Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 27.05.2010 - I-24 U 211/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 611 ; BGB § 675
Anwaltsgebühren für die Korrespondenz mit dem Rechtsschutzversicherer; Vergütungspflicht für eine Tätigkeit des Rechtsanwalts vor dem Vorliegen der Deckungszusage; Hinweispflichten des Rechtsanwalts auf Gebührenrisiken - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Umfang der Formular-Vollmacht sagt nichts über Mandatsinhalt!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- brak-mitteilungen.de
, S. 36 (Leitsatz und Kurzanmerkung)
Honoraranspruch bei rechtsschutzversicherten Mandanten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anwaltsgebühren für die Korrespondenz mit dem Rechtsschutzversicherer; Vergütungspflicht für eine Tätigkeit des Rechtsanwalts vor dem Vorliegen der Deckungszusage; Hinweispflichten des Rechtsanwalts auf Gebührenrisiken
Besprechungen u.ä. (2)
- BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)
Honoraranspruch bei rechtsschutzversicherten Mandanten
- brak-mitteilungen.de
, S. 36 (Leitsatz und Kurzanmerkung)
Honoraranspruch bei rechtsschutzversicherten Mandanten
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf - 8 O 147/09
- OLG Düsseldorf, 27.05.2010 - I-24 U 211/09
Papierfundstellen
- VersR 2010, 1503
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (14)
- OLG Brandenburg, 18.06.2009 - 6 W 88/09
Gerichtsgebühren bei Verwerfung der Berufung durch Beschluss
Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.05.2010 - 24 U 211/09
Rn. 54 Der Senat weist darauf hin, dass die Rücknahme der Berufung vor Erlass einer Entscheidung nach § 522 Abs. 2 ZPO gemäß GKG KV 1222 S. 1, 2 kostenrechtlich privilegiert ist; statt vier fallen nur zwei Gerichtsgebühren an (OLG Brandenburg MDR 2009, 1363 = AGS 2009, 553 f.). - BGH, 16.01.2009 - V ZR 133/08
Haftung für fahrlässige Geltendmachung unberechtigter Forderungen
Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.05.2010 - 24 U 211/09
Sie musste erkennen, dass ihre Rechtsposition in der Sache nicht berechtigt ist und durfte diese auch nicht als plausibel ansehen (vgl. hierzu auch BGH NJW 2009, 1262 ff.). - BGH, 13.11.1990 - XI ZR 217/89
Haftungsumfang einer Grundschuld zur Sicherung eines Kontokorrentkredits
Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.05.2010 - 24 U 211/09
Diese unverhältnismäßig hohe Zuvielforderung lässt den zu Recht angemahnten Teil so in den Hintergrund treten, dass der Beklagten kein Schuldvorwurf zu machen ist, wenn sie sich nicht als wirksam gemahnt ansah (vgl. hierzu auch BGH NJW 1991, 1286 ff.;… BGHR BGB § 284 Abs. 1 - Mahnung 1; Senat AGS 2008, 432, ferner FD-RVG 2008, 264339 (beck-online), Juris und NRWE; OLGR 2009, 265 ff.).
