuleuchten OLG Hamm, VersR 2004, 1617).
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