Rechtsprechung
| OLG Saarbrücken, 01.02.2017 - 5 U 26/16 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
§ 28 Abs 2 S 1 VVG, § 28 Abs 3 S 2 VVG, § 142 Abs 2 StGB, § 142 Abs 3 StGB, Nr E.1.3 AKB 2008
Kfz-Kaskoversicherung: Leistungsfreiheit des Versicherers wegen vorsätzlicher Verletzung der Aufklärungsobliegenheit des Versicherungsnehmers; Ausschluss des Kausalitätsgegenbeweises - versicherungsrechtsiegen.de
Kfz-Kaskoversicherung - Leistungsfreiheit - Ausschluss Kausalitätsgegenbeweis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VVG
Leistungsfreiheit des Fahrzeugversicherers wegen Verletzung von Aufklärungspflichten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Leistungsfreiheit des Versicherers wegen vorsätzlicher Verletzung der Aufklärungsobliegenheit des Versicherungsnehmers
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Keine Vollkaskoentschädigung nach einem Verkehrsunfall bei Unfallflucht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Leistungsfreiheit des Fahrzeugversicherers wegen Verletzung von Aufklärungspflichten
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 26.04.2016 - 14 O 66/15
- OLG Saarbrücken, 01.02.2017 - 5 U 26/16
Papierfundstellen
- VersR 2018, 415
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (9)
- BGH, 21.11.2012 - IV ZR 97/11
Verletzung von Aufklärungsobliegenheiten gegenüber dem Kaskoversicherer in den …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.02.2017 - 5 U 26/16
Die Obliegenheit besteht auch bei eindeutiger Haftungslage (…BGH, Urt. v. 01.12.1999 - IV ZR 71/99 - VersR 2000, 222), denn in der Kaskoversicherung geht es stets auch darum, zu prüfen, ob der Versicherer (teilweise) gemäß § 81 VVG leistungsfrei ist, weil eine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit den Unfall verursachte (vgl. BGH, Urt. v. 21.11.2012 - IV ZR 97/11 - VersR 2013, 175;… BGH, Urt. v. 01.12.1999 - IV ZR 71/99 - VersR 2000, 222;… Senat, Urt. v. 28.01.2009 - 5 U 424/08 - VersR 2009, 1355; OLG Celle, Schaden-Praxis 2010, 118; OLG Oldenburg, VersR 1996, 746).Denn auch die unverzügliche nachträgliche Ermöglichung von Feststellungen gemäß § 142 Abs. 3 StGB kann unter Umständen noch eine Aufklärung der Fahrtüchtigkeit des Fahrers ermöglichen (BGH, Urt. v. 21.11.2012 - IV ZR 97/11 - VersR 2013, 175).
Innerhalb der Grenzen der Unverzüglichkeit besteht ein Wahlrecht zwischen einer Information des Berechtigten oder der Polizei (§ 142 Abs. 3 StGB; BGH, Urt. v. 21.11.2012 - IV ZR 97/11 - VersR 2013, 175; OLG München, DAR 2014, 469; OLG Karlsruhe, VersR 2002, 1021).
Dies muss im Wege einer einzelfallbezogenen Betrachtung des Handelns des Versicherungsnehmers geprüft werden und insbesondere darauf geachtet werden, dass es für die Beurteilung des Handelns des Versicherungsnehmers allein auf den Zeitpunkt ankommt, in dem dieser die Obliegenheit verletzt, hier also die Zeit, zu der der Kläger seiner Pflicht aus § 142 Abs. 2 StGB noch hätte nachkommen können (BGH, Urt. v. 21.11.2012 - IV ZR 97/11 - VersR 2013, 175).
