Rechtsprechung
| OLG Braunschweig, 23.10.2019 - 11 U 84/19 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Verwendung eines Konditionalsatzes in einer Widerspruchsbelehrung; Wiedergabe des Gesetzestextes
- IWW
§ 522 ZPO
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung gemäß § 5a VVG a. F.
- rechtsportal.de
ZPO § 522
Verwendung eines Konditionalsatzes in einer Widerspruchsbelehrung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung bei Verwendung eines Konditionalsatzes
Verfahrensgang
- LG Göttingen, 13.05.2019 - 8 O 139/18
- OLG Braunschweig, 23.10.2019 - 11 U 84/19
Papierfundstellen
- VersR 2020, 469
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (14)
- OLG Karlsruhe, 15.12.2017 - 12 U 127/17
Altvertrag über eine Lebensversicherung im Policenmodell: Fehlerhaftigkeit der …
Auszug aus OLG Braunschweig, 23.10.2019 - 11 U 84/19
Der Versicherungsnehmer kann insoweit unschwer anhand der vor Übermittlung des Versicherungsscheins erhaltenen Unterlagen feststellen, dass ihm ein Widerspruchsrecht zusteht (entgegen OLG Karlsruhe, Urteil vom 15.12.2017 - 12 U 127/17).Die Klägerin als verständige Versicherungsnehmerin konnte insoweit trotz der Verwendung eines Konditionalsatzes entgegen der vom Oberlandesgericht Karlsruhe (vgl. Urteil vom 15.12.2017 - 12 U 127/17 -, juris - Rn. 40) vertretenen Ansicht unschwer erkennen, dass ihr im vorliegenden Fall ein Widerspruchsrecht zustand.
Soweit das Oberlandesgericht Karlsruhe in seiner Entscheidung vom 15.12.2017 (Az.: 12 U 127/17 -, juris) die Widerspruchsbelehrung infolge der Einleitung durch einen Konditionalsatz als unzureichend angesehen hat, scheidet eine Divergenz im Streitfall aus, weil die abweichende Auffassung des Oberlandesgerichts Karlsruhe für den dortigen Streitfall nicht entscheidungserheblich war (vgl. insoweit BGH…, Beschluss vom 17.10.2012 - XI ZR 254/10 -, juris Rn. 11).
- BGH, 21.03.2018 - IV ZR 201/16
Private Rentenversicherung: Ordnungsgemäßheit einer Widerspruchsbelehrung in …
Auszug aus OLG Braunschweig, 23.10.2019 - 11 U 84/19
Ob eine Widerspruchsbelehrung inhaltlich und formal den gesetzlichen Anforderungen des § 5 a Abs. 2 Satz 1 VVG a. F. genügt, hat der Tatrichter im jeweiligen Einzelfall zu entscheiden (vgl. BGH, Beschluss vom 21.03.2018 - IV ZR 201/16 -, juris Rn. 9).Eine höchstrichterliche Klärung, ob einzelne Belehrungen formal und inhaltlich ordnungsgemäß sind, ist nicht geboten (vgl. BGH, Beschluss vom 21.03.2018, a. a. O.).
- BGH, 16.12.2015 - IV ZR 71/14
Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung einer privaten Rentenversicherung nach …
Auszug aus OLG Braunschweig, 23.10.2019 - 11 U 84/19
Rn. 18 Wenn eine von mehreren Widerspruchsbelehrungen insgesamt ordnungsgemäß war, kommt es darauf an, ob der Versicherungsnehmer durch eine weitere - formal oder inhaltlich nicht ordnungsgemäße - Belehrung irregeführt oder von einem rechtzeitigen Widerspruch abgehalten wird (vgl. BGH, Urteil vom 16.12.2015 - IV ZR 71/14 -, juris Rn. 11).Insoweit kommt es auch darauf an, ob der fehlerhafte Hinweis drucktechnisch hervorgehoben worden ist oder nicht (vgl. BGH, Urteil vom 16.12.2015, a. a. O.;… Beschluss vom 30.07.2015 - IV ZR 63/13 -, juris Rn. 11).
