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Weitere Entscheidung unten: KG, 17.10.2005

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 27.09.2005 - 9 W 45/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,2372
OLG Hamm, 27.09.2005 - 9 W 45/05 (https://dejure.org/2005,2372)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.09.2005 - 9 W 45/05 (https://dejure.org/2005,2372)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. September 2005 - 9 W 45/05 (https://dejure.org/2005,2372)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 833 Abs. 2
    Anforderungen an den Entlastungsbeweis des Tierhalters nach § 833 S. 2 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Schäden durch Tiere - Kuh

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Milchkuh ausgebüxt - Kuh kollidiert mit Auto - Landwirt haftet für den Schaden

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Tierhalter haften nicht grundsätzlich

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Landwirt haftet für entlaufene Tiere

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Ausgebüxte Kuh läuft vor Auto - Landwirt haftet für entlaufenes Tier

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf Schadensersatz wegen eines Verkehrsunfalls durch eine entlaufene Kuh; Haftung des Halters bei Verkehrsunfall durch ein entlaufenes Tier; Schadensverursachung durch ein entwichenes Weidetier; Anforderungen an das Führen des Entlastungsbeweises durch den ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 36
  • NZV 2006, 155
  • VersR 2006, 1559
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (6)

  • LG Köln, 18.07.2001 - 9 S 312/00
    Auszug aus OLG Hamm, 27.09.2005 - 9 W 45/05
    Ob in Fällen der Schadensverursachung durch ein entwichenes Weidetier der Vortrag, auf welche konkrete Weise das Tier die Sicherungsmaßnahmen überwunden hat, zum Entlastungsbeweis gehört, ist umstritten; vgl. Palandt/Sprau, BGB 64. Aufl. , Rz. 22 zu § 833; dagegen LG Köln in NJW-RR 2001, 1606 einer Anmerkung von Wussow zu LG Frankfurt in VersR 1970, 382f folgend und Staudinger/Belling/Eberl-Borges, BGB 2001, Rz. 146 zu § 833. Es entspricht aber der zumindest bis zu den vorstehend zitierten Gegenstimmen einhelligen Auffassung in der höchstrichterlichen Rechtsprechung und Kommentarliteratur, dass das Unterbleiben der Aufklärung irgendeines für die Entlastung des Tierhalters maßgeblichen Umstandes, namentlich wie ein Tier aus einer umzäunten Weide herausgekommen ist, zu dessen Lasten geht; vgl. nur Baumgärtel, Handbuch der Beweislast, 2. Aufl. Rz. 10 zu § 833 BGB, BGH VersR 1956, 127, VersR 1965, 719f, OLG Celle VersR 1975, 665, OLG Frankfurt VersR 1982, 908, LG Frankfurt VersR 1982, 382.

    Da nämlich der Schadenseintritt regelmäßig indiziert, dass eine Ausbruchsmöglichkeit bestanden hat, muss der Tierhalter auch nach dieser Ansicht darlegen und beweisen, dass die von ihm unternommenen Sicherungsmaßnahmen abstrakt geeignet waren, alle vernünftigerweise denkbaren Alternativen sicher auszuschließen; so ausdrücklich selbst LG Köln, NJW-RR 2001, 1606.

  • BGH, 21.11.2002 - V ZB 40/02

    Zulassung der Rechtsbeschwerde im Prozeßkostenhilfeverfahren; Erfolgsaussichten …

    Auszug aus OLG Hamm, 27.09.2005 - 9 W 45/05
    Die scheinbar abweichende Ansicht des Landgerichts gebietet eine Bejahung der Erfolgsaussicht auch nicht im Lichte höchstrichterlichen Rechtsprechung, wonach grundsätzliche und umstrittene Rechtsfragen nicht im Prozesskostenhilfeverfahren abschließend vorweg entschieden werden dürfen; BGH MDR 2003, 477.
  • OLG Celle, 03.03.1975 - 9 U 168/74

