Rechtsprechung
| OLG Nürnberg, 12.12.2007 - 12 U 195/07 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823; VVG § 156; VVG § 157
Passivlegitimation des Insolvenzverwalters auch nach Freigabe des gegen den Haftpflichtversicherer bestehenden Deckungsanspruchs - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Freigabe der Versicherungsdeckung durch Insolvenzverwalter
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Passivlegitimation nach Freigabe von Ansprüchen gegen einen Umwelthaftpflichtversicherer
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Insolvenz des Schädigers und Haftpflichtversicherung: Insolvenzverwalter trotz Freigabe für Schadensersatzklage passiv legitimiert? (IBR 2008, 453)
Verfahrensgang
- LG Nürnberg-Fürth, 21.12.2006 - 3 HKO 12165/05
- OLG Nürnberg, 12.12.2007 - 12 U 195/07
- BGH, 02.04.2009 - IX ZR 23/08
Papierfundstellen
- ZIP 2007, 1022
- ZIP 2008, 435
- VersR 2008, 813
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 07.12.2006 - IX ZR 161/04
Rechtsfolgen der Freigabe und Abtretung des Kaufpreisanspruchs in einem …
Auszug aus OLG Nürnberg, 12.12.2007 - 12 U 195/07
In diesem Zusammenhang ist zu bedenken, dass der BGH in einer Entscheidung vom 7.12.2006, AZ: IX ZR 161/04 ausgeführt hat, dass bei einer Freigabe eines Anspruches aus der Insolvenzmasse § 401 BGB, eine Vorschrift des Abtretungsrechts, entsprechend anwendbar sei. - BGH, 25.04.1989 - VI ZR 146/88
Abgesonderte Befriedigung aus einer Entschädigungsforderung gegen eine …
Auszug aus OLG Nürnberg, 12.12.2007 - 12 U 195/07
Die von der Klägerin zitierte Entscheidung des BGH vom 25.4.1989, VersR 1989, 730, in der der BGH dem Geschädigten das Recht eingeräumt habe, sein Absonderungsrecht aus der Versicherungsforderung ohne den Umweg über das konkursrechtliche Prüfungsverfahren durch unmittelbare Klage auf Zahlung gegen den Konkursverwalter geltend zu machen, stehe nicht entgegen, weil aufgrund der Freigabeerklärung des Insolvenzverwalters ein Absonderungsrecht der Klägerin nicht mehr bestehe. - BGH, 17.10.1957 - II ZR 161/56
Sozialversicherung und § 158c VVG
Auszug aus OLG Nürnberg, 12.12.2007 - 12 U 195/07
Insoweit ist der geschädigte Dritte gehalten, den Deckungsanspruch des Versicherungsnehmers zu pfänden und sich überweisen zu lassen, um gegen den Versicherer vorgehen zu können (BGH VersR 57, 731, Prölss/Martin, a.a.O., Rn 1).
- OLG Hamm, 23.04.2012 - 18 U 236/10
Hinweispflicht Absender
Rn. 57 Die von dem Landgericht für seine Meinung zitierte Rechtsprechung betrifft dagegen die hier nicht gegebene Konstellation, dass der Haftpflichtversicherer gestützt auf das Absonderungsrecht aus § 110 VVG unmittelbar in Anspruch genommen wird; insoweit besteht in der Tat Einigkeit darüber, dass der Geschädigte seine Schadenersatzforderung zunächst zur Tabelle anmelden und feststellen lassen muss (etwa BGH, Urteil vom 07.07.1993-IV ZR 131/92, Tz 7; OLG Nürnberg, Urteil vom 12.12.2007-12 U 195/07, Tz 27; KG Berlin, Urteil vom 17.01.2006 - 6 U 275/04, Tz 19, jeweils zit nach juris). - LG Arnsberg, 02.12.2010 - 8 O 167/09
Geltendmachung eines Rechts des Geschädigten auf abgesonderte Befriedigung aus …
Eine solche Feststellung kann beispielsweise durch ein Anerkenntnis der Schadenersatzforderung durch den Insolvenzverwalter erfolgen, entsprechendes lässt sich auch der Kommentierung von Lücke in Prölss/Martin, VVG, 28. Auflage 2010, § 110 Rdnr. 5 entnehmen, der zudem auf Entscheidungen des KG Berlin (VersR 2007, 349) und OLG Nürnberg (VersR 2008, 813) verweist; in beiden obergerichtlichen Entscheidungen wird für eine direkte Inanspruchnahme vorausgesetzt, dass der Schadenersatzanspruch des Geschädigten festgestellt und fällig ist.Rn. 27 Die Annahme, dass der Geschädigte vor einer direkten Zahlungsklage zunächst die Feststellung seines Anspruchs gegen den Insolvenzverwalter betreiben muss, wird - soweit ersichtlich - auch im Schrifttum geteilt (…vgl. Münzel, NZI 2007, S. 441;… Gottwald Insolvenzrechts-Handbuch, 4. Auflage 2010, § 42 Absonderung, Rdnr. 67; Anmerkung zu OLG Nürnberg, VersR 2008, 813; in einem Aufsatz kommt Thume (VersR 2006, 1318) im Hinblick auf § 154 VVG a.F. ebenfalls zu dem Ergebnis, dass die Schadensersatzpflicht des Insolvenzschuldners zuerst festgestellt werden muss).
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