Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 05.02.2008 - I-4 U 80/07 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
ZPO § 256 Abs. 1; ; ZPO § ... 286; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 3; ; VVG § 6 Abs. 3; ; VVG § 61 a.F.; ; VGB 88/PR § 20 Nr. 1 d); ; VGB 88/PR § 20 Nr. 2; ; ASVG/PR 7.2003 § 21 Nr. 1 e); ; ASVG/PR 7.2003 § 21 Nr. 2
- IWW
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Wohngebäudeversicherung - Versicherungsleistung und Brandstiftung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch auf Versicherungsleistungen aus der Wohngebäude- und Geschäftsinhaltsversicherung wegen eines Brandschadens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)
Nachweis einer Eigen- bzw. Auftragsbrandstiftung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Leistungsfreiheit eines Versicherers wegen vorsätzlicher Herbeiführung des Versicherungsfalles durch Auftragsbrandstiftung und wegen vorsätzlicher Pflichtverletzung nach dessen Eintritt; Aufgrund von Indizienbeweisen ausreichender und für das praktische Leben brauchbarer ...
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Gebäude- und Inhaltsversicherung - Brandschaden: Obliegenheitsverletzung durch falsche Angaben über Verkaufsbemühungen
Verfahrensgang
- LG Mönchengladbach, 16.03.2007 - 1 O 57/05
- OLG Düsseldorf, 05.02.2008 - I-4 U 80/07
Papierfundstellen
- VersR 2008, 529
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (8)
- BGH, 07.12.1983 - IVa ZR 231/81
Rechtsfolgen einer vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung; Berufung des …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.02.2008 - 4 U 80/07
Hiernach entfällt die Leistungsfreiheit des Versicherers bei einer folgenlos gebliebenen Obliegenheitsverletzung dann, wenn die Verletzung generell nicht geeignet war, die Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden, dem Versicherungsnehmer kein schweres Verschulden zur Last fällt oder der Versicherungsnehmer nicht zutreffend über die Leistungsfreiheit des Versicherers bei derartigen Obliegenheitsverletzungen belehrt wurde (vgl. BGH VersR 1984, Seite 228).Ein solches fehlt nur dann, wenn es sich um ein Fehlverhalten handelt, das auch einem ordentlichen Versicherungsnehmer unterlaufen kann und für das daher ein einsichtiger Versicherer Verständnis aufzubringen vermag (vgl. BGH VersR 1984, Seite 228).
- BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67
Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts
Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.02.2008 - 4 U 80/07
Der setzt aber keine unumstößliche Gewissheit, sondern nur einen für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit voraus, der Zweifeln Einhalt gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (BGH VersR 2005, 1387; NJW-RR 1997, 1112; VersR 1987, 503; BGHZ 53, 245, 256; Senat r+s 2002, 379). - BGH, 13.04.2005 - IV ZR 62/04
Darlegungs- und Beweislast bei Behauptung einer Brandstiftung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.02.2008 - 4 U 80/07
Der setzt aber keine unumstößliche Gewissheit, sondern nur einen für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit voraus, der Zweifeln Einhalt gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (BGH VersR 2005, 1387; NJW-RR 1997, 1112; VersR 1987, 503; BGHZ 53, 245, 256; Senat r+s 2002, 379).
- BGH, 18.03.1987 - IVa ZR 205/85
Anscheinsbeweis für Freitod
Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.02.2008 - 4 U 80/07
Der setzt aber keine unumstößliche Gewissheit, sondern nur einen für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit voraus, der Zweifeln Einhalt gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (BGH VersR 2005, 1387; NJW-RR 1997, 1112; VersR 1987, 503; BGHZ 53, 245, 256; Senat r+s 2002, 379). - BGH, 21.01.1998 - IV ZR 10/97
Anspruch aus der Kasko-Versicherung bei Obliegenheitsverletzung - Entwendetes …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.02.2008 - 4 U 80/07
Die hierin enthaltenen Belehrungen genügen den in der Rechtsprechung an sie gestellten Anforderungen (vgl. BGH VersR 1998, Seite 447). - BGH, 09.04.1997 - IV ZR 73/96
Umdeutung einer unwirksamen Rücktrittserklärung in eine Anfechtungserklärung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.02.2008 - 4 U 80/07
Der setzt aber keine unumstößliche Gewissheit, sondern nur einen für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit voraus, der Zweifeln Einhalt gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (BGH VersR 2005, 1387; NJW-RR 1997, 1112; VersR 1987, 503; BGHZ 53, 245, 256; Senat r+s 2002, 379). - OLG Düsseldorf, 25.09.2001 - 4 U 198/00
Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.02.2008 - 4 U 80/07
Der setzt aber keine unumstößliche Gewissheit, sondern nur einen für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit voraus, der Zweifeln Einhalt gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (BGH VersR 2005, 1387; NJW-RR 1997, 1112; VersR 1987, 503; BGHZ 53, 245, 256; Senat r+s 2002, 379). - LG Mönchengladbach, 16.03.2007 - 1 O 57/05
Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.02.2008 - 4 U 80/07
das Urteil des Landgerichts Mönchengladbach vom 16.03.2007, Az.: 1 O 57/05, abzuändern und.
- OLG Düsseldorf, 24.09.2021 - 4 U 150/19
Brandstiftung nach Erbstreit unter Brüdern in Kerken: Versicherungsfall?
Rn. 47 Zutreffend ist das Landgericht davon ausgegangen, dass in der Rechtsprechung anerkannt ist, dass der Versicherer den ihm obliegenden Beweis einer Eigen- bzw. Auftragsbrandstiftung des Versicherungsnehmers streng im Sinne von § 286 ZPO zu führen hat, wobei ihm weder die Grundsätze des Anscheinsbeweises noch andere Beweiserleichterungen zugutekommen (vgl. BGH RuS 1997, 294; OLG Düsseldorf VersR 2008, 529; RuS 2002, 379).Steht ein Zeugenbeweis für die behauptete Brandstiftung durch den Versicherungsnehmer selbst bzw. in dessen Auftrag nicht zur Verfügung, so bleibt nur der Indizienbeweis (vgl. OLG Düsseldorf VersR 2008, 529; RuS 2002, 379).
Das Gericht darf und muss sich für die Gewinnung der vollen Überzeugung von der Wahrheit behaupteter Tatsachen mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit begnügen, der Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (vgl. BGH VersR 2007, 1429; OLG Düsseldorf VersR 2008, 529; RuS 2002, 379; OLG Bremen VersR 2005, 788).
- LG Frankfurt/Main, 26.06.2020 - 8 O 278/18 Im Falle einer vorsätzlichen Brandstiftung weist die Beklagte zu Recht darauf hin, dass ein nachvollziehbares Motiv eines außenstehenden Dritten nicht erkennbar ist, was eine Indizwirkung entfalten kann (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.02.2008, Az.: 4 U 80/07, Rn. 41, zitiert nach juris).
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