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Weitere Entscheidung unten: LG Bremen, 14.06.2012

Rechtsprechung
   OLG Köln, 13.12.2011 - I-9 U 83/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,47057
OLG Köln, 13.12.2011 - I-9 U 83/11 (https://dejure.org/2011,47057)
OLG Köln, Entscheidung vom 13.12.2011 - I-9 U 83/11 (https://dejure.org/2011,47057)
OLG Köln, Entscheidung vom 13. Dezember 2011 - I-9 U 83/11 (https://dejure.org/2011,47057)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AKB Nr. A.2.3.; ZPO § 286
    Abweisung der Klage auf Entschädigungsleistung in der Fahrzeugversicherung, da der Nachweis einer mut- oder böswilligen Handlung nicht geführt ist.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfolgsaussichten einer Klage auf Entschädigungsleistungen in der Fahrzeugversicherung bei fehlendem Nachweis einer mut- oder böswilligen Handlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Gezielt angebrachte Löcher in der Karosserie eines Fahrzeugs stellen keine mut- oder böswilligen Handlungen im Sinne der AKB dar

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2012, 240
  • VersR 2012, 1297
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (8)

  • OLG Hamm, 23.11.1995 - 6 U 50/95

    Versicherungsfall; Betriebsfremde Personen; Beweiserleichterung; Kfz; Indizien; …

    Auszug aus OLG Köln, 13.12.2011 - 9 U 83/11
    Rn. 11 Der Begriff "mutwillig" bezieht sich auf Täter, die nur einen dummen Streich ausführen, während "böswillig" die Freude an der Schädigung oder eine feindliche Haltung oder schlechte Gesinnung zum Ausdruck bringt (vgl. OLG Hamm VersR 1996, 881;… Stadler in Stiefel/Maier, AKB, 18. Aufl., A.2.3 Rn 78).

    Dieser hatte erkennbar den Sinn, eine möglichst hohe Reparaturkostenkalkulation nach Gutachten zu erreichen, wobei der tatsächliche Reparaturaufwand gering ist (…vgl. Stadler in Stiefel/Maier, aaO, A.2.3., Rn 83; zu ähnlichen Fällen OLG Düsseldorf VersR 1996, 880; OLG Hamm, VersR 1996, 881).

  • BGH, 17.05.2006 - IV ZR 212/05

    Eintrittspflicht der Kfz-Teilversicherung für Schäden am Fahrzeug

    Auszug aus OLG Köln, 13.12.2011 - 9 U 83/11
    Rn. 12 Abzugrenzen sind solche Schäden von Vandalismus im Rahmen eines versuchten Diebstahls (vgl. BGH VersR 2006, 968; OLG Bamberg VersR 2006, 210).
  • BGH, 25.06.1997 - IV ZR 245/96

    Darlegungs- und Beweislast des Versicherers bei Leistungsverweigerung in der …

    Auszug aus OLG Köln, 13.12.2011 - 9 U 83/11
    Rn. 13 Wenn feststeht, dass mut- und böswillige Handlungen von unberechtigten (betriebsfremden) Personen vorliegen, trägt der Versicherer die Beweislast, dass die Schäden nicht auf Handlungen von Unberechtigten beruhen (vgl. BGH VersR 1997, 1095; Senat r+s 2008, 464; 1998, 232; OLG Oldenburg r+s 2000, 56;… Halbach in Rüffer/Halbach/Schimikowski, VVG, 2. Aufl., A 2 AKB 2008 Rn 7).
  • OLG Bamberg, 04.08.2005 - 1 U 35/05

    Kein Abdecken von Schäden durch die Teilkasko bei durch Vandalismus verursachten …

    Auszug aus OLG Köln, 13.12.2011 - 9 U 83/11
    Rn. 12 Abzugrenzen sind solche Schäden von Vandalismus im Rahmen eines versuchten Diebstahls (vgl. BGH VersR 2006, 968; OLG Bamberg VersR 2006, 210).
  • OLG Köln, 03.06.2008 - 9 U 35/07

    Wenn es um einen Versicherungsfall aufgrund Vandalismus geht, hat der …

    Auszug aus OLG Köln, 13.12.2011 - 9 U 83/11
    Rn. 13 Wenn feststeht, dass mut- und böswillige Handlungen von unberechtigten (betriebsfremden) Personen vorliegen, trägt der Versicherer die Beweislast, dass die Schäden nicht auf Handlungen von Unberechtigten beruhen (vgl. BGH VersR 1997, 1095; Senat r+s 2008, 464; 1998, 232; OLG Oldenburg r+s 2000, 56;… Halbach in Rüffer/Halbach/Schimikowski, VVG, 2. Aufl., A 2 AKB 2008 Rn 7).
  • OLG Düsseldorf, 21.02.1995 - 4 U 146/94

