Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 16.04.2012 - 1 W 10/12 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Streitwertfestsetzung: "Nächst höheres" Gericht über eine Beschwerde gegen den Streitwertbeschluss durch das Landgericht als Berufungsgericht; Berücksichtigung vorprozessualer Gutachterkosten und der Kostenpauschale im Verkehrsunfallhaftpflichtprozess; Werterhöhung durch ...
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 3; ZPO § 4; GKG § 63; GKG § 68; RVG § 32
Zuständigkeit des Oberlandesgerichts zur Entscheidung über eine Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung durch das Landgericht als Berufungsgericht; Berücksichtigung der Sachverständigenkosten und der Unkostenpauschale bei der Bemessung des Streitwerts im ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zuständigkeit des Oberlandesgerichts zur Entscheidung über eine Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung durch das Landgericht als Berufungsgericht; Berücksichtigung der Sachverständigenkosten und der Unkostenpauschale bei der Bemessung des Streitwerts im ...
Verfahrensgang
- LG Karlsruhe, 18.01.2012 - 1 S 73/11
- OLG Karlsruhe, 16.04.2012 - 1 W 10/12
Papierfundstellen
- NZV 2012, 492
- VersR 2013, 1150
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BGH, 30.01.2007 - X ZB 7/06
Behandlung von Rechtsverfolgungskosten als Nebenforderung
Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.04.2012 - 1 W 10/12
Andererseits wirken vorprozessual oder gar prozessbegleitend aufgewendete Kosten zur Durchsetzung des im laufenden Verfahren geltend gemachten Hauptanspruchs nicht werterhöhend unabhängig davon, ob diese Kosten der Hauptforderung hinzugerechnet werden oder neben der im Klagewege geltend gemachten Hauptforderung Gegenstand eines eigenen Antrags sind (vgl. BGH NJW 2007, 3289).Rn. 11 Andererseits wirken vorprozessual oder gar prozessbegleitend aufgewendete Kosten zur Durchsetzung des im laufenden Verfahren geltend gemachten Hauptanspruchs nicht werterhöhend unabhängig davon, ob diese Kosten der Hauptforderung hinzugerechnet werden oder neben der im Klagewege geltend gemachten Hauptforderung Gegenstand eines eigenen Antrags sind (vgl. BGH NJW 2007, 3289).
- BGH, 13.02.2007 - VI ZB 39/06
Einbeziehung der Kosten eines vorprozessual eingeholten …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.04.2012 - 1 W 10/12
Im Verkehrsunfallhaftpflichtprozess sind die neben anderen Schadenspositionen eingeklagten Kosten eines vorprozessual eingeholten Sachverständigengutachtens und die Unkostenpauschale regelmäßig keine Nebenforderungen, die bei der Berechnung des Streitwerts und der Beschwer außer Betracht bleiben (im Anschluss an BGH NJW 2007, 1752).Rn. 10 Im Verkehrsunfallhaftpflichtprozess sind die neben anderen Schadenspositionen eingeklagten Kosten eines vorprozessual eingeholten Sachverständigengutachtens und die Unkostenpauschale regelmäßig keine Nebenforderungen, die bei der Berechnung des Streitwerts und der Beschwer außer Betracht bleiben (BGH NJW 2007, 1752).
- KG, 28.09.2009 - 22 W 47/09
Streitwert einer Klage auf Duldung von Modernisierungs-, Instandsetzungs- und …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.04.2012 - 1 W 10/12
Rn. 8 Das Oberlandesgericht ist für die Entscheidung über die Beschwerde, die sich gegen die Streitwertfestsetzung durch das Landgericht als Berufungsgericht richtet, als "nächst höheres" Gericht im Sinne von § 68 Abs. 1 Satz 4 GKG in Verbindung mit § 66 Abs. 3 Satz 2 GKG zuständig, obwohl das Oberlandesgericht im Instanzenzug in der Hauptsache nicht zur Entscheidung befugt wäre (vgl. dazu auch KG NZM 2010, 739 m.w.N.).
- OLG Rostock, 21.05.2024 - 7 U 92/22
Kaufpreisrückzahlung und Schadensersatz wegen Gutachterkosten im Zusammenhang mit …
Diese Anspruchsgrundlagen aber stehen in keinem rechtlichen Abhängigkeitsverhältnis zur primären Klageforderung (Kaufpreisrückzahlung), sondern gleichrangig neben ihr (vgl. BGH, Beschluss vom 13.02.2007 - VI ZB 39/06, NJW 2007, 1752 [Juris; Tz. 10 ff.]; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.04.2012 - 1 W 10/12, VersR 2013, 1150 [Juris; Tz. 10 f.]). - OLG München, 12.01.2023 - 32 W 1678/22
Streitwert - Duldung der Aufstockung einer Garage
Für die Anfechtung einer bereits durch das Landgericht geprüften und dann abgeänderten Entscheidung ist es daher entsprechend § 66 Abs. 4 Satz 1 GKG erforderlich, dass das Landgericht ein Rechtsmittel dagegen zulässt (…Senat Beschluss vom 22.1.2019 - 32 W 1907/18, BeckRS 2019, 57 Rn. 13; Beschluss vom 12.10.2016 - 32 W 1689/16, BeckRS 2016, 113210, WuM 2017, 238;… BeckOK KostR/Laube, 39. Ed. 1.10.2022, GKG § 68 Rn. 167;… aA BDZ/Dörndorfer, 5. Aufl. 2021, GKG § 63 Rn. 10a; BeckOK KostR/Jäckel, 29. Ed. 1.10.2022, § 63 GKG Rn. 35a jeweils mit einem nicht ergiebigen Verweis auf OLG Karlsruhe Beschluss vom 16.4.2012 - 1 W 10/12, BeckRS 2012, 14151;… Schneider in: Schneider/Kurpat, Streitwert-Kommentar, 15. Aufl. 2021, Verfahrensrecht Rn. 1.304). - OLG Hamburg, 08.05.2017 - 5 U 219/15 Es handelt sich dann der Sache nach um einen materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch, der von der Hauptforderung abhängt (vgl. zur Differenzierung auch OLG Karlsruhe, NZV 2012, 492).
- OLG Rostock, 03.04.2024 - 7 U 92/22
Anspruch auf Kaufpreisrückzahlung und Schadensersatz wegen Rechtsanwalts- und …
Diese Anspruchsgrundlagen aber stehen in keinem rechtlichen Abhängigkeitsverhältnis zur primären Klageforderung (Kaufpreisrückzahlung), sondern gleichrangig neben ihr (vgl. BGH, Beschluss vom 13.02.2007 - VI ZB 39/06, NJW 2007, 1752 [Juris; Tz. 10 ff.]; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.04.2012 - 1 W 10/12, VersR 2013, 1150 [Juris; Tz. 10 f.]).
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