Rechtsprechung
| KG, 06.07.2007 - 6 U 40/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Judicialis
VVG § 6 Abs. 3; ; VGB 88 § 6 Nr. 1 c)
- IWW
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
VVG §§ 1, 6
Wasserschaden durch Kondensat aus Brennwertgeräten; nichtkausale Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers; Leitungswasserschaden; Aufbewahrungsfristen bei defekten Wasserrohren; Leistungsfreiheit des Versicherungsunternehmens - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VVG § 6 Abs. 3
Zur Erbringung des Beweises des Eintritts eines Versicherungsfalls bei einem durch austretendes Leitungswasser verursachten Wasserschaden - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Schadensbeseitigung als Verletzung der Obliegenheit der Vermeidung von Veränderungen der Schadenstelle; Begriff des "Leitungswassers"; Berechnung des durchschnittlichen Wasseraustritts bei einem Leck an der Heizungsanlage; Leistungsverpflichtung des Versicherers bei grob ...
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Wohngebäudeversicherung - Kondensatwasserablaufleitung: Wasseraustritt als Leitungswasserschaden?
Verfahrensgang
- LG Berlin, 30.01.2007 - 7 O 193/04
- KG, 06.07.2007 - 6 U 40/07
Papierfundstellen
- VersR 2008, 393
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 05.12.2001 - IV ZR 225/00
Rechtsfolgen vorsätzlich falscher Angaben des Versicherungsnehmers bei …
- OLG Köln, 28.03.2006 - 9 U 94/05
Inanspruchnahme der Gebäudehaftpflichtversicherung wegen eines …
Auszug aus KG, 06.07.2007 - 6 U 40/07
Fehlen aber derartige Anhaltspunkte, spricht dies für das Vorliegen eines versicherten Leitungswasserschadens (vgl. Neuhaus/Kloth, Die aktuelle Rechtsprechung zu Sachversicherungen, MDR 2007, 571 unter Hinweis auf OLG Köln, Urteil vom 28. März 2006 - 9 U 94/05).
- OLG Saarbrücken, 19.09.2012 - 5 U 68/12
Eintrittspflicht der Wohngebäudeversicherung bei Veränderung der Schadensstelle …
32 Die Klägerin kann sich zur Führung dieses Beweises jedoch auf jedes nach der Zivilprozessordnung zulässige Beweismittel berufen (vgl. KG, VersR 2008, 393).Schließlich entfiele die (Mit-) Ursächlichkeit des Schneedrucks auch nicht wieder nachträglich dadurch, dass derselbe Schaden später aufgrund einer anderen, nicht versicherten Ursache - insbesondere der ebenfalls von dem Sachverständigen N. aufgezeigten Möglichkeit einer Verstopfung der Regenrinne durch Schnee und Eis, mit der Folge des Eindringens aufgestauten Schmelzwassers über konstruktionsbedingte Fugen in das Gebäudeinnere - ebenso eingetreten wäre (vgl. OLG Dresden, zfs 2010, 390; KG, VersR 2008, 393 zur Relevanz theoretisch denkbarer Alternativursachen;… Kollhosser in Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 49 Rdn. 29).
- OLG Saarbrücken, 19.06.2019 - 5 U 99/18
Leitungswasserversicherung: Vertragliche Vereinbarung der Leistungsfreiheit bei …
Dabei kommt es auf den Einwand der Beklagten, eigene Feststellungen des Versicherers könnten im Nachhinein ohnehin nicht durch Aussagen der vom Versicherungsnehmer beauftragten Handwerker oder Gutachter ersetzt werden (so auch: KG, VersR 2008, 393; OLG Hamm, VersR 2005, 644;… Armbrüster, in: Prölss/Martin, a.a.O., § 28 Rn. 260;… a.A. Rixecker, in: Langheid/Rixecker, a.a.O., § 28 Rn. 99), nicht an. - OLG Köln, 02.12.2008 - 9 U 57/08
Rechte des Versicherers bei Vortäuschung eines Versicherungsfalls
Im Ausgangspunkt wird zwar aus Anlagen der Warmwasserheizung bestimmungswidrig austretendes Wasser als Leitungswasser i.S der Versicherungsbedingungen anzusehen sein (so ausdrücklich KG r+s 2008, 21 = VersR 2008, 393).
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