    Beschädigung; Mutwillige Handlungen; Böswillige Handlungen; Betriebsfremde …

    Auszug aus OLG Köln, 13.12.2011 - 9 U 83/11
    Dieser hatte erkennbar den Sinn, eine möglichst hohe Reparaturkostenkalkulation nach Gutachten zu erreichen, wobei der tatsächliche Reparaturaufwand gering ist (…vgl. Stadler in Stiefel/Maier, aaO, A.2.3., Rn 83; zu ähnlichen Fällen OLG Düsseldorf VersR 1996, 880; OLG Hamm, VersR 1996, 881).
  • OLG Oldenburg, 10.11.1999 - 2 U 200/99

    Beweisanforderungen im Rahmen von Vandalismusschäden; Glaubwürdigkeit des …

    Auszug aus OLG Köln, 13.12.2011 - 9 U 83/11
    Rn. 13 Wenn feststeht, dass mut- und böswillige Handlungen von unberechtigten (betriebsfremden) Personen vorliegen, trägt der Versicherer die Beweislast, dass die Schäden nicht auf Handlungen von Unberechtigten beruhen (vgl. BGH VersR 1997, 1095; Senat r+s 2008, 464; 1998, 232; OLG Oldenburg r+s 2000, 56;… Halbach in Rüffer/Halbach/Schimikowski, VVG, 2. Aufl., A 2 AKB 2008 Rn 7).
  • LG Köln, 13.04.2011 - 20 O 22/10

    Wiederherstellungsaufwand aufgrund Vandalismusschadens als Zahlungsanspruch des …

    Auszug aus OLG Köln, 13.12.2011 - 9 U 83/11
    Urteil der 20. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 20 O 22/10 - abgeändert.
  • OLG Köln, 13.08.2013 - 9 U 96/13

    Beweismaß für Vandalismusschäden in der Fahrzeugversicherung

    Der zunächst von dem Versicherungsnehmer zu führende Nachweis einer bedingungsgemäßen Beschädigung kann damit bereits am Schadensbild scheitern (vgl. hierzu etwa auch das Senatsurteil vom 13.12.2011 - 9 U 83/11 - [.

    r+s 2012, 109f]).

  • OLG Frankfurt, 08.08.2017 - 7 U 24/17

    Vollkaskoversicherung: Scheitern des Nachweises von Vandalismusschadens durch …

    Dies hat das OLG Köln in einem Fall angenommen, bei dem der Täter gezielt - und nicht wahllos - durch Anbringen von Löchern in der Karosserie des Fahrzeugs an bestimmten planmäßig ausgewählten Stellen einen Schaden herbeigeführt hatte, der erkennbar den Sinn hatte, eine möglichst hohe Reparaturkostenkalkulation nach Gutachten zu erreichen, wobei der tatsächliche Reparaturaufwand gering war (vgl. OLG Köln, Urt. v. 13.12.2011, AZ.: 9 U 83/11, zitiert nach juris, Rdnr. 14 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 10.06.2015 - 20 U 44/15

    Eintrittspflicht des Fahrzeugversicherers für Vandalismusschäden

    Ebenso wenig stehen deshalb dem Versicherer Beweiserleichterungen für die von ihm zu beweisenden Fragen der Herbeiführung des Versicherungsfalls durch den Versicherungsnehmer (und nicht durch einen Dritten) zu, wie sie sich aus § 81 VVG und Ziffer A.2.3.3 AKB ergeben (…BGH aaO, Rn. 7; ebenso zur Beweislast des Versicherers OLG Köln…, Urteil vom 03.06.2008 - 9 U 35/07 - Rn. 7, juris; Urteil vom 13.12.2011 - 9 U 83/11 - Rn. 12, juris).

    Nach Wertung des Senats ist es vielmehr kennzeichnend für eine böswillige Beschädigung, dass der Täter gezielte Schäden verursacht, statt wahllos und unüberlegt vorzugehen (so aber OLG Köln, Urteil vom 13.12.2011 - 9 U 83/11 - Rn. 14).

  • LG Stuttgart, 16.12.2013 - 16 O 577/12

    Kaskoversicherung - Nachweis eines Vandalismusschadens

    Wenn aber ein Täter gezielt - und nicht wahllos - durch Anbringen von Löchern in der Karosserie des Fahrzeugs an bestimmten planmäßig ausgewählten Stellen einen Schaden herbeigeführt hat, der erkennbar den Sinn hat, eine möglichst hohe Reparaturkostenkalkulation nach Gutachten zu erreichen, obwohl der tatsächliche Reparaturaufwand gering ist und der Schaden durch eine Billigreparatur beseitigt worden ist, ist ein Schaden durch mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die in keiner Weise berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen, nicht bewiesen (OLG Köln v. 13.12.2011 - 9 U 83/11).