- BGH, 01.12.1999 - IV ZR 71/99
Einordnung einer Unfallflucht im Sinne von § 142 StGB auch bei eindeutiger …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.02.2017 - 5 U 26/16
Rn. 31 Schon in früheren Fassungen der AKB, welche die "Unfallflucht" nicht ausdrücklich als Obliegenheitsverletzung definierten, war anerkannt, dass die vertragliche Aufklärungsobliegenheit, "alles zu tun, was zur Aufklärung des Tatbestands und zur Minderung des Schadens dienlich sein kann", auch die in § 142 StGB strafrechtlich sanktionierten Rechtspflichten umfasste (BGH, Urt. v. 01.12.1999 - IV ZR 71/99 - VersR 2000, 222;… Senat, Urt. v. 28.01.2009 - 5 U 424/08 - VersR 2009, 1355).Die Obliegenheit besteht auch bei eindeutiger Haftungslage (BGH, Urt. v. 01.12.1999 - IV ZR 71/99 - VersR 2000, 222), denn in der Kaskoversicherung geht es stets auch darum, zu prüfen, ob der Versicherer (teilweise) gemäß § 81 VVG leistungsfrei ist, weil eine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit den Unfall verursachte (…vgl. BGH, Urt. v. 21.11.2012 - IV ZR 97/11 - VersR 2013, 175; BGH, Urt. v. 01.12.1999 - IV ZR 71/99 - VersR 2000, 222;… Senat, Urt. v. 28.01.2009 - 5 U 424/08 - VersR 2009, 1355; OLG Celle, Schaden-Praxis 2010, 118; OLG Oldenburg, VersR 1996, 746).
- OLG Saarbrücken, 28.01.2009 - 5 U 424/08
Gewährung von Leistungen aus einer Kraftfahrzeugkaskoversicherung wegen …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.02.2017 - 5 U 26/16
Rn. 31 Schon in früheren Fassungen der AKB, welche die "Unfallflucht" nicht ausdrücklich als Obliegenheitsverletzung definierten, war anerkannt, dass die vertragliche Aufklärungsobliegenheit, "alles zu tun, was zur Aufklärung des Tatbestands und zur Minderung des Schadens dienlich sein kann", auch die in § 142 StGB strafrechtlich sanktionierten Rechtspflichten umfasste (…BGH, Urt. v. 01.12.1999 - IV ZR 71/99 - VersR 2000, 222; Senat, Urt. v. 28.01.2009 - 5 U 424/08 - VersR 2009, 1355).Die Obliegenheit besteht auch bei eindeutiger Haftungslage (…BGH, Urt. v. 01.12.1999 - IV ZR 71/99 - VersR 2000, 222), denn in der Kaskoversicherung geht es stets auch darum, zu prüfen, ob der Versicherer (teilweise) gemäß § 81 VVG leistungsfrei ist, weil eine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit den Unfall verursachte (…vgl. BGH, Urt. v. 21.11.2012 - IV ZR 97/11 - VersR 2013, 175;… BGH, Urt. v. 01.12.1999 - IV ZR 71/99 - VersR 2000, 222; Senat, Urt. v. 28.01.2009 - 5 U 424/08 - VersR 2009, 1355; OLG Celle, Schaden-Praxis 2010, 118; OLG Oldenburg, VersR 1996, 746).
