Rechtsprechung
| OLG Hamm, 20.07.2004 - 9 U 45/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Widerruf, Vergleich, Verspätung, Wiedereintritt in mündliche Verhandlung, Zurückweisung verspäteteten Vorbringens, Produkthaftung, Verkehrssicherungspflicht, Zwischenhandel, Weiterverkauf, Haftung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§§ 156 Abs. 1, 296a, 531 ZPO; §§ 823, 524 Abs. 1 BGB; § 1 Abs. 2 ProdHG
Widerruf, Vergleich, Verspätung, Wiedereintritt in mündliche Verhandlung, Zurückweisung verspäteteten Vorbringens, Produkthaftung, Verkehrssicherungspflicht, Zwischenhandel, Weiterverkauf, Haftung - Judicialis
ZPO § 156 Abs. 1; ; ZPO § 296 a; ; ZPO § 531; ; ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 3; ; BGB § 524 Abs. 1; ; BGB § 823; ; ProdHG § 1 Abs. 1 S. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Berücksichtigung von neuem Vortrag nach Widerruf eines bedingten Vergleichs - Haftung des Zwischenhändlers gegenüber dem gewerblichen Verwender für die Fehlerhaftigkeit von Thermostaten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Einführung eines neuen Vortrages mit dem Widerruf eines bedingten Vergleichs in den Rechtsstreit ohne Wiedereintritt in die mündliche Verhandlung als Verfahrensfehler; Deliktische Haftung des Zwischenhändlers gegenüber dem gewerblichen Verwender im Fall des ...
Verfahrensgang
- LG Münster, 19.12.2003 - 23 O 214/03
- OLG Hamm, 20.07.2004 - 9 U 45/04
Papierfundstellen
- VersR 2005, 1444
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 12.03.2004 - V ZR 257/03
Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme im Berufungsverfahren; …
Auszug aus OLG Hamm, 20.07.2004 - 9 U 45/04
Denn der Rechtsstreit fällt in der Berufungsinstanz mit allen aktenkundigen Vorträgen zur Entscheidung an (BGH NJW 2004, S. 1876). - BGH, 07.12.1993 - VI ZR 74/93
Begriff der Eigentumsverletzung
Auszug aus OLG Hamm, 20.07.2004 - 9 U 45/04
Dies gilt unabhängig davon, ob es sich bei der Beklagten um eine Großhändlerin (…BGH NJW 1981, S. 1269) oder um eine Einzelhändlerin (BGH VersR 1994, S. 319) handelt; dies schon deswegen, weil die Sachverhalte jeweils vergleichbar sind und nicht die ggf. fließende bzw. eher zufällige Abgrenzung, ob der Weiterverkäufer Groß- oder Einzelhändler ist, über das Ergebnis entscheiden kann.
- OLG Stuttgart, 16.06.2009 - 12 U 206/08
Feststellung eines Schadenersatzanspruchs: Pflicht eines Händlers zur …
Eine Pflicht des Händlers zur Untersuchung der vertriebenen Ware auf Fehler besteht nur im Ausnahmefall, insbesondere wenn bereits Schadensfälle bei der Produktverwendung bekannt geworden sind oder wenn die Umstände des Falles eine Überprüfung nahe legen (BGH NJW 1994, 517, 519; OLG Celle NJW-RR 2006, 526, 527; OLG Hamm VersR 2005, 1444; vgl. für vertragliche Ansprüche auch BGH NJW 1968, 2238). - BGH, 21.02.2024 - XII ZR 103/21 Will das Berufungsgericht - wie es dem gesetzlichen Regelfall entspricht (§ 538 Abs. 2 ZPO) - stattdessen eine eigene Sachentscheidung treffen, ist zwar streitig, ob das entgegen § 296 a ZPO verwertete Vorbringen im zweiten Rechtszug ohne weiteres berücksichtigt werden muss (vgl. OLG Hamm VersR 2005, 1444, 1445;… BeckOK ZPO/Bacher [Stand: 1. Dezember 2023] § 296 a Rn. 9;… ähnlich wohl Wieczorek/Schütze/Assmann ZPO 5. Aufl. § 296 a Rn. 26 [keine Zurückweisung nach § 531 Abs. 2 Nr. 3 ZPO]) oder ob es sich dabei unbeschadet seiner Verwertung durch das erstinstanzliche Gericht um "neuen" Vortrag handelt, der (nur) unter den Voraussetzungen des § 531 Abs. 2 ZPO im Berufungsverfahren zugelassen werden kann (vgl. Katzenstein ZZP 121 [2008], 41, 57).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".