    Ausbruch von Tieren (Rinder) von einer Weide; Anscheinsbeweis für eine …

    Auszug aus OLG Hamm, 27.09.2005 - 9 W 45/05
    Ob in Fällen der Schadensverursachung durch ein entwichenes Weidetier der Vortrag, auf welche konkrete Weise das Tier die Sicherungsmaßnahmen überwunden hat, zum Entlastungsbeweis gehört, ist umstritten; vgl. Palandt/Sprau, BGB 64. Aufl. , Rz. 22 zu § 833; dagegen LG Köln in NJW-RR 2001, 1606 einer Anmerkung von Wussow zu LG Frankfurt in VersR 1970, 382f folgend und Staudinger/Belling/Eberl-Borges, BGB 2001, Rz. 146 zu § 833. Es entspricht aber der zumindest bis zu den vorstehend zitierten Gegenstimmen einhelligen Auffassung in der höchstrichterlichen Rechtsprechung und Kommentarliteratur, dass das Unterbleiben der Aufklärung irgendeines für die Entlastung des Tierhalters maßgeblichen Umstandes, namentlich wie ein Tier aus einer umzäunten Weide herausgekommen ist, zu dessen Lasten geht; vgl. nur Baumgärtel, Handbuch der Beweislast, 2. Aufl. Rz. 10 zu § 833 BGB, BGH VersR 1956, 127, VersR 1965, 719f, OLG Celle VersR 1975, 665, OLG Frankfurt VersR 1982, 908, LG Frankfurt VersR 1982, 382.
  • BGH, 11.01.1956 - VI ZR 296/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Hamm, 27.09.2005 - 9 W 45/05
    Ob in Fällen der Schadensverursachung durch ein entwichenes Weidetier der Vortrag, auf welche konkrete Weise das Tier die Sicherungsmaßnahmen überwunden hat, zum Entlastungsbeweis gehört, ist umstritten; vgl. Palandt/Sprau, BGB 64. Aufl. , Rz. 22 zu § 833; dagegen LG Köln in NJW-RR 2001, 1606 einer Anmerkung von Wussow zu LG Frankfurt in VersR 1970, 382f folgend und Staudinger/Belling/Eberl-Borges, BGB 2001, Rz. 146 zu § 833. Es entspricht aber der zumindest bis zu den vorstehend zitierten Gegenstimmen einhelligen Auffassung in der höchstrichterlichen Rechtsprechung und Kommentarliteratur, dass das Unterbleiben der Aufklärung irgendeines für die Entlastung des Tierhalters maßgeblichen Umstandes, namentlich wie ein Tier aus einer umzäunten Weide herausgekommen ist, zu dessen Lasten geht; vgl. nur Baumgärtel, Handbuch der Beweislast, 2. Aufl. Rz. 10 zu § 833 BGB, BGH VersR 1956, 127, VersR 1965, 719f, OLG Celle VersR 1975, 665, OLG Frankfurt VersR 1982, 908, LG Frankfurt VersR 1982, 382.
  • BGH, 25.05.1965 - VI ZR 15/64

    Zur Bewachung einer Gastwirtschaft verwendeter Bernhardiner - Halten des Hundes …

