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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 27.01.2005 - 12 U 299/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4445
OLG Karlsruhe, 27.01.2005 - 12 U 299/04 (https://dejure.org/2005,4445)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27.01.2005 - 12 U 299/04 (https://dejure.org/2005,4445)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27. Januar 2005 - 12 U 299/04 (https://dejure.org/2005,4445)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    BGB § 634 ; BGB § 280 ; BGB § 328 ; BGB § 249
    Umfang der Erhebungspflicht eines beauftragten Kfz-Sachverständigen hinsichtlich der Ermittlung des Restwertes eines Unfallfahrzeuges

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Haftung aus Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 249 § 280 § 328 § 634
    Pflichten des vom Geschädigten beauftragten Sachverständigen gegenüber dem Haftpflichtversicherer des Unfallgegners

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Haftpflichtversicherer des Unfallgegners; Vom Geschädigten beauftragter Sachverständiger; Schutzwirkung des Gutachterauftrags; Ersatz von Vermögenseinbußen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verpflichtung des vom Geschädigten beauftragten Sachverständigen gegenüber dem in die Schutzwirkung des Gutachterauftrags einbezogenen Haftpflichtversicherers des Unfallgegners zu weiteren Erhebungen; Ersatzbeschaffung als Variante der Naturalrestitution und Gebot der ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2005, 706
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 30.11.1999 - VI ZR 219/98

    Schadensminderungspflicht bei Veräußerung eines Unfallfahrzeugs mit Totalschaden

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.01.2005 - 12 U 299/04
    Der Schädiger kann den Geschädigten auch nicht auf einen höheren Restwerterlös verweisen, den dieser auf einem überregionalen Sondermarkt durch spezialisierte über das Internet agierende Restwertaufkäufer erzielen könnte (BGH NJW 2000, 800; OLG Köln VersR 2004, 1145).

    Soweit die Klägerin im Berufungsrechtszug die Auffassung vertritt, im Anschluss an die Entscheidung des BGH in NJW 2000, 800 müsse zwar nicht der Geschädigte, jedoch der Schadensgutachter die optimalen Verwertungsmöglichkeiten unter Einschluss der Onlinebörsen ermitteln, verkennt sie die Bedeutung der genannten Entscheidung.

  • BGH, 07.12.2004 - VI ZR 119/04

    Anrechnung eines überdurchschnittlichen Erlöses für den Unfallwagen; …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.01.2005 - 12 U 299/04
    (BGH Urt. v. 07.12.2004 - VI ZR 119/04 -).

    Eine auch nur überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür, dass der Geschädigte, wozu er im konkreten Fall nicht gehalten war (BGH Urt. v. 07.12.2004 - VI ZR 119/04 -), zum alleinigen Vorteil der Klägerin sein Unfallfahrzeug über das Internet und nicht am regionalen Markt veräußert hätte, ist nicht auszumachen.

  • BGH, 15.10.1991 - VI ZR 314/90

    Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs als Form der Naturalrestitution

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.01.2005 - 12 U 299/04
    Das bedeutet, dass der Geschädigte bei der Schadensbehebung gemäß § 249 Satz 2 BGB im Rahmen des ihm Zumutbaren und unter Berücksichtigung seiner individuellen Lage grundsätzlich den wirtschaftlichsten Weg zu wählen hat (BGHZ 115, 364; 115, 375; 132, 373).
  • BGH, 15.10.1991 - VI ZR 67/91

    Reparatur des beschädigten Fahrzeugs bei wirtschaftlichen Totalschaden

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.01.2005 - 12 U 299/04
    Das bedeutet, dass der Geschädigte bei der Schadensbehebung gemäß § 249 Satz 2 BGB im Rahmen des ihm Zumutbaren und unter Berücksichtigung seiner individuellen Lage grundsätzlich den wirtschaftlichsten Weg zu wählen hat (BGHZ 115, 364; 115, 375; 132, 373).
  • BGH, 07.05.1996 - VI ZR 138/95

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.01.2005 - 12 U 299/04
    Das bedeutet, dass der Geschädigte bei der Schadensbehebung gemäß § 249 Satz 2 BGB im Rahmen des ihm Zumutbaren und unter Berücksichtigung seiner individuellen Lage grundsätzlich den wirtschaftlichsten Weg zu wählen hat (BGHZ 115, 364; 115, 375; 132, 373).
  • BGH, 30.09.1993 - IX ZR 73/93

    Anscheinsbeweis bei Rechtsberatungsvertrag

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.01.2005 - 12 U 299/04
    Insoweit trifft die Klägerin jedoch die Darlegungs- und Beweislast (BGHZ 123, 311; BGH VersR 1998, 763).
  • OLG Köln, 11.05.2004 - 22 U 190/03