- BGH, 13.07.2016 - IV ZR 541/15
Lebensversicherung im Policenmodell: Anforderungen an die ordnungsgemäße …
Auszug aus OLG Braunschweig, 23.10.2019 - 11 U 84/19
Rn. 12 Soweit § 10a Abs. 2 Satz 2 VAG a.F. eine eindeutige Formulierung, übersichtliche Gliederung und verständliche Abfassung verlangt, folgt daraus nicht die Pflicht zur Erteilung der Verbraucherinformation in einer gesonderten Urkunde oder einem zusammenhängenden Text (vgl. insoweit BGH…, Beschluss vom 21.07.2016 - IV ZR 17/16 -, juris Rn. 9; Urteil vom 13.07.2016 - IV ZR 541/15 -, juris Rn. 11).Der Versicherer ist auch nicht verpflichtet, die Verbraucherinformation mit einer entsprechenden Überschrift zu versehen (vgl. insoweit BGH…, Beschluss vom 21.07.2016, a. a. O.; Urteil vom 13.07.2016, a. a. O.).Die fehlende Bezeichnung der Unterlagen als Verbraucherinformation ist unschädlich, wenn sich aus dem Zusammenhang und den tatsächlich übersandten Unterlagen für einen durchschnittlichen Versicherungsnehmer unmissverständlich ergibt, welches die Verbraucherinformation ist (vgl. BGH, Urteil vom 13.07.2016, a. a. O.).
- BGH, 17.08.2015 - IV ZR 293/14
Lebensversicherung im Policenmodell: Anforderungen an eine ordnungsgemäße …
Auszug aus OLG Braunschweig, 23.10.2019 - 11 U 84/19
Die Formulierung, "…wenn Ihnen (dem Versicherungsnehmer) die Unterlagen …vorliegen…", kann nicht den unzutreffenden Eindruck vermitteln, der Tag des Zugangs zähle entgegen § 187 Abs. 1 BGB mit (vgl. BGH, Beschluss vom 17.08.2015 - IV ZR 293/14 -, juris Rn. 12).Ohne dass der durchschnittliche Versicherungsnehmer diese Vorschrift und die damit korrespondierende Bestimmung des § 188 Abs. 1 BGB kennen muss, wird er nach seinem maßgeblichen Empfängerhorizont die Belehrung so verstehen, dass die Frist durch den Zugang der genannten Unterlagen in Gang gesetzt wird und 14 Tage später am gleichen Wochentag abläuft (vgl. BGH, Beschluss vom 17.08.2015, a. a. O.).
- OLG Köln, 08.04.2016 - 20 U 22/16
Anforderungen an die Mitteilung der Verbraucherinformationen beim Abschluss eines …
Auszug aus OLG Braunschweig, 23.10.2019 - 11 U 84/19
Der Versicherer macht insoweit hinreichend deutlich, dass es sich auch bei den angegebenen beitragsfreien jährlichen Renten um garantierte Werte handelt (Anschluss an OLG Köln, Urteil vom 08.04.2016 - 20 U 22/16).Hierzu reicht es aus, wenn sich aus den Erläuterungen hinreichend deutlich ergibt, dass die genannten Werte garantiert sind, wenn keine Vertragsänderungen erfolgen (vgl. OLG Köln, Urteil vom 08.04.2016 - 20 U 22/16 -, juris Rn. 21).
