Rechtsprechung
| LG Dortmund, 02.04.2015 - 2 O 275/11 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- berufsunfaehigkeitsversicherung-siegen.de
Berufsunfähigkeitsversicherung - Anspruch auf die vereinbarten Leistungen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gewährung von Leistungen in Form einer Rente wegen Berufsunfähigkeit eines Straßenbahnführers i.R.e. Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 2016, 980
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (10)
- BGH, 03.11.1999 - IV ZR 155/98
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung; Begriff der Berufsunfähigkeit
Auszug aus LG Dortmund, 02.04.2015 - 2 O 275/11
Denn die Leistungseinstellung kann im Prozess durch den Prozessbevollmächtigten des Versicherers (BGH, VersR 2000, 171), sogar im Deckungsprozess des Versicherungsnehmers (BGH, r+s 2010, 251) und auch - wie vorliegend - hilfsweise (BGH, VersR 1996, 958) für den Fall erklärt werden, dass das Gericht von einer bedingungsgemäß eingetretenen Berufsunfähigkeit mit Leistungspflicht des Versicherers ausgeht, ohne dass der Versicherer ein Anerkenntnis abgegeben hat. - BGH, 07.02.2007 - IV ZR 244/03
Rechtsmissbrauch des Berufsunfähigkeits-Versicherers durch Vereinbarungen über …
Auszug aus LG Dortmund, 02.04.2015 - 2 O 275/11
Sie setzen eine noch unklare Sach- und Rechtslage voraus und erfordern vor ihrem Abschluss insbesondere klare, unmissverständliche und konkrete Hinweise des Versicherers darauf, wie sich die vertragliche Rechtsposition des Versicherungsnehmers darstellt und in welcher Weise diese durch den Abschluss der Vereinbarung verhindert oder eingeschränkt werden (BGH, VersR 2007, 633; VersR 2007, 777; OLG Koblenz, VersR 2012, 85;… Rixecker, VersR-Handbuch, 2. Auflage, § 46 Rn. 152;… derselbe in Römer/Langheid, VVG, 4. Auflage, § 173 Rn. 12;… Neuhaus, Berufsunfähigkeitsversicherung, 3. Auflage, Kapital J, Rn. 85). - BGH, 28.02.2007 - IV ZR 46/06
Voraussetzungen der Berufung des Versicherers auf eine mit dem …
Auszug aus LG Dortmund, 02.04.2015 - 2 O 275/11
Sie setzen eine noch unklare Sach- und Rechtslage voraus und erfordern vor ihrem Abschluss insbesondere klare, unmissverständliche und konkrete Hinweise des Versicherers darauf, wie sich die vertragliche Rechtsposition des Versicherungsnehmers darstellt und in welcher Weise diese durch den Abschluss der Vereinbarung verhindert oder eingeschränkt werden (BGH, VersR 2007, 633; VersR 2007, 777; OLG Koblenz, VersR 2012, 85;… Rixecker, VersR-Handbuch, 2. Auflage, § 46 Rn. 152;… derselbe in Römer/Langheid, VVG, 4. Auflage, § 173 Rn. 12;… Neuhaus, Berufsunfähigkeitsversicherung, 3. Auflage, Kapital J, Rn. 85).