- LG Bonn, 29.10.2013 - 8 S 118/13
Verkehrsunfall, Obliegenheitsverletzung, Regress
Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.02.2017 - 5 U 26/16
Je nach den Umständen des Einzelfalles muss berücksichtigt werden, welche Anhaltspunkte für oder gegen eine solche Annahme sprechen (…Heß/Höke in: Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch, 3.Aufl., § 29 Rdn. 323; siehe zu einem zweifelhaften Fall LG Bonn, ZfSch 2014, 215, in dem der Versicherungsnehmer möglicherweise lediglich aus Unachtsamkeit ein parkendes Fahrzeug gestreift hat). - BGH, 22.06.2011 - IV ZR 174/09
Versicherungsrecht: Wiederholung der Belehrung über die Rechtsfolgen einer …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.02.2017 - 5 U 26/16
Arglistig handelt der Versicherungsnehmer nämlich schon dann, wenn er sich bewusst ist, dass sein Verhalten den Versicherer bei der Schadenregulierung möglicherweise beeinflussen kann (BGH, Urt. v. 22.06.2011 - IV ZR 174/09 - VersR 2011, 1121). - BGH, 15.04.1987 - IVa ZR 28/86
Rechtsfolgen der Unfallflucht in der Kaskoversicherung
Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.02.2017 - 5 U 26/16
Rn. 32 Die Strafvorschrift entfaltet einen Schutzreflex für das Aufklärungsinteresse der Kraftfahrzeugversicherung, weil das Ergebnis polizeilicher Ermittlungen mittelbar auch dieser zugutekommt (BGH, Urt. v. 15.04.1987 - Iva ZR 28/86 - VersR 1987, 657). - OLG München, 25.04.2014 - 10 U 3357/13
Leistungsfreiheit des Fahrzeugversicherers wegen Verletzung der Obliegenheit zur …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.02.2017 - 5 U 26/16
Innerhalb der Grenzen der Unverzüglichkeit besteht ein Wahlrecht zwischen einer Information des Berechtigten oder der Polizei (§ 142 Abs. 3 StGB;… BGH, Urt. v. 21.11.2012 - IV ZR 97/11 - VersR 2013, 175; OLG München, DAR 2014, 469; OLG Karlsruhe, VersR 2002, 1021). - OLG Karlsruhe, 07.02.2002 - 12 U 223/01
Obliegenheitsverletzung in der Kfz-Kaskoversicherung: Unterrichtung des …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.02.2017 - 5 U 26/16
Innerhalb der Grenzen der Unverzüglichkeit besteht ein Wahlrecht zwischen einer Information des Berechtigten oder der Polizei (§ 142 Abs. 3 StGB;… BGH, Urt. v. 21.11.2012 - IV ZR 97/11 - VersR 2013, 175; OLG München, DAR 2014, 469; OLG Karlsruhe, VersR 2002, 1021). - OLG Oldenburg, 21.06.1995 - 2 U 105/95
Kfz-Haftpflichtversicherung; Leistungsfreiheit; Unfallflucht; …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.02.2017 - 5 U 26/16
Die Obliegenheit besteht auch bei eindeutiger Haftungslage (…BGH, Urt. v. 01.12.1999 - IV ZR 71/99 - VersR 2000, 222), denn in der Kaskoversicherung geht es stets auch darum, zu prüfen, ob der Versicherer (teilweise) gemäß § 81 VVG leistungsfrei ist, weil eine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit den Unfall verursachte (…vgl. BGH, Urt. v. 21.11.2012 - IV ZR 97/11 - VersR 2013, 175;… BGH, Urt. v. 01.12.1999 - IV ZR 71/99 - VersR 2000, 222;… Senat, Urt. v. 28.01.2009 - 5 U 424/08 - VersR 2009, 1355; OLG Celle, Schaden-Praxis 2010, 118; OLG Oldenburg, VersR 1996, 746).
- OLG Hamm, 28.02.2018 - 20 U 188/17
Leistungsfreiheit des Kfz-Haftpflichtversicherers wegen Unfallflucht des …
Rn. 35 Der Senat teilt die Einschätzung, dass die allgemeine Annahme, bei jedem Verkehrsunfall, bei dem sich der Fahrer von der Unfallstelle entfernt oder nachträgliche Feststellungen nicht ermöglicht, bestehe eine gewisse Wahrscheinlichkeit für eine alkohol- bzw. betäubungsmittelbedingte Verkehrsuntüchtigkeit des Fahrers, zu weitgehend ist (ebenso Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 01.02.2017 - 5 U 26/16, r+s 2017, 470, Rn. 44). - OLG Saarbrücken, 12.02.2025 - 5 U 42/24