    Auszug aus OLG Hamm, 27.09.2005 - 9 W 45/05
    Ob in Fällen der Schadensverursachung durch ein entwichenes Weidetier der Vortrag, auf welche konkrete Weise das Tier die Sicherungsmaßnahmen überwunden hat, zum Entlastungsbeweis gehört, ist umstritten; vgl. Palandt/Sprau, BGB 64. Aufl. , Rz. 22 zu § 833; dagegen LG Köln in NJW-RR 2001, 1606 einer Anmerkung von Wussow zu LG Frankfurt in VersR 1970, 382f folgend und Staudinger/Belling/Eberl-Borges, BGB 2001, Rz. 146 zu § 833. Es entspricht aber der zumindest bis zu den vorstehend zitierten Gegenstimmen einhelligen Auffassung in der höchstrichterlichen Rechtsprechung und Kommentarliteratur, dass das Unterbleiben der Aufklärung irgendeines für die Entlastung des Tierhalters maßgeblichen Umstandes, namentlich wie ein Tier aus einer umzäunten Weide herausgekommen ist, zu dessen Lasten geht; vgl. nur Baumgärtel, Handbuch der Beweislast, 2. Aufl. Rz. 10 zu § 833 BGB, BGH VersR 1956, 127, VersR 1965, 719f, OLG Celle VersR 1975, 665, OLG Frankfurt VersR 1982, 908, LG Frankfurt VersR 1982, 382.
  • LG Frankfurt/Main, 02.12.1969 - 14 O 121/69
    Auszug aus OLG Hamm, 27.09.2005 - 9 W 45/05
    Ob in Fällen der Schadensverursachung durch ein entwichenes Weidetier der Vortrag, auf welche konkrete Weise das Tier die Sicherungsmaßnahmen überwunden hat, zum Entlastungsbeweis gehört, ist umstritten; vgl. Palandt/Sprau, BGB 64. Aufl. , Rz. 22 zu § 833; dagegen LG Köln in NJW-RR 2001, 1606 einer Anmerkung von Wussow zu LG Frankfurt in VersR 1970, 382f folgend und Staudinger/Belling/Eberl-Borges, BGB 2001, Rz. 146 zu § 833. Es entspricht aber der zumindest bis zu den vorstehend zitierten Gegenstimmen einhelligen Auffassung in der höchstrichterlichen Rechtsprechung und Kommentarliteratur, dass das Unterbleiben der Aufklärung irgendeines für die Entlastung des Tierhalters maßgeblichen Umstandes, namentlich wie ein Tier aus einer umzäunten Weide herausgekommen ist, zu dessen Lasten geht; vgl. nur Baumgärtel, Handbuch der Beweislast, 2. Aufl. Rz. 10 zu § 833 BGB, BGH VersR 1956, 127, VersR 1965, 719f, OLG Celle VersR 1975, 665, OLG Frankfurt VersR 1982, 908, LG Frankfurt VersR 1982, 382.
  • OLG Zweibrücken, 30.09.2020 - 1 U 9/18

    Mithaftung eines Motorradfahrers bei einem Unfall mit einer Katze

    Eine solche Berücksichtigung ist nicht nur dann geboten, wenn es - wie in den vorgenannten Fällen - im gleichgerichteten Verkehr zu einem Unfall mit einem Tier kommt, sondern auch dann, wenn ein Tier plötzlich vor einem Fahrzeug die Fahrbahn kreuzt und es deshalb - mit oder ohne Ausweich- bzw. Bremsmanöver des Fahrzeugführers - zu einem Unfall kommt (OLG Hamm, Urteil vom 25.04.2006, Az. 9 U 7/05 [1/3]; OLG Hamm, Urteil vom 27.09.2005, Az. 9 W 45/05 [50%]; OLG Köln, Urteil vom 16.11.2000, Az. 7 U 64/00 [20%]).
  • OLG Frankfurt, 14.04.2014 - 25 U 159/12

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Fahrzeugs mit einer auf die Fahrbahn …

    Das Unterbleiben der Aufklärung irgendeines für die Entlastung des Tierhalters maßgeblichen Umstandes, namentlich, wie das Tier aus der umzäunten Weide herausgelangt sei, geh zu Lasten des Tierhalters (BGH, VersR 1956, 127; OLG Hamm, NJW-RR 2006, 36).
  • VG Münster, 07.08.2007 - 7 K 646/05

    Rechtmäßigkeit einer Anordnung zur Beseitigung einer den Naturhaushalt und das …

    Rn. 41 Nichts anderes ergibt sich auch im Hinblick auf den von den Klägern angeführten Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 27. September 2005 - 9 W 45/05 -, wonach der betroffene Tierhalter den Entlastungsbeweis gemäß § 833 S. 2 BGB trotz einer 1, 30 m hohen Umzäunung nicht hatte führen können.
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dejure.org Übersicht OLG Hamm