    Der vorliegende Fall kann auch nicht mit demjenigen des OLG Köln v. 13.12.2001 - 9 U 83/11 gleichgestellt werden.

  • LG Köln, 20.03.2024 - 20 O 324/23
    Indes hat der Versicherungsnehmer die Voraussetzungen eines solchen Unfall- bzw. Vandalismusschadens zu beweisen, wobei ihm keine Beweiserleichterungen zugutekommen (OLG Köln VersR 2012, 1297).

    Das kommt insbesondere bei rundum am Fahrzeug mit gewisser Gleichmäßigkeit angebrachten Kratzern in Betracht (vgl. OLG Köln, VersR 2012, 1297).

  • LG Saarbrücken, 21.06.2016 - 14 S 32/15

    Kfz-Kaskoversicherung, Wissenszurechnung, Erkundigungspflicht, Eheleute

    Die Beklagte ist unbeschadet der Frage, ob der Kläger mit seiner persönlichen Anhörung den erforderlichen Vollbeweis (vgl. Saarl. OLG, Urteil vom 19. März 2014 - 5 U 70/13; OLG Köln, VersR 2012, 1297 ) eines Versicherungsfalles im Sinne der Ziff. 2.3.3 AKB - hier: mutwillige Beschädigung des versicherten Fahrzeugs - geführt hat, jedenfalls deshalb von ihrer Eintrittspflicht frei geworden, weil der Kläger nach Eintritt des angeblichen Versicherungsfalles vertragliche Auskunftsobliegenheiten verletzt hat (Ziff. E.1.3, E 6.1 AKB ; § 28 Abs. 2 Satz 1 WG ):.
  • OLG Köln, 01.08.2024 - 9 U 85/24

    Vollbeweis eines Versicherungsnehmers für das Vorliegen von Beschädigungen durch …

    Der zunächst von dem Versicherungsnehmer zu führende Nachweis einer bedingungsgemäßen Beschädigung kann damit bereits am Schadensbild scheitern, wenn aus der Art der Schäden zu schließen ist, dass die Beschädigungen nicht durch eine mut- oder böswillige Handlung verursacht worden sind (…OLG Frankfurt, Urt. v. 08.08.2017 - 7 U 24/17 -, juris Rn. 27; Senat, Urt. v. 13.12.2011 - 9 U 83/11 -, VersR 2012, 1297;… Senat, Beschl. v. 13.08.2013 - 9 U 96/13 -, juris Rn. 4).
  • OLG Celle, 08.08.2024 - 11 U 64/23

    Erschleichen von Versicherungsleistungen durch absichtliche Herbeiführung eines …

    Dieser Rückschluss ("selbst verursachter Schaden schließt Mutwilligkeit aus") findet sich etwa in den (auch von der Beklagten in ihrer Klageerwiderung zitierten) Urteilen des Oberlandesgerichts Köln vom 13. Dezember 2011 (9 U 83/11, juris Rn. 14) und vom 13. August 2013 (…9 U 96/13, juris Rn. 5), überdies - besonders deutlich ("[...] der Kläger daher allein mit dem äußeren Schadensbild den von ihm zu führenden Vollbeweis für eine mut- oder böswillige Beschädigung durch unberechtigte Personen nicht erbracht hat [...]") - in dem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 8. August 2017 (…7 U 24/17, juris Rn. 28) und auch ausdrücklich etwa in der Kommentierung bei Stiefel/Maier/Stadler (…Kraftfahrtversicherung, 19. Aufl., AKB 2015 A.2.2.2.3. Rn. 386).
  • LG Köln, 29.01.2015 - 24 O 267/14

    Kaskoversicherung - Fahrzeugeigentümeranspruch wegen einer Fahrzeugbeschädigung

    Das Schadensbild jedenfalls spricht - aus den Gründen, die der Berufungssenat in seiner Entscheidung vom 13.12.2011 - 9 U 83/11 - in einem vergleichbaren Fall dargelegt hat - entscheidend gegen die Annahme einer mut- oder böswilligen Beschädigung im Sinne von A.2.3.3 der AKB.
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Rechtsprechung
   LG Bremen, 14.06.2012 - 6 T 294/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,35135
LG Bremen, 14.06.2012 - 6 T 294/12 (https://dejure.org/2012,35135)
LG Bremen, Entscheidung vom 14.06.2012 - 6 T 294/12 (https://dejure.org/2012,35135)
LG Bremen, Entscheidung vom 14. Juni 2012 - 6 T 294/12 (https://dejure.org/2012,35135)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 362
  • VersR 2012, 1297
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