    Zulässige Restwertermittlung von Unfallwagen ohne Berücksichtigung unzugänglicher …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.01.2005 - 12 U 299/04
    Der Schädiger kann den Geschädigten auch nicht auf einen höheren Restwerterlös verweisen, den dieser auf einem überregionalen Sondermarkt durch spezialisierte über das Internet agierende Restwertaufkäufer erzielen könnte (BGH NJW 2000, 800; OLG Köln VersR 2004, 1145).
  • OLG Düsseldorf, 07.06.2004 - 1 U 12/04

    Zur Schadensberechnung nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.01.2005 - 12 U 299/04
    Der BGH zeigt insoweit - wie andere Gerichte auch ( vgl. OLG Düsseldorf Urt.v. 7.6.2004 - 1 U 12/04 -) lediglich den Weg auf, auf welchem die Haftpflichtversicherer ihr in Fällen wie dem vorliegenden geltend gemachtes Interesse an bestmöglicher Verwertung wahren können, nämlich dadurch, dass sie selbst alsbald sich mit dem Geschädigten in Verbindung setzen und ihm eine bessere und zumutbare Verwertungsmöglichkeit aufzeigen, die dieser dann wahrnehmen sollte, um sich nicht dem Vorwurf einer Verletzung seiner Pflicht zur Geringhaltung des Schadens gemäß § 254 Abs. 2 BGB auszusetzen.
  • BGH, 17.12.1997 - VIII ZR 235/96

    Haftungsausfüllende Kausalität einer anwaltlichen Pflichtverletzung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.01.2005 - 12 U 299/04
    Insoweit trifft die Klägerin jedoch die Darlegungs- und Beweislast (BGHZ 123, 311; BGH VersR 1998, 763).
  • BGH, 13.01.2009 - VI ZR 205/08

    Einbeziehung von Angeboten zur Schadensschätzung durch den vom Geschädigten …

    Wenn der Fahrzeugeigentümer Internetangebote nicht berücksichtigen muss, sind diese auch vom Gutachter nicht einzubeziehen, denn der Sachverständige hat den Fahrzeugrestwert aus der Position seines Auftraggebers zu ermitteln (OLG Köln, VersR 2004, 1145; OLG Karlsruhe VersR 2005, 706 ; OLG Celle, Schaden-Praxis 2006, 434).
  • OLG Celle, 23.05.2006 - 16 U 123/05

    Sachverständigenpflichten im Rahmen der Autoverwertung; Verpflichtung zur …

    Dem Landgericht ist zuzustimmen, soweit es annimmt, der zwischen dem Unfallgeschädigten und den Beklagten abgeschlossene Werkvertrag entfalte auch Schutzwirkungen zugunsten der Klägerin als Haftpflichtversicherung (BGH NJW-RR 2002, 1528; OLG Karlsruhe, VersR 2005, 706).

    b) Wenn der Fahrzeugeigentümer Internetangebote nicht berücksichtigen muss, sind diese auch vom Gutachter nicht einzubeziehen, denn der Sachverständige hat schließlich den Fahrzeugrestwert aus der Position des Geschädigten zu ermitteln (so auch OLG Karlsruhe, VersR 2005, 706).

    Von grundsätzlicher Bedeutung ist die Rechtsfrage, ob den Sachverständigen, wie die Versicherungswirtschaft und ein Teil der Rechtsprechung meinen (vgl. auch die ARD-Sendung plusminus vom 15. März 2005), der primär nur die Interessen des Geschädigten wahrzunehmen hat, weitergehende Pflichten zur Recherche in der Online-Börse allein deshalb treffen, weil sich die Schutzwirkung des Gutachterauftrages auch auf die Versicherung erstreckt (verneinend OLG Karlsruhe, VersR 2005, 706; AG Hamburg, 16 C 137/03; LG Köln, 9 S 34/02; LG Frankfurt, 2/16 S 285/04; OLG Köln, VersR 2004, 1145; bejahend LG Zweibrücken, 3 S 62/04; AG Krefeld, 79 C 286/02; LG Kleve, 6 S 58/04; AG Flensburg 62 C 194/04; LG Duisburg, 11 S 119/03 = BGH, III ZR 452/04).

  • OLG Karlsruhe, 28.08.2009 - 12 U 90/09

    Fahrzeugversicherung: Pflicht des Versicherungsnehmers, sich auf ein …

    Hier gilt der vom erkennenden Senat (VersR 2005, 706) für die Haftpflichtversicherung entwickelte Satz, dass der Versicherer sich nicht auf eine Haltung des "dulde und liquidiere" zurückziehen kann.
  • LG Kaiserslautern, 28.12.2005 - 1 S 106/05

    Pflicht des Kfz-Sachverständigen gegenüber dem gegnerischen …

    Der Schädiger oder dessen Versicherung können den Geschädigten nicht auf einen höheren Restwerterlös verweisen, den dieser auf einem überregionalen Sondermarkt (Verwertungsbetriebe, Restwerthändler, Anbieter der elektronischen Restwertbörsen; zur Definition vgl. Trost VersR 2002, 795, 800) erzielen könnte (BGH NJW 2005, 3134, 3135; BGHZ 143, 189, 194; OLG Karlsruhe VersR 2005, 706; OLG Köln NJW-RR 2005, 26, 27).

