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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 14.05.2008 - I-20 U 148/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,4206
OLG Hamm, 14.05.2008 - I-20 U 148/07 (https://dejure.org/2008,4206)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.05.2008 - I-20 U 148/07 (https://dejure.org/2008,4206)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. Mai 2008 - I-20 U 148/07 (https://dejure.org/2008,4206)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eintrittspflicht der privaten Unfallversicherung bei einem Fenstersturz aufgrund Kreislaufstörung oder Schlafwandeln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltskanzlei-online.de (Auszüge und Kurzanmerkung)

    Keine Versicherungsleistungen in der Unfallversicherung bei Unfall durch Bewusstseinsstörung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Eintrittspflicht der privaten Unfallversicherung bei einem Fenstersturz aufgrund Kreislaufstörung oder Schlafwandeln

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Unfallversicherung - Darlegungs- und Beweislast bei Geistes- oder Bewusstseinsstörung als Unfallursache

  • anwaltskanzlei-online.de (Auszüge und Kurzanmerkung)

    Keine Versicherungsleistungen in der Unfallversicherung bei Unfall durch Bewusstseinsstörung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2009, 349
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.05.2000 - IV ZR 113/99

    Begriff der Bewußtseinsstörung

    Auszug aus OLG Hamm, 14.05.2008 - 20 U 148/07
    Dabei kommt es auf die Verständnismöglichkeiten eines Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse und damit auch auf seine Interessen an (vgl. BGH VersR 2000, 1090 ff).

    Sie muss einen Grad erreicht haben, bei dem die Gefahrenlage nicht mehr beherrscht werden kann (BGH VersR 2000, 1090 ff m.w.N.;… Prölss/Martin a.a.O., § 2 AUB 94, Rdn. 4).

  • OLG Hamburg, 25.04.2007 - 9 U 23/07

    Unfallversicherung: Nachweis einer Bewusstseinsstörung beim Sturz einer Hausfrau …

    Auszug aus OLG Hamm, 14.05.2008 - 20 U 148/07
    Der Kläger hat jedoch im Rahmen der ihm nach Treu und Glauben obliegenden sekundären Darlegungslast der Beklagten Informationen aus seiner Sphäre zu liefern, die dieser nicht ohne weiteres zugänglich sind (OLG Hamburg RuS 2007, 386 f).
  • OLG Düsseldorf, 31.08.2012 - 4 U 218/11

    Begriff der Geistes- oder Bewusstseinsstörung i.S. von § 2 I. (1) AUB

    Denn auch eine solche nur kurzzeitige gesundheitsbedingte Störung der Aufnahme- und Gegenwirkungsmöglichkeit kann geeignet sein, dem Versicherten die Fähigkeit zu nehmen, die konkrete Gefahrenlage, in der er sich befindet, zu beherrschen (…BGH NJW 2008, 3644 Rn. 3; OLG Hamm, RuS 2009, 30 Rn. 41 f.).

    Sie trägt im Rahmen ihrer sekundären Darlegungslast (…vgl. OLG Hamburg, RuS 2007, 386 Rn. 7; OLG Hamm, RuS 2009, 30 Rn. 53) auch keine Umstände vor, die eine äußere Ursache für den Sturz plausibel erscheinen lassen.

  • OLG Saarbrücken, 24.03.2010 - 5 U 144/09

    Private Unfallversicherung: Nachweis der Unfallursächlichkeit im Falle einer …

    Auch die Umstände des Unfalls und die Art der Verletzungen zwingen nicht zu dem Rückschluss, dass als plausible Unfallursache nur ein unter die Ausschlussklausel fallender Sachverhalt bleibe (vgl. hierzu OLG Celle, VersR 2009, 1215; OLG Hamm, VersR 2009, 349).
  • OLG Bamberg, 08.12.2010 - 1 U 120/10

    Private Unfallversicherung: Schlafwandeln des Versicherten als …

    Eine Bewusstseinsstörung im Sinne der Klausel setzt auch nicht den Eintritt völliger Bewusstlosigkeit voraus, es genügen vielmehr solche gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Aufnahme-und Reaktionsfähigkeit des Versicherten, die die gebotene und erforderliche Reaktion auf die vorhandene Gefahrenlage nicht mehr zulassen, die also den Versicherten außerstande setzen, den Sicherheitsanforderungen seiner Umwelt zu genügen (BGH VersR 1985, 583; VersR 1989, 902; VersR 2000, 1090; OLG Hamm VersR 2009, 349; LG Paderborn RuS 1993, 396).
  • LG Dortmund, 04.03.2009 - 2 O 21/08

    Voraussetzungen für ein Ausschlusstatbestand bzgl. Geistesstörungen und …

    Es genügen vielmehr solche gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Aufnahme- und Reaktionsfähigkeit des Versicherten, die die gebotene und erforderliche Reaktion auf die vorhandene Gefahrenlage nicht mehr zulassen (BGH NJW 2008, 3644; OLG Hamm, RuS 2009, 30).
  • OLG Brandenburg, 11.04.2025 - 11 U 199/24

    Zahlung einer Invaliditätsleistung aus dem Unfallversicherungsvertrag als …

    Allerdings hat der Versicherungsnehmer im Rahmen der ihm obliegenden sekundären Darlegungslast, etwa dann, wenn sowohl ein Stolpern als auch eine kurzzeitige Bewusstseinsstörung für einen Sturz ernsthaft in Betracht kommen, dem Versicherer Informationen aus seiner Sphäre zu liefern, die die Umgebung des Unfallortes und die Umstände betreffen, die Rückschlüsse auf die Ursache des Unfalles zulassen und die dieser nicht ohne weiteres zugänglich sind (…vgl. Hanseatisches OLG, Beschl. v. 25.04.2007 - 9 U 23/07, juris Rn. 7; OLG Hamm, Urt. v. 14.05.2008 - 20 U 148/07, juris Rn. 53;… OLG Düsseldorf, Urt. v. 31.08.2012 - 4 U 218/11, juris Rn. 22;… Bruck/Möller/Leverenz, VVG, 9. Aufl., AUB 2008 Ziffer 5.1.1 Rn. 95;… Kloth, Private Unfallversicherung, 2. Aufl., Kap K, Rn. 23).
  • LG Köln, 04.05.2011 - 26 O 121/10
    Das Fehlen von Abwehrreaktionen lässt mangels anderer plausibler Erklärungen für das Gericht den sicheren Schluss auf eine Bewusstseinsstörung bei dem Kläger vor dem Sturz zu (vgl. auch z. B. OLG Hamm r+s 2009, 30; OLG Hamburg r+s 2007, 386).
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