- BGH, 12.11.2003 - IV ZR 173/02
Zulässigkeit von Vereinbarungen für den Versicherungsfall in der …
Auszug aus LG Dortmund, 02.04.2015 - 2 O 275/11
Rn. 29 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es im Rahmen der Berufsunfähigkeitsversicherung den Parteien nicht verwehrt, die Leistungspflichten einvernehmlich zu regeln (BGH, VersR 2004, 96). - BGH, 20.01.2010 - IV ZR 111/07
Berufsunfähigkeitsversicherung: Feststellung und Nachweis der Voraussetzungen und …
Auszug aus LG Dortmund, 02.04.2015 - 2 O 275/11
Denn die Leistungseinstellung kann im Prozess durch den Prozessbevollmächtigten des Versicherers (BGH, VersR 2000, 171), sogar im Deckungsprozess des Versicherungsnehmers (BGH, r+s 2010, 251) und auch - wie vorliegend - hilfsweise (BGH, VersR 1996, 958) für den Fall erklärt werden, dass das Gericht von einer bedingungsgemäß eingetretenen Berufsunfähigkeit mit Leistungspflicht des Versicherers ausgeht, ohne dass der Versicherer ein Anerkenntnis abgegeben hat. - BGH, 12.06.1996 - IV ZR 106/95
Berufsunfähigkeitsversicherung - Anerkenntnis der Leistungspflicht - Mitteilung …
Auszug aus LG Dortmund, 02.04.2015 - 2 O 275/11
Denn die Leistungseinstellung kann im Prozess durch den Prozessbevollmächtigten des Versicherers (BGH, VersR 2000, 171), sogar im Deckungsprozess des Versicherungsnehmers (BGH, r+s 2010, 251) und auch - wie vorliegend - hilfsweise (BGH, VersR 1996, 958) für den Fall erklärt werden, dass das Gericht von einer bedingungsgemäß eingetretenen Berufsunfähigkeit mit Leistungspflicht des Versicherers ausgeht, ohne dass der Versicherer ein Anerkenntnis abgegeben hat. - LG Dortmund, 04.12.2014 - 2 O 124/14
Zeitlich befristetes Anerkenntnis der Leistungsverpflichtung aus …
Auszug aus LG Dortmund, 02.04.2015 - 2 O 275/11
In der Gesamtschau lassen diese, für den durchschnittlichen Versicherungsnehmer nicht gerade eingängigen Regelungen zu bedingungsgemäßen Definition der Berufsunfähigkeit jedenfalls im Sinne der hier maßgeblichen, für den Versicherungsnehmer günstigsten Auslegungsvariante nur den Schluss zu, dass für die Feststellung der Berufsunfähigkeit nicht in jedem Fall eine 6-Monatsprognose des künftigen Verlaufs der Berufsunfähigkeit erforderlich ist, sondern der Versicherungsnehmer, wenn er in der Rückschau nachgewiesenermaßen 6 Monate dauernd außerstande war, seinen versicherten Beruf zu mindestens 50 % auszuüben, ebenfalls als berufsunfähig gilt (vgl. OLG Hamm, vom 23.03.2011 - 20 U 37/10 - Landgericht Dortmund vom 04.12.2014 - 2 O 124/14 -). - LG Berlin, 19.03.2014 - 23 O 87/12
BU-Versicherung- Befristung Anerkenntnis Leistungspflicht
Auszug aus LG Dortmund, 02.04.2015 - 2 O 275/11
Da Artikel 4 Abs. 3 EGVVG die allgemeine Regelungen des Artikel 1 Abs. 2 und Abs. 3 EGVVG nicht durchbricht, ist § 173 VVG allerdings erst mit Ablauf der Übergangsfrist am 01.01.2009 auf Altverträge anwendbar bzw. dann nicht anwendbar, wenn der Versicherungsfall bis zum 31.12.2008 eingetreten ist (Landgericht Berlin, VersR 2014, 1196;… Looschelders in Langheid/Wandt, Münchener Kommentar VVG, Artikel 4 EGVVG, Rn. 7;… Armbrüster in Prölss/Martin, 29. Auflage, Artikel 4 EGVVG, Rn. 9). - OLG Koblenz, 04.03.2011 - 10 U 469/10
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Eingeschränktes Leistungsanerkenntnis; …
Auszug aus LG Dortmund, 02.04.2015 - 2 O 275/11
Sie setzen eine noch unklare Sach- und Rechtslage voraus und erfordern vor ihrem Abschluss insbesondere klare, unmissverständliche und konkrete Hinweise des Versicherers darauf, wie sich die vertragliche Rechtsposition des Versicherungsnehmers darstellt und in welcher Weise diese durch den Abschluss der Vereinbarung verhindert oder eingeschränkt werden (BGH, VersR 2007, 633; VersR 2007, 777; OLG Koblenz, VersR 2012, 85;… Rixecker, VersR-Handbuch, 2. Auflage, § 46 Rn. 152;… derselbe in Römer/Langheid, VVG, 4. Auflage, § 173 Rn. 12;… Neuhaus, Berufsunfähigkeitsversicherung, 3. Auflage, Kapital J, Rn. 85). - OLG Hamm, 23.03.2011 - 20 U 37/10
Auslegung der Vereinbarung der Leistungsvoraussetzungen in der …
Auszug aus LG Dortmund, 02.04.2015 - 2 O 275/11
In der Gesamtschau lassen diese, für den durchschnittlichen Versicherungsnehmer nicht gerade eingängigen Regelungen zu bedingungsgemäßen Definition der Berufsunfähigkeit jedenfalls im Sinne der hier maßgeblichen, für den Versicherungsnehmer günstigsten Auslegungsvariante nur den Schluss zu, dass für die Feststellung der Berufsunfähigkeit nicht in jedem Fall eine 6-Monatsprognose des künftigen Verlaufs der Berufsunfähigkeit erforderlich ist, sondern der Versicherungsnehmer, wenn er in der Rückschau nachgewiesenermaßen 6 Monate dauernd außerstande war, seinen versicherten Beruf zu mindestens 50 % auszuüben, ebenfalls als berufsunfähig gilt (vgl. OLG Hamm, vom 23.03.2011 - 20 U 37/10 - Landgericht Dortmund vom 04.12.2014 - 2 O 124/14 -).