- OLG Düsseldorf, 24.06.2008 - 24 U 204/07
Neuberechnung der Kosten bei korrigiertem Gegenstandswert- Durchsetzbarkeit einer …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.05.2010 - 24 U 211/09
Diese unverhältnismäßig hohe Zuvielforderung lässt den zu Recht angemahnten Teil so in den Hintergrund treten, dass der Beklagten kein Schuldvorwurf zu machen ist, wenn sie sich nicht als wirksam gemahnt ansah (vgl. hierzu auch BGH NJW 1991, 1286 ff.;… BGHR BGB § 284 Abs. 1 - Mahnung 1; Senat AGS 2008, 432, ferner FD-RVG 2008, 264339 (beck-online), Juris und NRWE; OLGR 2009, 265 ff.). - OLG Celle, 19.03.2008 - 3 U 242/07
Schadensersatzanspruch eines Mandanten gegen den beauftragten Rechtsanwalt wegen …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.05.2010 - 24 U 211/09
Rn. 15 Somit durfte die Klägerin mit der dahingehenden Rechtsverfolgung erst dann tätig werden, wenn entweder die Deckungszusage vorlag oder die Beklagte - in Kenntnis ihrer Verpflichtung, die Kosten selbst übernehmen zu müssen - ausdrücklich den Auftrag hierzu erteilte (vgl. hierzu auch OLG Düsseldorf, VersR 1976, 892; OLG Celle OLGR 2008, 438 ff.;… Zugehör, a.a.O., Rn. 652). - OLG Düsseldorf, 25.01.2005 - 24 U 43/04
Fehlerhafte Beratung des Rechtsanwalts hinsichtlich Arrestverfahren zur Sicherung …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.05.2010 - 24 U 211/09
Dies setzt jedoch voraus, dass der Mandant vom Rechtsanwalt darüber aufgeklärt wurde, dass der verlangte Betrag deutlich über dem liegt, was von der Rechtsprechung in vergleichbaren Fällen zuerkannt wurde (vgl. Senat MDR 2005, 1140 sub II. 2 b dd). - BGH, 12.02.1987 - III ZR 251/85
Umschuldung eines sittenwidrigen Kreditvertrages
Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.05.2010 - 24 U 211/09
Diese unverhältnismäßig hohe Zuvielforderung lässt den zu Recht angemahnten Teil so in den Hintergrund treten, dass der Beklagten kein Schuldvorwurf zu machen ist, wenn sie sich nicht als wirksam gemahnt ansah (vgl. hierzu auch BGH NJW 1991, 1286 ff.; BGHR BGB § 284 Abs. 1 - Mahnung 1; Senat AGS 2008, 432, ferner FD-RVG 2008, 264339 (beck-online), Juris und NRWE; OLGR 2009, 265 ff.). - BGH, 17.06.2004 - IX ZR 56/03
Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit bei Beratung über die Wandelung eines …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.05.2010 - 24 U 211/09
Vielmehr muss der Rechtsanwalt innerhalb des erteilten Auftrags für den Mandanten tätig werden, wobei sich der Vertragsinhalt maßgebend nach den Vereinbarungen der Parteien richtet (vgl. BGH NJOZ 2004, 3624;… Zugehör/Fischer/Sieg/Schlee, Handbuch der Anwaltshaftung, 2. Auflage, Rn. 42 m.w.N., im Folgenden zitiert: "Zugehör, a.a.O., Rn…;"). - OLG Stuttgart, 24.06.1993 - 14 U 54/92
Strumaoperation; Risiko einer Stimmbandlähmung; Aufklärungspflicht; …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.05.2010 - 24 U 211/09
Das OLG Stuttgart (VersR 1995, 661) bestätigte ein Urteil über einen Schmerzensgeldbetrag von DM 20.000,-- (= EUR 10.225,--), der einer Patientin nach einer Stimmbandlähmung als Schadensersatz für ihren Dauerschaden (sie konnte sich in der mündlichen Verhandlung zwei Jahre nach dem schädigenden Eingriff nur mit "schwacher Stimme artikulieren") zugesprochen worden war. - OLG Düsseldorf, 06.11.1975 - 8 U 36/75
Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.05.2010 - 24 U 211/09
