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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 01.03.2006 - 20 U 177/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,3777
OLG Hamm, 01.03.2006 - 20 U 177/05 (https://dejure.org/2006,3777)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01.03.2006 - 20 U 177/05 (https://dejure.org/2006,3777)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01. März 2006 - 20 U 177/05 (https://dejure.org/2006,3777)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VHB 92 § 5 Abs. 2
    Keine Leistungen aus einer Hausratsversicherung bei einem Raub gemäß § 5 Abs. 2 VHB 92

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Mercedes geraubt - Für das Reisegepäck eines Begleiters muss die Hausratversicherung nicht zahlen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf Enschädigungsleistungen für entwendete Gegenstände aus einer Hausratversicherung; Leistungspflicht der Hausratversicherung hinsichtlich der Gegenstände in einem in Polen gestohlenen Fahrzeugs; Raub als Versicherungsumfang der Außenversicherung einer ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 680
  • NZV 2006, 378
  • VersR 2006, 833
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.02.1971 - IV ZR 100/69

    Anspruch auf Gewährung von Versicherungsleistungen auf Grund eines Raubes - …

    Auszug aus OLG Hamm, 01.03.2006 - 20 U 177/05
    Der Hinweis des Landgerichts auf die Kommentierung von Martin (…Sachversicherungsrecht, D XIII Rn. 4 ff) sowie auf ein Urteil des BGH vom 10.02.1971 (IV ZR 100/69 - VersR 1971, 257 f), mit dem es die Gleichstellung von Raub und räuberischerm Diebstahl in der Außenversicherung begründen will, verfängt nicht, weil sowohl die Kommentierung als auch die angeführte Entscheidung sich auf andere Bedingungen (Sonderbedingungen für die Beraubungsversicherung) zu den alten AEB (abgedruckt bei Martin, S. 48 ff, S. S. 63) beziehen.
  • OLG Frankfurt, 05.02.1971 - 5 W 27/70

    - AVAD 1 -, Schadensersatzanspruch des VV wegen AVAD Meldung, culpa post pactum …

    Auszug aus OLG Hamm, 01.03.2006 - 20 U 177/05
    Der Hinweis des Landgerichts auf die Kommentierung von Martin (…Sachversicherungsrecht, D XIII Rn. 4 ff) sowie auf ein Urteil des BGH vom 10.02.1971 (IV ZR 100/69 - VersR 1971, 257 f), mit dem es die Gleichstellung von Raub und räuberischerm Diebstahl in der Außenversicherung begründen will, verfängt nicht, weil sowohl die Kommentierung als auch die angeführte Entscheidung sich auf andere Bedingungen (Sonderbedingungen für die Beraubungsversicherung) zu den alten AEB (abgedruckt bei Martin, S. 48 ff, S. S. 63) beziehen.
  • OLG Stuttgart, 16.05.2013 - 7 U 83/13

    Hausrat-Außenversicherung: Leistungsausschluss bei nicht gebäudebezogenem …

    § 12 Nr. 1 VHB 84 und § 5 Nr. 1a VHB 84 sind auch unter Berücksichtigung von § 12 Nr. 3 VHB 84 nach der einhelligen und zutreffenden obergerichtlichen Rechtsprechung weder intransparent gem. § 307 Abs. 1 S. 2 BGB noch mehrdeutig gem. § 305c Abs. 2 BGB (…OLG Köln VersR 2011, 390 [Rn. 8]: nur "gebäudebezogener" Versicherungsschutz auch beim (räuberischen) Diebstahl; OLG Hamm VersR 2006, 833 [Rn. 19];… OLG Hamm VersR 1992, 353 [Rn. 10 und 14 a. E.]; a. A.: LG Hamburg r+s 1996, 32 f.; LG Köln r + s 1991, 426).
  • OLG Köln, 17.05.2010 - 9 U 42/10

    Begriff des Raubes in der Hausratversicherung

    Eine Gleichstellung verbietet sich schon deshalb, weil das Bedingungswerk selbst zwischen Raub und räuberischem Diebstahlt unterscheidet (vgl. OLG Hamm, VersR 2006, 833).
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