Leistungsfreiheit des Kfz-Vollkaskoversicherers bei arglistiger Verletzung der …
Die Obliegenheit besteht daher auch bei eindeutiger Haftungslage; denn in der Kaskoversicherung geht es stets auch darum, zu prüfen, ob der Versicherer (teilweise) gemäß § 81 VVG - bzw., hier: A 2.9.1 AKB 2021 - leistungsfrei ist, weil eine durch Alkohol oder andere berauschende Mittel hervorgerufene Fahruntüchtigkeit den Unfall verursachte (BGH, Urteil vom 1. Dezember 1999 - IV ZR 71/99, VersR 2000, 222; Senat, Urteil vom 31. Juli 2024 - 5 U 102/23, VersR 2024, 1536; Urteil vom 1. Februar 2017 - 5 U 26/16, VersR 2018, 415;… Klimke, in: Prölss/Martin, VVG 32. Aufl., E 1.1 AKB Rn. 28).Ob - wie bei § 142 StGB - auch erforderlich ist, dass bei dem Unfall ein nicht völlig belangloser fremder Sach- oder Körperschaden eingetreten ist, oder ob die Klausel - insoweit die frühere Bedingungslage verschärfend - ein Verweilen an der Unfallstelle auch dann verlangt, wenn kein oder nur ein geringer Schaden entstanden ist (vgl. Senat, Urteil vom 1. Februar 2017 - 5 U 26/16, VersR 2018, 415;… Klimke, in: Prölss/Martin, a.a.O., E.1.1 AKB Rn. 25;… Maier in: Stiefel/Maier, a.a.O., E.1 AKB 2015 Rn. 84), kann offenbleiben, nachdem der vorliegende Schaden an der Straßenlaterne, der sich nach Mitteilung der Energis-Netzgesellschaft mbH vom 26. April 2022 (Bl. 11 EA) auf ca. 3.275,- Euro (incl. MwSt.) beläuft, jedenfalls kein Bagatellschaden mehr ist.
Denn auch die unverzügliche nachträgliche Ermöglichung von Feststellungen gemäß § 142 Abs. 3 StGB kann unter Umständen noch eine Aufklärung der Fahrtüchtigkeit des Fahrers ermöglichen (BGH, Urteil vom 21. November 2012 - IV ZR 97/11, VersR 2013, 175; Senat, Urteil vom 1. Februar 2017 - 5 U 26/16, VersR 2018, 415).
§ 142 Abs. 3 StGB verlangt von dem sich berechtigt Entfernenden die nachträgliche Angabe, dass er an dem Unfall beteiligt gewesen ist, die Mitteilung seiner Anschrift, seines Aufenthaltes sowie des Kennzeichens und des Standortes seines Fahrzeugs und das Zurverfügunghalten des Fahrs zu unverzüglichen Feststellungen für eine ihm zumutbare Zeit (Senat, Urteil vom 1. Februar 2017 - 5 U 26/16, VersR 2018, 415).
Je nach den Umständen des Einzelfalles muss berücksichtigt werden, welche Anhaltspunkte für oder gegen eine solche Annahme sprechen (Senat, Urteil vom 1. Februar 2017 - 5 U 26/16, VersR 2018, 415;… Heß/Höke, in: Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch 3. Aufl., § 29 Rn. 323).
Wer jedoch, ohne bedrängt zu sein, in solcher Art und Weise innerorts in einen Verkehrskreisel einfährt, dass er entgegen der von ihm angestrebten Fahrrichtung über die gesamte Breite des Kreisels hinweg mit erheblicher Geschwindigkeit gegen eine dort in der Mittel befindliche Laterne fährt, ist offensichtlich zur Bedienung des Kraftfahrzeugs nicht in der Lage (vgl. Senat, Urteil vom 1. Februar 2017 - 5 U 26/16, VersR 2018, 415).
Selbst wenn unmittelbar nach einem Unfall der erste Gedanke einer strafrechtlichen Verfolgung gelten sollte, so werden mit zeitlichem Abklingen des Unfallschocks und einsetzender Überlegung über die eigene Situation recht schnell die wirtschaftlichen Auswirkungen des Schadens ebenfalls in den Blick geraten (Senat, Urteil vom 1. Februar 2017 - 5 U 26/16, VersR 2018, 415).