- OLG Celle, 09.04.2018 - 8 U 250/17
Beginn und Ende der Leistungspflicht des Versicherers in der …
Es ist dementsprechend auch seine Aufgabe, eine bereits wieder eingetretene Berufsfähigkeit im Rahmen seiner Ermittlungen festzustellen und ggf. ein auf den Zeitraum der Berufsunfähigkeit beschränktes Anerkenntnis abzugeben (…eine solche Möglichkeit bejahend: Neuhaus, Berufsunfähigkeitsversicherung, 3. Aufl., L, IV, Rn. 40;… Mertens in: Rüffer/Halbach/Schimikowski, VVG, 3. Aufl., § 173, Rn. 9; a. A.: OLG Saarbrücken ZfSch 2017, 459; LG Dortmund VersR 2016, 980; LG Berlin VersR 2014, 1196;… Rixecker in: Langheid/Rixecker, VVG, 5. Aufl., § 173 Rn. 8). - OLG Saarbrücken, 08.02.2017 - 5 U 24/13
Berufsunfähigkeitsversicherung: Formelle Voraussetzungen einer …
Da Art. 4 Abs. 3 EGVVG die allgemeinen Regelungen des Art. 1 Abs. 2 und Abs. 3 EGVVG aber nicht durchbricht, ist § 173 VVG allerdings erst mit Ablauf der Übergangsfrist am 01.01.2009 auf Altverträge anwendbar, also dann nicht, wenn der Versicherungsfall bis zum 31.12.2008 eingetreten ist (vgl. LG Dortmund, ZfSch 2015, 522; LG Berlin, ZfSch 2015, 223). - LG Berlin, 03.08.2016 - 23 O 249/15
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Pflicht zur Abgabe einer Erklärung …
Rn. 42 Darüber hinaus hat er dem Kläger auch die praktischen Konsequenzen der aufgeführten Nachteile auch insoweit nicht deutlich gemacht, als sich das völlige Offenlassen der Berufsunfähigkeit als nachteilig erweisen kann, wenn der Versicherte den Eintritt des Versicherungsfalls zu dem von ihm behaupteten Zeitpunkt hätte nachweisen können und ihm dies mit Ablauf der Befristung nicht mehr möglich ist (vgl. dazu z.B. LG Dortmund v. 2.4.2015 - 2 O 275/11 - zit. n. juris, Rz. 21 mwN.). - OLG Saarbrücken, 15.03.2017 - 5 U 35/15
Anfechtung einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung durch den Versicherer …
Da Art. 4 Abs. 3 EGVVG die allgemeinen Regelungen des Art. 1 Abs. 2 und Abs. 3 EGVVG aber nicht durchbricht, ist § 173 VVG allerdings erst mit Ablauf der Übergangsfrist am 01.01.2009 auf Altverträge anwendbar, also dann nicht, wenn der Versicherungsfall bis zum 31.12.2008 eingetreten ist (vgl. LG Dortmund, ZfSch 2015, 522; LG Berlin, ZfSch 2015, 223). - OLG Saarbrücken, 18.11.2015 - 5 U 84/13
Berufsunfähigkeitsversicherung - Verweisung auf eine zumutbare …
Ob das auch dann gilt, wenn man der Rechtsauffassung folgen würde, einer solchen Aufklärung bedürfe es nicht, wenn der Versicherer auf der Grundlage des neuen Rechts ein befristetes Anerkenntnis (unter dem Vorbehalt der Verweisung) hätte aussprechen dürfen, (LG Dortmund, Urt. v. 2.4.2015, 2 O 275/11 juris) kann dahinstehen.
