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Rechtsprechung
   OLG Celle, 09.09.2004 - 5 U 67/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,9375
OLG Celle, 09.09.2004 - 5 U 67/04 (https://dejure.org/2004,9375)
OLG Celle, Entscheidung vom 09.09.2004 - 5 U 67/04 (https://dejure.org/2004,9375)
OLG Celle, Entscheidung vom 09. September 2004 - 5 U 67/04 (https://dejure.org/2004,9375)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückgriff des Kfz-Haftpflichtversicherers gegenüber dem Sohn des Versicherungsnehmers; Berufung auf Familienprivileg

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Das Familienprivileg nach § 67 Abs. 2 VVG ist in der Kfz-Haftpflichtversicherung weder direkt noch analog anwendbar

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2005, 681
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.07.1988 - IVa ZR 55/87

    Rückgriff des Kfz-Haftpflichtversicherers gegen den Sohn des Versicherungsnehmers

    Auszug aus OLG Celle, 09.09.2004 - 5 U 67/04
    Die Klägerin hat gegen den Beklagten einen Anspruch auf Erstattung der von ihr verauslagten Unfallkosten nach § 3 Nr. 9 PflVG , der entsprechend auch auf das Verhältnis zwischen dem Versicherer und dem mitversicherten Fahrer Anwendung findet (vgl. BGH VersR 1988, 1062, 1063), in Verbindung mit § 426 Abs. 2 Satz 1 BGB , wobei sich die Leistungsfreiheit der Klägerin gegenüber dem Beklagten als mitversicherter Person und damit der Erstattungsanspruch gemäß § 2 b (3) AKB auf 5.112 EUR beschränkt.

    Den Rückgriffsanspruch gegen den Beklagten als alkoholisierten Fahrer erwirbt die Klägerin mithin nicht gemäß § 67 Abs. 1 VVG von der Mutter des Beklagten als Versicherungsnehmerin, sondern gemäß § 426 Abs. 2 BGB unmittelbar vom Haftpflichtgläubiger (BGH VersR 1988, 1062, 1063; LG Bielefeld NVERSZ 1999, 231).

    Nach einer Befriedigung ist der Anspruch hingegen gegenstandslos (BGH VersR 1988, 1062, 1064).

    Entgegen der Ansicht des Beklagten, der sich auf die Entscheidungen des OLG Hamm (NJW-RR 1988, 93) und OLG Frankfurt (ZfS 1987, 82), die beide vor der Entscheidung des BGH vom 13. Juli 1988 (in VersR 1988, 1062 = BGHZ 105, 140 = NJW 1988, 2734 ) ergangen sind - das Urteil des OLG Frankfurt ist durch die Entscheidung des BGH abgeändert worden - sowie die Entscheidung des LG Münster (VersR 1990, 151 ) beruft, hält der Senat die Vorschrift des § 67 Abs. 2 VVG auch nicht für analog anwendbar.

    Vielmehr sei zu fragen, ob dem Versicherer im vorliegenden Fall ein Verzicht auf den Regressanspruch ebenso zuzumuten ist, wie in dem des § 67 Abs. 2 VVG (BGH VersR 1988, 1062 ,1063).

    Demzufolge erfüllt der Versicherer auch bei Ausschluss des Forderungsüberganges nur eine Leistungspflicht, die er ohnehin schon aus dem Versicherungsvertrag hätte erfüllen müssen (BGH VersR 1988 1062, 1063).

    Im Übrigen kann die Versicherung gegen den Fahrer Rückgriff nehmen (BGH VersR 1988 1062, 1064).

    Schon aus diesem Grund kann von einer vergleichbaren Interessenlage nicht gesprochen werden (BGH VersR 1988, 1062, 1063).

    Der BGH hat die Frage der entsprechenden Anwendbarkeit des § 67 Abs. 2 VVG auf § 3 Nr. 9 PflVG mit dem Urteil vom 13. Juli 1988 - IV a ZR 55/87 (in VersR 1988, 1062 ) bereits entschieden und sie verneint.

