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Rechtsprechung
   KG, 06.07.2007 - 6 U 40/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,6013
KG, 06.07.2007 - 6 U 40/07 (https://dejure.org/2007,6013)
KG, Entscheidung vom 06.07.2007 - 6 U 40/07 (https://dejure.org/2007,6013)
KG, Entscheidung vom 06. Juli 2007 - 6 U 40/07 (https://dejure.org/2007,6013)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG §§ 1, 6
    Wasserschaden durch Kondensat aus Brennwertgeräten; nichtkausale Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers; Leitungswasserschaden; Aufbewahrungsfristen bei defekten Wasserrohren; Leistungsfreiheit des Versicherungsunternehmens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 6 Abs. 3
    Zur Erbringung des Beweises des Eintritts eines Versicherungsfalls bei einem durch austretendes Leitungswasser verursachten Wasserschaden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schadensbeseitigung als Verletzung der Obliegenheit der Vermeidung von Veränderungen der Schadenstelle; Begriff des "Leitungswassers"; Berechnung des durchschnittlichen Wasseraustritts bei einem Leck an der Heizungsanlage; Leistungsverpflichtung des Versicherers bei grob ...

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Wohngebäudeversicherung - Kondensatwasserablaufleitung: Wasseraustritt als Leitungswasserschaden?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2008, 393
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.12.2001 - IV ZR 225/00

    Rechtsfolgen vorsätzlich falscher Angaben des Versicherungsnehmers bei …

    Auszug aus KG, 06.07.2007 - 6 U 40/07
    In der Rechtsprechung (vgl. etwa BGH, NJW 2002, 518 f unter 4. a) dd); 1971, 1891) ist anerkannt, dass sich unter bestimmten Voraussetzungen der Versicherer nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) nicht auf Leistungsfreiheit nach § 6 Abs. 3 VVG berufen kann.
  • OLG Köln, 28.03.2006 - 9 U 94/05

    Inanspruchnahme der Gebäudehaftpflichtversicherung wegen eines …

    Auszug aus KG, 06.07.2007 - 6 U 40/07
    Fehlen aber derartige Anhaltspunkte, spricht dies für das Vorliegen eines versicherten Leitungswasserschadens (vgl. Neuhaus/Kloth, Die aktuelle Rechtsprechung zu Sachversicherungen, MDR 2007, 571 unter Hinweis auf OLG Köln, Urteil vom 28. März 2006 - 9 U 94/05).
  • OLG Saarbrücken, 19.09.2012 - 5 U 68/12

    Eintrittspflicht der Wohngebäudeversicherung bei Veränderung der Schadensstelle …

    32 Die Klägerin kann sich zur Führung dieses Beweises jedoch auf jedes nach der Zivilprozessordnung zulässige Beweismittel berufen (vgl. KG, VersR 2008, 393).

    Schließlich entfiele die (Mit-) Ursächlichkeit des Schneedrucks auch nicht wieder nachträglich dadurch, dass derselbe Schaden später aufgrund einer anderen, nicht versicherten Ursache - insbesondere der ebenfalls von dem Sachverständigen N. aufgezeigten Möglichkeit einer Verstopfung der Regenrinne durch Schnee und Eis, mit der Folge des Eindringens aufgestauten Schmelzwassers über konstruktionsbedingte Fugen in das Gebäudeinnere - ebenso eingetreten wäre (vgl. OLG Dresden, zfs 2010, 390; KG, VersR 2008, 393 zur Relevanz theoretisch denkbarer Alternativursachen;… Kollhosser in Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 49 Rdn. 29).

  • OLG Saarbrücken, 19.06.2019 - 5 U 99/18

    Leitungswasserversicherung: Vertragliche Vereinbarung der Leistungsfreiheit bei …

    Dabei kommt es auf den Einwand der Beklagten, eigene Feststellungen des Versicherers könnten im Nachhinein ohnehin nicht durch Aussagen der vom Versicherungsnehmer beauftragten Handwerker oder Gutachter ersetzt werden (so auch: KG, VersR 2008, 393; OLG Hamm, VersR 2005, 644;… Armbrüster, in: Prölss/Martin, a.a.O., § 28 Rn. 260;… a.A. Rixecker, in: Langheid/Rixecker, a.a.O., § 28 Rn. 99), nicht an.
  • OLG Köln, 02.12.2008 - 9 U 57/08

    Rechte des Versicherers bei Vortäuschung eines Versicherungsfalls

    Im Ausgangspunkt wird zwar aus Anlagen der Warmwasserheizung bestimmungswidrig austretendes Wasser als Leitungswasser i.S der Versicherungsbedingungen anzusehen sein (so ausdrücklich KG r+s 2008, 21 = VersR 2008, 393).
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