- OLG Celle, 25.04.2019 - 8 U 210/18
Ansprüche aufgrund eines behaupteten Wildunfalls; Ersatz anteiliger …
Dafür ist die gerichtliche Überzeugung erforderlich, dass der Versicherungsnehmer sich zu dem Zeitpunkt, zu dem er seine Pflichten nach § 142 StGB erfüllen musste, bewusst den im Interesse des Versicherers liegenden Feststellungen entzogen hat (vgl. OLG Saarbrücken, r+s 2017, 470, 471).
- OLG Saarbrücken, 31.07.2024 - 5 U 102/23
Leistungsfreiheit der Fahrzeug-Vollkaskoversicherung wegen vorsätzlicher …
Die von der Klausel stillschweigend in Bezug genommene Vorschrift des § 142 StGB sanktioniert das Verhalten eines Unfallbeteiligten, der sich insbesondere - wie hier der Kläger - nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, dass er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht oder eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne dass jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen (§ 142 Abs. 1 StGB; vgl. BGH, Urteil vom 21. November 2012 - IV ZR 97/11, VersR 2013, 175; Senat, Urteil vom 1. Februar 2017 - 5 U 26/16, VersR 2018, 415;… Klimke, in: Prölss/Martin, VVG 31. Aufl., E.1.1 AKB Rn. 22).Die Obliegenheit besteht daher auch bei eindeutiger Haftungslage; denn in der Kaskoversicherung geht es stets auch darum, zu prüfen, ob der Versicherer (teilweise) gemäß § 81 VVG leistungsfrei ist, weil eine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit den Unfall verursachte (BGH, Urteil vom 1. Dezember 1999 - IV ZR 71/99, VersR 2000, 222; Senat, Urteil vom 1. Februar 2017 - 5 U 26/16, VersR 2018, 415;… Klimke, in: Prölss/Martin, a.a.O., E.1.1 AKB Rn. 28).
Sie ist hier nach den insoweit noch beanstandungsfreien Feststellungen in dem angefochtenen Urteil vom Kläger (objektiv) verletzt worden, weil dieser sich - unstreitig - nach dem Unfall, der nicht unerhebliche Fremdschäden zur Folge hatte (zu diesem - möglichen - Erfordernis Senat, Urteil vom 1. Februar 2017 a.a.O.;… Maier, in: Stiefel/Maier, Kraftfahrtversicherung 19. Aufl., AKB 2015 Rn. 83), von der Unfallstelle entfernte, ohne den alsbald vor Ort befindlichen anderen Betroffenen oder der Polizei die erforderlichen Feststellungen zu seiner Person und seiner Beteiligung zu ermöglichen, wodurch er den objektiven Tatbestand des § 142 Abs. 1 StGB verwirklichte und so mittelbar auch das Aufklärungsinteresse der Beklagten verletzte.
- LG Stuttgart, 16.02.2022 - 4 S 276/20
Kausalitätsgegenbeweis beim Kfz-Haftpflichtregress: Anforderungen an den …
Dies ist vorliegend so pauschal nicht ausreichend (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 06. August 2020 - 12 U 53/20 -, juris;… OLG Hamm, a.a.O., 20 U 188/17; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 01. Februar 2017 - 5 U 26/16 -, juris). - OLG Saarbrücken, 02.09.2020 - 5 U 94/19
Leistungsfreiheit des Kfz-Kaskoversicherers bei arglistiger Verletzung der …
Dies muss im Wege einer einzelfallbezogenen Betrachtung des Handelns des Versicherungsnehmers geprüft werden (Senat, Urteil vom 01.02.2017 - 5 U 26/16 - VersR 2018, 415).Vielmehr ist es der Arglist gleichzustellen, wenn der Versicherungsnehmer sich der Notwendigkeit, die Obliegenheit korrekt zu erfüllen, verschließt, um seinen Versicherungsschutz nicht zu gefährden (…Rixecker in: Langheid/Rixecker, VVG, 6. Auflage 2019, § 28 Rdn. 104), auch wenn er dem Versicherer seine Verweigerungshaltung unverhohlen kommuniziert, etwa indem er dessen Fragen hartnäckig unbeantwortet lässt (vgl. Senat, Urteil vom 01.02.2017 - 5 U 26/16 - VersR 2018, 415: Verweigern der Benennung des Fahrers eines beschädigten Fahrzeugs nach unerlaubtem Entfernen vom Unfallort) oder indem er ihm eine (Nach-)Untersuchung des versicherten Gegenstands verwehrt (OLG Hamm, VersR 2017, 1332: Weigerung des Versicherungsnehmers, das versicherte Fahrzeug nach einem behaupteten Teilediebstahl und nach einer ersten Dekra-Begutachtung nochmals untersuchen zu lassen).
