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Rechtsprechung
   BGH, 25.09.2013 - VII ZB 26/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,29609
BGH, 25.09.2013 - VII ZB 26/11 (https://dejure.org/2013,29609)
BGH, Entscheidung vom 25.09.2013 - VII ZB 26/11 (https://dejure.org/2013,29609)
BGH, Entscheidung vom 25. September 2013 - VII ZB 26/11 (https://dejure.org/2013,29609)
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Volltextveröffentlichungen (15)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beschwer einer zur Unterlassung verurteilten Partei

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 110
  • MDR 2013, 1478
  • GRUR 2013, 1271
  • VersR 2015, 81
  • MIR 2013, Dok. 090
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.01.2013 - I ZR 174/11

    Beschwer des Unterlassungsschuldners

    Auszug aus BGH, 25.09.2013 - VII ZB 26/11
    Bei der Bestimmung der Beschwer des Unterlassungsschuldners ist nicht danach zu unterscheiden, ob die Parteien auch über das Bestehen einer Unterlassungspflicht streiten oder aber lediglich über eine bereits erfolgte Verletzung einer unstreitig bestehenden Unterlassungspflicht (Bestätigung von BGH, Urteil vom 24. Januar 2013, I ZR 174/11, WRP 2013, 1364 - Beschwer des Unterlassungsschuldners).

    Die Beschwer einer zur Unterlassung verurteilten Partei richtet sich danach, in welcher Weise sich das ausgesprochene Verbot zu ihrem Nachteil auswirkt (vgl. BGH, Urteil vom 24. Januar 2013 - I ZR 174/11, WRP 2013, 1364 Rn. 10 m.w.N. - Beschwer des Unterlassungsschuldners).

    Eine solche differenzierende Betrachtungsweise vermengt, worauf der Bundesgerichtshof inzwischen in seinem nach Erlass des angefochtenen Beschlusses ergangenen Urteil vom 24. Januar 2013 - I ZR 174/11, aaO zutreffend hingewiesen hat, die Frage nach der Reichweite des vom erstinstanzlichen Gericht ausgesprochenen Unterlassungsgebots und der damit verbundenen Nachteile für den beklagten Unterlassungsschuldner mit der Frage, aus welchen Gründen das erstinstanzliche Urteil mit der Berufung angegriffen wird.

  • BGH, 28.06.2007 - I ZR 132/04

    INTERCONNECT/T-InterConnect

    Auszug aus BGH, 25.09.2013 - VII ZB 26/11
    Das Bestehen oder Nichtbestehen eines Schadensersatzanspruchs wird durch eine Unterlassungsverurteilung nicht präjudiziert (vgl. BGH, Urteil vom 2. Mai 2002 - I ZR 45/01, BGHZ 150, 377, 383 - Faxkarte; BGH, Urteil vom 28. Juni 2007 - I ZR 132/04, GRUR 2008, 258 Rn. 19 - INTERCONNECT/T-InterConnect).
  • BGH, 02.05.2002 - I ZR 45/01

    "Faxkarte"; Umfang der Rechtskraft der Feststellung einer Schutzrechtsverletzung …

    Auszug aus BGH, 25.09.2013 - VII ZB 26/11
    Das Bestehen oder Nichtbestehen eines Schadensersatzanspruchs wird durch eine Unterlassungsverurteilung nicht präjudiziert (vgl. BGH, Urteil vom 2. Mai 2002 - I ZR 45/01, BGHZ 150, 377, 383 - Faxkarte; BGH…, Urteil vom 28. Juni 2007 - I ZR 132/04, GRUR 2008, 258 Rn. 19 - INTERCONNECT/T-InterConnect).
  • BGH, 04.04.2012 - IV ZB 19/11

    Bemessung der Berufungsbeschwer: Streitwerterhöhung nach übereinstimmender …

    Auszug aus BGH, 25.09.2013 - VII ZB 26/11
    Der angefochtene Beschluss beschränkt das aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitende Verfahrensgrundrecht der Beklagten auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes bezüglich des Zugangs zur Berufungsinstanz in einer nicht zu rechtfertigenden Weise (vgl. BGH…, Beschluss vom 12. Juli 2007 - V ZB 36/07, NJW-RR 2007, 1384 Rn. 5; Beschluss vom 4. April 2012 - IV ZB 19/11, VersR 2012, 881 Rn. 3).
  • BGH, 27.06.2013 - III ZR 143/12

    Streitwertbemessung: Berücksichtigung von als Zinsen geltend gemachtem …

    Auszug aus BGH, 25.09.2013 - VII ZB 26/11
    Rn. 14 b) Keinen Bedenken begegnet es, dass das Berufungsgericht die Verurteilung zur Erstattung der vorprozessual entstandenen Abmahnkosten nicht beschwererhöhend berücksichtigt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Juni 2013 - III ZR 143/12, WM 2013, 1504 Rn. 11).
  • BGH, 12.07.2007 - V ZB 36/07

    Streitwert und Berufungsbeschwer bei Ansprüchen im Zusammenhang mit der Nutzung …

    Auszug aus BGH, 25.09.2013 - VII ZB 26/11
    Der angefochtene Beschluss beschränkt das aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitende Verfahrensgrundrecht der Beklagten auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes bezüglich des Zugangs zur Berufungsinstanz in einer nicht zu rechtfertigenden Weise (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juli 2007 - V ZB 36/07, NJW-RR 2007, 1384 Rn. 5;… Beschluss vom 4. April 2012 - IV ZB 19/11, VersR 2012, 881 Rn. 3).
  • OLG München, 21.04.2016 - 6 U 2775/15

