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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 13.01.2006 - 9 U 143/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,3910
OLG Hamm, 13.01.2006 - 9 U 143/05 (https://dejure.org/2006,3910)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.01.2006 - 9 U 143/05 (https://dejure.org/2006,3910)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. Januar 2006 - 9 U 143/05 (https://dejure.org/2006,3910)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 253 § 839; GG Art. 34
    Verletzung der Verkehrssicherungspflicht bei Marktplatzgestaltung durch dunkle Stufen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erhöhte Stolpergefahr durch dunkle Stufenpflaster?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Auf dem städtischen Marktplatz gestürzt - Kommune achtete bei der Gestaltung einer Stufenanlage zu wenig auf die Sicherheit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verkehrswidrigkeit der Gestaltung eines innerstädtischen Marktplatzes; Anspruch auf Schmerzensgeld wegen Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht; Ablenkung der Besucher die Höhenunterschiede der Stufen gegenüber der Umgebung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 1100
  • MDR 2006, 1229
  • VersR 2007, 518
 
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Wird zitiert von ... (64)Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 25.05.2004 - 9 U 43/04

    Kommune muss für "Stolperfalle" auf Marktplatz Schadensersatz leisten

    Auszug aus OLG Hamm, 13.01.2006 - 9 U 143/05
    (Fortsetzung von 9 U 43/04 in NJW-RR 2005, 255).

    Denn insoweit ist zu berücksichtigen, dass der Vorwurf gegen die Beklagte, die den Marktplatz beziehungsweise die Stufenanlage als gestalterisches Element in der vorliegenden Form erstellt hat, nicht an ein Unterlassen in Form des Versäumnisses gebotener Sicherheitsvorkehrungen gegen eine von dritter Seite verursachte oder im Laufe der Zeit entstandene Gefahr, sondern an ein gefahrverursachendes aktives und planvolles Tun anknüpft, dessen Risiken die Beklagte durch vorherige sorgfältigere Planung hätte vermeiden können (vgl. hierzu bereits OLG Hamm, NJW-RR 2005, 255).

  • BGH, 21.06.1979 - III ZR 58/78

    Schadenersatzpflicht eines Landschaftsverbandes für die sachwidrige und …

    Auszug aus OLG Hamm, 13.01.2006 - 9 U 143/05
    Dies ist dann zu bejahen, wenn eine Gefahrenquelle trotz Anwendung der von den Verkehrsteilnehmern zu erwartenden eigenen Sorgfalt nicht rechtzeitig erkennbar ist oder diese sich auf die Gefahrenlage nicht rechtzeitig einstellen können (vgl. BGH, VersR 1979, 1055).
  • OLG Hamm, 19.07.1996 - 9 U 108/96
    Auszug aus OLG Hamm, 13.01.2006 - 9 U 143/05
    Vielmehr sind Vorsorgemaßnahmen nur dann geboten, wenn sich für ein sachkundiges Urteil die naheliegende Möglichkeit einer Rechtsgutverletzung anderer ergibt (OLG Hamm, NZV 1997, 43 m. w. Nachw.).
  • OLG Hamm, 13.04.2016 - 11 U 127/15

    Mit Stöckelschuhen ins Theater

    Ein Tätigwerden des Verkehrssicherungspflichtigen zur Gefahrenabwehr ist dann geboten, wenn sich für ein sachkundiges Urteil die nahe liegende Möglichkeit einer Rechtsgutsverletzung anderer ergibt (BGH…, Urteil vom 09.09.2008 - VI ZR 279/06 -, Rn. 11, juris; OLG Hamm NVwZ-RR 2014, 951;… OLG Koblenz, Beschluss v. 19.01.2011 - 2 U 468/10 -, Rn. 11, juris; OLG Hamm, NJW-RR 2006, 1100; OLG Hamm, NJW-RR 2005, 255; OLG Hamm, NZV 1997, 43; jeweils m.w.N.).

    Bei der Bestimmung der Grenze zwischen abhilfebedürftigen Gefahren und hinzunehmenden Erschwernissen kommt daher auch dem äußeren Erscheinungsbild der Verkehrsfläche und den Gesamtumständen der einzelnen Örtlichkeit maßgebliche Bedeutung zu (…OLG Koblenz a.a.O.; OLG Hamm, NJW-RR 2006, 1100; OLG Hamm, NJW-RR 2005, 255;… OLG Hamm, Urteil v. 16.12.1999 - 6 U 158/99 -, Rn. 10, juris;… OLG Köln Urteil v. 15.06.1998,- 19 U 6/98 -, Rn. 6, juris).

  • OLG Hamm, 24.03.2015 - 9 U 114/14

    Pflaumenkirmes in Kamen - Kirmesbetrieb haftet bei Sturz über ungesicherte …

    Dabei wird die Grenze zwischen abhilfebedürftigen Gefahren und von den Benutzern hinzunehmenden Erschwernissen ganz maßgeblich durch die sich im Rahmen des Vernünftigen haltenden Sicherheitserwartungen des Verkehrs bestimmt, die sich wesentlich an dem äußeren Erscheinungsbild der Verkehrsfläche und der Verkehrsbedeutung orientieren (OLG Hamm, NJW-RR 2006, 1100; OLG München BeckRS 2011, 10022; OLG Naumburg, NJOZ 2012, 801).
  • OLG Koblenz, 10.04.2013 - 3 U 1493/12

    Verkehrssicherungspflichtverletzung: Sturzunfall eines Kunden auf feuchtem …

    Der Dritte ist aber nur vor den Gefahren zu schützen, die er selbst, ausgehend von der sich ihm konkret darbietenden Situation bei Anwendung der von ihm in dieser Situation zu erwartenden Sorgfalt erfahrungsgemäß nicht oder nicht rechtzeitig erkennen und vermeiden kann (in Anknüpfung an OLG Hamm, Urteil vom 17.12.2001, 13 U 171/01, VersR 2003, 605; BGH, Urteil vom 30.12.2007, VI ZR 99/06, VersR 2007, 518 = NJW-RR 2006, 1100;… OLG Koblenz, aaO).

    Der Dritte ist aber nur vor den Gefahren zu schützen, die er selbst, ausgehend von der sich ihm konkret darbietenden Situation bei Anwendung der von ihm in dieser Situation zu erwartenden Sorgfalt erfahrungsgemäß nicht oder nicht rechtzeitig erkennen und vermeiden kann (OLG Hamm, Urteil vom 17.12.2001 - 13 U 171/01 - VersR 2003, 605; BGH, Urteil vom 30.12.2007 - VI ZR 99/06 - VersR 2007, 518 = NJW-RR 2006, 1100;… OLG Koblenz, aaO).

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