Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   OLG Celle, 29.07.2004 - 8 U 16/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,3370
OLG Celle, 29.07.2004 - 8 U 16/04 (https://dejure.org/2004,3370)
OLG Celle, Entscheidung vom 29.07.2004 - 8 U 16/04 (https://dejure.org/2004,3370)
OLG Celle, Entscheidung vom 29. Juli 2004 - 8 U 16/04 (https://dejure.org/2004,3370)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,3370) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Rechtsschutzversicherung: Risikoausschluss für eine selbständige Tätigkeit und der Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus dem Bereich des Handelsrechts bei atypischer Beteiligung an einer Publikumsgesellschaft

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Einordnung einer selbständigen Tätigkeit in den Risikoausschluss einer Rechtsschutzversicherung; Grenzen der privaten Vermögensverwaltung; Einordnung der Tätigkeit eines stillen Gesellschafters; Auswirkungen der steurrechtlichen Einordnung als Mitunternehmer auf die ...

  • Judicialis

    VVG § 158 l; ; ARB 75/95 § 4; ; ARB 75/95 § 25

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 158l; ARB 75/95 § 4; ARB 75/95 § 25
    Rechtsschutz bei Beteiligung als atypisch stiller Gesellschafter

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Einordnung einer selbständigen Tätigkeit in den Risikoausschluss einer Rechtsschutzversicherung; Grenzen der privaten Vermögensverwaltung; Einordnung der Tätigkeit eines stillen Gesellschafters; Auswirkungen der steurrechtlichen Einordnung als Mitunternehmer auf die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2005, 1139
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (15)

  • BGH, 21.05.2003 - IV ZR 327/02

    Zum Deckungsschutz in der Rechtsschutzversicherung für die Schadensersatzklage …

    Auszug aus OLG Celle, 29.07.2004 - 8 U 16/04
    Für einen durchschnittlichen Versicherungsnehmer, auf dessen Sichtweise bei verständiger Würdigung es für die Auslegung von Versicherungsbedingungen ankommt (BGH VersR 2003, 1122, 1123; NJW 1992, 3242), erschließt sich nicht ohne weiteres, dass selbständige Tätigkeit im Sinne von § 25 Abs. 1 S. 2 ARB 75 und Mitunternehmerschaft gem. § 15 EStG dasselbe sind.

    Maßgebend auch für die Frage, was zum Recht der Handelsgesellschaften gehört, ist die Sicht eines verständigen Versicherungsnehmers (vgl. BGH VersR 2003, 1122, 1123 für Ansprüche aus § 45 BörsG).

  • BGH, 28.06.1978 - IV ZR 1/77

    Auslegungsfragen allgemeiner Versicherungsbedingungen - Anforderungen an einen …

    Auszug aus OLG Celle, 29.07.2004 - 8 U 16/04
    Unabhängig von der rechtlichen Einordnung kommt aber eine selbständige Tätigkeit im Sinne von § 25 Abs. 1 S. 2 ARB nur in Betracht, wenn der Gesellschafter beherrschenden oder maßgeblichen Einfluss im Rahmen der Gesellschaft ausübt (vgl. BGH VersR 1978, 816, 817: Gesellschafter einer OHG oder beherrschender Gesellschafter einer GmbH; OLG München r+s 1997, 509;… Prölss/Martin, a. a. O., Rdnr. 4;… Harbauer, § 24 Rdnr. 12: nicht beim Kommanditisten;… § 25 Rdnr. 21).

    Die steuerrechtliche Einordnung besagt ebenso wenig etwas für die handelsrechtliche nach §§ 230 ff HGB (…vgl. Münchener Kommentar, a. a. O., Rdnr. 75) wie für die versicherungsrechtliche nach § 25 ARB (vgl. BGH VersR 1978, 816, 817; OLG Köln r+s 2001, 421, 422).

  • BGH, 14.11.1977 - II ZR 183/75

    Übertragung der Liquidation einer Gesellschaft auf einen Gesellschafter durch …

    Auszug aus OLG Celle, 29.07.2004 - 8 U 16/04
    Je nach Ausgestaltung des Vertrages kann im Einzelfall der atypisch stille Gesellschafter wie der Kommanditist einer Innen-KG behandelt werden (BGH NJW 1978, 424;… Baumbach/Hopt, a. a. O.).

    Dies ergibt sich insbesondere nicht aus der von der Beklagte herangezogenen Entscheidung BGH NJW 1978, 424.

  • LG Berlin, 12.03.1985 - 7 O 393/84
    Auszug aus OLG Celle, 29.07.2004 - 8 U 16/04
    Sie erreicht erst dann den Umfang selbständiger Tätigkeit, wenn der atypisch stille Gesellschafter tatsächlich maßgebend im Unternehmen mitarbeitet und Einfluss auf die Geschäftsführung ausübt (LG Berlin r+s 1987, 46; LG Hechingen ZfS 1986, 272;… Prölss/Martin, a. a. O.).