    Tabakwerbung auf Tabakunternehmenswebseite

    In diesem Zusammenhang wurde berücksichtigt, dass das Interesse eines zur Unterlassung verurteilten Beklagten an einer Beseitigung der Verurteilung regelmäßig dem Interesse des Klägers an dieser Verurteilung entspricht und somit die Unterlassungspflicht die Kehrseite des Unterlassungsbegehrens ist (vgl. BGH GRUR 2013, 1067 Tz. 12 - Beschwer des Unterlassungsschuldners; GRUR 2013, 1271 - Umfang des Unterlassungsanspruchs; Ahrens, LMK 2013, 351272 jeweils für die Bestimmung des Beschwerdegegenstands gem. § 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO), so dass als maßgebliches Indiz hierfür die vorliegende Streitgegenstandsbewertung herangezogen wurde.
  • OLG München, 28.04.2016 - 6 U 1576/15

    Schutz bekannter Positionsmarken

    In diesem Zusammenhang wurde berücksichtigt, dass das Interesse eines zur Unterlassung verurteilten Beklagten an einer Beseitigung der Verurteilung regelmäßig dem Interesse des Klägers an dieser Verurteilung entspricht und somit die Unterlassungspflicht die Kehrseite des Unterlassungsbegehrens ist (…vgl. BGH GRUR 2013, 1067 Rn. 12 - Beschwer des Unterlassungsschuldners; GRUR 2013, 1271 - Umfang des Unterlassungsanspruchs; Ahrens, LMK 2013, 351272 jeweils für die Bestimmung des Beschwerdegegenstands gem. § 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO), so dass als maßgebliches Indiz hierfür die vorliegende Streitgegenstandsbewertung herangezogen wurde.
  • BGH, 06.02.2014 - VII ZB 41/13

    Bauprozess: Berufungsbeschwer nach Abweisung einer Klage auf Mängelbeseitigung

    Der angefochtene Beschluss beschränkt das aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitende Verfahrensgrundrecht des Beklagten auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes bezüglich des Zugangs zur Berufungsinstanz in einer nicht zu rechtfertigenden Weise (vgl. BGH, Beschluss vom 25. September 2013 - VII ZB 26/11, WRP 2014, 193 Rn. 4 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 08.01.2025 - 3 U 121/24

    Anwendbarkeit des § 531 Abs. 2 ZPO auch im einstweiligen Verfügungsverfahren

    Der Wert der Beschwer des Beklagten bezüglich des Unterlassungsanspruchs ist anhand der nachteiligen Auswirkungen des ausgesprochenen Verbots für ihn zu bewerten (vgl. BGH, Beschluss vom 25.09.2013 - VII ZB 26/11 -, juris).
  • BGH, 19.01.2016 - VI ZB 69/14

    Rechtmäßigkeit eines aufgrund unwahrer gegenüber anderen Mietern getätigter …

    Maßgeblich sind die Nachteile, die ihr aus der Erfüllung des Unterlassungsanspruchs entstehen (vgl. Senat…, Beschluss vom 13. Januar 2015 - VI ZB 29/14, aaO Rn. 8; BGH, Beschlüsse vom 26. Oktober 2006 - III ZR 40/06, MMR 2007, 37;… vom 8. Januar 2009 - IX ZR 107/08, NJW-RR 2009, 549 Rn. 3; vom 25. September 2013 - VII ZB 26/11, VersR 2015, 81 Rn. 9).
  • OLG München, 16.07.2015 - 6 U 4681/14

    Unterlassungsanspruch gegen Vermittler von Flugreisen wegen unzureichender …

    In diesem Zusammenhang wurde berücksichtigt, dass das Interesse eines zur Unterlassung verurteilten Beklagten an einer Beseitigung der Verurteilung regelmäßig dem Interesse des Klägers an dieser Verurteilung entspricht und somit die Unterlassungspflicht die Kehrseite des Unterlassungsbegehrens ist (vgl. BGH GRUR 2013, 1067 Tz. 12 Beschwer des Unterlassungsschuldners; GRUR 2013, 1271 Umfang des Unterlassungsanspruchs; Ahrens, LMK 2013, 351272 jeweils für die Bestimmung des Beschwerdegegenstands gem. § 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO), so dass als maßgebliches Indiz hierfür die vorliegende Streitgegenstandsbewertung herangezogen wurde.
  • BGH, 17.01.2017 - II ZR 223/15

    Bemessung des Interesses des Rechtsmittelklägers an einer Abänderung der …

    Das Interesse des Rechtsmittelklägers an einer Abänderung der angefochtenen Entscheidung bemisst sich bei einem rechtsmittelführenden Beklagten nach dessen materieller Beschwer und damit nach der Frage, inwieweit die Entscheidung seine Rechtsposition beeinträchtigt oder seinen Pflichtenkreis erweitert (vgl. BGH…, Beschluss vom 13. August 2015 - III ZR 333/14 Rn. 5; Beschluss vom 25. September 2013 - VII ZB 26/11, NJW-RR 2014, 110 Rn. 10).
  • OLG München, 02.06.2016 - 6 U 2888/15

    Zugriffsrechte und Bitmuster

  • OLG München, 12.05.2016 - 6 U 76/15

    Bitmuster

  • BGH, 05.05.2020 - V ZB 125/19

    Rechtsbeschwerde gegen die Bemessung des Beschwerdewerts gemäß § 511 Abs. 2 Nr. 1 …

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