Rn. 15 Somit durfte die Klägerin mit der dahingehenden Rechtsverfolgung erst dann tätig werden, wenn entweder die Deckungszusage vorlag oder die Beklagte - in Kenntnis ihrer Verpflichtung, die Kosten selbst übernehmen zu müssen - ausdrücklich den Auftrag hierzu erteilte (vgl. hierzu auch OLG Düsseldorf, VersR 1976, 892; OLG Celle OLGR 2008, 438 ff.;… Zugehör, a.a.O., Rn. 652). - OLG Köln, 10.04.1991 - 27 U 152/90
Unwirksame Einwilligung bei zu später Aufklärung L
- LG Lüneburg, 22.11.1995 - 2 O 271/94
Voraussetzungen der Durchsetzung eines Schmerzensgeldanspruchs wegen Verlustes …
- LG Bielefeld, 27.11.2002 - 4 O 556/01
- OLG Düsseldorf, 30.01.1997 - 8 U 93/96
- OLG Düsseldorf, 08.02.2011 - 24 U 112/09
Formularmäßige Vereinbarung einer Zeittaktklausel in einer Honorarvereinbarung
- OLG Düsseldorf, 30.04.2012 - 24 U 224/11
Rechtsnatur einer Teilzahlung; Begriff der anwaltlichen Beratung; Vergütung für …
Denn bereits durch diese unverhältnismäßig hohe Zuvielforderung trat der zu Recht angemahnte Teil so in den Hintergrund, dass den Beklagten kein Schuldvorwurf zu machen ist, wenn sie sich nicht als wirksam gemahnt ansahen (vgl. hierzu auch BGH NJW 1991, 1286 ff.; BGH BGB § 284 Abs. 1 - Mahnung 1; Senat AGS 2008, 432; OLGR 2009, 265 ff.; VersR 2010, 1503 f.). - OLG Düsseldorf, 27.06.2014 - 4 U 3/13
Rechtstellung eines Rechtsschutzversicherten bei Inanspruchnahme durch seinen …
Die unzweifelhaft umfassende Vollmacht, die der Kläger unterzeichnet hat, lässt keinerlei Rückschlüsse auf den Umfang der Beauftragung zu, weil der Umfang der Vollmacht gesetzlich festgelegt ist (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 27.05.2010 - I-24 U 211/09, Juris;… Rinkler, in: Zugehör/Fischer/Vill/Fischer/Rinkler/Chab, Handbuch der Anwaltshaftung, 3. Aufl., Rz. 53).
- OLG Düsseldorf, 27.06.2014 - 4 U 222/12
Rechtstellung eines Rechtsschutzversicherten bei Inanspruchnahme durch seinen …
Die unzweifelhaft umfassende Vollmacht, die der Kläger unterzeichnet hat, lässt keinerlei Rückschlüsse auf den Umfang der Beauftragung zu, weil der Umfang der Vollmacht gesetzlich festgelegt ist (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 27.05.2010 - I-24 U 211/09, Juris;… Rinkler, in: Zugehör/Fischer/Vill/Fischer/Rinkler/Chab, Handbuch der Anwaltshaftung, 3. Aufl., Rz. 53). - LG Rottweil, 06.05.2026 - 1 S 71/25
Anwaltsgebühren in einem Diesel-Fall; Gegenansprüche des rechtsschutzversicherten …
Er hat regelmäßig ein Interesse an Kostenfragen, nämlich insoweit, ob er Gebührenansprüche des Rechtsanwalts aus eigenem Vermögen zu begleichen hat oder ob sie aus dem Deckungsschutzanspruch gegenüber der Rechtsschutzversicherung befriedigt werden können (OLG Nürnberg, Urteil vom 29.06.1989, 8 U 4078/88; OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.11.1999, 24 U 213/98, juris, Rn. 4; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.05.2008, I-24 U 211/07, 24 U 211/07, juris, Rn. 7; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.05.2010, 24 U 211/09, juris, Rn. 8; OLG Celle, Urteil vom 19.03.2008, 3 U 242/07, juris, Rn. 8; Schneider RSVers/Schneider, 2. Aufl. 2017, 1. - OLG Düsseldorf, 12.04.2011 - 24 U 160/10
Beratungspflichten eines Rechtsanwalts hinsichtlich der Eintrittspflicht der …
So darf, wenn der Auftraggeber den Rechtsanwalt über das Bestehen einer Rechtsschutzversicherung informiert hat, der Rechtsanwalt regelmäßig vor der Kostenzusage des Versicherers nur dann Klage erheben, wenn der Mandant ihn damit ausdrücklich beauftragt und dieser weiß, dass er damit Gefahr läuft, die Kosten des Rechtsstreits selber zu tragen (Senat VersR 2010, 1503; OLG Nürnberg NJW-RR 1989, 1370). - OLG Düsseldorf, 10.12.2021 - 4 U 252/20