    Im Falle der Ersatzbeschaffung ist der Geschädigte an einem hohen Restwert nicht interessiert, da er dann auch zu diesem Wert das Fahrzeug veräußern müsste, um von der Versicherung in voller Höhe entschädigt zu werden (OLG Karlsruhe VersR 2005, 706;… LG Frankfurt, Urt. v. 06. April 2005, Az.: 2-16 S 285/04, zit. nach juris;… Geigel, Der Haftpflichtprozess, 24. Aufl. 2004, S. 87; Huber DAR 2002, 385, 388).

    Sie kann aber zur Durchsetzung ihrer Restwertvorstellungen den Geschädigten auf eine günstigere Verwertungsmöglichkeit durch Vorlage eines konkreten und verbindlichen Restwertangebots, das nicht mit zusätzlichen Kosten verbunden ist, verweisen (vgl. BGHZ 143, 189, 194; OLG Karlsruhe VersR 2005, 706; OLG Düsseldorf VersR 1998, 518, 519; OLG Frankfurt VersR 1992, 620; LG Koblenz NZV 2005, 46; Speer VersR 2002, 17, 22).

  • OLG Frankfurt, 06.03.2014 - 1 U 114/12

    Haftung eines Sachverständigen für falsches Verkehrswertgutachten gegenüber …

    Ein Dritter kann aus einem Begutachtungsvertrag Schutz nur im Umfang des dem Sachverständigen erteilten Auftrags genießen (Anschluss an OLG Karlsruhe OLGR 2005, 229; OLG Bremen OLGR 1999, 122, 123 f.).

    Der Dritte genießt Schutz nur im Umfang des dem Sachverständigen erteilten Auftrags (vgl. z. B. OLG Karlsruhe OLGR 2005, 229; OLG Bremen OLGR 1999, 122, 123 f.).

  • OLG Saarbrücken, 04.02.2015 - 2 U 7/14

    Haftung des Sachverständigen: Schutzwirkungen eines Vertrags mit dem …

    Der vom Veräußerer beauftragte Sachverständige ist gegenüber dem ggf. in die Schutzwirkung des Gutachterauftrags einbezogenen Dritten zu keinen weitergehenden Erhebungen verpflichtet als gegenüber seinem eigentlichen Auftraggeber (siehe auch OLG Karlsruhe, VersR 2005, 706;… Palandt/ Grüneberg, BGB, 73. Aufl., § 328, Rdnr. 34, m.w.N.).
  • LG Düsseldorf, 24.01.2008 - 21 S 171/07

    Beauftragung eines Sachverständigen mit der Ermittlung des Restwertes eines …

    Rn. 49 Wenn der Fahrzeugeigentümer selbst Internetangebote nicht berücksichtigen muss, sind diese auch vom Gutachter nicht einzubeziehen, denn der Sachverständige hat schließlich den Fahrzeugrestwert aus der Position des Geschädigten zu ermitteln (so auch OLG L3, VersR 2005, 706).
  • OLG München, 30.03.2011 - 20 U 4108/10

    Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte: Einbeziehung des Versicherungsnehmers in …

    Wenn die Kläger dieses Gutachten, losgelöst von seiner Zweckbestimmung, zur Grundlage ihres Reparaturauftrages machen, ist dies daher nicht mehr von der Schutzwirkung gedeckt (vgl. im Rechtsgedanken hierzu OLG Karlsruhe VersR 05, 706).
  • LG Kleve, 04.09.2008 - 6 S 39/08

    Pflichtverletzung des außergerichtlichen beauftragten Sachverständigen

    Rn. 23 Nach der zuletzt ergangenen Rechtsprechung des BGH und verschiedener Oberlandesgerichte ist der Geschädigte wie auch der von diesem beauftragte Sachverständige grundsätzlich nicht verpflichtet, Angebote von sogenannten Onlinebörsen einzuholen und sind Ausnahmen zu beschränken (vgl. BGH, Urteil vom 10.07.2007, Az. VI ZR 217/06; Urteil vom 12.07.2005, Az. VI ZR 132/04; OLG L3, Urteil vom 11.05.2004, Az. 22 U 190/03; OLG L, VersR 2005, 706 f.; OLG D, Urteil vom 23.05.2006, Az. 16 U 123/05).
  • LG München II, 23.02.2006 - 8 S 5848/05

    Vertrag über die Begutachtung eines verunfallten Fahrzeugs als Vertrag mit …

    Nach dem Verkehrsunfall in ... vom 27.01.2001 sollte das Gutachten, das unter dem 07.02.2001 für die unfallgeschädigte ... gefertigt wurde, allein zur Vorlage an die Klägerin als Versicherung dienen (vgl. zuletzt OLG Karlsruhe in VersR. 05, 706).
  • AG Bad Schwalbach, 11.03.2008 - 3 C 595/07
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