Rechtsprechung
   KG, 17.10.2005 - 12 U 55/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,3444
KG, 17.10.2005 - 12 U 55/05 (https://dejure.org/2005,3444)
KG, Entscheidung vom 17.10.2005 - 12 U 55/05 (https://dejure.org/2005,3444)
KG, Entscheidung vom 17. Oktober 2005 - 12 U 55/05 (https://dejure.org/2005,3444)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Judicialis

    AuslPflVG § 2 Abs. 1 b; ; AuslPflVG § 6; ; PflVG § 3 Nr. 1; ; PflVG § 3 Nr. 2

  • rechtsportal.de

    Zum Haftungsumfang für Schäden am Unfallfahrzeug - Nachweis der Schadensverursachung; Vorschäden

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Inkompatible Schäden

  • Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)

    Der vergessene Vorschaden am Unfallfahrzeug

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ausschluss eines Ersatzanspruchs des Geschädigten trotz Nachweis einer Schadensverursachung; Geltendmachung von nicht auf den behaupteten Unfall zurückzuführenden Schäden; Nichterhöhung eines vorhandenen Vorschadens durch die bei dem Unfall eingetretenen Beschädigungen; ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2006, 1559
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 22.02.1999 - 16 U 33/98

    Unerklärliche inkompatible Schäden am Unfallfahrzeug

    Auszug aus KG, 17.10.2005 - 12 U 55/05
    Denn auf Grund des nicht kompatiblen Schadens lässt sich nicht ausschließen, dass auch kompatible Schäden durch ein früheres Ereignis verursacht worden sind (OLG Köln, VM 1999, 94 Nr. 97 = MDR 1999, 1324 = VersR 1999, 856).
  • BGH, 22.05.2001 - VI ZR 268/00

    Frist zur Stellungnahme zum Gutachten; Ladung des Sachverständigen zur …

    Auszug aus KG, 17.10.2005 - 12 U 55/05
    a) Allerdings ist dem Kläger zuzugeben, dass das Landgericht verpflichtet gewesen wäre, auf seinen Antrag vom 22. September 2004 den Sachverständigen Hnn zur mündlichen Verhandlung zu laden um dem Kläger Gelegenheit zu geben, dem Sachverständigen Fragen zu stellen (vgl. BGHZ 6, 398; NJW-RR 2001, 1431;… Zöller/Greger, ZPO, 25. Aufl., § 411 Rdnr.5 a m. w. N.).
  • BGH, 10.07.1952 - IV ZR 15/52

    Recht des Gerichts zur Anordnung der schriftlichen Begutachtung

    Auszug aus KG, 17.10.2005 - 12 U 55/05
    a) Allerdings ist dem Kläger zuzugeben, dass das Landgericht verpflichtet gewesen wäre, auf seinen Antrag vom 22. September 2004 den Sachverständigen Hnn zur mündlichen Verhandlung zu laden um dem Kläger Gelegenheit zu geben, dem Sachverständigen Fragen zu stellen (vgl. BGHZ 6, 398; NJW-RR 2001, 1431;… Zöller/Greger, ZPO, 25. Aufl., § 411 Rdnr.5 a m. w. N.).
  • KG, 20.02.1995 - 12 U 451/94
    Auszug aus KG, 17.10.2005 - 12 U 55/05
    Hiernach ist ein Ersatzanspruch insbesondere dann nicht gegeben, wenn nachweislich das Fahrzeug des Geschädigten vorgeschädigt war, dieser aber den Vorschaden in Abrede stellt um auch diesen ersetzt zu erhalten und dadurch den in Anspruch genommenen Haftpflichtversicherer unberechtigt schädigen will (Senat, Urteile vom 20. Februar 1995 - 12 U 451/94 - vom 11. Juli 1996 - 12 U 3918/95 - ; vom 22. September 1997 - 12 U 1683/96 -).
  • LG Berlin, 09.07.2020 - 41 O 147/19

    Darlegungs- und Beweispflichten des Unfallgeschädigten bezüglich reparierter …

    Bei der Überlagerung von mehreren Schadensereignissen lässt sich jedoch grundsätzlich nicht ausschließen, dass auch kompatible Schäden durch ein früheres Ereignis verursacht worden sind (KG, Urteil vom 17. Oktober 2005 - 12 U 55/05, juris).
  • OLG Düsseldorf, 19.05.2008 - 1 U 199/07