- BGH, 17.01.2012 - XI ZR 254/10
Darlegungs- und Beweislastregeln bei bereicherungsrechtlichen Ansprüchen und bei …
Auszug aus OLG Braunschweig, 23.10.2019 - 11 U 84/19
Soweit das Oberlandesgericht Karlsruhe in seiner Entscheidung vom 15.12.2017 (Az.: 12 U 127/17 -, juris) die Widerspruchsbelehrung infolge der Einleitung durch einen Konditionalsatz als unzureichend angesehen hat, scheidet eine Divergenz im Streitfall aus, weil die abweichende Auffassung des Oberlandesgerichts Karlsruhe für den dortigen Streitfall nicht entscheidungserheblich war (vgl. insoweit BGH, Beschluss vom 17.10.2012 - XI ZR 254/10 -, juris Rn. 11). - OLG Stuttgart, 13.12.2018 - 7 U 79/18
Erstattung von Prämien und Herausgabe gezogener Nutzungen bei Rückabwicklung …
Auszug aus OLG Braunschweig, 23.10.2019 - 11 U 84/19
Rn. 25 Die von der Klägerin angeführte Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgarts vom 13.12.2018 (Az.: 7 U 79/18 -, juris) ist bereits nicht einschlägig, weil der Entscheidung eine andere Verbraucherinformation zugrunde lag, in der es an der Angabe fehlte, ob und in welchem Umfang die dort aufgeführten Rückkaufswerte garantiert werden. - BGH, 30.07.2015 - IV ZR 63/13
Versicherungsvertrag nach dem sog. Policenmodell: Erläuterungsbedürftigkeit des …
- BGH, 23.09.2015 - IV ZR 496/14
Fondsgebundene Rentenversicherung nach dem Policenmodell: Ordnungsgemäßheit der …
Auszug aus OLG Braunschweig, 23.10.2019 - 11 U 84/19
Rn. 8 Soweit die Belehrung einen weiteren Konditionalsatz ("…, wenn der Versicherungsnehmer nicht innerhalb von 14 Tagen (Absendung genügt) nach Überlassen der Unterlagen schriftlich widerspricht.") enthält, führt dies entgegen der vom Oberlandesgericht Karlsruhe vertretenen Auffassung nicht zu einer Verstärkung einer sprachlichen Unsicherheit, sondern ist u. a. Voraussetzung für das Vorliegen einer ordnungsgemäßen Widerspruchsbelehrung (vgl. BGH, Urteil vom 23.09.2015 - IV ZR 496/14 -, juris Rn. 12). - BGH, 09.04.2019 - XI ZR 511/18
Altvertrag über ein Verbraucherdarlehen: Ordnungsgemäßheit der …
- OLG Brandenburg, 23.04.2019 - 11 U 42/16
Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung beim Abschluss einer …
- BGH, 21.07.2016 - IV ZR 17/16
Anspruch eines Versicherungsnehmers auf Rückzahlung geleisteter …
- OLG Düsseldorf, 06.02.2015 - 4 U 46/13
Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung beim Abschluss einer …
- BGH, 28.10.2020 - IV ZR 53/20
Rückzahlung geleisteter Versicherungsbeiträge und Herausgabe von Nutzungen aus …
Dies wird von ihm stets verlangt und ist mit jeder Belehrung unvermeidbar verbunden, denn ohne diese Kenntnis weiß er nicht, welche Widerspruchsfrist für ihn gilt (vgl. insoweit auch OLG Braunschweig VersR 2020, 469 [juris Rn. 7-11]; OLG Köln…, Urteil vom 8. April 2016 - 20 U 22/16, juris Rn. 26). - OLG Frankfurt, 14.08.2023 - 12 U 81/23
Ordnungsgemäße Belehrung nach § 5a VVG a.F.
Diese Feststellung werde von ihm stets verlangt und sei mit jeder Belehrung unvermeidbar verbunden, denn ohne diese Kenntnis könne er nicht wissen, welche Widerspruchsfrist für ihn gilt (vgl. insoweit auch (vgl. insoweit auch auch OLG Braunschweig, Beschluss vom 23.10.2019, Az.: 11 U 84/19, Rdnr. 7 - 10, zitiert nach juris). - OLG Dresden, 19.04.2021 - 4 U 421/21
Rückabwicklung eines fondsgebundenen Lebensversicherungsvertrages; Beginn der …
Diese Feststellung werde von ihm stets verlangt und sei mit jeder Belehrung unvermeidbar verbunden, denn ohne diese Kenntnis könne er nicht wissen, welche Widerspruchsfrist für ihn gilt (vgl. insoweit auch OLG Braunschweig VersR 2020, 469 - juris Rn. 7-11; OLG Köln…, Urteil vom 8. April 2016 - 20 U 22/16, juris Rn. 26).
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