Vorweggenommene Deckungsklage auf bedingungsgemäßen Versicherungsschutz und …
Auch ist ihm bewusst, dass die Kostenfrage, insbesondere die Frage, ob der Mandant die Gebührenansprüche des Rechtsanwalts bzw. Gerichtskosten aus eigenem Vermögen zu begleichen hat oder ob sie aus dem Deckungsschutzanspruch gegenüber der Rechtsschutzversicherung befriedigt werden können, für jeden rechtsschutzversicherten Mandanten regelmäßig von großem Interesse ist (vgl. zu diesem Informationsinteresse des Mandanten OLG Düsseldorf…, Urteil vom 23. November 1999, Az. 24 U 213/98, zitiert nach juris, Rdnr. 5), und Rechtsmittel vor der Kostenzusage des Rechtsschutzversicherers daher nur dann eingelegt werden dürfen, wenn der Mandant ihn damit ausdrücklich und vor allem in der Kenntnis beauftragt, dass er damit Gefahr läuft, die Kosten des Rechtsstreits selber tragen zu müssen (vgl. zur Klageerhebung OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. Mai 2010, Az. 24 U 211/09, zitiert nach juris, Rdnr. 8 …und Beschluss vom 8. Mai 2008, Az. 24 U 211/07, zitiert nach juris, Rdnr. 7 unter Hinweis auf OLG Düsseldorf, Urteil vom 6. November 1975, Az. 8 U 36/75, zitiert nach juris; OLG Celle…, Urteil vom 19. März 2008, Az. 3 U 242/07, zitiert nach juris, Rdnr. 20; zur Einlegung eines Rechtsmittels Brandenburgisches OLG…, Urteil vom 13. Dezember 2007, Az. 12 U 88/07, zitiert nach juris, Rdnr. 7). - OLG Düsseldorf, 21.06.2011 - 24 U 155/10
Keine Hinweispflicht auf Honorarhöhe!
Schon die Tatsache, dass sich die Klägerin mit der einstweiligen Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs gegen ihren Ehemann an die Beklagte wandte und um die Beantragung von Prozesskostenhilfe bat, hätte die Beklagte zur Aufklärung über die zu erwartenden Kosten veranlassen müssen, weil dieses Verhalten jedenfalls dem Wunsch der Klägerin Ausdruck verlieh, die Verfahrenskosten möglichst gering zu halten (vgl. auch Senat; VersR 2010, 1503; OLGR Düsseldorf 2008, 817 NJW 2000, 1650; LG Darmstadt, Urteil vom 25. Oktober 2006, 21 S 101/06 (bei juris)). - LG Hamburg, 19.04.2023 - 318 O 56/22
Einmeldung einer bestrittenen Forderung an die SCHUFA als Verstoß gegen die …
Diese unverhältnismäßig hohe Zuvielforderung des Klägers lässt den zu Recht angemahnten Teil so in den Hintergrund treten, dass der Beklagten kein Schuldvorwurf zu machen ist, wenn sie sich nicht als wirksam gemahnt ansah (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. Mai 2010 - I-24 U 211/09, Rn. 22, zitiert nach juris). - OLG Schleswig, 14.01.2011 - 4 U 86/07
Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich Behandlungs- und Befunderhebungsfehlern …
Der Senat folgt der in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte vorherrschenden (vgl. OLG München, VersR 1989, 714 ; OLG Celle, VersR 1989, 714 ; OLG Düsseldorf, VersR 1990, 867 ; Senat OLGR 1998, 355 f; OLG Hamm, 3. Zivilsenat, OLGR 2004, 62 ff; a.A. OLG Koblenz, Beschluss in VersR 2010 1503 f mit ablehnender Anmerkung Baur) und insbesondere auch vom Bundesgerichtshof vertretenen Rechtsauffassung (vgl. Beschluss vom 05. April 2005, Az. VI ZR 23/04, zitiert nach iuris sowie VersR 1977, 546), wonach auch im Bereich der Tierarzthaftung die in der Arzthaftung anerkannte Beweislastumkehr für den Kausalzusammenhang zwischen Behandlungsfehler und Gesundheitsschaden (Primärschaden; haftungsbegründende Kausalität) bei einem groben Behandlungsfehler gilt. - LG Frankfurt/Main, 11.10.2023 - 13 S 39/23
- AG Köln, 18.12.2020 - 153 C 305/19
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