    Eine Interessenwahrnehmung im Bereich des Rechts der stillen Gesellschaft wird deshalb von der Ausschlussklausel nicht erfasst (LG Berlin r+s 1987, 46, 47;… Harbauer, § 4 Rdnr. 24).

  • BGH, 23.09.1992 - IV ZR 196/91

    Risikoausschluß für selbständige Tätigkeit in der Rechtsschutzversicherung

    Auszug aus OLG Celle, 29.07.2004 - 8 U 16/04
    In einer zu § 25 Abs. 1 S. 2 ARB 75 ergangenen Entscheidung hat der Bundesgerichtshof ausgeführt, unter dem in § 25 Abs. 1 S. 2 ARB 75 verwendeten Begriff der selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit sei die eines Gewerbetreibenden oder frei beruflich Tätigen im Sinne des § 24 Abs. 1 S. 1 ARB zu verstehen (NJW 1992, 3242).

    Für einen durchschnittlichen Versicherungsnehmer, auf dessen Sichtweise bei verständiger Würdigung es für die Auslegung von Versicherungsbedingungen ankommt (BGH VersR 2003, 1122, 1123; NJW 1992, 3242), erschließt sich nicht ohne weiteres, dass selbständige Tätigkeit im Sinne von § 25 Abs. 1 S. 2 ARB 75 und Mitunternehmerschaft gem. § 15 EStG dasselbe sind.

  • BVerwG, 06.07.1989 - 5 C 64.84

    Pflichtplatzberechnung bei Arbeitgebern mit mehreren Filialbetrieben

    Auszug aus OLG Celle, 29.07.2004 - 8 U 16/04
    Die Beteiligung als stiller Gesellschafter im Rahmen einer Vermögensanlage überschaubaren Ausmaßes reicht hierfür dagegen nicht aus (LG Hannover ZfS 1990, 16).
  • OLG München, 15.10.2002 - 25 U 2872/02

    Begriff der selbständigen Tätigkeit

    Auszug aus OLG Celle, 29.07.2004 - 8 U 16/04
    Eine selbständige Tätigkeit wird in derartigen Fällen vielmehr erst dann anzunehmen sein, wenn die Verwaltung des angelegten Vermögens einen so außergewöhnlichen Umfang annimmt, dass sie neben einer sonstigen beruflichen Tätigkeit nicht mehr ausgeübt werden kann oder die Vermögensverwaltung auf Erzielung von das sonstige Einkommen praktisch ersetzenden Einkünften ausgelegt ist (so OLG München NJW-RR 2003, 321 für den Fall eines angestellten Kfz.Elektrikers, der - auch bei der S. AG (vgl. Bl. 66 d. A.) - zehn verschiedene Beteiligungsverträge über ca. 1,6 Mill. DM abgeschlossen hatte).
  • OLG Köln, 10.07.2001 - 9 U 170/00
    Auszug aus OLG Celle, 29.07.2004 - 8 U 16/04
    Die steuerrechtliche Einordnung besagt ebenso wenig etwas für die handelsrechtliche nach §§ 230 ff HGB (…vgl. Münchener Kommentar, a. a. O., Rdnr. 75) wie für die versicherungsrechtliche nach § 25 ARB (vgl. BGH VersR 1978, 816, 817; OLG Köln r+s 2001, 421, 422).
  • OLG München, 25.09.1997 - 19 U 2487/97
    Auszug aus OLG Celle, 29.07.2004 - 8 U 16/04
    Unabhängig von der rechtlichen Einordnung kommt aber eine selbständige Tätigkeit im Sinne von § 25 Abs. 1 S. 2 ARB nur in Betracht, wenn der Gesellschafter beherrschenden oder maßgeblichen Einfluss im Rahmen der Gesellschaft ausübt (vgl. BGH VersR 1978, 816, 817: Gesellschafter einer OHG oder beherrschender Gesellschafter einer GmbH; OLG München r+s 1997, 509;… Prölss/Martin, a. a. O., Rdnr. 4;… Harbauer, § 24 Rdnr. 12: nicht beim Kommanditisten;… § 25 Rdnr. 21).
  • BGH, 31.01.1978 - VI ZR 32/77

    Fluglotsenstreik - Gewerkschaftshaftung - § 826 BGB, Art. 9 Abs. 3 GG

    Auszug aus OLG Celle, 29.07.2004 - 8 U 16/04
    Selbständig sind nach allgemeinem Sprachgebrauch u. a. Erwerbstätige, die einen Betrieb insbesondere gewerblicher Art wirtschaftlich und organisatorisch als Eigentümer oder Pächter führen (BGH NJW 1978, 816, 817).
  • BGH, 04.05.1964 - II ZR 153/61