    Haftung eines Beklagten für die Unfallschäden aufgrund einer Kollision im …

    Liegen (unbeseitigte) Vorschäden vor oder ist es dem Geschädigten nicht gelungen zu beweisen, dass alle geltend gemachten Beschädigungen mit dem Unfallereignis kompatibel sind, darf allerdings entgegen einer in der Rechtsprechung vertretenen Ansicht (KG Schaden Praxis 2008, 21; KG DAR 2006, 323; OLG Frankfurt ZfS 2005, 69; OLG Celle OLGR 2004, 175; OLG Köln NZV 1999, 378; OLG Köln NZV 1996, 241), der das Landgericht folgt, die Klageforderung nicht mit dem Argument insgesamt abgewiesen werden, allein das Vorhandensein nicht kompatibler Vorschäden ließe es nicht ausschließen, dass auch kompatible Schäden durch ein früheres Unfallereignis verursacht worden sind.
  • KG, 29.01.2007 - 12 U 37/06

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Ersatz des Unfallschadens bei Bestehen eines …

    Denn aufgrund des nicht kompatiblen Schadens lässt sich nicht ausschließen, dass auch kompatible Schäden durch ein früheres Ereignis verursacht worden sind (vgl. Senat, DAR 2006, 323 = KGR 2006, 527 = VersR 2006, 1559 = VRS 110, 258).

    Denn aufgrund des nicht kompatiblen Schadens lässt sich im Rahmen der richterlichen Beweiswürdigung nach § 286 ZPO nicht ausschließen, dass auch kompatible Schäden durch ein früheres Ereignis verursacht worden sind (vgl. DAR 2006, 323 = VRS 110, 258 = KGR Berlin 2006, 527 = VersR 2006, 1559; vgl. auch Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 23. November 2006 - 12 U 101/06).

  • OLG Hamm, 12.08.2013 - 6 U 154/12

    Umfang der Schadensersatzpflicht bei Vorschäden eines unfallgeschädigten …

    Denn wegen des nicht kompatiblen Schadens lässt sich nicht ausschließen, dass auch der kompatible Schaden durch ein früheres Ereignis verursacht worden ist (vgl. KG Berlin DAR 2006, 323; OLG Düsseldorf DAR 2006, 324; OLG Hamm SP 1999, 414; OLG Köln VersR 1999, 865; OLG Köln r+s 2013, 305;… Lemcke in Anwaltshandbuch Verkehrsrecht, 2. Aufl., Teil 6 Rz. 103 m.w.N.; Martis/Enslin MDR 2009, 848, 855 m. w. N.).
  • KG, 06.06.2007 - 12 U 57/06

    Schadensersatz beim Kfz-Unfall: Beweislast bezüglich der Schadenskompatibilität …

    Es entspricht der Rechtsprechung des erkennenden Senats, dass ein Anspruchsteller, der dem Gutachter, dem Anspruchsgegner und dem Gericht gegenüber Vorschäden in Abrede stellt, auch möglicherweise berechtigte Ansprüche nicht geltend machen kann (vgl. hierzu Senat, Urteile vom 22.September 1997- 12 U 1683/96; vom 15.Mai 2000 - 12 U 9704/98; vom 17.Oktober 2005 - 12 U 55/05 - KGR 2006, 527 = DAR 2006, 527; OLG Köln, Urteil vom 5.Februar 1996 - 16 U 54/95 - NZV 1996, 241; OLG Frankfurt, Urteil vom 7.Juli 2004 - 16 U 195/03 - ZfS 2005, 69; OLG Düsseldorf, Urteil vom 6.Februar 2006 - 1 U 148/05 - DAR 2006, 324).
  • LG Berlin, 10.04.2019 - 42 O 123/18

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Nachweis der Schadenshöhe bei vorgeschädigtem …