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Rechtsprechung
| LG Köln, 26.04.2016 - 21 O 221/15 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Berechtigung zum Widerruf eines Darlehensvertrages wegen Fehlerhaftigkeit der Widerrufsbelehrung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 2016, 980
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (11)
- BGH, 12.01.2016 - XI ZR 366/15
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision: Beschwer bei Widerruf eines …
Auszug aus LG Köln, 26.04.2016 - 21 O 221/15
Dies ergibt sich - unabhängig von der Frage, ob der Darlehensnehmer seine im Rahmen des Rückabwicklungsschuldverhältnisses geltend gemachten Ansprüche stets konkret beziffern kann und dies auch zu tun hat (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 12.01.2016, Aktenzeichen XI ZR 366/15) - bereits daraus, dass die Kläger in den Klageanträgen zu 2.) bis 5.) die Folgen des Widerrufs konkret bezeichnen, indem sie zum einen die Feststellung begehren, der Beklagten nicht mehr als 200.000,00 EUR zu schulden und zum anderen die Zahlung von Nutzungsersatz in Höhe von 8.227,35 EUR verlangen.Die von den Klägern geltend gemachte Nutzungsentschädigung in Höhe von 8.227,35 EUR findet bei der Streitwertberechnung und damit bei der Bildung der Kostenquote als Nebenforderung keine Berücksichtigung (BGH, Beschluss vom 12.01.2016, Aktenzeichen XI ZR 366/15).
- OLG Köln, 23.01.2013 - 13 U 218/11
Auszug aus LG Köln, 26.04.2016 - 21 O 221/15
Insbesondere ist nicht erforderlich, dass zum Nachteil des Verbrauchers von der Musterbelehrung abgewichen wird (vgl. OLG Köln, Urt. v. 23. Januar 2013, 13 U 218/11). - BGH, 10.03.2009 - XI ZR 33/08
Widerruf eines Verbraucherdarlehens wegen ungenügender Widerrufsbelehrung
Auszug aus LG Köln, 26.04.2016 - 21 O 221/15
Zwar besteht nach der ständigen Rechtsprechung des BGH bei Zahlungen an eine Bank grundsätzlich eine tatsächliche Vermutung, dafür, dass die Bank Nutzungen im Wert des üblichen Verzugszinses in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gezogen hat, die sie als Nutzungsersatz herausgeben muss (vgl. BGH Urt. v. 10.03.2009 , XI ZR 33/08, zit. nach juris, Tz. 29;… OLG Köln Urt. v. 23.01.2013, 13 U 69/12, zit. nach juris, Tz. 46).
- BGH, 09.12.2009 - VIII ZR 219/08
Zu Belehrungspflichten über das Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen
Auszug aus LG Köln, 26.04.2016 - 21 O 221/15
Der Verbraucher wird jedoch darüber im Unklaren gelassen, welche - etwaigen - weiteren Umstände dies sind (BGH, Urt. v. 9. Dezember 2009, VIII ZR 219/08, Tz. 14 ff.;… BGH Urt. v. 28. Juni 2011, XI ZR 349/10, Tz. 34). - BGH, 18.03.2014 - II ZR 109/13
Kapitalanlagegeschäft in einer Haustürsituation: Folgen der Verwendung einer …
Auszug aus LG Köln, 26.04.2016 - 21 O 221/15
Dies kommt nur dann in Betracht, wenn die Musterbelehrung von dem Verwender in inhaltlicher und gestalterischer Hinsicht vollständig übernommen wird (BGH, Urt. v. 18. März 2014, II ZR 109/13, Tz. 18). - BGH, 28.06.2011 - XI ZR 349/10
Haustürgeschäft: Verwendung einer nicht der Musterbelehrung entsprechenden …
Auszug aus LG Köln, 26.04.2016 - 21 O 221/15
Der Verbraucher wird jedoch darüber im Unklaren gelassen, welche - etwaigen - weiteren Umstände dies sind (…BGH, Urt. v. 9. Dezember 2009, VIII ZR 219/08, Tz. 14 ff.; BGH Urt. v. 28. Juni 2011, XI ZR 349/10, Tz. 34). - BGH, 18.02.1992 - XI ZR 134/91
Darlegungs- und Beweislast für Rückgewähranspruch des Sicherungsgebers bei …
Auszug aus LG Köln, 26.04.2016 - 21 O 221/15