- OLG Karlsruhe, 20.01.2022 - 12 U 267/21
Ansprüche aus einem Vollkaskoversicherungsvertrag wegen eines Unfallereignisses …
Der verständige Versicherungsnehmer wird diese Verpflichtung jedenfalls auf den ihm bekannten Straftatbestand der "Unfallflucht"gemäß § 142 Abs. 1 StGB beziehen (Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 01.02.2017 - 5 U 26/16, juris Rn. 32). - OLG Saarbrücken, 02.09.2020 - 5 U 94/20
1. Verweigert sich der anwaltlich vertretene Versicherungsnehmer im …
Dies muss im Wege einer einzelfallbezogenen Betrachtung des Handelns des Versicherungsnehmers geprüft werden (Senat, Urteil vom 01.02.2017 - 5 U 26/16 - VersR 2018, 415 ).Vielmehr ist es der Arglist gleichzustellen, wenn der Versicherungsnehmer sich der Notwendigkeit, die Obliegenheit korrekt zu erfüllen, verschließt, um seinen Versicherungsschutz nicht zu gefährden (…Rixecker in: Langheid/Rixecker, VVG , 6. Auflage 2019, § 28 Rdn. 104), auch wenn er dem Versicherer seine Verweigerungshaltung unverhohlen kommuniziert, etwa indem er dessen Fragen hartnäckig unbeantwortet lässt (vgl. Senat, Urteil vom 01.02.2017 - 5 U 26/16 - VersR 2018, 415 : Verweigern der Benennung des Fahrers eines beschädigten Fahrzeugs nach unerlaubtem Entfernen vom Unfallort) oder indem er ihm eine (Nach-)Untersuchung des versicherten Gegenstands verwehrt (OLG Hamm, VersR 2017, 1332 : Weigerung des Versicherungsnehmers, das versicherte Fahrzeug nach einem behaupteten Teilediebstahl und nach einer ersten Dekra-Begutachtung nochmals untersuchen zu lassen).
- LG Bielefeld, 07.11.2017 - 6 O 283/15
Erstattung der Reparaturkosten eines Versicherungsnehmers wegen der Beschädigung …
Je nach den Umständen des Einzelfalles muss berücksichtigt werden, welche Anhaltspunkte für oder gegen eine solche Annahme sprechen (…Heß/Höke in: Beckmann/Matusche-Beckmann, VersRechts-Handbuch, 3. Aufl., § 29 Rdn. 323; OLG Saarbrücken, Urteil vom 01.02.207 - 5 U 26/16, r+s 2017, 470, beck-online).Allein der Umstand eines unerlaubten Entfernens vom Unfallort stellt kein Indiz für eine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit dar (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 01.02.2017 - 5 U 26/16).
- OLG Brandenburg, 23.08.2024 - 11 U 222/23
Anspruch gegen das beklagte Versicherungsunternehmen auf Leistungen aus einer …
Dies muss im Wege einer einzelfallbezogenen Betrachtung des Handelns des Versicherungsnehmers geprüft werden, wobei es für die Beurteilung des Handelns des Versicherungsnehmers allein auf den Zeitpunkt ankommt, in dem dieser die Obliegenheit verletzt (…vgl. BGH, Urt. v. 21.11.2012 - IV ZR 97/11, Rn. 29 ff.; Saarländisches OLG, Urt. v. 01.02.2017 - 5 U 26/16, Rn. 42, jew. juris).
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