  • LG Münster, 19.04.1989 - 9 S 35/89
    Auszug aus OLG Celle, 09.09.2004 - 5 U 67/04
    Entgegen der Ansicht des Beklagten, der sich auf die Entscheidungen des OLG Hamm (NJW-RR 1988, 93) und OLG Frankfurt (ZfS 1987, 82), die beide vor der Entscheidung des BGH vom 13. Juli 1988 (in VersR 1988, 1062 = BGHZ 105, 140 = NJW 1988, 2734 ) ergangen sind - das Urteil des OLG Frankfurt ist durch die Entscheidung des BGH abgeändert worden - sowie die Entscheidung des LG Münster (VersR 1990, 151 ) beruft, hält der Senat die Vorschrift des § 67 Abs. 2 VVG auch nicht für analog anwendbar.

    Die Befürworter in der Literatur (Lorenz VersR 1991, 505, 509) und Rechtsprechung (LG Münster VersR 1990, 151, 152; NJW-RR 1988, 93, 94) für die analoge Anwendung von § 67 Abs. 2 VVG stellen auf den Schutzzweck der Norm ab.

  • BGH, 30.05.1972 - VI ZR 38/71

    Fahrzeughalterin als Beifahrerin - § 254 BGB, §§ 9, 17 StVG, Abwägung von …

    Auszug aus OLG Celle, 09.09.2004 - 5 U 67/04
    Im Innenverhältnis muss der Halter sich gegenüber dem Fahrer nicht die Betriebsgefahr seines Fahrzeugs anrechnen lassen (BGH NJW 1972, 1415, Palandt - Heinrichs, BGB , 62. Aufl. § 254 RN 3).
  • OLG Frankfurt, 17.12.1986 - 9 U 127/85

    Obliegenheitsverletzung; Familienangehöriger; Häusliche Gemeinschaft; …

    Auszug aus OLG Celle, 09.09.2004 - 5 U 67/04
    Entgegen der Ansicht des Beklagten, der sich auf die Entscheidungen des OLG Hamm (NJW-RR 1988, 93) und OLG Frankfurt (ZfS 1987, 82), die beide vor der Entscheidung des BGH vom 13. Juli 1988 (in VersR 1988, 1062 = BGHZ 105, 140 = NJW 1988, 2734 ) ergangen sind - das Urteil des OLG Frankfurt ist durch die Entscheidung des BGH abgeändert worden - sowie die Entscheidung des LG Münster (VersR 1990, 151 ) beruft, hält der Senat die Vorschrift des § 67 Abs. 2 VVG auch nicht für analog anwendbar.
  • KG, 20.12.2011 - 6 U 64/11

    Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung: Rückgriff nach einem Verkehrsunfall …

    Auch das OLG Hamm (vgl. Hinweisbeschluss vom 1.2.2006 - 20 U 212/05 -, NJOZ 2006, 2402) ist der Rechtsprechung des BGH gefolgt (vgl. ebenso: OLG Celle, Urteil vom 9.9.2004 - 5 U 67/04 -, NJOZ 2005, 1124).
  • OLG Koblenz, 02.05.2011 - 10 U 1493/10

    Rückgriff der Kfz-Haftpflichtversicherung nach Verkehrsunfall: Anwendung des …

    Der Versicherer würde andernfalls gezwungen, ein bestimmtes Risiko, nämlich die Schadenverursachung durch einen Fahrer, der nicht die erforderliche Fahrerlaubnis besitzt, zu decken, obwohl er dieses Risiko ausweislich seiner Allgemeinen Versicherungsbedingungen erkennbar nicht übernehmen will (vgl. auch BGH VersR 84, 327; VersR 88, 1062; OLG Celle VersR 2005, 681, OLG Hamm VersR 2006, 965, Prölss/Martin, VVG 28. Aufl.;… § 86 Rz. 54).
  • OLG Hamm, 01.02.2006 - 20 U 212/05

    Möglichkeit der analogen Anwendung von § 67 Abs. 2 VVG bei einem KFZ-Unfall durch …

    bb) Der Senat schließt sich dieser Auffassung an (so auch OLG Celle, Urteil vom 9. September 2004 - Az: 5 U 67/04 - NJOZ 2005, 1124;… Prölss, VVG, 27. Aufl., zu § 67 RdNr. 42 m.w.N.).
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