Diese Vermutung gilt jedoch jedenfalls dann nicht uneingeschränkt, wenn es sich um einen grundpfandrechtlich abgesicherten Kredit handelt (vgl. BGH Urt. v. 18.02.1992, XI ZR 134/91 zit. nach juris Tz. 14;… BGH Urt. v. 19.09.2006, XI ZR 242/05, zit. nach juris, Tz. 14). - BGH, 19.09.2006 - XI ZR 242/05
Schutzzweck der Widerrufsbelehrung
Auszug aus LG Köln, 26.04.2016 - 21 O 221/15
Diese Vermutung gilt jedoch jedenfalls dann nicht uneingeschränkt, wenn es sich um einen grundpfandrechtlich abgesicherten Kredit handelt (…vgl. BGH Urt. v. 18.02.1992, XI ZR 134/91 zit. nach juris Tz. 14; BGH Urt. v. 19.09.2006, XI ZR 242/05, zit. nach juris, Tz. 14). - OLG Köln, 25.01.2012 - 13 U 30/11
Anforderungen an die Belehrung über das Widerrufsrecht bei Begebung einer …
Auszug aus LG Köln, 26.04.2016 - 21 O 221/15
Die Schutzbedürftigkeit des Verpflichteten wird wesentlich bestimmt durch den Umfang seiner Vertrauenssituation und seinen Informationsstand (ständige Rspr., so auch OLG Köln, Urteil vom 25.01.2012, Aktenzeichen 13 U 30/11). - OLG Köln, 23.01.2013 - 13 U 69/12
Rückabwicklung eines Vertrages über eine fondsgebundene Rentenversicherung nach …
Auszug aus LG Köln, 26.04.2016 - 21 O 221/15
Zwar besteht nach der ständigen Rechtsprechung des BGH bei Zahlungen an eine Bank grundsätzlich eine tatsächliche Vermutung, dafür, dass die Bank Nutzungen im Wert des üblichen Verzugszinses in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gezogen hat, die sie als Nutzungsersatz herausgeben muss (…vgl. BGH Urt. v. 10.03.2009 , XI ZR 33/08, zit. nach juris, Tz. 29; OLG Köln Urt. v. 23.01.2013, 13 U 69/12, zit. nach juris, Tz. 46). - OLG Köln, 09.12.2015 - 13 U 127/15
Anspruch des Darlehensnehmers auf Rückgewähr von Sicherheiten nach Widerruf eines …
- LG Bielefeld, 30.06.2016 - 6 O 347/15
Anforderungen an die Feststellung der Umwandlung eines Darlehensvertrags in ein …
Rn. 64 Nach zutreffender Auffassung ist bei einem Immobiliardarlehensvertrag aber nicht der allgemeine Verzugszinssatz von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 S. 2 BGB), sondern lediglich der für Immobiliardarlehensverträge geregelte besondere Verzugszinssatz von 2, 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 503 Abs. 2 BGB) in Ansatz zu bringen (so auch: OLG Karlsruhe…, Urteil vom 10.02.2016 - 17 U 77/15 - OLG Brandenburg a.a.O; OLG Stuttgart, Urteil vom 24.11.2015, 6 U 140/14; OLG Nürnberg, Urteil vom 11.11.2015 - 14 U 2439/14 - LG Köln Urteil vom 26.04.2016- 21 O 221/15 - LG Düsseldorf, Urteil vom 08. April 2016 - 8 O 258/15 - a.A. (5 Prozentpunkte) z.B.: OLG Frankfurt, ZIP 2016, 409; KG, BKR 2015, 109). - LG Bielefeld, 24.06.2016 - 6 O 127/15
Anspruch eines Darlehensnehmers auf Feststellung der Umwandlung seines …
Rn. 77 Nach zutreffender Auffassung ist bei einem Immobiliardarlehensvertrag aber nicht der allgemeine Verzugszinssatz von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 S. 2 BGB), sondern lediglich der für Immobiliardarlehensverträge geregelte besondere Verzugszinssatz von 2, 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 503 Abs. 2 BGB) in Ansatz zu bringen (so auch: OLG Karlsruhe…, Urteil vom 10.02.2016 - 17 U 77/15 - OLG Brandenburg a.a.O; OLG Stuttgart, Urteil vom 24.11.2015, 6 U 140/14; OLG Nürnberg, Urteil vom 11.11.2015 - 14 U 2439/14 - LG Köln Urteil vom 26.04.2016- 21 O 221/15 -; LG Düsseldorf, Urteil vom 08. April 2016 - 8 O 258/15 -; a.A. (5 Prozentpunkte) z.B.: OLG Frankfurt, ZIP 2016, 409, KG, BKR 2015, 109).
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