    Bei der Überlagerung von mehreren Schadensereignissen lässt sich jedoch grundsätzlich nicht ausschließen, dass auch kompatible Schäden durch ein früheres Ereignis verursacht worden sind (KG, Urteil vom 17. Oktober 2005 - 12 U 55/05 -).
  • KG, 29.01.2007 - 12 U 207/06

    Schadensersatzansprüche aus Verkehrsunfall: Anforderungen an die Darlegung der …

    Daher ist die Klage insgesamt abzuweisen, weil bewiesen ist, dass ein Teil der vom Kläger geltend gemachten Schäden am Unfallfahrzeug nicht auf die Kollision zurückzuführen ist und der Kläger zu den nicht kompatiblen Schäden keine Angaben macht oder er das Vorliegen irgendwelcher Vorschäden bestreitet; in diesem Fall läßt sich nämlich nicht ausschließen, dass auch kompatible Schäden durch ein früheres Ereignis verursacht worden sind (Senat, Urteil vom 17. Oktober 2005 - 12 U 55/05 - , DAR 2006, 323).
  • AG Berlin-Mitte, 14.03.2007 - 115 C 3036/06

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Beweislast des Geschädigten für dem Unfallereignis …

    20 Da die Klägerin keine hinreichenden Angaben zur sach- und fachgerechten Beseitigung der unstreitig vorhandenen Vorbeschädigungen gemacht hat, ist für einen Anspruch der Klägerin auf Ersatz der behaupteten Kollisionsschäden kein Raum, da sich nicht verlässlich abgrenzen lässt, ob ein neuer wirtschaftlich wägbarer Schaden durch das hier behauptete Unfallereignis hinzugekommen ist (vgl. OLG Düsseldorf vom 27.04.1987 - 1 U 79/86 -, Versicherungsrecht 1988, 1191; OLG Köln vom 22.02.1999 - 16 U 33/98 -, Versicherungsrecht 1999, 865 f.; Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 17.03.2005 - 12 U 163/04 -, Schaden-Praxis 2005, 413 - 415; Kammergericht vom 17.10.2005 - 12 U 55/05 -, DAR 2006, 323 - 324).

    Schadensersatzansprüche der Klägerin sind mithin insgesamt ausgeschlossen (vgl. Kammergericht vom 17.10.2005, a. a. O.), so dass das Klagebegehren unbegründet ist und das klageabweisende Versäumnisurteil aufrechtzuerhalten war.

  • OLG Schleswig, 21.12.2006 - 7 U 46/06

    Umfang der Schadensersatzpflicht des Zweitschädigers: Aufeinander folgende …

    Diese Schadenverteilung entspricht im Übrigen der gängigen Rechtsprechung in Verkehrsunfallsachen, wonach ein Schadensersatz ausscheidet, obgleich der Geschädigte den Nachweis einer Schadensverursachung durch den Unfallgegner geführt hat, wenn die bei dem Vorfall eingetretenen Beschädigungen entweder einen vorhandenen Vorschaden nicht mehr erhöhen oder die Folgen einer Zweitschädigung nicht mehr herausgerechnet werden können (vgl. beispielsweise Kammergericht VersR 2006, S. 1559 f.).
  • LG Bonn, 05.03.2008 - 5 S 135/07

    Schadensersatz wegen Fahrzeugbeschädigung in einer Waschstraße; Anwendbarkeit des …

    Das ist insofern nicht selbstverständlich, als der Geschädigte keinen Ersatzanspruch gegen den Zweitschädiger hat, wenn die in diesem Unfall verursachten Schäden den Vorschaden nicht erhöhen (KG v. 17.10.2005 - 12 U 55/05, VersR 2006, 1559).
  • OLG Düsseldorf, 06.09.2011 - 1 U 2/11

    Schadenersatzbegehren des Geschädigten aus einem Unfallereignis; Beweiserhebung …

  • LG Berlin, 20.02.2007 - 24 O 732/04

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Bestreiten von nicht kompatiblen Vorschäden

  • AG Kaufbeuren, 24.01.2012 - 2 C 1353/11

    Verkehrsunfall: Ersatzpflicht bei Vorschäden

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