    Betriebshaftpflichtversicherung

  • BGH, 04.05.1983 - IVa ZR 106/81

    Versicherungsschutz aus einem Haftpflichtversicherungsvertrag - …

  • BVerwG, 11.10.1985 - 5 B 80.85

    Kindergeld als Einkommen i.S.d. § 76 Abs. 1 Bundessozialhilfegesetz (BSHG) - …

  • OLG Karlsruhe, 15.12.1994 - 12 U 91/94

    Treuwidriges Berufen des Versicherers auf § 11 Abs. 2 ARB

  • OLG Bamberg, 10.03.1994 - 1 U 65/89

    Abgrenzung der privaten von der beruflichen Vermögensverwaltung

  • BGH, 03.05.2006 - IV ZR 252/04

    Eintrittspflicht der Rechtschutzversicherung für die Geltendmachung von …

    Das Berufungsgericht hat entgegen der Auffassung der Revision zu Recht angenommen, dass die maßgeblichen Abgrenzungskriterien für den Begriff "selbstständige Tätigkeit" bei der Auslegung der Versicherungsbedingungen nicht an Hand des Steuerrechts vorgenommen werden können, die Auslegung vielmehr jeweils nach dem Zweck der Vorschrift zu erfolgen hat (BGH, Urteil vom 28. Juni 1978 - IV ZR 1/77 - VersR 1978, 816 unter I 2 a; OLG Celle VersR 2005, 1139, 1141).
  • OLG Celle, 02.12.2010 - 8 U 131/10

    Umfang des Risikoausschlusses für sonstige selbständige Tätigkeit in der …

    Grundsätzlich gehört die Verwaltung eigenen Vermögens, auch wenn es beträchtlich ist, zum privaten Bereich und stellt keine Berufsausübung dar (BGH, a. a. O., Urteil des Senats vom 29. Juli 2004, 8 U 16/04, VersR 2005, 1139; OLG Bamberg, NJW-RR 1994, 1507; LG Koblenz, RuS 1998, 468;… Prölss/ Martin, VVG, 27. Aufl., § 25 ARB 1975, Rdnr. 5;… Harbauer, ARB, 7. Aufl., § 24 ARB 1995, Rdnr. 11;… § 25 Rdnr. 21).
  • OLG Hamm, 03.06.2022 - 20 U 173/22

    Ansprüche aus einer Wohngebäudeversicherung Unmittelbare Einwirkung eines Sturms …

    Soweit abweichend von § 44 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 VVG nach § 33.1 S. 2 VGB 2017 nur demjenigen die Geltendmachung von Rechten aus dem Versicherungsvertrag zusteht, der Vertragspartner der Beklagten ist, mit der Folge, dass lediglich dem Kläger als Versicherungsnehmer Ansprüche gegen die Beklagte zustehen, ist es der Beklagten jedoch nach § 242 BGB unter Berücksichtigung von Treu und Glauben versagt, sich auf § 33.1 S. 2 VGB 2017 zu berufen, da berechtigte Interessen der Beklagten durch die Erhebung einer gemeinschaftlichen Klage durch den Versicherungsnehmer und durch die Versicherte nicht berührt sind (so auch OLG Celle, Urteil v. 29.07.2004 - 8 U 16/04 -, NJOZ 2009, 3008).
  • LG Berlin II, 10.01.2024 - 4 O 81/23

    Wohngebäudeversicherung einer Wohnungseigentümergemeinschaft: Wirksamkeit der …

    Anders läge dies etwa im Fall einer gemeinschaftlichen Klage (OLG Celle, Urteil vom 29. Juli 2004 - 8 U 16/04 -, Rn. 6; LG Bochum…, Urteil vom 25. März 2022 - 4 O 540/21 -, Rn. 48f.).
  • LG Bochum, 25.03.2022 - 4 O 540/21

    ES GRÜNT SO GRÜN

    Rn. 53 Soweit abweichend von § 44 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 VVG nach § 33.1 S. 2 VGB 2017 nur demjenigen die Geltendmachung von Rechten aus dem Versicherungsvertrag zusteht, der Vertragspartner der Beklagten ist, mit der Folge, dass lediglich dem Kläger als Versicherungsnehmer Ansprüche gegen die Beklagte zustehen, ist es der Beklagten jedoch nach § 242 BGB unter Berücksichtigung von Treu und Glauben versagt, sich auf § 33.1 S. 2 VGB 2017 zu berufen, da berechtigte Interessen der Beklagten durch die Erhebung einer gemeinschaftlichen Klage durch den Versicherungsnehmer und durch die Versicherte nicht berührt sind (so auch OLG Celle, Urteil v. 29.07.2004 - 8 U 16/04 -, NJOZ 2009, 3008).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Celle
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht